Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein

Coronavirus: Fragen und Antworten (FAQ)

Die Mitarbeiter:innen im Gesundheitsamt arbeiten mit voller Kraft am Thema Coronavirus. Um unsere Kollegen zu entlasten und Ihnen bei offenen Fragen zu helfen, haben wir Antworten zu den häufigsten gestellten Fragen und einige aktuelle Informationen zusammengestellt:

Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein
Mein Schnelltest ist positiv- was habe ich zu tun?
  • Begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation
  • Sie sind verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich durch eine PCR-Testung bestätigen zu lassen. Zu diesem Zweck dürfen Sie die Häuslichkeit auf direktem Weg unter Ausschluss von öffentlichen Verkehrsmitteln verlassen
  • Bei positivem PCR- Befund besteht weiterhin die Pflicht zur Absonderung (siehe auch „Wie lange muss ich mich absondern, wenn ich nachweislich infiziert bin?“)
  • Bei negativem PCR-Befund endet die Pflicht zur Absonderung umgehend bei Vorliegen des negativen Testergebnisses

Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein
Wie lange muss ich mich absondern, wenn ich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert bin?
  • Fünf Tage häusliche Isolation/ Absonderung unabhängig vom Auftreten von Symptomen
  • Der Tag der Testabnahme wird als erster Tag der Absonderung gezählt
  • Die Absonderung endet automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des Gesundheitsamtes oder eines abschließenden Tests bedarf es nicht.
  • Eine Möglichkeit der Verkürzung der Absonderungszeit besteht nicht

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten-und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Voraussetzungen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ende der Absonderung:

  • 48 Stunden bestehende Symptomfreiheit sowie
  • Vorlage eines negativen Antigenschnelltests bzw. PCR- Testresultats (negativ oder ct-Wert >30) bei der Einrichtungsleitung. Die Abnahme des Tests erfolgt frühestens an Tag 5.
  • Sofern o.g. Kriterien nicht erfüllt sind, besteht ein berufliches Tätigkeitsverbot. Dieses endet jedoch spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test.

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Muss ich mich als Covid-19 infizierte Person beim Gesundheitsamt melden?

Nein, eine Meldeverpflichtung der Betroffenen besteht nicht. Generell gilt, dass Covid-19 Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt erhält Meldungen zu infizierten Personen über die etablierten Meldewege nach Infektionsschutzgesetz durch Ärzte, Labore und Einrichtungsleitungen.

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Was tun bei Corona-Kontakt?

Personen, die als enge Kontaktperson einzustufen sind, selbst aber nicht nachweislich infiziert sind, müssen sich seit dem 04.Mai 2022 unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus nicht in Quarantäne begeben.

Für enge Kontaktpersonen gilt jedoch folgende Empfehlung für mindestens fünf Tage:

  • Freiwillige Reduktion von Kontakten
  • Selbstbeobachtung auf Symptome, die auf eine Covid-Infektion hinweisen
  • Regelmäßige Testung mittels Antigenschnelltest

Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein
Erlass des Landes zu Absonderungsregeln vom 03.05.2022

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Aktuelle Landesverordnung
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Wo erhalte ich Informationen zum Impfstatus, Genesenenstatus und zu Testnachweisen?
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Ab wann "gilt" der Booster? Auch wieder nach 2 Wochen?
  • Rechtlich: Direkt nach der Booster- Impfung laut EU-Regelung
  • Aus medizinischer Sicht: beginnt die Antikörperproduktion nach circa 7 Tagen, nach 14 Tagen geht man von der vollständigen Antikörperproduktion aus.
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Was tun, wenn die CoronaWarnApp (CWA) rot zeigt?
  • Keine Quarantäne
  • Empfehlung zur Testung
  • Beobachtung auf COVID-Symptome
  • Empfehlung zur Kontaktreduktion

Dieser
FAQ-Abschnitt
auf Youtube:

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Wann bekomme ich den Quarantänebescheid?
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Woher bekomme ich eine Genesenenbescheinigung?
  • Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein
    Der Laborbefund bzw. das Testzertifikat mit Ihrem positiven Testergebnis (PCR) in Verbindung mit dem Personalausweis dient gemäß § 2 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung nach Ende der häuslichen Isolierung als Genesenennachweis.
  • Das Abnahmedatum des positiven Testes muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
  • Unter Vorlage des entsprechenden Laborbefundes kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken (www.mein-apothekenmanager.de) ein QR-Code für den digitalen Nachweis erstellt werden
  • Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen an das Gesundheitsamt ab
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Wie werde ich in Quarantäne gesetzt?
Ab wann gilt man als geboostert in schleswig holstein
Was ist eine „häusliche Absonderung“ bzw. Isolation oder Quarantäne?

