Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Hessen

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Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich gerichtskostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. In Verfahren, in denen der Kläger und der Beklagte nicht zu dieser kostenprivilegierten Personengruppe gehört, werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben.

Ferner müssen sich Verfahrensbeteiligte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Soweit jedoch Prozesskosten – insbesondere für eine anwaltliche Vertretung - anfallen, können Verfahrensbeteiligte die volle oder teilweise Befreiung hiervon beantragen. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögens­verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen. Ferner muss eine hinreichende Erfolgsaussicht für das gerichtliche Verfahren bestehen und die Führung des Rechtsstreits darf nicht mutwillig erscheinen.

Das Formular zur Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse wird bei Klagen mehrerer Personen von jedem einzelnen Kläger/Prozessbeteiligten benötigt, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird. Bei Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs auch von jedem einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, einschließlich minderjähriger Mitglieder.

Schlagworte zum Thema

Wie fülle ich den Antrag auf Prozesskostenhilfe richtig aus?

Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen.
A. Angaben zu Ihrer Person..
Neben Ihren persönlichen Angaben sind noch Beruf und Familienstand (I = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; gesch = geschieden; verw = verwitwet) anzugeben..
B. Rechtsschutzversicherung/Mitgliedschaft..

Wer bekommt Prozesskostenhilfe Einkommensgrenze?

Barbeträge und andere Geldwerte bis 5.000 Euro für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person; 500 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person. Eine selbstbewohnte Immobilie. Vermögen, das der Berufsausübung dient. Vermögen, das einer angemessenen Altersvorsorge dient.

Wann muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Wann muss man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen? Sie müssen die PKH zurückzahlen, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen 20 Euro übersteigt. Damit Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, dürfen Ihre finanziellen Verhältnisse es Ihnen nicht erlauben, die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess selbst zu zahlen.

Welche Unterlagen braucht man für Prozesskostenhilfe?

Erforderliche Unterlagen.
ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe".
Reisepass oder Personalausweis..
Einkommensnachweis oder Steuerbescheid..
Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt).