Antrag auf arbeitszeitverkürzung aus gesundheitlichen gründen muster

06.04.2020

Weniger arbeiten? So findest du deinen Weg in die Teilzeit

Nicht das Leben sollte sich der Arbeit anpassen, sondern umgekehrt! So sind zahlreiche Situationen denkbar, in denen eine Vollzeiterwerbstätigkeit nicht immer möglich ist: Möchtest du zum Beispiel nebenbei studieren oder dich anderweitig weiterbilden? Oder willst du innerhalb der Familie Pflege- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen? Dann erklären wir dir hier deine Optionen.

Antrag auf arbeitszeitverkürzung aus gesundheitlichen gründen muster

DGB/Michael Simons/123rf.com

Teilzeit? Was ist das überhaupt?

Insgesamt ein Drittel aller abhängig Beschäftigten sind in Teilzeit tätig. Davon sind fast 90 Prozent Frauen. Im Jahr 2016 war fast jede zweite Frau, aber nur jeder zehnte Mann in Teilzeit erwerbstätig. Als Teilzeitbeschäftigte gelten Arbeitnehmer*innen, deren vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als die vergleichbarer Vollzeitarbeitender. Diese Normalarbeitszeit ist üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt, wenn es keinen Tarifvertrag gibt, ist die Arbeitszeit im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.

Dein Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung kann verschiedene Gründe haben, allerdings musst du diese nicht angeben, wenn du deine Arbeitszeit nach dem TzBfG reduzieren möchtest!

Ganz allgemein: Wer hat ein Recht auf Teilzeit?

In Paragraph 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) findest du die Regelungen zur Verringerung der Arbeitszeit. Als Arbeitnehmer*in hast du das Recht, eine Reduzierung deiner Arbeitszeit zu verlangen, wenn du bereits über sechs Monate bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmer*innen (Auszubildende ausgenommen) arbeitest.

Befristete oder unbefristete Teilzeit?

Du kannst deine Arbeitszeit unbefristet, d.h. zeitlich nicht begrenzt verringern. Dafür stellst du einen schriftlichen Antrag (E-Mail reicht), in dem du angibst, ab welchem Zeitpunkt du deine Arbeitszeit reduzieren möchtest und in welchem Umfang. Am besten gibst du auch direkt einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage an. Du musst keinen Grund angeben, weshalb du deine Arbeitszeit reduzieren möchtest. Dein Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, dass du deine Arbeitszeit reduzierst.

Seit dem 1.1.2019 ist das Gesetz zur Reform des Teilzeitrechts in Kraft getreten: damit haben Arbeitnehmer*innen das Recht, ihre Arbeitszeit nur für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren (mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre) und nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Diesen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit (auch „Brückenteilzeit“) hast du auch ohne einen besonderen Grund vorweisen zu müssen.

Achtung! Die Regelungen zur Brückenteilzeit gelten aber nur für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Außerdem können Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer*innen beschäftigen auf eine „Zumutbarkeitsquote“ zurückgreifen und den Antrag auf Brückenteilzeit ggf. ablehnen. Bei deinem Betriebsrat kannst du dich informieren, wie viele Beschäftigte bereits in Brückenteilzeit sind und so vorab klären, ob die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist. Denn einmal gestellt und abgelehnt kannst du erst ein Jahr später wieder einen Antrag stellen.

Auch betriebliche Gründe können gegen deinen Antrag auf Brückenteilzeit sprechen.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen? Und was sind „betriebliche Gründe“, die gegen meine Arbeitszeitverringerung sprechen können?

Dein Unternehmen muss der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen, soweit dringende, betriebliche Gründe nicht dagegensprechen. Wird dein Antrag aufgrund von betrieblichen Gründen abgelehnt, kannst du erst nach zwei Jahren einen erneuten Antrag stellen.

Diese „betrieblichen Gründe“ gelten als sogenannter Rechtsbegriff und sind festgeschrieben. Als solche Gründe gelten Faktoren, die

  • den Arbeitsablauf im Betrieb wesentlich beeinträchtigen,
  • die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen,
  • unverhältnismäßige Kosten verursachen.

Weitere oder andere Ablehnungsgründe können auch durch Tarifverträge festgelegt werden.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Du musst die Verringerung deiner Arbeitszeit und deren Umfang spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform (E-Mail genügt) beantragen. Hierbei solltest du die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Bei dieser Arbeitszeitgestaltung hat dein Arbeitgeber Mitspracherechte. Letztlich schriebt das Gesetz vor, dass Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in sich um eine Einigung bemühen sollen.

Für die Beantragung von Brückenteilzeit gilt: Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten können ihre Arbeitszeit mindestens ein Jahr bis maximal fünf Jahre reduzieren. Dazwischen besteht kein Recht darauf, die Arbeitszeitreduzierung zu verlängern oder zu verkürzen. Nach dem Ende deiner Brückenteilzeit kannst du für ein Jahr keine neue befristete Verringerung deiner Arbeitszeit beantragen.

Gibt es besondere Rechte in besonderen Lebenssituationen oder für bestimmte Beschäftigungsgruppen?

1)      Während der Elternzeit:

Während der Elternzeit können Eltern bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden (§ 15 Abs. 7 BEEG), sofern das Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate besteht, die Arbeitszeit für mindestens zwei Monate im oben genannten Umfang verringert werden soll.

Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit. Beginn, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit müssen dem Arbeitgeber fristgerecht und schriftlich mitgeteilt wird (spätestens sieben Wochen vor Beginn der Arbeitszeitverringerung für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, spätestens 13 Wochen vor Beginn der Arbeitszeitverringerung für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr).

Viele weitere Informationen zu Elterngeld und Elternzeit findest du übrigens bei unserem Schwesternprojekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!“.

2)      Pflegende Angehörige:

Pflegende Angehörige können in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Um Lohnausfälle auszugleichen gibt es seit dem 1.1.2015 für diese Zeit das Pflegeunterstützungsgeld. Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Pflegezeit: Auch können Arbeitnehmer*innen bis zu sechs Monate die Arbeitszeit reduzieren bzw. ganz ruhen lassen, wenn sie eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen. Seit dem 1.1.2015 kann für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch bei Unternehmen mit weniger als 16 Beschäftigten.

Familienpflegezeit: Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Arbeitnehmer*innen einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate die Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung pflegen zu können. Auf die Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch. Für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung von bis zu 24 Monaten.

3) Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen

Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen haben nach dem Sozialgesetzbuch IX einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigtung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich ist. Dieser Anspruch besteht allerdings nicht, wenn die Erfüllung für Arbeitgeber nicht zumutbar ist oder nur imt unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. Unter engen Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber die Teilzeitwünsche von schwerbehinderten Beschäftigten also ablehnen.

4)      Beschäftigte im öffentlichen Dienst:

Allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann eine Arbeitszeitreduzierung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.

5)      Beschäftigte, die Nachtarbeit leisten

Nachtarbeiter*innen können aus gesundheitlichen Gründen oder bei Kinderbetreuungsaufgaben eine Verschiebung der Arbeitszeit verlangen. Dies gilt für Menschen mit Pflegeaufgaben nur, wenn es sich bei dem oder der zu pflegenden Person um einen Schwerpflegefall handelt.

 Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Arbeiten in Teilzeit ist oft flexibler als gedacht und kann ganz individuell gestaltet werden. Als Orientierungshilfe findest du sieben Teilzeitmodelle auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (siehe unten im grauen Kästchen). Die Modelle reichen von der klassischen täglichen Arbeitszeitreduzierung über Jobsharing bis hin zur Teilzeit im Homeoffice.

Ist Arbeit in Teilzeit weniger wert?

Nein! Oft wird vermutet, in Teilzeit wäre die Karriere vorbei. Laut Paragraph 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Verbot der Diskriminierung) dürfen Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten bei Aufstiegsmöglichkeiten, Weiterbildungschancen, etc. nicht benachteiligt werden. Wenn du deine wöchentliche Arbeitszeit reduzierst, hast du demnach den gleichen Anspruch auf eine Fortbildung wie die Kolleg*innen in Vollzeit. Auch hält dich deine Arbeit in Teilzeit nicht grundsätzlich davon ab, befördert zu werden. Ähnliches gilt für das Arbeitsentgelt, das anteilsmäßig dem deiner vollzeitbeschäftigten Kolleg*innen entsprechen muss. In der Realität sieht das oft anders aus, da sind z. B. ganztägige Fortbildungen häufig die Regel. Deine Gewerkschaft bietet dir hier im Fall der Fälle Rechtsberatung!

Quellen und weitere Informationen:

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2019): Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz): TzBfG
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Teilzeitmodelle.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2016): Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Seit 1.1.2015 gelten im Bereich der Pflege neue gesetzliche Regelungen.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Die Elternzeit.
  • Perspektive Wiedereinstieg: Informationen und Entscheidungshilfen zum Wiedereinstieg nach Arbeitszeitreduzierungen.
  • DGB (2019): Brückenteilzeit, Aufstockung der Arbeitszeit und Arbeit auf Abruf: Was Beschäftigte über die Reform des Teilzeitrechts wissen müssen.
  • Unser Schwesterprojekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!"

Wie schreibt man einen Antrag auf stundenreduzierung?

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name des Ansprechpartners), hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Unter Berücksichtigung der 3-Monats-Frist möchte ich ab dem [Datum einfügen] statt bisher __ Stunden nur noch __ Stunden in der Woche/ im Monat arbeiten.

Wie wirkt sich eine Arbeitszeitverkürzung auf die Rente aus?

Ein Entgeltpunkt hat derzeit in den alten Bundesländern einen Wert von 31,03 Euro. Das bedeutet: Ohne Arbeitszeitverkürzung könnte der Betroffene damit derzeit mit einer Rente in Höhe von 1.427,38 Euro rechnen. Mit Arbeitszeitverkürzung wären es nur 1.334,29 Euro. Es geht also um ein Minus in Höhe von gut 93 Euro.

Welche Gründe gibt es einen Arbeitsvertrag zu verkürzen?

Außerordentliche fristlose Kündigung Wichtige Gründe wären beispielsweise ein erheblicher Zahlungsrückstand bei der Lohnzahlung oder Mobbing am Arbeitsplatz. Es gibt noch weitere Gründe, die einem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung möglich machen.

Wie weit kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?

Arbeiten mehr als 15 Beschäftigte bei Deinem Arbeitgeber, hast Du einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden in der Woche. Dazu musst Du aber mindestens sechs Monate beschäftigt sein. Die Anzeigefrist ist kürzer als bei der regulären Teilzeit.