Moin Moin, ich habe da mal eine Frage (irgendwie logisch). ICh habe hier in NRW die HU/AU am Kfz durchführen lassen, muss aber nochmal zur Nachuntersuchung. Mein Mechaniker sitzt allerdings in BAYERN und bot mir an die Nachuntersuchung gleichzeitig machen zu lassen (wenns möglich ist). Ist das nun Bundesland technisch begrenzt, also muss ich ggf eine neue HU/AU zahlen oder nur die Kosten für die
Nachuntersuchung tragen wenn ich sie nicht in NRW sondern in Bayern machen lasse? Bitte nur antworten wenn ihr was wisst. Dusselige Kommentare bringen nicht viel ;) Also zuerst mußt du eine Einreisegenehmigung nach Bayern beantragen. Bayern ist halt Bayern, nicht umsonst heißt es BRD (Bayern u. Rest Deutschland) Hierzu benötigst du u.a. eine Lebensbescheinigung, welche beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt beantragen kannst. Beim Straßenverkehrsamt ist vorsorglich ein internationaler Führerschein zu beantragen. Vergesse auch nicht vorher die Währung zu wechseln. Dies könntest du vor Ulm in irgendwelchen Wechselstuben tun. Bedenke hierbei die verkürzten Öffnungszeiten außerhalb NRW´s. Bei HU Nachuntersuchungen aus NRW ist zu bedenken, dass mit einer Vollabnahme in Bayern zu rechnen ist, da diese dort fortschrittlicher sind. Vor Einreise nach Bayern sollten auch die Sprachkenntnisse überprüft werden. Nötigendenfalls sich ein Wörterbuch Bayrisch - Deutsch kaufen. Für die zollrechtlichen Angelegenheiten sollte bei einer Spedition vor Ort nachgefragt werden, z.B. bei der Firma Schenker. P.S. sicher kannst du bei jeder x-beliebigen Prüfstelle eines Anbieters in Deutschland zur Nachuntersuchung gehen, z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV-Süd, TÜV-Nord etc. Gruß aus COE
Rechtsgrundlage für die HU/AU/AUK/GWP- Untersuchungen ist § 29 StVZO. In der Nr. 4 der Anlage VIII StVZO wird eindeutig festgeschrieben, dass diese Untersucheungen nur durch solche Stellen durchgeführt werden dürfen, die die Vorschriften der Anlage VIIId StVZO erfüllen. Also jede Stelle, unabhängig vom Standort, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dürfen Untersuchungen und Nachuntersuchungen durchführen. Das Gesetz gilt für das gesamte
Bundesgebiet. Du kannst also in Berlin wohnen und im Passau zum TÜV/ DEKRA/ GTÜ usw. gehen und deine Prüfungen durchführen lassen. Für die Nachprüfung hast du 4 Wochen Zeit und der Untersuchungsbericht ist für die Nachprüfung dem jeweiligen Prüfer vorzulegen. Bei großen Prüforganisationen wäre es Zufall, wieder an den selben Prüfer zu gelangen. Also ist es dem Gesetzgeber auch egal, wer und vor allem wo die Prüfungen durchgeführt werden. Sinn dieser Vorschrift ist lediglich, dass eine
Bescheinigung (TÜV- Bericht) ausgestellt wird, dass das Fahrzeug in einem verkehrssichern Zustand benutzt wird.
Ruf doch mal beim Strassenverkehrsamt an, da bist du auf der sicheren Seite. Aber das muss gehen. Mir fällt ein, wir waren auch bei der Decra im anderen Bundesland, wohnen an der grenze Niedersachsen / Bremen. Geht also !!!
Das ist egal, du kannst bei jeder zugelassenen Prüfstelle in der BRD die TÜV/AU untersuchung machen lassen. Wenn Du also in Kiel wohnst und gerade in Freiburg urlaub machst, kannst Du in Freiburg zum TÜV gehen.
