Muss anlage kap ausfüllen werden wenn unter freibetrag

In der Anlage KAP werden ganz allgemein Einkünfte aus Kapitalvermögen vermerkt. Seit Einführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer ist diese spezielle Anlage zur Steuererklärung in der Regel allerdings nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sie trotzdem einzureichen. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben genau gemacht werden müssen, ist hier übersichtlich dargestellt.

Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP:

  • Anlage KAP für die Steuererklärung 2021

  • Anlage KAP-INV für die Steuererklärung 2021

  • Anlage KAP-BET für die Steuererklärung 2021

  • Anlage KAP für die Steuererklärung 2020

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Steuererklärung: Wann ist die Anlage KAP verpflichtend auszufüllen? 

Generell muss die Anlage nur dann ausgefüllt werden, wenn Kapitalerträge erwirtschaftet wurden, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist der Fall, dass die Religionszugehörigkeit der Bank nicht mitgeteilt wurde, sodass diese die entsprechende Kirchensteuer nicht abführen konnte. Gleiches gilt für den Fall, dass bei Aktienverkäufen Verluste entstanden sind, die von der Bank nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.

Außerdem gibt es trotz der pauschalen Abgeltungsteuer weiterhin Kapitaleinkünfte, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen aus Darlehen an Angehörige eingenommen (Familiendarlehen).

Allerdings lohnt sich auch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP in verschiedenen Fällen. Auf diese Weise können zum Beispiel ausländische Quellensteuern, die von der Bank nicht berücksichtigt wurden, rückwirkend auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Auch wenn die erwirtschafteten Kapitalerträge unter 801 Euro liegen, aber ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde, bedeutet das, dass die Bank Steuern einbehalten hat, die auf diese Weise erstattet werden können.

Auch wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können mithilfe der sogenannten »Günstigerprüfung« durch die Anlage KAP zu hoch einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstattet werden. Das ist oft der Fall wenn z.B. Kinder ohne sonstige Einkünfte bereits größeres Kapitalvermögen besitzen. Eine solche Situation kann eintreten, wenn im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits frühzeitig Vermögen übertragen wird. Aber auch Rentner, deren Renten mit dem Besteuerungsanteil besteuert werden, haben häufig einen sehr geringen persönlichen Steuersatz.

Anlage KAP: Allgemeine Angaben

Grundsätzlich wird in der Anlage KAP der gesamte Kapitalertrag, einschließlich aller unter Umständen einbehaltener Steuern, angegeben. Nur an einigen Stellen, zum Beispiel bei den Kapitalerträgen mit persönlichem Steuersatz, werden lediglich die Einkünfte (also alle Einnahmen abzüglich der Ausgaben) vermerkt. Ganz am Ende des Formulars werden die eigentlichen einbehaltenen Steuern eingetragen.

Der Aufbau: Vorderseite

Als Erstes werden im Formular solche Kapitalerträge eingetragen, die im Inland erwirtschaftet wurden, inklusive der Erlöse aus Börsengeschäften, für die die Bank Steuern einbehalten hat. Hier können auch Erträge aus Bausparverträgen festgehalten werden, sofern sie nicht mit einem vermieteten Objekt in Zusammenhang stehen, die sonst im Zuge genereller Mieteinkünfte anzuführen sind.

Danach folgen Angaben zum Sparer-Pauschbetrag.

Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug müssen ebenfalls angegeben werden. Hier wurde zwar keine Steuer einbehalten, da sie aber trotzdem dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent unterliegen, müssen sie im Zuge der Einkommenssteuerveranlagung nachversteuert werden. Ein Beispiel hierfür sind Kapitalerträge bei ausländischen Banken inklusive Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen.

Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz sind beispielsweise Zinserträge aus stillen Gesellschaften oder partiarischen Darlehen. Auch hierüber müssen Angaben gemacht werden, da sie mit einem persönlichen Steuersatz oder dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern sind.

Die Rückseite des Formulars

Hier geht es um Erträge aus Beteiligungen, also solche Kapitalerträge, die zum Beispiel als Teil einer Erbengemeinschaft entstehen. Solche Einkünfte werden für alle Beteiligten einheitlich festgestellt und im Feststellungsbescheid mitgeteilt.

Zuletzt wird die anzurechnende Steuer festgehalten. Das umfasst sowohl inländische als auch ausländische Steuern, die von der Bank einbehalten wurden. Auch hier werden zusätzlich noch einmal Erträge aus Beteiligung gesondert angegeben. Wie bereits erwähnt, können an dieser Stelle im Ausland entrichtete Quellensteuern geltend gemacht werden, die dann unmittelbar auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet werden.

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Wann muss ich Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben?

Definition: Wann ein Kapitalertrag zu versteuern ist Das Finanzamt kassiert sofort ab, wenn Gewinne aus Geldanlagen in Deutschland anfallen. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro – 1.602 Euro für Verheiratete – sind Kapitalerträge steuerfrei.

Was passiert wenn der Freistellungsauftrag zu niedrig ist?

Wenn Sie den Freistellungsauftrag vergessen oder zu niedrig angegeben haben, erhalten Sie alle Steuern auf Einkünfte bis zur Sparer-Pauschbetragsgrenze zurück.

Wann muss ich Anlage KAP abgeben?

Wann Sie Kapitalerträge angeben müssen In einigen Fällen müssen Steuerpflichtige sogar die Anlage KAP ausfüllen und ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Zum Beispiel für Angehörigendarlehen oder Darlehen gegenüber der eigenen Gesellschaft, für die keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde.

Wann müssen Kapitalerträge angegeben werden?

Wer im Steuerjahr weniger als den Grundfreibetrag (10.347 Euro) verdient hat, erhält die Steuern auf die Kapitalerträge zurück. Dies gilt auch dann, wenn sich diese über dem Sparer-Pauschbetrag bewegt haben. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht höher als 15.000 bzw. 30.000 Euro (Verheiratete).