Bis das Kind 18 Jahre alt wird, haben die Eltern automatisch Anspruch auf Kindergeld. Doch wie sieht es mit der Zeit danach aus? Wir zeigen, was beachtet werden muss, damit es das Kindergeld auch noch während der Ausbildung gibt. Show
Viele Eltern befürchten, dass sie kein Kindergeld mehr bekommen, sobald ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch absolviert das Kind beispielsweise eine Ausbildung, kann die Fortzahlung des Kindergeldes beantragt werden. Wir erklären, auf was es dabei ankommt. Kindergeld: Bis 25 Jahre möglichWenn die Kinder volljährig werden, fragen sich viele: Bis wann bekommt man Kindergeld? Die Antwort dürfte viele Eltern freuen, zumindest wenn ihre Kinder nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung machen oder studieren. Bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, bekommen die Eltern das Kindergeld nach einmaligem Antrag grundsätzlich automatisch ausgezahlt. Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr haben die Eltern beziehungsweise Kinder immer noch Anspruch auf ein Kindergeld, beispielsweise wenn das Kind eine Berufsausbildung macht. Dabei zählen jedoch nur die Ausbildungen, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifizieren. Kindergeld: Während der ErstausbildungNach dem Bundeszentralamt für Steuern gibt es einige Voraussetzungen für den Bezug des Kindergelds während der Berufsausbildung. Dazu gehört beispielsweise, dass die Ausbildungszeit pro Woche mindestens zehn Stunden oder mehr betragen muss. Außerdem muss die Ausbildung den Besuch einer allgemeinbildenden Schule und eines Betriebs beinhalten. Kindergeld: Während der ZweitausbildungAuch während der Zweitausbildung ist die Fortzahlung des Kindergeldes möglich, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf die erste aufbauen oder diese vertiefen. Dazu gehören auch ein Studium oder ein Meisterkurs in Vollzeitunterricht nach Abschluss einer Lehre. Kindergeld: So viel Geld gibt es 2020Für das erste und zweite Kind bekommen die Eltern 2020 jeweils 204 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 Euro und für das vierte 235 Euro. Das älteste Kind gilt dabei als erstes Kind. Beispiel: Ein Berechtigter erhält für seine vier Kinder ab Juli 2019 monatlich: 2x204 Euro + 1x 210 Euro + 1x235 Euro. Wenn dem ältesten Kind kein Kindergeld mehr zusteht, rücken die drei jüngsten Geschwister an die Stelle des ersten, zweiten und dritten Kindes. Dann gibt es 2x204 Euro + 1x 210 Euro und somit weniger Kindergeld. Kindergeld: Richtig beantragenDer Antrag fürs Kindergeld wird bei der jeweiligen Familienkasse vor Ort abgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Übersicht aller Dienststellen . Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
Alternativ können die Eltern den Kindergeld-Antrag auch online stellen. Kindergeld: Das gilt für die Weiterbewilligung während der AusbildungUm den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, hat die Bundesagentur für Arbeit für die Weiterbewilligung des Kindergelds während der Berufsausbildung oder dem Studium extra einen Online-Service eingerichtet. Über diesen kann der digitale Nachweis des Ausbildungsvertrags oder der Berufsschulbescheinigung ganz einfach erbracht werden. Die BA stellt auf ihrem Portal genaue Schritte dazu vor. Hier erreichen Sie den Kindergeld-Service.>>> Kindergeld: Zahlung endet mit BerufsabschlussDie Kindergeldzahlung ist grundsätzlich an die Zeit geknüpft, bis ein offizieller Abschluss erreicht ist und die Berufsschule endet – auch wenn der Vertrag mit dem betreffenden Betrieb weitergeht. Muss ein Azubi seine Ausbildung wegen Krankheit oder Schwangerschaft unterbrechen, bekommt er trotzdem weiterhin Kindergeld bezahlt. Für junge Eltern mit Kind allerdings nur innerhalb der Mutterschutzfristen und nicht während der gesamten Elternzeit. Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schule und BerufJugendliche, die bereits über 18 Jahre alt sind und gerade ihren Schulabschluss machen, müssen nicht auf das Kindergeld verzichten – auch wenn die Ausbildung erst in ein paar Monaten beginnt. Dabei gelten jedoch bestimmte Fristen. Steuertipp: So sichern Sie Kindergeld zwischen Schule und AusbildungWenn das Kind plant, eine Lehre zu absolvieren, zahlt die Familienkasse das Kindergeld nur für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten weiter. Daher sollte sich ihr Kind möglichst frühzeitig für eine Ausbildung bewerben.
file_download Downloads zu diesem Artikel Merkblatt Kindergeld (pdf, 1 MB) Kindergeld: An wen wird das Kindergeld gezahlt?Wenn der Azubi während seiner Ausbildung noch zu Hause wohnt, bekommen die Eltern das Kindergeld, da sie für den Unterhalt des Azubis aufkommen. Anders sieht es aus, wenn der Azubi während seiner Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnt und für die Eltern keine Kosten für den Unterhalt des Azubis entstehen. Dann wird das Kindergeld zwar den Eltern überwiesen, sie sind aber verpflichtet, es ihrem Kind auszuzahlen. Sollten sich die Eltern weigern, das Geld auszuzahlen, kann der Azubi bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Abzweigungsantrag stellen. Wird diesem Antrag zugestimmt, geht das Kindergeld ab sofort direkt auf das Konto des Azubis. aro Wie viel darf man in der Ausbildung verdienen um Kindergeld zu bekommen?Kindergeld als Azubi – Es gibt keine Einkommensgrenze mehr!
Diese Regelung wurde abgeschafft, sodass die Höhe der Ausbildungsvergütung heutzutage keine Rolle mehr spielt, wenn das Kindergeld nach der Schule für die Zeit während der Ausbildung beantragt wird.
Was muss ich tun um weiter Kindergeld zu bekommen?Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.
Bis wann kann Kindergeld gezahlt werden?Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre. Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen.
Wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet?Wie man sieht, zählt Kindergeld gemäß dem Einkommensteuergesetz nicht zum Einkommen. Auch Unterhalt, den ein Berechtigter für sich oder die Versorgung eines Kindes erhält, wird nicht dazu gerechtnet. Dies bedeutet, dass beispielsweise für die Genehmigung von Wohngeld das Kindergeld nicht angerechnet werden darf.
|