Mietvertrag zwischen Eltern und Kind Muster

Wird eine Immobilie zu Wohnzwecken entgeltlich überlassen und beträgt die vereinbarte Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, so ist die Vermietung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Das Aufteilungsgebot in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil der Vermietung ist nicht anwendbar auf eine gewerbliche Vermietung und auch nicht anwendbar auf die Vermietung einzelner Räume.

Als ortsübliche Miete kann in aller Regel auf die Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde, wie bspw. der Landeshauptstadt München, zurückgegriffen werden. Im Einzelfall kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen herangezogen werden.

Die Rechtsfolge einer Aufteilung der Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Anteil ist wie folgt: Die Mieteinnahmen sind in tatsächlicher Höhe (= erhaltene Zahlungen) zu versteuern. Die Werbungskosten dürfen nur in Höhe des entgeltlichen Anteils steuermindernd berücksichtigt werden.

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten „Fremdvergleich“ standhalten – d. h. der Vertrag muss dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist.

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Jedenfalls müssen die Hauptpflichten des Mietvertrages wie z. B. die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch sowie die Entrichtung der vereinbarten Miete klar und eindeutig vereinbart und entsprechend durchgeführt werden. Ist die im Vertrag angegebene Miethöhe mit dem Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt“ versehen, hält der Mietvertrag einem Fremdvergleich nicht stand. Dies hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 1. August 2012 entschieden.

Im vorliegenden Fall erwarben die Kläger eine Wohnung und vermieteten diese nacheinander an ihre Kinder. Bezüglich der Miethöhe galt die vorgenannte Vereinbarung. Das Gericht beurteilte diese Klausel als einen „schwerwiegenden Mangel“ und erkannte den Mietvertrag steuerlich nicht an. Ein fremder Mieter würde sich auf die Regelung – aufgrund der unsicheren Miethöhe – nie einlassen. 

Mietverhältnisse zwischen Verwandten oder anderen Angehörigen können Vorteile für beide Seiten haben. Neben dem Umstand, dass die Vertragsparteien in der Regel einander sehr gut kennen, können Vermieter bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten von der Steuer absetzen. Damit dies vom Finanzamt jedoch anerkannt wird, müssen Vermieter wie Mieter an eine Reihe von Bedingungen beachten, wenn beispielsweise Eltern ihrem studierenden Sohn eine Einliegerwohnung innerhalb des eigenen Hauses vermieten.

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Inhalt:

  • Angehörigenmietverhältnis und steuerliche Anerkennung
  • Worauf müssen Angehörige bei Vertragsschluss achten?
  • So können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen!

Angehörigenmietverhältnis und steuerliche Anerkennung

Wenn nahe Angehörige ein Mietverhältnis eröffnen, ist damit ein Verwandtschaftsverhältnis im Sinne von Eltern, Kindern, Geschwistern gemeint, aber auch Großeltern und Enkelkinder können einen Mietvertrag miteinander abschließen ebenso wie Lebensgefährten. Damit das Mietverhältnis als solches und die damit verbundenen steuerlichen Absetzungen vom Finanzamt anerkannt werden, muss der Mietvertrag einen sogenannten Fremdvergleich bestehen. Das bedeutet, diejenigen Vereinbarungen, welche z.B. die Geschwister untereinander treffen, den Regelungen gleichkommen, welche Fremde miteinander beschließen würden. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Vertragsparteien an die Absprachen des Mietvertrags einhalten. Die Beweispflicht liegt im Zweifelsfall bei den Steuerpflichtigen, welche nachweisen müssen, dass das Mietverhältnis fremdüblich gestaltet worden ist.

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Worauf müssen Angehörige bei Vertragsschluss achten?

Die erste und wichtigste Voraussetzung, damit das Mietverhältnis steuerlich anerkannt wird, ist das Vorhandensein eines Mietvertrags. So banal das erscheinen mag, aber die Vermietung muss schriftlich in einem Mietvertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache ist steuerlich unwirksam. Zudem muss ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ähnlich lautende Bestimmungen enthalten wie ein Mietvertrag zwischen Fremden. Das betrifft die Höhe der Miete, den Zahlungsmodus sowie Vereinbarungen zu den Nebenkosten.

Bei der Festsetzung der Miete ist es nicht förderlich, unverhältnismäßig wenig zu verlangen im Vergleich zu Mietverhältnissen zwischen Fremden. Wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, kann der Vermieter keine Werbungskosten mehr absetzen. Zu Orientierung bei der Festlegung der Miete dienen, wenn vorhanden, der Mietspiegel der jeweiligen Region bzw. Stadt oder im Ort übliche Miete für eine vergleichbare Wohnung. Für den Fall, dass das Mietverhältnis zwischen den Angehörigen länger andauert, sollten Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen in Betracht gezogen werden, um nicht langfristig unter vorgeschriebenen die 66 % zu fallen. Einigen sich die Parteien auf eine Staffel- bzw. Indexmiete, sind Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Schließlich ist es ratsam, neben der Kaltmiete auch die Zahlung von Betriebskosten zu vereinbaren und über diese jährlich abzurechnen. Ergibt die Nebenkostenabrechnung, dass eine Nachzahlung geleistet werden muss, so empfiehlt sich eine Überweisung auf das Konto der Vermieter gegenüber einer Barzahlung, um den Zahlungseingang nachweisen zu können. Gleiches gilt für die Zahlung der Kaution und der Miete. Diese Beträge sollten pünktlich und nicht in bar entrichtet werden.

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Wichtige Info: Zahlung unter Vorbehalt

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Fehlerhafte Gewerbeabrechnungen: Einzelhändler zahlen im Schnitt über 3.000 Euro zu viel an Nebenkosten Kann mein Kind meinen Mietvertrag übernehmen?

Mietvertrag übernehmen: Wer das Recht dazu hat Allerdings: Sie müssen zumindest zwei Jahre vor dem Auszug des Hauptmieters mit ihm gemeinsam in der Wohnung gelebt haben. Dieses Eintrittsrecht gilt für: alle Verwandten in gerader Linie, also Kinder, Enkel und Eltern.

Kann ich für meine Tochter eine Wohnung mieten?

Es ist keine Vertragsverletzung, auch keine unbefugte Gebrauchsüberlassung, wenn Eltern bzw. ein Elternteil als Mieter einer Wohnung, dort Sohn oder Tochter wohnen lassen, Sohn oder / und Tochter in die Wohnung aufnehmen, das Kind / die Kinder in der Wohnung zeitweise allein wohnen.

Was passiert bei kostenloser Vermietung an Angehörige?

Wenn Sie kostenlos an Angehörige Ihre Wohnung vermieten, interpretiert das Finanzamt das als Liebhaberei. Bedeutet für Sie, dass Sie keinerlei Kosten in der Steuererklärung angeben können.

Wie schreibe ich einen Nachtrag zum Mietvertrag?

Nachtrag zum Mietvertrag: Muster Geht es darum, einen weiteren Mieter in den Mietvertrag aufzunehmen, beachten Sie, dass Sie seinen vollen Namen, seine bisherige Anschrift, das Datum des Einzugs und die Form seiner finanziellen Verpflichtungen Ihnen gegenüber im Nachtrag festhalten.