Seit dem 1. Januar 2019 dürfen in Standardbriefen der Deutschen Post keine Waren mehr ins Ausland geschickt werden. In internationalen Briefen sind ausschließlich Dokumente erlaubt. Bücher sind auch verboten. Das Produkt "Büchersendung International" wurde eingestellt. Show
Privatkunden müssen für den internationalen Warenversand seit 2019 entweder ein DHL Päckchen oder DHL Paket nutzen. Deren Preise sind vielfach teurer als beim Groß- oder Maxibrief. Firmenkunden können die preiswertere Versandart "Warenpost" nutzen. Das Warenverbot in Auslandsbriefen führte laut Deutscher Post zu einem "dramatischen Absatzverlust nach Verlagerung der warentragenden Produkte in die Warenpost und Päckchen". Dieser Effekt sei mittlerweile beendet und werde nicht weiter voranschreiten. Das teilte die Post ("Betroffene") im Rahmen der neuen Briefporto-Berechnung der Bundesnetzagentur mit (PDF). Es wäre jedoch falsch, den Absatzverlust (Sendungsmengen-Rückgang) als negative Auswirkung für die Deutsche Post darzustellen. Zwar wurden weniger klassische Briefe ins Ausland verschickt, aber viele Kunden werden notgedrungen auf Päckchen oder Paket umgestiegen sein. Die Mehreinnahmen durch Päckchen und Pakete dürften den finanziellen Absatzverlust bei Briefen ausgeglichen haben. Wie kann ich mit der Deutschen Post Waren in Auslandsbriefen verschicken?► Als Privatkunde: Nutzen Sie das Päckchen XS International, das nur online auf der DHL-Website erhältlich ist. ► Als Geschäftskunde: Erstellen Sie ein Konto unter shop.deutschepost.de. Als registrierter Geschäftskunde können Sie Warenpost nutzen. Diese Versandart erfordert eigentlich mind. 5 Sendungen pro Quartal, bislang sind aber keine negativen Folgen bei Nichterfüllung bekannt.
Lagebericht 2020Das Warenverbot in Auslandsbriefen besteht seit mittlerweile einem Jahr. Paketda fasst die Situation noch einmal zusammen. Viele Kunden fragen sich, ob die Deutsche Post aufgrund neuer Vorschriften des Weltpostvereins Waren in Auslandsbriefen verbieten "musste". Oder ob die Neuregelungen des Weltpostvereins nur ein willkommener Anlass für die Deutsche Post waren, mehr Porto einzunehmen. Zum 1.1.2020 wurde in den Niederlanden ebenfalls ein Warenverbot in Auslandsbriefen umgesetzt (Paketda berichtete). Das untermauert die Argumentation, dass der Weltpostverein eine Trennung von Waren und Dokumenten vorschreibt. Anfang 2019 stand die Deutsche Post hingegen allein auf weiter Flur und hat das Warenverbot in Auslandsbriefen als einzige Postgesellschaft weltweit umgesetzt. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass der Weltpostverein nicht der Auslöser war. Sonst hätten zum 1.1.2019 ja alle Postgesellschaften weltweit Waren in Auslandsbriefen verbieten müssen. Der Weltpostverein schreibt vor, dass internationale Warensendungen eine Sendungsnummer brauchen, weil mit der Sendungsnummer die digitale Zollinhaltserklärung verknüpft wird. Verpflichtend werden digitale Zolldaten jedoch erst ab 2021, vgl. communication-logistics.com. Es hat den Anschein, dass die Deutsche Post überstürzt handelte und schon 2019 generell alle Auslandsbriefe mit Waren verboten hat, obwohl dazu (noch) keine Verpflichtung bestand. Nur noch Dokumente sind in Auslandsbriefen erlaubt, weil sie nicht zollpflichtig sind und folglich keine elektronischen Zolldaten notwendig sind. Gegen diese Vermutung spricht allerdings, dass von der Deutschen Post auch Waren in innereuropäischen Briefen verboten wurden, obwohl diese nicht zollpflichtig sind. Rein spekulativ könnte es sein, dass das Warenverbot in EU-Briefen für die Deutsche Post ein willkommener Nebeneffekt war, um Kunden teurere Versandarten zu verkaufen. Aus Verbrauchersicht ist zu bemängeln, dass Geschäftskunden weiterhin preiswerte Warensendungen ins Ausland verschicken können. Die Deutsche Post hat dafür die Versandart "Warenpost International" eingeführt und verlangt von Geschäftskunden die Eingabe digitaler Sendungsdaten. Warum wird diese Versandart nicht für Privatkunden freigegeben? Das neu eingeführte "Päckchen XS International" ist keine gute Alternative für Privatkunden, weil es im Vergleich zu Warenpost International zu teuer ist. Beim Päckchen XS International sind Maximalgröße und -gewicht in einer einzigen Portostufe festgelegt. Bei "Warenpost International" gibt es hingegen 4 unterschiedliche Portostufen, so dass die Leistung gerechter bepreist wird. Beispiel: Ein 500 Gramm schweres Päckchen XS International in die USA kostet 8,89 Euro, mit Warenpost International hingegen nur 3,20 Euro. Anzeige Deutsche Post schiebt Verantwortung auf Weltpostverein oder ZollDass in privaten Auslandsbriefen keine Waren mehr verschickt werden dürfen, begründet die Deutsche Post manchmal mit Neuregelungen des Weltpostvereins, manchmal werden auch neue Vorschriften des Zolls genannt. Beides stimmt nur teilweise.
Nachfolgend ein Ausschnitt der Seiten 5 und 6 des Postal Transport Guide des Weltpostvereins (hier als PDF). Dort wird der Unterschied zwischen kleinen "small packets" und großen "parcels" erklärt.
Die Definition des Weltpostvereins erlaubt ausdrücklich Sendungen bis 2kg, die Waren enthalten. Übersetzt heißt es im Text: "Der Unterschied zwischen einem small packet und einem parcel ist der Sendungsstrom, in dem die Sendung verarbeitet wird (Briefpost oder Paketpost) und die grundlegenden Eigenschaften der Versandart." Die beiden Versandarten unterscheiden sich im Tracking, in der Haftung und beim Zustellnachweis. In der Zollabfertigung unterscheiden sich die Sendungsarten nicht. Außerdem schreiben die Regularien vor, dass Briefsendungen mit Waren seit dem 1.1.2018 einen Strichcode benötigen, der jedoch nicht zur Sendungsverfolgung dient. Warenpost-Sendungen erhalten Strichcodes, die mit "U" beginnen (z.B. UB123456789DE). Im Mai 2019 berichtete die Badische Zeitung über das Warenverbot in Auslandsbriefen und dass die Deutsche Post dies mit einem Beschluss des Weltpostvereins begründet. Die Zeitung bat den Weltpostverein um eine Stellungnahme. Im Artikel heißt es:
Die Deutsche Post schiebt den Schwarzen Peter also irreführend auf den Weltpostverein oder auf den Zoll. Beide Institutionen haben keine Vorschriften erlassen, die ein striktes Warenverbot in (Auslands-) Briefen begründen.
