Kindergeld wenn kind in der ausbildung

Bis das Kind 18 Jahre alt wird, haben die Eltern automatisch Anspruch auf Kindergeld. Doch wie sieht es mit der Zeit danach aus? Wir zeigen, was beachtet werden muss, damit es das Kindergeld auch noch während der Ausbildung gibt.

Kindergeld wenn kind in der ausbildung
Wenn Jugendliche nach der Schule zügig eine richtige Berufsausbildung beginnen, können sie bis zum Ende des 25. Lebensjahrs Kindergeld bekommen. - © DDRockstar - stock.adobe.com

filter_none WEITERE BEITRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL
  • Ausbildungsplatz abgelehnt: Kindergeldanspruch kann verloren gehen
  • Kindergeld ab 2023: Wer bekommt wann wie viel?

Viele Eltern befürchten, dass sie kein Kindergeld mehr bekommen, sobald ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch absolviert das Kind beispielsweise eine Ausbildung, kann die Fortzahlung des Kindergeldes beantragt werden. Wir erklären, auf was es dabei ankommt.

Kindergeld: Bis 25 Jahre möglich

Wenn die Kinder volljährig werden, fragen sich viele: Bis wann bekommt man Kindergeld? Die Antwort dürfte viele Eltern freuen, zumindest wenn ihre Kinder nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung machen oder studieren. Bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, bekommen die Eltern das Kindergeld nach einmaligem Antrag grundsätzlich automatisch ausgezahlt. Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr haben die Eltern beziehungsweise Kinder immer noch Anspruch auf ein Kindergeld, beispielsweise wenn das Kind eine Berufsausbildung macht. Dabei zählen jedoch nur die Ausbildungen, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifizieren.

Kindergeld: Während der Erstausbildung

Nach dem Bundeszentralamt für Steuern gibt es einige Voraussetzungen für den Bezug des Kindergelds während der Berufsausbildung. Dazu gehört beispielsweise, dass die Ausbildungszeit pro Woche mindestens zehn Stunden oder mehr betragen muss. Außerdem muss die Ausbildung den Besuch einer allgemeinbildenden Schule und eines Betriebs beinhalten.

Kindergeld: Während der Zweitausbildung

Auch während der Zweitausbildung ist die Fortzahlung des Kindergeldes möglich, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf die erste aufbauen oder diese vertiefen. Dazu gehören auch ein Studium oder ein Meisterkurs in Vollzeitunterricht nach Abschluss einer Lehre.

Kindergeld: So viel Geld gibt es 2020

Für das erste und zweite Kind bekommen die Eltern 2020 jeweils 204 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 Euro und für das vierte 235 Euro. Das älteste Kind gilt dabei als erstes Kind.

Beispiel: Ein Berechtigter erhält für seine vier Kinder ab Juli 2019 monatlich: 2x204 Euro + 1x 210 Euro + 1x235 Euro. Wenn dem ältesten Kind kein Kindergeld mehr zusteht, rücken die drei jüngsten Geschwister an die Stelle des ersten, zweiten und dritten Kindes. Dann gibt es 2x204 Euro + 1x 210 Euro und somit weniger Kindergeld.

Kindergeld: Richtig beantragen

Der Antrag fürs Kindergeld wird bei der jeweiligen Familienkasse vor Ort abgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Übersicht aller Dienststellen . Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Steueridentifikationsnummer von Antragssteller und Kind. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wer seine Nummer vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern: Antrag für Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer.
  • Kindergeldnummer (sofern vorhanden)
  • Bankverbindung (BIC/IBAN)

Alternativ können die Eltern den Kindergeld-Antrag auch online stellen.

Kindergeld: Das gilt für die Weiterbewilligung während der Ausbildung

Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, hat die Bundesagentur für Arbeit für die Weiterbewilligung des Kindergelds während der Berufsausbildung oder dem Studium extra einen Online-Service eingerichtet. Über diesen kann der digitale Nachweis des Ausbildungsvertrags oder der Berufsschulbescheinigung ganz einfach erbracht werden. Die BA stellt auf ihrem Portal genaue Schritte dazu vor. Hier erreichen Sie den Kindergeld-Service.>>>

Kindergeld: Zahlung endet mit Berufsabschluss

Die Kindergeldzahlung ist grundsätzlich an die Zeit geknüpft, bis ein offizieller Abschluss erreicht ist und die Berufsschule endet – auch wenn der Vertrag mit dem betreffenden Betrieb weitergeht. Muss ein Azubi seine Ausbildung wegen Krankheit oder Schwangerschaft unterbrechen, bekommt er trotzdem weiterhin Kindergeld bezahlt. Für junge Eltern mit Kind allerdings nur innerhalb der Mutterschutzfristen und nicht während der gesamten Elternzeit.

Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schule und Beruf

Jugendliche, die bereits über 18 Jahre alt sind und gerade ihren Schulabschluss machen, müssen nicht auf das Kindergeld verzichten – auch wenn die Ausbildung erst in ein paar Monaten beginnt. Dabei gelten jedoch bestimmte Fristen.

Steuertipp: So sichern Sie Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung

Wenn das Kind plant, eine Lehre zu absolvieren, zahlt die Familienkasse das Kindergeld nur für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten weiter. Daher sollte sich ihr Kind möglichst frühzeitig für eine Ausbildung bewerben. 

  • Kind muss auf Ausbildungsbeginn warten: Wer eine spezielle Ausbildung absolvieren möchte, für die es nicht gerade viele Ausbildungsbetriebe gibt und deshalb ein Jahr auf den Ausbildungsbeginn warten muss, bekommt dennoch Kindergeld gezahlt. Aber nur, wenn der Familienkasse eine Zusage zum Ausbildungsplatz vorgelegt werden kann.
  • Kind findet keinen Ausbildungsplatz: Hat ein Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, steht den Eltern dennoch Kindergeld zu, wenn sich das Kind nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Das ist der Fall, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist oder wenn nachweislich Bewerbungen geschrieben wurden.
  • Kind lehnt angebotenen Ausbildungsplatz ab: Hat ein Kind eine Lehrstelle angeboten bekommen und nimmt diesen nicht an, gilt das Kind als nicht mehr ausbildungswillig (BFH, Urteil v. 26.8.2014, Az. XI R 14/12). In diesem Fall verlieren die Eltern den Anspruch auf Kindergeld.
  • Kind nimmt Auszeit: Hat Ihr Kind erst einmal keine Lust mehr auf lernen und gönnt sich eine Auszeit von einem Jahr, um beispielsweise die Welt zu bereisen, geht der Kindergeldanspruch normalerweise verloren. Ab dem nächsten Monat, der der Bekanntgabe der Abiturnoten folgt, gibt es keine Zahlungen mehr. Beispiel: Geht ein Kind nach der Schule für sechs Monate auf Reisen und bewirbt sich erstmals nach seiner Rückkehr im Monat zehn nach dem Schulabschluss, gibt es das Kindergeld für vier Monate, im Monat fünf bis neun nach dem Schulabschluss nicht mehr und erst ab Monat zehn mit der ersten Bewerbung wieder. Bewerbungen vor der Reise können den Kindergeldanspruch jedoch retten. Als Nachweis sollten die Eltern Bewerbungen des Kindes innerhalb der ersten Monate nach der Schule und die schriftlichen Reaktionen der Betriebe, wie zum Beispiel Absagen, Einladungsschreiben oder Zusagen, aufbewahren und der Familienkasse vorlegen.

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Kindergeld: An wen wird das Kindergeld gezahlt?

Wenn der Azubi während seiner Ausbildung noch zu Hause wohnt, bekommen die Eltern das Kindergeld, da sie für den Unterhalt des Azubis aufkommen. Anders sieht es aus, wenn der Azubi während seiner Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnt und für die Eltern keine Kosten für den Unterhalt des Azubis entstehen. Dann wird das Kindergeld zwar den Eltern überwiesen, sie sind aber verpflichtet, es ihrem Kind auszuzahlen. Sollten sich die Eltern weigern, das Geld auszuzahlen, kann der Azubi bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Abzweigungsantrag stellen. Wird diesem Antrag zugestimmt, geht das Kindergeld ab sofort direkt auf das Konto des Azubis. aro

Wie viel darf man in der Ausbildung verdienen um Kindergeld zu bekommen?

Kindergeld als Azubi – Es gibt keine Einkommensgrenze mehr! Diese Regelung wurde abgeschafft, sodass die Höhe der Ausbildungsvergütung heutzutage keine Rolle mehr spielt, wenn das Kindergeld nach der Schule für die Zeit während der Ausbildung beantragt wird.

Was muss ich tun um weiter Kindergeld zu bekommen?

Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.

Bis wann kann Kindergeld gezahlt werden?

Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre. Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen.

Wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet?

Wie man sieht, zählt Kindergeld gemäß dem Einkommensteuergesetz nicht zum Einkommen. Auch Unterhalt, den ein Berechtigter für sich oder die Versorgung eines Kindes erhält, wird nicht dazu gerechtnet. Dies bedeutet, dass beispielsweise für die Genehmigung von Wohngeld das Kindergeld nicht angerechnet werden darf.