Braucht man für die pille ein rezept

„Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln.“ So steht es in § 24a Absatz 2 des Sozialgesetzbuch V (SGB V). Das heißt, bis zu ihrem 20. Geburtstag können Frauen und Mädchen sich die Pille oder andere Kontrazeptiva auf Kassenrezept verordnen lassen. Ab 18 fällt dann gegebenenfalls die gesetzliche Zuzahlung an, die übrigen Kosten trägt die Kasse.

Was aber macht man, wenn eine Frau, die bereits 20 oder älter ist, ein Pillenrezept vorlegt – vielleicht sogar eins, das zusätzlich noch einen Stempel trägt „Verordnung nach § 24 SGB V“? Über letzteren Fall berichtet das DeutscheApothekenPortal in seinem Newsletter. 

Grundsätzlich ist die Abgabe von Kontrazeptiva auf Kassenrezept auch bei älteren Frauen unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel wenn die verordnete Pille aufgrund einer ihrer Zusatzindikationen, wie die Behandlung von Akne oder Hirsutismus, verordnet wurde. Eine weitere Ausnahme ist, wenn eine Kontrazeption medizinisch indiziert ist. Letzteres ist zum Beispiel bei einer Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen der Fall, wie Methotrexat oder Thalidomid oder wenn eine Schwangerschaft aus anderen Gründen medizinisch nicht vertretbar ist (BSG-Urteil vom 24.01.1990 – Az.: 3 RK 18/88).

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Worauf du achten solltest, um neue Pillenblister pünktlich parat zu haben

Viele Mädchen, die zum ersten Mal die Pille einnehmen, stellen sich eine Frage, sobald sich der letzte Blister dem Ende neigt: Wie bekomme ich pünktlich eine neue Pillenpackung? Wir erklären dir, worauf du achten solltest, damit du nicht plötzlich ohne dastehst.

Step 1: Die Frauenarztpraxis – Terminvereinbarung 

Am besten ist es, wenn du nach deinem ersten Termin, bei dem du die Pille verschrieben bekommen hast, gleichen einen Folgetermin bei deinem Frauenarzt oder deiner Frauenärztin ausmachst. Dazu zählt einerseits der reguläre Untersuchungstermin, den du jedes halbe Jahr wahrnehmen solltest. Zum anderen ist es in Arztpraxen gerne gesehen, wenn du die Abholung eines neuen Rezepts ebenfalls im Vorfeld ankündigst. Denn jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel muss auf einem Arztrezept verordnet werden und von ihm oder ihr persönlich unterschrieben werden. Mit genügend Vorbereitungszeit können die Praxismitarbeiter dein Rezept rechtzeitig ausstellen, sodass du es nur noch abholen musst. Trage dir am besten eine Notiz in deinem Kalender ein, die dich an die rechtzeitige Abholung des Rezepts erinnert – idealerweise ca. 1 bis 2 Wochen, bevor du mit einem neuen Pillenblister beginnen müsstest. Im Normalfall verschreiben Frauenärzte und Frauenärztinnen die Pillenrezepte für drei Monate. Nach individueller Einschätzung ist es dem Arzt oder der Ärztin auch möglich, Rezepte für einen Zeitraum von sechs Monaten auszustellen.

Step 2: Die Apotheke – Das Rezept einreichen

Da es sich bei der Pille um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, bekommst du sie lediglich in der Apotheke ausgehändigt – gegen Vorlage des Rezeptes, welches dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin dir ausgehändigt hat. Auch hier solltest du nicht auf den letzten Drücker erscheinen: Nicht immer haben die Filialen alle Pillenpräparate vorrätig. Manchmal muss die Apotheke deine Pille erst bei dem Hersteller oder beim Großhandel bestellen. Das kann durchaus mal einen Tag dauern. Um nicht zu riskieren, dass du die neue Pillenpackung zu spät erhältst, solltest du eine Apotheke aufsuchen, sobald du das Pillenrezept in den Händen hältst.

Du möchtest wissen, was die unterschiedlichen Farben auf den Rezeptzetteln bedeuten? Hier haben wir eine Übersicht für dich zusammengestellt.

Step 3: Die Apotheke – die Bezahlung

Wenn dein Pillenpräparat in der Apotheke vorrätig ist, dann bekommst du die neue Packung umgehend ausgehändigt. Bis du 18 Jahre alt bist, werden die Kosten für die Pille von deiner Krankenkasse vollständig übernommen. Nach deinem 18. Geburtstag fallen für dich Rezeptgebühren an. Sobald du älter als 22 Jahre bist, kommst du für die gesamten Kosten deiner Pille - oder anderer hormoneller Verhütungsmittel – selbst auf. Achte also darauf, dass du genügend Geld dabei hast, um deine Pille direkt bezahlen zu können. Die meisten Apotheken akzeptieren sowohl Bargeld als auch Kartenzahlung.

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Wie bekomme ich die Pille ohne Rezept?

Es ist nicht möglich, die Pille ohne Rezept zu kaufen. Hormonelle Verhütungsmittel wie die Antibabypille sind in Deutschland rezeptpflichtig und können nur mit einem ärztlichen Rezept erworben werden.

Ist die Pille verschreibungspflichtig?

Sie werden unter anderem dann verschrieben, wenn Frauen kein Östrogen vertragen. Pille bequem per Online-Rezept bestellen: Die Rezeptausstellung der Antibabypille ist für Patientinnen nach einer ärztlichen Online-Konsultation möglich.

Wie viel kostet ein Rezept für die Pille?

Ab wann man die Pille selbst bezahlen muss Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille komplett. Ab 18 Jahren muss die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises selbst bezahlt werden. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.