Was braucht man zum Auto abmelden in Österreich?

Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Kfz abmelden.

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer gestorben, so hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (meist Notarin/Notar) die Behörde davon zu verständigen. Die Pflichten der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene zu erfüllen. Mit dieser/diesem sollte daher auch Kontakt betreffend eventueller Verwendung des Fahrzeuges durch Angehörige aufgenommen und informiert werden. Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden.

Hinweis
Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, muss Rücksprache mit der Kfz-Versicherung gehalten werden, um sicher zu gehen, dass - auch wenn die Prämie bezahlt ist - das Auto weiterhin bewegt werden darf und Versicherungsschutz besteht. Dazu ist die Notarin/der Notar (die Gerichtskommissärin/ der Gerichtskomissär im konkreten Verlassenschaftsverfahren) zu kontaktieren, damit durch eine allfällige Abmeldung nicht in die Rechte der anderen Verfahrensparteien, zumeist Erbinnen und Erben oder Pflichtteilsberechtigte eingegriffen wird. 

Die Abmeldung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt. Teil I verbleibt nach Bestätigung der Abmeldung darauf bei der Person, die das Kfz abmeldet, falls keine Gründe dagegenstehen. Bei einer neuerlichen Zulassung wird der bisherige Teil II durch einen neuen ersetzt und es wird die Anzahl der bisherigen Zulassungen angegeben.

Scheckkartenzulassungsscheine werden bei der Abmeldung mittels Lochung entwertet und danach wieder ausgehändigt.

Falls die Zulassungsbescheinigung oder ein Teil davon nicht vorgelegt werden kann, muss bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund dafür abgegeben werden.

Der folgende Text erläutert, welche Schritte notwendig sind, wenn in Österreich ein Auto abgemeldet werden soll. Zudem werden alle Punkte aufgezählt, die hierbei beachtet werden müssen. Denn auf den Autohalter kommen unterschiedliche bürokratische Pflichten zu.

Wann muss ein Fahrzeug abgemeldet werden?

Ein Fahrzeug muss abgemeldet werden, wenn:

  • es aus diversen Gründen nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf
  • es vorwiegend in einem anderen Wirkungsbereich als bislang genutzt wird
  • es verkauft wurde und es daher auch einen neuen Besitzer gibt
  • keine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr vorhanden ist

Wie wird in Österreich ein Fahrzeug abgemeldet?

Um in Österreich ein Fahrzeug abzumelden, müssen zunächst alle erforderlichen Unterlagen in einer zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Sollte der Zulassungsbesitzer versterben, wird die Kfz-Versicherung darüber informiert. Dieser Schritt ist notwendig, um festzustellen, ob weiterhin ein Versicherungsschutz besteht.

Welche Unterlagen müssen bei der Abmeldung eingereicht werden?

Folgende Unterlagen müssen bei der Abmeldung eines Fahrzeugs in Österreich eingereicht werden:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis des Fahrzeughalters
  • beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Genehmigungsnachweis
  • Genehmigungsdokument
  • Nachweis für die Zulassung
  • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank
  • Kennzeichentafeln

Wie funktioniert eine kurzfristige Abmeldung eines Fahrzeugs in Österreich?

Es gibt einige Gründe, die für eine kurzfristige Abmeldung eines Fahrzeugs sprechen. Sehr sinnvoll ist dies zum Beispiel bei Autos, die nur eine bestimmte Zeit im Jahr genutzt werden, wie zum Beispiel Cabrios. Denn diese werden im Winter sowieso zumeist abgestellt und brauchen daher auch keinen Versicherungsschutz und werden dann einfach wieder neu im Frühjahr angemeldet. Wer den Zeitpunkt bereits kennt, wie lange er sein Cabrio fahren will, kann ganz einfach ein sogenanntes Saisonkennzeichnen beantragen.

Zudem können auch längere Auslands- und Klinikaufenthalte, zum im Zusammenhang mit einer Reha-Maßnahme, können dafür sprechen, ein Auto einen bestimmten Zeitraum abzumelden. Hierfür wird ganz einfach mit den passenden Dokumenten eine Zulassungsstelle aufgesucht.

Was braucht man zum Auto abmelden in Österreich?

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Wie ist der Ablauf bei einer Fahrzeug-Abmeldung?

