Angestelltenverhältnis und honorartätigkeit bei gleicher firma

Nicht selten haben Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob die Möglichkeit, bei dem selben Arbeitgeber noch einen anderen Job anzunehmen. Meist handelt es sich dabei um eine zusätzliche Beschäftigung in einem anderen Arbeitsbereich mit geringer Stundenzahl im Monat.

Arbeitgeber im Privathaushalt Gewerblicher Arbeitgeber Gewerblicher Minijobber Minijobber im Privathaushalt

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Lisa aus Traunstein ist in einem Hotel in ihrer Hauptbeschäftigung als Servicekraft beschäftigt. Das Hotel gehört zu einer GmbH, die auch noch eine Diskothek betreibt. Hier kann Sie zusätzlich noch 520 Euro im Monat verdienen. Diesen Job möchte Sie gerne als Minijob ausüben – geht das denn?

Beantwortet von Susan aus dem Service-Center:

Hallo Lisa,

leider nein. Neben einer Hauptbeschäftigung kann zwar jeder zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben – jedoch nicht beim selben Arbeitgeber.

Da der Besitzer des Hotels und der Diskothek ein und dieselbe juristische Person ist, liegt in dem von Ihnen geschildertem Fall ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Dass Sie zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausüben, ist nicht relevant. Rechtlich gesehen haben Sie einen Arbeitgeber, der Ihnen einen Gesamtverdienst für Ihre Tätigkeiten im Hotel und in der in Diskothek zahlt. Der Job in der Diskothek kann also nicht gesondert auf Minijob-Basis abgerechnet werden.

Genauso verhält es sich auch bei natürlichen Personen, wie zum Beispiel einem Arzt, der neben seiner Praxis noch ein Labor betreibt.

Nur wenn Sie aus rechtlicher Sicht bei verschiedenen Arbeitgebern, also verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen arbeiten, wird nicht von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Dann können Sie neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auch einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Dies wäre auch möglich, wenn die GmbH X und die GmbH Y von ein und demselben Geschäftsführer geführt werden.

Wie ein Arbeitgeber definiert ist, finden Sie hier.

Weitere Informationen zu „Mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze“ finden Sie auf unserer Internetseite

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AN

Angeluka

4 Jahre zuvor

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Ich lese gerade, ein Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Viele meiner ehemaligen Arbeitskollegen arbeiten beim gleichen Arbeitgeber. Die Heine liegen 5 Km auseinander. Das ginge wohl dann auch nicht, oder?

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TZ

Team der Minijob-Z...

4 Jahre zuvor

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Hallo Angeluka,
wie in unserem Blog-Beitrag beschrieben, ist entscheidend, ob es sich aus rechtlicher Sicht, um verschiedene Arbeitgeber handelt. Um verschiedene Arbeitgeber handelt es sich auch, wenn beispielsweise mehrere GmbHs von demselben Geschäftsführer geführt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

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FU

fussballnewz

4 Jahre zuvor

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Hauptbeschäftigung ganzes Jahr bei Firma A.
Kurzfristige Beschäftigung Mai + Juni + Oktober bei Firma B, ca. 100€ im Monat
Minijob Juli + August bei Firma C, ca. 200€ im Monat.
Ist das einer der Minijobs steuerpflichtig mit Steuerklasse 6? Und wenn ja, welcher?
Und was ist, wenn Minijob bei Firma C ab April-Dezember wäre, also sich mit Firma B überschneidet? Steuerpflichtig und wenn ja, welcher?

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WO

Wobby

4 Jahre zuvor

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MA ist bei A beschäftigt und befindet sich in Elternzeit. Während der Elternzeit möchte MA bei A auf 450,00 Euro-Basis arbeiten. Ist dies mögich?

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AN

Anonymous

4 Jahre zuvor

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Liebes Team,
wie vehält es sich in dem Fall, dass zwei Arbeitsverträge bei verschiedenen GmbH?s unterzeichnet wurden, die in eindeutigem Zusammenhang stehen und man aber nur für die eine GmbH gearbeitet hat ?

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UW

Uwe

4 Jahre zuvor

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Hallo,
ich bin Freiberufler und darf ja, wei jeder andere auch zusätzlich einen 450 Euro-Job ausüben. Wie ist das denn hier mit der 1 Arbeitgeber-Regel. Kann ich neben den monatlich abgerechneten Aufträgen auch Stunden über einen 450 Eeuro job bei der selben Firma machen?
VG

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PA

Pauly

4 Jahre zuvor

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Hallo Team der Minijob-Zentrale ,
wie sieht es mit einem Betriebsrentner aus, der auf 450€ Basis beim alten Arbeitgeber weiter beschäftigt werden möchte? Ist hier auch von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen? Oder darf der Betriebsrentner als Minijobber beschäftigt werden? (mit pauschaler RV/KV und pauschale Lohnsteuer)
Viele Grüße
Pauly

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LA

Laura

4 Jahre zuvor

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Hallo, wie sieht es aus, wenn ich eine Ausbildung mache und gleichzeitig bei demselben Arbeitgeber einen Minijob ausüben möchte?
Vielen Dank.

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AN

Anonymous

4 Jahre zuvor

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Hallo ich habe noch eine Frage zu einem obigen Thema:
Wenn ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist bei Arbeitgeber A und einen Minijob bei Arbeitgeber B hat (das eine GmbH und das andere GmbH und Co kG), dann ist das ja völlig in Ordnung. Wenn nun aber der Mitarbeiter mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beim Arbeitgeber A pädagogische Dienste in einer Wohngruppe macht und diese Dienste normal abgerechnet bekommt und der gleiche Mitarbeiter aber auch in der gleichen Wohngruppe einen anderen Dienst macht (hier Nachtbereitschaft) und vom Arbeitgeber B über einen Minijob abgerechnet bekommt, der (der Arbeitgeber B) aber diese Tätigkeit an den Arbeitgeber A verkauft, … geht das? Werden dann die Beschäftigungsverhältnisse , weil sie allesamt beim Arbeitgeber A „stattfinden“, zusammengerechnet? Es sind ja zwei Arbeitgeber mit rechtlich getrennten Arbeitsverhältnissen, aber mit einer Tätigkeit in der gleichen Wohngruppe, jedoch mit getrennten „Diensten“. ???

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AN

Anonymous

4 Jahre zuvor

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Hallo liebes Team,
ich glaube zwar die Antwort zu kennen aber sicher ist sicher.
Es geht um das Arbeitsverhältnis in zwei Geschäften die einem Inhaber gehören. Beide Geschäfte haben eine eigene Betriebsnummer. Können die Angestellten in einem Geschäft sozialversicherungspflichtig und im anderen sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.
Vielen Dank für die Antwort.

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AN

Anonym

3 Jahre zuvor

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Hallo,
wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Einzelunternehmen SV-pflichtig beschäftigt wird und bei einer GmbH & Co.KG als 450,00 € Kraft. Der Einzelunternehmer ist von der GmbH 100 %-iger Gesellschafter. Die ausgeführten Tätigkeiten sind bei beiden Unternehmen sehr ähnlich.

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AN

Anonymous

3 Jahre zuvor

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Hallo! Wenn ich als Geschäftsführer einer GmbH angestellt bin und dazu noch ein Nebengewerbe als Reinigungskraft anmelde, darf ich da in der GmbH putzen und dieser dann mtl eine Rechnung stellen?

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IR

Iris

3 Jahre zuvor

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Guten Tag, ich habe hier eine Anfrage ob folgende Konstellation geht: Ein Arbeitnehmer X hat eine Hauptbeschäftigung bei einem Unternehmen A. Ferner einen Minijob bei einem fremden Unternehmen B. Dieses verleiht X an Unternehmen A (Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung liegt vor). Dort macht er die identische Arbeit wie in seiner Hauptbeschäftigung.
LG Iris

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AL

Anina Maria Lai

3 Jahre zuvor

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Guten Tag, ich aber eine frage, ich arbeiten bei eine Firma an 450 euro Basis, ich verdient circa 200 euro, dann ich will noch eine jobs da zu verdint 180 euro mit andere Firma gehts so? Mit 2 Firma.
Vielen Dank.

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AN

Anonyme

3 Jahre zuvor

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Ich hab da eine Frage.. wenn man Vollzeit bei einen Pflegedienst arbeitet darf ich dann bei einen anderen pflegedienst auf basis arbeiten?

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BB

Birgit Berg

3 Jahre zuvor

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Frage: wie ist es mit der Verteilung der wöchentlichen Stunden?
Darf man im Minijob bei einem Stundenlohn von 10,00 € in einer Woche 20 Stunden
arbeiten und in der nächsten Woche dafür nicht?

