Auto ummelden gleicher ort

Wer seinen Wohnsitz ändert, muss an viele Dinge denken. Mit unserem Blogbeitrag “Umzug Adressänderung & Co“  möchten wir Ihnen dabei ein wenig unter die Arme greifen und haben alle wichtigen Institutionen zusammengefasst. Allen voran gehen Ummeldungen von Versicherungen, dem Wohnsitz selbst, Telekommunikationsanbieter und auch des eigenen Autos. Auf Letzteres gehen wir folgend genauer ein. Denn gerade zum Thema der KFZ Ummeldung nach dem Umzug stehen einige Fragen im Raum. Die 6 häufigsten klärt DasUmzugsteam jetzt auf.

Wann muss ich mein Auto ummelden beim Umzug?

Ob und wann die Ummeldung eines PKWs in Österreich überhaupt notwendig ist, kommt ganz darauf an, wohin der Hauptwohnsitz verlegt wird. Fakt ist, dass das Fahrzeug immer am aktuellen Hauptwohnsitz angemeldet sein muss. Bei einem Wohnortwechsel können sich sowohl die Behördenabkürzung als auch die zuständige Behörde ändern. Unter Behördenabkürzung versteht man den ersten oder die ersten beiden Buchstaben auf der Kennzeichentafel.

Drei Szenarien beim Umzug

  1. Behördenabkürzung bleibt unverändert

Wird der Hauptwohnsitz geändert und das Kennzeichen bleibt dennoch gleich, ist seitens des KFZ-Halters nichts zu machen. Die Zulassungsbescheinigung mit den alten Daten bleibt gültig. Bei einem Umzug in Wien werden die Daten z. B. von der Meldebehörde bzw. dem Magistrat weitergeleitet und somit automatisch geändert. 

      2. Behördenabkürzung ändert sich

Bei einer Übersiedlung in einen Bezirk außerhalb der Wiener Gemeindebezirke sind neue Kennzeichen notwendig, da sich die Behördenabkürzung am Kennzeichen ändert. Der neue Hauptwohnsitz muss bei der örtlichen Zulassungsstelle der Versicherung gemeldet werden. Diese nimmt anschließend die Änderung der Daten in den Zulassungspapieren und im Typenschein vor. Zuständig ist hier die Zulassungsstelle für den jeweiligen Bezirk. Diese ist meist die Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. In bestimmten Gebieten kann die zuständige Behörde auch die Landespolizeidirektion sein.

      3. Behördenabkürzung und Behörde ändert sich

Bei einem Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde wie beispielsweise von Wien nach Baden, muss das Fahrzeug abgemeldet und neu angemeldet werden. Die Adressänderung kann nur persönlich in einer der KFZ-Zulassungsstellen Ihrer Versicherung bekanntgegeben werden. Mitzubringen sind der alte Zulassungsschein, der neue Meldezettel, der Typenschein und ein Lichtbildausweis. Vergessen Sie nicht, nach dem Wohnortwechsel auch die KFZ-Versicherung zu verständigen.

Wo erfolgt die Ummeldung des Autos in Österreich?

Die Ummeldung bzw. Anmeldung eines Kraftfahrzeugs kann in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelledurchgeführt werden, die sich im politischen Bezirk des Hauptwohnsitzes befindet. Sie schreibt die Papiere des Autos auf die neue Anschrift um.

Was benötigt man bei der Adressänderung des KFZs?

Für eine Ummeldung des Autos müssen Sie nachfolgende Dokumente in der Zulassungsstelle vorweisen können: 

  • Ausweis wie Führerschein oder Reisepass
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldeschein)
  • Genehmigungsnachweis (Typenschein)
  • Kaufvertrag oder Benutzungs-/Überlassungserklärung
  • Versicherungsbestätigung

Was kostet die Adressänderung im Fahrzeugschein?

Die Kosten für die Fahrzeug-Ummeldung in Österreich sind abhängig von den oben genannten Szenarien. Ein reiner Kennzeichenwechsel ist mit etwa 22 Euro deutlich günstiger als die Anmeldung des Autos an einer neuen Behörde. Hier können sich die Kosten auf bis zu 200 Euro belaufen.

Wie lange hat man Zeit um das Auto umzumelden?

Die ausgelegten Ummeldungsfristen sind relativ kurz. Das Fahrzeug muss nach einem Wechsel des Wohnorts zeitnah angemeldet werden. 

Im Falle einer Änderung der Behördenbezeichnung für das Kennzeichen beläuft sich die Frist auf sieben Tagen ab Adressänderung. Wenn sich aufgrund der Übersiedlung auch die für die Adresse zuständige Behörde ändert, ist die Ummeldung gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung durchzuführen.

Wann muss ich mein Auto im Ausland anmelden?

Bei einem Umzug ins Ausland sollten Sie sich vorab über die Bestimmungen vor Ort informieren. Durch eine EU-Richtlinie wurden zwar die Zulassungsdokumente von Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten in Aufmachung und Inhalt harmonisiert – die Vorgehensweise und die Ummeldungsfristen unterscheiden sich aber von Land zu Land. Durch diese Harmonisierung wird lediglich sichergestellt, dass die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Zulassungsdokumente in anderen EU-Ländern leichter verstanden und damit überall anerkannt werden.

Kraftfahrzeug-Ummeldung, kurz und knapp

Szenario UmzugUmmeldung notwendigNotwendige DokumenteKostenUmmeldungsfrist
Behördenabkürzung bleibt unverändert Nein Keine 0 Euro Keine Frist
Behördenabkürzung ändert sich Ja Zulassungsschein, neuer Meldezettel, Typenschein und Lichtbildausweis ca. 23 Euro Innerhalb einer Woche nach Umzug
Behördenabkürzung und Behörde ändert sich Ja Zulassungsschein, neuer Meldezettel, Typenschein und Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung und Kaufvertrag ca. 195 Euro Sofortige Ummeldung im Zuge der Hauptwohnsitzmeldung
Quelle: oesterreich.gv.at

Kann ich mein Auto bei jeder Zulassungsstelle ummelden?

Die Ummeldung bzw. Anmeldung eines Kraftfahrzeugs kann in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle durchgeführt werden, die sich im politischen Bezirk des Hauptwohnsitzes befindet. Sie schreibt die Papiere des Autos auf die neue Anschrift um.

Wo melde ich mein Auto um wenn ich umgezogen bin?

Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug unter Mitnahme des Fahrzeugs – mit oder ohne Kennzeichen – handelt oder um eine Ummeldung auf einen neuen Halter – mit oder ohne Kennzeichenmitnahme –, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Warum eVB bei Umzug?

Im Falle eines Umzuges benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB, früher bekannt als: Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden zu können.

Wie melde ich ein Auto um?

Gebrauchtwagen anmelden: So geht's.
Personalausweis oder Reisepass..
Kfz-Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. ... .
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II..
Nachweis der letzten Hauptuntersuchung..
Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung..