Nicht selten haben Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob die Möglichkeit, bei dem selben Arbeitgeber noch einen anderen Job anzunehmen. Meist handelt es sich dabei um eine zusätzliche Beschäftigung in einem anderen Arbeitsbereich mit geringer Stundenzahl im Monat. Show
Arbeitgeber im Privathaushalt Gewerblicher Arbeitgeber Gewerblicher Minijobber Minijobber im Privathaushalt Teilen
Lisa aus Traunstein ist in einem Hotel in ihrer Hauptbeschäftigung als Servicekraft beschäftigt. Das Hotel gehört zu einer GmbH, die auch noch eine Diskothek betreibt. Hier kann Sie zusätzlich noch 520 Euro im Monat verdienen. Diesen Job möchte Sie gerne als Minijob ausüben – geht das denn? Beantwortet von Susan aus dem Service-Center: Hallo Lisa, leider nein. Neben einer Hauptbeschäftigung kann zwar jeder zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben – jedoch nicht beim selben Arbeitgeber. Da der Besitzer des Hotels und der Diskothek ein und dieselbe juristische Person ist, liegt in dem von Ihnen geschildertem Fall ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Dass Sie zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, ist nicht relevant. Rechtlich gesehen haben Sie einen Arbeitgeber, der Ihnen einen Gesamtverdienst für Ihre Tätigkeiten im Hotel und in der in Diskothek zahlt. Der Job in der Diskothek kann also nicht gesondert auf Minijob-Basis abgerechnet werden. Genauso verhält es sich auch bei natürlichen Personen, wie zum Beispiel einem Arzt, der neben seiner Praxis noch ein Labor betreibt. Nur wenn Sie aus rechtlicher Sicht bei verschiedenen Arbeitgebern, also verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen arbeiten, wird nicht von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Dann können Sie neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auch einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Dies wäre auch möglich, wenn die GmbH X und die GmbH Y von ein und demselben Geschäftsführer geführt werden. Wie ein Arbeitgeber definiert ist, finden Sie hier. Weitere Informationen zu „Mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze“ finden Sie auf unserer Internetseite War der Artikel hilfreich für Sie?Ja Nein Hilfe und KontaktSie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich. Das könnte Sie auch interessieren
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Inline Feedbacks View all comments AN Angeluka 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Ich lese gerade, ein Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Viele meiner ehemaligen Arbeitskollegen arbeiten beim gleichen Arbeitgeber. Die Heine liegen 5 Km auseinander. Das ginge wohl dann auch nicht, oder? 0 AntwortenTZ Team der Minijob-Z... 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo Angeluka, 0 AntwortenFU fussballnewz 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hauptbeschäftigung ganzes Jahr bei Firma A. 0 AntwortenAntworten ansehen (1) WO Wobby 4 Jahre zuvor Kommentar teilen MA ist bei A beschäftigt und befindet sich in Elternzeit. Während der Elternzeit möchte MA bei A auf 450,00 Euro-Basis arbeiten. Ist dies mögich? 0 AntwortenAntworten ansehen (2) AN Anonymous 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Liebes Team, 0 AntwortenAntworten ansehen (3) UW Uwe 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) PA Pauly 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo Team der Minijob-Zentrale , 0 AntwortenAntworten ansehen (1) LA Laura 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, wie sieht es aus, wenn ich eine Ausbildung mache und gleichzeitig bei demselben Arbeitgeber einen Minijob ausüben möchte? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonymous 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo ich habe noch eine Frage zu einem obigen Thema: 0 AntwortenAntworten ansehen (5) AN Anonymous 4 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo liebes Team, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonym 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonymous 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo! Wenn ich als Geschäftsführer einer GmbH angestellt bin und dazu noch ein Nebengewerbe als Reinigungskraft anmelde, darf ich da in der GmbH putzen und dieser dann mtl eine Rechnung stellen? 0 AntwortenAntworten ansehen (2) IR Iris 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Tag, ich habe hier eine Anfrage ob folgende Konstellation geht: Ein Arbeitnehmer X hat eine Hauptbeschäftigung bei einem Unternehmen A. Ferner einen Minijob bei einem fremden Unternehmen B. Dieses verleiht X an Unternehmen A (Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung liegt vor). Dort macht er die identische Arbeit wie in seiner Hauptbeschäftigung. 0 AntwortenAntworten ansehen (2) AL Anina Maria Lai 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Tag, ich aber eine frage, ich arbeiten bei eine Firma an 450 euro Basis, ich verdient circa 200 euro, dann ich will noch eine jobs da zu verdint 180 euro mit andere Firma gehts so? Mit 2 Firma. 0 AntwortenAntworten ansehen (2) AN Anonyme 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Ich hab da eine Frage.. wenn man Vollzeit bei einen Pflegedienst arbeitet darf ich dann bei einen anderen pflegedienst auf basis arbeiten? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) BB Birgit Berg 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Frage: wie ist es mit der Verteilung der wöchentlichen Stunden? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) MA Martin 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) PE Peter 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo habe eine Frage Arbeiter arbeitet bei der Fa. A als Fräser und möchte in Fa.b auch als Fräser arbeiten als 450€ kraft. Fa.B Fräst aber für eine andere Sache /Branche Teile als Fa.A ist das erlaubt ? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) KA Karina 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Der Mitarbeiter ist Vollzeit-Angestellter bei einer GmbH im Baugewerbe, ist es dem Geschäftsführer der GmbH trotzdem möglich diesen Mitarbeiter zusätzlich als private Haushaltshilfe anzumelden? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) BK BK 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Andreas 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, ist es möglich von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für einen Zeitraum von ein paar Monaten in einen Mini-Job zu wechseln und dann wieder zurück zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Dies alles beim gleichen Arbeitgeber, 0 AntwortenAntworten ansehen (3) KO Koch 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo Minijob Zentrale, darf ein Auszubildender beim gleichen Arbeitgeber auch als Minijobber z.B. an Wochenende tätig sein? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) KO Koch 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo Minijob Zentrale, darf ein Auszubildender bei dem gleichen Arbeitgeber noch einen Minijob ausführen? z.B. an Wochenenden? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonymous 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) BA Batzi 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, ich mache gerade eine betriebliche Umschulung, die von der Rentenversicherung finanziert wird. Der Betrieb, der mich unentgeltlich ausbildet hat mir nun einen 450 Euro Job für eine andere Tätigkeit am Wochenende angeboten. Die Rentenversicherung meinte, dass ich das machen kann und das dieses Geld nicht auf mein Übergangsgeld angerechnet wird. 0 AntwortenAntworten ansehen (1) MA Marc 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonymous 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) LM Laura Manzano 3 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Morgen 0 AntwortenAntworten ansehen (1) SI Simon 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (2) MA Marionette 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (5) FR Fred 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (3) JÖ Jörg 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Ich arbeite Teilzeit im Home-Office in einem Unternehmen als Web-Designer, jetzt sucht mein Arbeitgeber nach einem Hausmeister für das Büro- auf 450 Euro Basis, der sich nach den Geschäftszeiten um die Geschäftsräume kümmert. Kann ich den Job annehmen? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) J. J. 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, wie sieht es aus, wenn ich während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber auf 45ü€-basis arbeite? Da das normale Arbeitsverhältnis ruht, geht dieses ja ausnahmsweise. Allerdings hat mein Arbeitgeber dies nicht als geringfügige Beschäftigung einstufen können, da ich ab September in Teilzeit dort wieder einsteigen. Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat, da das Arbeitsverhältnis ja aktuell ruht. Können Sie mir da weiterhelfen? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) CL Clauss 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Wir beschäftigen derzeit eine Mitarbeiterin als Erzieherin als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (im Bereich TVöD SuE). Diese Mitarbeiterin wird in Kürze ihre Stelle hier kündigen und zu einem anderen AG wechseln, um dort ebenfalls sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Können wir diese Mitarbeiterin dann nach ihrer Kündigung als kurzfristig Beschäftigte zu einem späteren Zeitpunkt wieder beschäftigen (als Aushilfe in Krankheitsfällen, wenn es sich mit ihrer neuen Tätigkeit vereinbaren lässt)? Muss evtl. ein bestimmter Zeitraum zwischen der bisherigen sv-pflichtigen und der neuen kurzfristigen Beschäftigung liegen? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) KR Katrin R. 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Tag, 0 AntwortenAntworten ansehen (3) MA Marianne 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Tag, wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer A bei Unternehmen X das Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, Arbeitnehmer A jedoch zusätzlich einen Minijob bei Unternehmen Y annimmt, welches einen Dienstleistungsvertrag bei X hat? X und Y sind vollkommen unabhängige getrennte juristische Einheiten. Y ist mit verschiedenen Dienstleistungen in den Räumlichkeiten bei X beauftragt. Arbeitnehmer A würde also Aufgaben direkt in den Räumlichkeiten des Hauptarbeitgebers X übernehmen. Wäre diese Konstellation rechtlich möglich? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) MK MK 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo,` 0 AntwortenAntworten ansehen (2) CB Carina Bittner 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (3) SI Simone 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Sehr geehrtes Team der Minijobzentrale, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) KA karin 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) KL Klaus 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) FB Frank Bauer 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Guten Tag, ich arbeite in einem Pflegeheim in Teilzeit 30 Stunden. Dieses Pflegeheim gehört zu einem AWO Kreisverband in Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Jetzt besteht für mich die Möglichkeit in der Ambulanten Pflege in Form eines Minijobs zusätzlich zu arbeiten. Die Ambulante Pflege wird in Form einer gGmbH geführt. Diese gGmbH ist eine 100%ige Tochter des AWO Kreisverbandes, beide Rechtsträger, sowohl der eingetragene Verein als auch die gGmbH werden von ein und demselben Geschäftsführer vertreten. 0 AntwortenAntworten ansehen (1) AN Anonymous 2 Jahre zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenAntworten ansehen (1) TZ Admin Team der Minijob-Z... 1 Jahr zuvor Kommentar teilen Hallo Wiebke, 0 AntwortenHB Hbck 1 Jahr zuvor Kommentar teilen Hallo, ich arbeite bei einem großen Automobilhersteller im Bereich Entwicklung In-Car-Software. Darf ich nebenberuflich auf 450 Euro Basis bei einem Dienstleister arbeiten, der zwar auch Verträge mit meinem Hauptarbeitgeber hat, diese aber mit meiner Tätigkeit im Unternehmen nichts zu tun haben? Wie sieht die identische Situation aus, wenn ich nebenbei als Selbstständiger für diesen Dienstleister arbeite? 0 AntwortenAntworten ansehen (1) DO Dominik 1 Jahr zuvor Kommentar teilen Hallo, 0 AntwortenTI Timo 1 Jahr zuvor Kommentar teilen Mein Arbeitgeber hat mehrere eingetragene Firmen. GmbH, GbR, Holding u.s.w. Er ist Geschäftsführer der Firmen wo ich fest angestellt und mit einem 400€ Job aufgestockt wurde. Zwei Firmennamen ein Geschäftsführer. Nach einer Lohnerhöhung wurde mir ein 400€ Job in einer seiner Firmen angeboten. Ich habe angenommen. Habe aber nie eine andere Tätigkeit aufgenommen. Ich arbeite weiter 40 Stunden die Woche, erhalte mein Lohn plus die 400€ Minojob. Ist dass legeal? 0 AntwortenMB Martina Böhmer 1 Jahr zuvor Kommentar teilen Hallo, ich bin bei einem Verein über ein Projekt mit einer 20 Stunden Stelle angestellt. Kann ich bei dem verein außerhalb des Projektes einen 450 € Job machen? Kann man Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig sein?Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander eingehen, auch wenn dies in Einzelarbeitsverträgen oder Tarifverträgen verboten oder an die Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall gebunden ist.
Kann ich als Freiberufler angestellt sein?Ja, denn Ihre freiberufliche Tätigkeit darf Ihre Arbeit als Angestellter nicht behindern oder einschränken. Auch eine Arbeit für Mitbewerber kann kritisch gesehen werden. Das O.K. Ihres Arbeitgebers ist auch für Sie persönlich besser, denn dann können Sie offen bei der Arbeit darüber reden, auch mit Ihren Kollegen.
Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?Nebenberuflich selbstständig ist man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis, Hausfrau/Hausmann) oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Was ist ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber sind diese sozialversicherungsrechtlich immer als Einheit zu betrachten. Man spricht in diesem Fall von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis.
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