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MA

Martin

3 Jahre zuvor

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Hallo,
ich bin bisher immer davon ausgegangen dass es eine tarifrechtliche Sache ist ob man 2 Jobs bei demselben Arbeitgeber haben kann, z.B. im TVÖD im Öffentlichen Dienst. Ist das gesetzlich geregelt, sprich gilt es unabhängig von der Branche bzw. unabhängig ob ein Tarifvertrag besteht dass ein Hauptjob und ein Minijob immer als ein Arbeitsvertrag zu sehen ist?
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche im Hauptjob 20 Tage. Im konkreten Fall wird der 6. Tag in der Woche durch den Minijob abgedeckt. Wird, was den Urlaubsanspruch angeht, bei 2 Jobs bei einem Arbeitgeber, dann ebenfalls von einem Arbeitsvertrag ausgegangen, sprich hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf 24 Tage bei einer so abgedeckten 6 Tage-Woche?
Danke.

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PE

Peter

3 Jahre zuvor

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Hallo habe eine Frage Arbeiter arbeitet bei der Fa. A als Fräser und möchte in Fa.b auch als Fräser arbeiten als 450€ kraft. Fa.B Fräst aber für eine andere Sache /Branche Teile als Fa.A ist das erlaubt ?

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KA

Karina

3 Jahre zuvor

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Der Mitarbeiter ist Vollzeit-Angestellter bei einer GmbH im Baugewerbe, ist es dem Geschäftsführer der GmbH trotzdem möglich diesen Mitarbeiter zusätzlich als private Haushaltshilfe anzumelden?

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BK

BK

3 Jahre zuvor

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Hallo,
Personen A und B sind an die GmbH 1 beteiligt. Gleichzeitig sind sie auch an die GmbH 2 beteiligt (gleiche Beteiligungsquote). Beide GmbH´s führen unterschiedliche Tätigkeiten aus.
5 Mitarbeiter der GmbH 1, die Vollzeit angestellt sind, führen auch Tätigkeiten für die GmbH 2 im geringen Umfang aus (ca. 5-10 Std. Woche).
Ist es möglich dass die 5 Mitarbeiter, die bei der GmbH 1 Lohnsteuer- und SV-Pflichtig angestellt sind auch gleichzeitig bei der GmbH 2 als 450-Euro Arbeitnehmer angestellt werden?
Sind beide GmbH`s als zwei unterschiedliche Arbeitgeber zu beurteilen? auch wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer gleiche Personen sind?

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AN

Andreas

3 Jahre zuvor

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Hallo, ist es möglich von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für einen Zeitraum von ein paar Monaten in einen Mini-Job zu wechseln und dann wieder zurück zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Dies alles beim gleichen Arbeitgeber,

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KO

Koch

3 Jahre zuvor

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Hallo Minijob Zentrale, darf ein Auszubildender beim gleichen Arbeitgeber auch als Minijobber z.B. an Wochenende tätig sein?

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KO

Koch

3 Jahre zuvor

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Hallo Minijob Zentrale, darf ein Auszubildender bei dem gleichen Arbeitgeber noch einen Minijob ausführen? z.B. an Wochenenden?

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AN

Anonymous

3 Jahre zuvor

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Hallo,
Haupt- und Mininijob (450 €) im gleichen Arbeitsplatz bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern möglich z.B. Minijob bei einem Subunternehmen?
Vielen Dank für die Antwort

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BA

Batzi

3 Jahre zuvor

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Hallo, ich mache gerade eine betriebliche Umschulung, die von der Rentenversicherung finanziert wird. Der Betrieb, der mich unentgeltlich ausbildet hat mir nun einen 450 Euro Job für eine andere Tätigkeit am Wochenende angeboten. Die Rentenversicherung meinte, dass ich das machen kann und das dieses Geld nicht auf mein Übergangsgeld angerechnet wird.

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MA

Marc

3 Jahre zuvor

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Hallo,
anbei eine komplexe Frage.
Derzeit bin ich Angestellter in einer oHG. Diese wird umfirmiert in eine GmbH & Co. KG, in dieser werde ich weiterhin angestellt sein. Die GmbH ist mit der Geschäftsführung der GmbH & Co. KG beauftragt. Ist es hier möglich einen Minijob in der GmbH zusätzlich zu der Hauptbeschäftigung anzumelden?
Die GmbH, als juristische Person, ist dabei Gesellschafter der KG, allerdings sind die Gesellschafter der GmbH, zwei natürliche Personen, nicht Gesellschafter der KG.
Für diesen komplexen Sachverhalt habe ich derzeit noch keine Aussage finden können.