Was möchtest Du wissen?Auto beim TÜV durchgefallen. Muss ich die volle Gebühr von 97€ zahlen oder 12€ für die Nachuntersuchung, wenn die Werkstatt sagt, ich war zu früh beim TÜV und dürfte noch bis Ende September mit der selben Plakette fahren? 4 Antworten
Der HU Bericht gilt taggenau einen Monat gerechnet vom Tag nach der Hauptuntersuchung. Wenn Du also am 01.07.2015 bei der HU warst, gilt der HU Bericht bis einschließlich dem 01.08.2015. Wäre dieses ein Samstag, Sonntag odr Feiertag, verlängert sich die Frist bis zu dem Werktag, der auf dem Feiertag oder Sonntag folgt. Solange kostet die
Nachkontrolle 13 EUR. Danach muß eine neue HU gemacht werden, dabei kann aber ein AU Bericht anerkannt werden, der max 2 Monate alt ist. also kann man bis zum 31. August den AU Teil noch anerkennen, bis dahin würde die neue HU (unter Anerkennung der alten AU) 69,50 EUR kosten. Ab dem 01.10. wäre der AU Teil auch ungültig, dann kostet es wieder die volle Gebühr von 97 EUR. Das hat aber nichts mit dem Zeitraum der Mängelbeseitigung zu tun. Die mit "(E)" gekennzeichnenten Mängel auf Deinem
Bericht sind "erhebliche Mängel", diese müssen unverzüglich behoben werden, Du darfst also nicht bis zum Ende der Gültigkeit des HU Berichtes mit den erheblichen Mängeln herum fahren, das wäre euch eine Ordnungswidrigkeit, obwohl die Nachkontrollfrist noch nicht abgelaufen ist. Für die mit "(G)" gekennzeichten Mängel, das sind die "geringen Mägel" kannst du dir den ganzen Zeitraum Zeit lassen. Hätte das Auto nur (G) Mängel gehabt, so hättest du die Plakette bekommen, wärest aber trotzdem
verpflichtet die Mängel innerhalb eines Monats zu beheben,auch wenn Du nicht mehr zur Nachkontrollo kommen brauchtest (Halterpflicht). Zur Nachkontrolle müssen demnach alle Mängel behoben sein. ------------------------------------ Geregelt in Anlage VIII zu §29 der StVZO Nummer 3.1.4 und folgende
Wenn Du innerhalb 1 Monat das Fahrzeug vorführst zahlst Du nur die Nachprüfung und bekommst eine aktuelle Plakette. Fährst Du erst im September wieder zur HU, bezahlst Du den vollen Betrag und bekommst für September bei Bestehen eine Plakette.
Wenn du beim TÜV vorfährst, beginnt die neue "Zeitrechnung" und wird die Rechnung fällig... Sollte festgestellt werden, dass dein Auto noch vor der ursprünglichen Frist nicht fahrtüchtig sein: reparieren!
Was möchtest Du wissen?Wann muss man zur Nachuntersuchung?Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog (ca. 40 Euro).
Bis wann Nachuntersuchung?Nachuntersuchung: Vermeiden Sie ein Beschäftigungsverbot!
Erinnern Sie Ihre Azubis etwa neun Monate nach Aufnahme der Ausbildung (je nach Ausbildungsbeginn beispielsweise im Mai/Juni). Denn die Nachuntersuchung muss innerhalb der letzten drei Monate des ersten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Wie streng ist der TÜV?Besonders kritisch sind die Prüfer bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, zu denen die Bremsen und die Beleuchtung zählen. Die Prüfer bestrafen aber auch knallhart kleinere Missstände, von denen vielleicht viele Autofahrer annehmen, dass diese nicht so gravierend seien.
Was darf der TÜV bemängeln?Der am häufigsten bemängelte Punkt bei der HU-Untersuchung ist die Beleuchtung. Beispiel: Scheinwerferlampen oder Kennzeichenbeleuchtung sind defekt, der Blinker ist ausgefallen. Dieser Fehler ist schnell behoben. Tipp: Lassen Sie die Lampen beim Vorabcheck in der freien Werkstatt prüfen und eventuell austauschen.
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