Sobald ein Fahrzeug abmeldet wird, wird dies auf der Zulassungsbescheinung in Teil eins und zwei vermerkt. Ersterer verbleibt bei dem Halter, der den Pkw gerade abgemeldet hat. Sollte er eine sogenannte Scheckkartenzulassung besitzen, wird diese von der Zulassungsbehörde sofort nach der Abmeldung entwertet. Wenn er sein Fahrzeug irgendwann wieder neu anmeldet, wird der oben erwähnte Teil zwei der Bescheinigung erneuert.

Versicherungsprämie sichern

Ein weiterer Grund, der für die Abmeldung eines Pkws spricht, ist ein besseres beziehungsweise günstigeres Angebot eines anderen Anbieters. Denn für den Wechsel erhalten die Kunden nicht selten eine beachtliche Versicherungsprämie. Wer einen besseren Versicherer für seine Kfz-Haftpflicht gefunden hat, kann ein einmonatiges Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dadurch ist das Auto durchgehend versichert und der Besitzer beziehungsweise Halter muss weniger Geld bezahlen. Die Übernahme der Versicherung gilt sowohl für die Vollkasko- wie auch für die Teilkasko-Versicherung.

Welche Kosten fallen bei der Abmeldung eines Pkws in Österreich an?

Auch wenn durch den Beitrag klar wurde, dass die Abmeldung eines Pkws in Österreich durchaus aufwendig ist, gibt es auch eine gute Nachricht: das Ganze ist komplett kostenlos. Dafür fällt für die Anmeldung teilweise ein enormer Betrag an.

Wie ist die Regelung, wenn der Besitzer beziehungsweise Halter verstirbt?

Eine Kfz-Abmeldung kann unter Umständen auch geschehen, wenn der Besitzer beziehungsweise Halter verstirbt. Es ist aber auch möglich, dass die Erben das Fahrzeug übernehmen. Wenn das geplant ist, sollte der Versicherer möglichst zeitnah darüber informiert werden. Wurde ein notariell beglaubigtes Testament erstellt, ist zudem auch noch der sogenannte Nachlassverwalter einzubinden und von nun an auch zunächst zuständig.

Zusätzliche Informationen

Wer sein Auto abmeldet, kann sich das Kennzeichen für maximal ein halbes Jahr reservieren lassen. Das kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn bereits geplant ist, ein neues Fahrzeug in nächster Zeit anzumelden. Wichtig ist hierbei, dass die neuerliche Anmeldung bei derselben Zulassungsstelle erfolgt, bei der auch das alte Auto zuvor abgemeldet wurde.

Wichtiger Tipp:

Wer ein Auto abmeldet, sollte keinesfalls einfach seine erreichte Bonus Malus Stufe verfallen lassen. Denn wenn sich diese zwischen den Stufen null und acht befindet, winkt ein nicht zu vernachlässigender Rabatt. Diesen kann der Halter beziehungsweise Besitzer unter Umständen auf sein neues Auto übertragen. Hierfür hat er bis zu zwölf Monate Zeit. Wer sich aber kein neues Auto anschafft, kann die Bonus Malus Stufe auch auf andere Personen übertragen, wie zum Beispiel auf ein eigenes Kind oder Enkelkind.

Interessante Links:

https://www.vexcash.com/blog/auto-abmelden/

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.062100.html

https://www.oeamtc.at/thema/autokauf/kfz-zulassung-in-oesterreich-16187062

Auto abmelden in Österreich – so geht`s! Diese Schritte sind nötig


Was wird benötigt um Auto abzumelden?

Also unbedingt zum Auto abmelden immer mitbringen:.
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).
Nummernschilder des Autos..
Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle, falls Sie das Auto endgültig abmelden..
Bargeld (etwa 10 Euro).

Wie kann ich mein Auto abmelden online?

Kfz-Zulassung: Jetzt auch online. Autos können auch im Internet zugelassen, umgeschrieben und abgemeldet werden. So funktioniert die Kfz-Zulassung online. Digitalisierung in den Zulassungsstellen: Sowohl die Erstzulassung als auch die Umschreibung auf einen neuen Halter sind über das Internet möglich.

Was braucht man zum Auto anmelden in Österreich?

Um ein Auto in Österreich anmelden zu können, werden mehrere Dokumente benötigt:.
Gültige Kfz-Versicherungsbestätigung..
Gütiges Kfz-Gutachten..
Genehmigungsnachweis..
Amtlicher Lichtbildausweis (oder Vollmacht bei Vertretung).