Infizierte müssen sich in „häusliche Absonderung“, also in ihr eigenes Zuhause begeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es schon einen Kontakt mit dem Gesundheitsamt gab.

„Häusliche Absonderung“, auch Isolation oder Quarantäne genannt, bedeutet: zuhause bleiben, im Homeoffice arbeiten, keinen engen Kontakt auch zu Familienmitgliedern haben, mit anderen auf mindestens 1,5 Meter Abstand bleiben, im Falle eines notwendigen Kontakts Mund-Nase-Bedeckung tragen, regelmäßig lüften.

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Verhaltensregeln während der häuslichen Absonderung

Der Kreis Stormarn hat am 03.05.2022 eine Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) erlassen.

  • Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen.
  • Ein Abstand von > 1,50 m zu allen Personen ist einzuhalten.
  • Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen.
  • Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass der Raum mit Dritten geteilt werden muss. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.
  • Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Kontakte in diesem Zusammenhang sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
  • Führen eines Tagebuchs bezüglich auftretender Symptome. Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen. Die Werte sind zu notieren.
  • Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist unverzüglich der Hausarzt/die Hausärztin zu kontaktieren.
    Hinweis: Bitte nehmen Sie in diesem Fall zusätzlich sofort telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf oder rufen Sie den hausärztlichen Notdienst unter 116 117 an. Falls Sie schwer oder lebensbedrohlich erkranken, wählen Sie sofort 112.
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Bekomme ich eine Lohnfortzahlung?

Wird für eine Person Quarantäne behördlich angeordnet und hat sie dadurch einen Verdienstausfall, weil sie nicht arbeiten kann, springt die Behörde gemäß Infektionsschutzgesetz ein.

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zunächst weiter und kann sich nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Kosten beim zuständigen Landesamt für Soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (SH) erstatten lassen.

Für ungeimpfte Personen gilt dies jedoch ab 1. November 2021 nicht mehr.

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Darf jede Person jetzt einen kostenlosen PCR-Test machen?
Nein. Welche Personen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben, erfahren Sie hier
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Wo kann ich mich testen lassen?
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Corona-Info in Übersetzungen, Gebärdensprache, Leichter Sprache
  • Coronavirus – Informationen in mehreren Sprachen
    www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus mehrsprachig
  • Coronavirus - Informationen in Gebärdensprache
    www.bundesgesundheitsministerium.de/~gebaerdensprache.html
  • Corona in leichter Sprache
    www.zusammengegencorona.de/leichtesprache
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Weitere FAQ-Seiten zum Coronavirus

Stand: 25.5.2022

Telefonischer Kontakt:

  • Bürger-Telefon:
    04531 / 160 - 1160 
    Mo bis Do: 9 bis 15 Uhr,
    Fr: 9 bis 12 Uhr
  • Corona-Hotline:
    04531 / 160 - 1282
    Mo bis Mi: 7.30 bis 15.30 Uhr,
    Do: 7.30 bis 17 Uhr,
    Fr: 7.30 bis 12 Uhr

Wann gilt man als Geboostert?

Als „geboostertgilt man ab dem Tag der ersten Auffrischungsimpfung (3. Impfung/“Booster“).

Wer gilt als vollständig geimpft Schleswig Holstein?

Im Impfausweis erkennen Sie eine erfolgte Impfung daran, dass in der Spalte "Impfung gegen" SARS-CoV-2 oder COVID-19 eingetragen ist und rechts daneben ein Aufkleber für die Art der Impfung aufgeklebt ist.

Wann gilt man als vollständig geimpft?

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten. - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Wer darf sich in Schleswig Holstein Boostern lassen?

Mit den bisherigen und den neuen an die Omikron-Variante adaptierten mRNA-Impfstoffen ist laut STIKO eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ist für Menschen ab 60 Jahren sowie für bestimmte vulnerable und gefährdete Menschen empfohlen.