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AN

Anonymous

3 Jahre zuvor

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Hallo,
funktioniert es das ich bei Arbeitgeber A angestellt bin, dieser mich an Arbeitgeber B verleiht und ich bei Arbeitgeber B gleichzeitig noch einen Minijob ausübe? Dies wären grds. 2 vollkommen verschiedene natürliche Personen bei denen ich angestellt bin.

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LM

Laura Manzano

3 Jahre zuvor

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Guten Morgen
Ich suche einen Job. In einer Hotelfirma wurde mir ein Arbeitsvertrag in einem Hotel und ein Minijob in einem anderen Hotel der gleichen Firma angeboten. Aber diese beiden Hotels sind eine unterschiedliche GmbH.
Ist das legal?
Vielen Dank

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SI

Simon

2 Jahre zuvor

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Hallo,
da ich es jetzt einmal so und einmal so gelesen habe, hier nochmal die selbe Frage konkret zu meiner Situation:

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MA

Marionette

2 Jahre zuvor

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Hallo,
ist es den möglich bei einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums beim gleichen Arbeitgeber noch einen Minijob zu haben? Es wären auch andere Tätigkeiten.
Danke im Vorraus und viele Grüße,
Marion

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FR

Fred

2 Jahre zuvor

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Hallo,
ich interessiere mich für ein konkreten Fall und hoffe ihr könnt mir hierzu eine Antwort geben.
Ein Mitarbeiter ist Hauptberuflich (Vollzeit) bei Arbeitgeber A angestellt.
Der Mitarbeiter übt zudem eine weitere Beschäftigung auf 450€ – Basis bei Arbeitgeber B aus.
Arbeitgeber A und B sind zwei verschiedene Firmen.
Arbeitgeber A beauftragt Arbeitgeber B zur Bearbeitung von verschiedenen Aufträgen.
Infolgedessen wird der Mitarbeiter durch Arbeitgeber B an seinen Hauptarbeitgeber (Arbeitgeber A) verliehen. Die Arbeit findet in einer anderen Abteilung statt und steht nicht in Konkurrenz zur Hauptstelle.
Ist diese Konstellation rechtens?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.

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Jörg

2 Jahre zuvor

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Ich arbeite Teilzeit im Home-Office in einem Unternehmen als Web-Designer, jetzt sucht mein Arbeitgeber nach einem Hausmeister für das Büro- auf 450 Euro Basis, der sich nach den Geschäftszeiten um die Geschäftsräume kümmert. Kann ich den Job annehmen?

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J.

J.

2 Jahre zuvor

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Hallo, wie sieht es aus, wenn ich während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber auf 45ü€-basis arbeite? Da das normale Arbeitsverhältnis ruht, geht dieses ja ausnahmsweise. Allerdings hat mein Arbeitgeber dies nicht als geringfügige Beschäftigung einstufen können, da ich ab September in Teilzeit dort wieder einsteigen. Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat, da das Arbeitsverhältnis ja aktuell ruht. Können Sie mir da weiterhelfen?

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CL

Clauss

2 Jahre zuvor

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Wir beschäftigen derzeit eine Mitarbeiterin als Erzieherin als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (im Bereich TVöD SuE). Diese Mitarbeiterin wird in Kürze ihre Stelle hier kündigen und zu einem anderen AG wechseln, um dort ebenfalls sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Können wir diese Mitarbeiterin dann nach ihrer Kündigung als kurzfristig Beschäftigte zu einem späteren Zeitpunkt wieder beschäftigen (als Aushilfe in Krankheitsfällen, wenn es sich mit ihrer neuen Tätigkeit vereinbaren lässt)? Muss evtl. ein bestimmter Zeitraum zwischen der bisherigen sv-pflichtigen und der neuen kurzfristigen Beschäftigung liegen?

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KR

Katrin R.

2 Jahre zuvor

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Guten Tag,
wir stellen einen Mitarbeiter im Hauptjob aufgrund seiner Meisterschule für 7 Monate frei. Kann er dann bei uns einen 450 € Job annehmen? Das Hauptarbeitsverhältnis ruht dann ja. Vielen Dank für eine Antwort.