Grafik Einzelansicht Die Neuregelung des internationalen Warenversands betrifft alle gelegentlichen Versender; vor allem private eBay-Verkäufer und Großeltern, die ihre Enkel beschenken wollen. Auch Onlineshopper, die zum Beispiel ein Produkt an einen chinesischen Onlineshop retournieren wollen, werden sich den Umtausch aufgrund des verteuerten Portos künftig zweimal überlegen. Beispiel: Im Jahr 2018 war es möglich, eine DVD per "Großbrief International" für 3,70 Euro ins Ausland zu schicken. Die Entfernung zum Zielland war egal. Seit 2019 sind Privatkunden gezwungen, die DVD als DHL Päckchen EU für 8,89 Euro Porto zu verschicken. In weiter entfernte Länder wie z.B. in die USA steigt das Porto sogar auf 15,89 Euro. Eine Kostenexplosion um 240% bzw. 429%. Verstößt die Deutsche Post auch gegen eine EU-Verordnung?Im März 2018 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Verordnung zur Regulierung des grenzüberschreitenden Pakettransports gebilligt. Die Verordnung soll Preisunterschiede beim internationalen Paketporto zwischen den EU-Mitgliedsstaaten aufdecken und idealerweise verhindern. Die EU bemängelt beispielhaft folgende Preisunterschiede (Quelle):
Der vollständige Text der EU-Verordnung ist hier abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0644&from=EN Gemäß der Punkt 15 der Begründung, die der Verordnung vorangestellt ist, umfasst die Verordnung ausdrücklich leichtgewichtige Sendungen bis 2kg, die im Briefnetz transportiert werden. Artikel 6 der EU-Verordnung fordert nationale Regulierungsbehörden (in Deutschland die Bundesnetzagentur) auf, einmal jährlich die Portotabellen der sogenannten Universaldienstanbieter (in Deutschland die Deutsche Post) auszuwerten. Die Bundesnetzagentur muss prüfen, ob das Auslandsporto der Deutschen Post unangemessen hoch ist. Als Maßstab gilt u.a. der Vergleich zwischen Sendungen im Inland und Ausland. Außerdem muss die Bundesnetzagentur das Porto "vergleichbarer Paketzustelldienste im Einlieferungsmitgliedstaat und im Bestimmungsmitgliedstaat" untersuchen und in unterschiedlichen Tarifklassen mit dem Porto der Deutschen Post vergleichen. Dieser Portovergleich ist besonders interessant, weil in anderen EU-Mitgliedsstaaten seit dem 1. Januar 2019 weiterhin Waren in internationalen Briefsendungen verschickt werden dürfen (vgl. nächstes Kapitel). Und zwar zu einem ähnlich niedrigen Porto wie es bei der Deutschen Post bis 31.12.2018 möglich war. Bis spätestens 23. September 2019 muss jedes EU-Land nationale Sanktionen festgelegt haben, die gegen Postgesellschaften verhängt werden können, die gegen die Verordnung verstoßen. Dem Initiator der Warenpost-Petition bei Campact antwortete die Bundesnetzagentur recht lapidar: "Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht." Die Paketda-Redaktion fragt bei der Bundesnetzagentur an, wie die Behörde das Warenverbot in Auslandsbriefen einschätzt (Brief hier als PDF). Ende Oktober 2019 antwortete die Behörde wie folgt:
Welche Vorschriften gelten in anderen Ländern?Die Deutsche Post beruft sich auf neue Bestimmungen des Weltpostvereins, wonach Waren in Briefsendungen nicht mehr erlaubt seien. Würde das zutreffen, müsste es in anderen Ländern seit 1.1.2019 ebenfalls ein Verbot von Waren in Auslandsbriefen geben. Es folgt ein Überblick:
Wie definiert die Deutsche Post den Begriff "Dokumente"?In den AGB Brief International (hier als PDF) findet sich unter Punkt 2.2 folgende Formulierung: "Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Briefsendungen International, die Güter, d.h. bewegliche Sachen (Waren), enthalten. Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen (Ausschlüsse) sind lediglich schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen (Dokumente) erlaubt." Als Kunde könnte man annehmen, dass auch Bücher gedruckte Informationen seien und demzufolge in Auslandsbriefen erlaubt sein müssten. Das trifft leider nicht zu. Die Deutsche Post stuft Bücher nicht als Dokumente sondern als Waren ein. Das geht aus den FAQ bei deutschepost.de hervor. Auf einer anderen Website der Post heißt es, dass "Broschüren, Kataloge und Flyer" als Dokumente zulässig sind. Im Juni 2019 hat die Paketda-Redaktion getestet, welche Dokumentenarten in Auslandsbriefen erlaubt sind. Fazit: Dickere Auslandsbriefe sollte man am besten in einen Postkasten einwerfen und nicht via Filiale verschicken. Dann ist das Risiko gering, dass die Sendung von der Post abgelehnt wird. Warenpost für FirmenkundenFirmenkunden, die regelmäßig Waren ins Ausland schicken, trifft der Portohammer nicht. Die Deutsche Post bietet ihnen die Versandart "Warenpost International" mit Preisen ab 3,20 Euro an. Privatkunden können Warenpost International nicht nutzen, weil die Deutsche Post eine Mindestmenge von 5 Sendungen pro Quartal verlangt, eine vorherige Onlineregistrierung sowie die Bereitstellung elektronischer Sendungsdaten durch den Absender. Die neuen Vorschriften für den internationalen Warenversands beschlossen die Mitglieder des Weltpostvereins, dem auch die Deutsche Post angehört, im Jahr 2016. Die Umsetzung erfolgt seitdem in mehreren Schritten (vgl. Website des Weltpostvereins). Bis Ende 2018 trennte die Deutsche Post intern Dokumenten- von Warensendungen. Ab 2019 entfällt diese Dienstleistung durch einen harten Schnitt. Privatkunden dürfen in internationalen Briefen nur noch Dokumente verschicken. Waren müssen per Päckchen oder Paket verschickt werden. Briefumschläge, die Waren enthalten, können in automatischen Sortieranlagen nicht bearbeitet werden. Die Sortierung von Hand verursacht einen höheren Aufwand, der im bislang günstigen Briefporto unzureichend berücksichtigt ist. Indem Waren aus Briefumschlägen verbannt werden, wollen die weltweiten Postgesellschaften insbesondere die Flut kleinformatiger Warensendungen asiatischer Onlineshops effizienter bearbeiten und angemessen vergütet bekommen. Elektronische Sendungsdaten, die Firmenkunden übermitteln müssen, sollen zudem die Verzollung von Auslandssendungen verbessern. Zöllner können verdächtige Umschläge durch Datenauswertung im Voraus identifizieren und dadurch falsch oder zu niedrig deklarierte Sendungen herausfinden. Bislang sind Zöllner vor allem auf Zufallsfunde durch Stichprobenkontrollen angewiesen. Die Paketda-Redaktion rätDer Wegfall des preiswerten Warenversands per Brief trifft Privatkunden hart. Aufgrund der Portoexplosion verlieren Angebote privater, deutscher eBay-Verkäufer bei ausländischen Käufern an Attraktivität. Ein Preisvergleich ist ab dem 1. Januar 2019 mehr denn je notwendig. Privatkunden sollten nicht blindlings zu den Versandarten DHL Päckchen und DHL Paket greifen sondern die Angebote von Hermes, DPD, GLS und UPS berücksichtigen. Einen internationalen Porto-Vergleichsrechner finden Verbraucher bei Paketda. Kann ich Ware als Brief versenden?Bitte beachten Sie: in Briefen dürfen nur noch Dokumente und keine Waren versandt werden. Wie muss eine internationale Sendung mit Wert frankiert werden? Die Sendung darf nur in Höhe des Preises für das von Ihnen gewählte Basisprodukt und des Entgeltes für Einschreiben International (3,50 €) frankiert werden.
Kann ich T Shirt als Großbrief versenden?Mit dem Maxibrief kann man nicht nur rechteckige oder quadratische Briefe und Umschläge verschicken, sondern dank seiner Größe und dem maximalen Gewicht von 1000 g auch größere Gegenstände. So z.B. Kleidungsstücke wie T-Shirts, Mützen, Socken, Handys o.
Kann man Klamotten in einem Großbrief verschicken?Bisher habe ich die meisten Kleider als Warensendung groß für 1,90€ verschickt. Allerdings ist der Großbrief günstiger und bis auf die Höhe (marginal) und Breite (viel) identisch.
Was ist der Unterschied zwischen Großbrief und Warensendung?Die Maße der beiden Sendungsarten sind dabei gleich. So darf der Umschlag einer Warensendung und eines Maxibriefes eine Länge bis zu 35,3 Zentimeter, eine Breite von bis zu 25 Zentimetern und eine Höhe bis zu fünf Zentimetern haben. Das Gewicht ist bei einer Warensendung auf 1000 Gramm begrenzt.
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