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MA

Marianne

2 Jahre zuvor

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Guten Tag, wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer A bei Unternehmen X das Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, Arbeitnehmer A jedoch zusätzlich einen Minijob bei Unternehmen Y annimmt, welches einen Dienstleistungsvertrag bei X hat? X und Y sind vollkommen unabhängige getrennte juristische Einheiten. Y ist mit verschiedenen Dienstleistungen in den Räumlichkeiten bei X beauftragt. Arbeitnehmer A würde also Aufgaben direkt in den Räumlichkeiten des Hauptarbeitgebers X übernehmen. Wäre diese Konstellation rechtlich möglich?

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MK

MK

2 Jahre zuvor

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Hallo,`
wie sieht es denn aus, wenn beispielsweise bei Arbeitgeber A ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 20.09.2020 beendet wird. Bei Arbeitgeber B wird zum 21.09.2020 ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begonnen.
Ist es dann möglich, zum 21.09.2020 das Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber A als geringfügiges Arbeitsverhältnis neu zu beginnen?
Oder darf das geringfügige Arbeitsverhältnis erst zum 01.10.2020 begonnen werden?
Und wenn das geringfüge Arbeitsverhältnis bereits zum 21.09.2020 beginnen darf, kann dann auch der volle Betrag ausgeschöpft werden, da das geringfügige Arbeitsverhältnis auf Dauer ausgelegt sein soll oder darf das Entgelt nur 10/30tel betragen?

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CB

Carina Bittner

2 Jahre zuvor

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Hallo,
kann ein Azubi einer KG bei der Tochterfirma der KG, die eine GmbH ist, zusätzlich einen Minijob ausüben? Zusatzinfo: Es handelt sich um eine 100%ige Tochter, mit fast identischer Geschäftsleitung.
Vielen Dank im Voraus!

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SI

Simone

2 Jahre zuvor

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Sehr geehrtes Team der Minijobzentrale,
in einem Einzelunternehmen (Ehemann) ist eine Teilzeitkraft über 450 EUR mtl. im Büro tätig. Kann eine Tätigkeit im Privathaushalt (Ehefrau) auf Minijobbasis ausgefürt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Simone

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KA

karin

2 Jahre zuvor

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Hallo,
ist es möglich, dass ich zusätzlich zur sv-pflichtigen Beschäftigung im Mutterunternehmen im Tochterunternehmen (Beteiligungsquote 51%) eine geringfügige Tätigkeit ausübe?
Beide Tätigkeiten sind identisch und werden in den Räumen des „Haupt“-Arbeitsgebers ausgeübt.
Bei Unternehmen sind aber separat mit eigener Nummer im Handelsregistester eingetragen, haben eigene Steuer-und Betriebsnummer, so dass dies eigentlich kein Problem sein dürfte. Selbst die Geschäftsführung ist nicht einheitlich.

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KL

Klaus

2 Jahre zuvor

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Hallo,
ich befinde mich noch bis Juli 2021 in der Ruhephase der Altersteilzeit. Habe beim gleichen Arbeitgeber einen unbefristeten Minijob. In Summe bin ich 25 Jahre im Unternehmen beschäftigt. Wenn der Altersteilzeitvertrag beendet ist, welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber bezüglich des Minijobs einhalten?
Freundliche Grüße
Klaus

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FB

Frank Bauer

2 Jahre zuvor

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Guten Tag, ich arbeite in einem Pflegeheim in Teilzeit 30 Stunden. Dieses Pflegeheim gehört zu einem AWO Kreisverband in Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Jetzt besteht für mich die Möglichkeit in der Ambulanten Pflege in Form eines Minijobs zusätzlich zu arbeiten. Die Ambulante Pflege wird in Form einer gGmbH geführt. Diese gGmbH ist eine 100%ige Tochter des AWO Kreisverbandes, beide Rechtsträger, sowohl der eingetragene Verein als auch die gGmbH werden von ein und demselben Geschäftsführer vertreten.
Für die Teilzeitbeschäftigung habe ich einen Arbeitsvertrag vom Kreisverband. Für den Minijob würde ich einen separaten Arbeitsvertrag von der gGmbH erhalten. Ist dies grundsätzlich denkbar? Vielen Dank im Voraus

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AN

Anonymous

2 Jahre zuvor

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Hallo,
die Hauptbeschäftigung erfolgt als Bürokraft bei der x-GmbH und die Nebenbeschäftigung als Bürokraft bei der z- GmbH, daher ist die Voraussetzung dass es sich aus rechtlicher Sicht um separate Arbeitgeber handelt erfüllt, allerdings wird die Tätigkeit am selben Arbeitsplatz ,da es keine räumliche Abgrenzung zwischen den beiden Firmen gibt, ausgeübt, wie sieht es hiermit aus ?

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TZ

Admin

Team der Minijob-Z...

1 Jahr zuvor

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Hallo Wiebke,
handelt es sich bei der Beschäftigung bis März um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, darfst du daneben genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. 
Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. 
So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren
· ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
· sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (450-Euro-Jobs) oder
· die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen.
Vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Sie sind so auszulegen, dass nur solche Nebentätigkeiten verboten sind, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen. 
Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass Arbeitnehmer nur für ihn tätig sind. Solange keine berechtigten Einwände bestehen, muss der Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen.
Arbeitnehmer dürfen ihrem Arbeitgeber nicht in dessen Geschäftsbereich Konkurrenz machen. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Wettbewerbsverbot, geregelt in § 60 Handelsgesetzbuch (HGB). Hierbei kommt es grundsätzlich nicht auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers sondern die Wettbewerbssituation des Arbeitgebers an. So kann zum Beispiel auch die Buchhalterin eines Einzelhandelsunternehmens Konkurrenz dadurch ausüben, dass sie einen Nebenjob als Reinigungskraft in einem anderen Supermarkt antritt. 
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.
Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale

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HB

Hbck

1 Jahr zuvor

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Hallo, ich arbeite bei einem großen Automobilhersteller im Bereich Entwicklung In-Car-Software. Darf ich nebenberuflich auf 450 Euro Basis bei einem Dienstleister arbeiten, der zwar auch Verträge mit meinem Hauptarbeitgeber hat, diese aber mit meiner Tätigkeit im Unternehmen nichts zu tun haben? Wie sieht die identische Situation aus, wenn ich nebenbei als Selbstständiger für diesen Dienstleister arbeite?

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DO

Dominik

1 Jahr zuvor

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Hallo,
ich arbeite als Zeichner in einem Planungsbüro. Nebenbei biete ich diese Dienstleistung der ausführenden Firma meines Vaters an und zeichne ihnen Pläne. Für meine Chefs ist das ok.
Das mache ich dann nach Feierabend in dem Planungsbüro und kriege das Geld auch von meinen Chefs gezahlt, arbeite aber so gesehen für die ausführende Firma meines Vaters.
Müssen die 450€ versteuert werden?

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TI

Timo

1 Jahr zuvor

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Mein Arbeitgeber hat mehrere eingetragene Firmen. GmbH, GbR, Holding u.s.w. Er ist Geschäftsführer der Firmen wo ich fest angestellt und mit einem 400€ Job aufgestockt wurde. Zwei Firmennamen ein Geschäftsführer. Nach einer Lohnerhöhung wurde mir ein 400€ Job in einer seiner Firmen angeboten. Ich habe angenommen. Habe aber nie eine andere Tätigkeit aufgenommen. Ich arbeite weiter 40 Stunden die Woche, erhalte mein Lohn plus die 400€ Minojob. Ist dass legeal?

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MB

Martina Böhmer

1 Jahr zuvor

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Hallo, ich bin bei einem Verein über ein Projekt mit einer 20 Stunden Stelle angestellt. Kann ich bei dem verein außerhalb des Projektes einen 450 € Job machen?

Kann man Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig sein?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander eingehen, auch wenn dies in Einzelarbeitsverträgen oder Tarifverträgen verboten oder an die Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall gebunden ist.

Kann ich als Freiberufler angestellt sein?

Ja, denn Ihre freiberufliche Tätigkeit darf Ihre Arbeit als Angestellter nicht behindern oder einschränken. Auch eine Arbeit für Mitbewerber kann kritisch gesehen werden. Das O.K. Ihres Arbeitgebers ist auch für Sie persönlich besser, denn dann können Sie offen bei der Arbeit darüber reden, auch mit Ihren Kollegen.

Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig ist man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis, Hausfrau/Hausmann) oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Was ist ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber sind diese sozialversicherungsrechtlich immer als Einheit zu betrachten. Man spricht in diesem Fall von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis.