Muss man sich alle 3 monate impfen lassen

Warum erhalten Astrazeneca- und Johnson-&-Johnson-Geimpfte eine Kreuz-Impfung als Auffrischung?

Menschen, die mit dem Vektor-Impfstoff von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, haben laut Studien nicht denselben Impfschutz wie jene, die mit Biontech oder Moderna geimpft wurden. Daher empfiehlt die Stiko ihnen eine Kreuzimpfung mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe. Dies erhöht die Schutzwirkung deutlich.

Für Menschen, die zuerst mit Johnson & Johnson, ist mittlerweile eine zweite Impfung (mit einem mRNA-Impfstoff) nötig, damit sie als grundimmunisiert gelten. Die zweite Spritze sollte schon vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen, so die Stiko. Erst die dritte Impfung gilt als Booster.

Was muss man zur Booster-Impfung mit Johnson & Johnson wissen?

Seit Dezember ist ab 18 Jahren auch eine Auffrischimpfung mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson zugelassen - unter anderem als Kreuzimpfung nach einer Grundimmunisierung (zwei Spritzen) mit Biontech oder Moderna. Die Stiko empfiehlt dagegen, Auffrischimpfungen in Deutschland nur mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna durchzuführen.

Kommentar 11: E. schreibt am 28.12.2021, 13:58 Uhr :

Ich kann verstehen, dass alles getan werden muss, um der Omikronwelle entgegen zu treten. Allerdings war doch die ursprüngliche Empfehlung, mit dem Boostern mind. 4-6 Monate zu warten, da der Körper noch mit der Antikörperbildung beschäftigt ist und dieser Prozess durch ein zu frühes Boostern unterbrochen werden kann. Auch habe ich heute gelesen, dass einer britischen Studie zufolge der Impfschutz des Boosters bereits nach zehn Wochen zu sinken beginnt, wobei die Fachleute aber sagen, eigentlich sei die Datenlage noch zu dünn, es gäbe aber diese Tendenz; der Schutz vor schweren Verläufen und Hospitalisierung würde aber weiterhin recht gut sein. Ich selbst würde mich auch ein viertes und fünftes Mal gegen diese Erkrankung impfen lassen, allerdings merke ich zunehmend, wie mich die steten Katastrophennachrichten bzgl. Corona, das Dauerimpfen als auch die immer weiter eskalierenden Proteste von Menschen, denen die Krempe vom 'Schlaudenkerhütchen' zu eng sitzt, sehr zu schaffen machen.

Im Zusammenhang mit Impfungen gegen COVID-19 kommen viele Fragen auf: Welche Impfstoffe gibt es? Gibt es Nebenwirkungen? Zu wichtigen Fragen geben wir hier Antworten - von der Auffrischungsimpfung über Empfehlungen für Schwangere bis hin zu neu angepassten Impfstoffen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Bürger:innen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung, also die dritte Impfung.
  • Für alle Auffrischungsimpfungen wird nun der angepasste Omikron-Impfstoff verwendet.
  • Die kostenlosen Auffrischungsimpfungen bekommen Sie bei niedergelassenen Ärzt:innen, mobilen Impfteams, Betriebsärzt:innen oder den Impfzentren der Länder.
  • Die EU-Kommission hat im September 2022 weitere Impfstoffe zugelassen, die an die Omikron-Variante angepasst sind.

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Wie weit sind die Impfstoffe und wie werden sie für Deutschland zugelassen?

Zuständig dafür, einen Impfstoff und die Studien der Hersteller zu prüfen, ist zunächst die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Diese Behörde gibt der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob ein Impfstoff zugelassen werden kann. In Deutschland wiederum prüft dann das Paul-Ehrlich-Institut jede Charge.

Die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer sowie von Moderna, AstraZeneca und von Johnson & Johnson sind für alle EU-Länder zugelassen worden.

Angepasste Corona-Impfstoffe

Die Europäische Kommission hat 2 Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und dem Moderna zugelassen, die an die Omikron-Variante angepasst sind. Bei den Impfstoffen handelt es sich um sogenannte bivalente mRNA-Präparate, die vor dem ursprünglichen SARS-CoV-2 und vor der Omikron-Sublinie BA.1 schützen.

Bivalent heißt dabei, dass die neuen Impfstoffe zu 50 Prozent aus dem "alten" Impfstoff bestehen und zur anderen Hälfte an den Omikron-Subtyp BA.1 angepasst sind. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Deutschland wurde am 20. September 2022 angepasst. Demnach sollen Menschen ab 12 Jahren den neu angepassten Impfstoff bekommen.

Comirnaty mit BA.4/BA.5-Komponente

Außerdem hat die EU-Kommission den angepassten Impfstoff von Comirnaty für die Variante BA.4/BA.5 zugelassen. Es handelt sich um einen Impfstoff, der neben der mRNA für das S-Protein des Wildtyps von SARS-CoV-2 zusätzlich eine modifizierte mRNA für die Varianten BA.4 und BA.5 enthält, die aktuell vorherrschen. Vereinzelt ist der Impfstoff auch schon in Deutschland erhältlich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Menschen ab 12 Jahren bevorzugt eine Auffrischung mit diesem angepassten Omikron Impfstoff von Biontech. Kinder zwischen 5-11 Jahren sollen weiterhin mit dem älteren monovalentem Impfstoff geboostert werden.

Proteinbasierter Impfstoff von Novavax

Die EU-Kommission hat dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ebenfalls eine bedingte Zulassung erteilt. Damit sind in Deutschland nunmehr 5 Impfstoffe zugelassen. Nuvaxovid® besteht aus künstlich hergestellten Virusproteinen und einem Wirkverstärker.

Der Impfstoff enthält keine abgetöteten Virusbestandteile, wie es bei klassischen Totimpfstoffen der Fall ist. Aber auch mRNA- und Vektorimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren und können so gesehen mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Mehr über Impfstofftypen lesen Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Mit dem 5. zugelassenen Impfstoff können Sie sich vor einer Erkrankung schützen. Verimpft werden auch hier 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen. Die Ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt den Impfstoff ab 18 Jahren. In der Schwangerschaft und Stillzeit wird der Impfstoff aufgrund mangelnder Daten nicht empfohlen. Können Schwangere und Stillende aus medizinischen Gründen (Kontraindikationen) nicht mit einem mRNA Vakzin geimpft werden, kann in Einzelfallentscheidungen doch der Impfstoff von Novavax zum Einsatz kommen.Liegt aufgrund einer Immunschwäche eine medizinische Kontraindikation vor oder gab es diese bei bisherigen anderen Impfwirkstoffen, kann mit Novavax geimpft werden.

Besteht nach einer ersten Impfung bzw. auch nach der zweiten Impfung eine medizinische Kontraindikation gegen einen mRNA Wirkstoff, so kann die Grundimmunisierung bzw. die Auffrischung mit Novavax fortgesetzt werden - auch wenn der Wirkstoff noch nicht für eine Auffrischungsimpfung empfohlen ist. Ebenso ist es möglich, nach einer durchgemachten Corona Infektion die Grundimmunisierung mit Novavax zu vervollständigen.

Empfehlungen für Folge- und Auffrischungsimpfungen

Mittlerweile gibt es verschiedenste Möglichkeiten der Folgeimpfung. Hier erfahren Sie, was Sie zur Grundimmunisierung, zur vierten oder fünften Impfung sowie zu STIKO-Impfempfehlungen wissen müssen.

Grundimmunisierung - 3 Impfungen erforderlich

Für bereits zweifach Geimpfte empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) eine Auffrischungsimpfung, auch erste Booster-Impfung genannt. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens 3 Monate zurückliegt. Hintergrund ist, dass der Impfschutz nach 3 bis 4 Monaten beginnt nachzulassen. Ziel ist es hierbei, den Antikörperstatus im Körper wieder zu erhöhen, insbesondere, um sich wirksam gegen die hochansteckende Omikron-Variante zu schützen.

Vierte Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung.

Die vierte Impfung soll laut STIKO frühestens 6 Monate nach der dritten COVID-19-Impfung oder nach der SARS-CoV-2-Infektion erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. Für Menschen ab 12 Jahren kann für die Auffrischung der Omikron adaptierte bivalente mRNA Impfstoff ( Omicron BA.1 bzw. auch der Omicron BA.4/BA.5) eingesetzt werden. Ab 30 Jahren kann alternativ für die erste Booster Impfung auch Spikevx Omicron BA.1 bivalent verabreicht werden.

Empfohlen ist die zweite Booster-Impfung für:

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • Bewohner:innen und Betreute von Pflegeeinrichtungen sowie
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit Patient:innen oder Bewohner:innen,
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren.
     

Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Hierzu gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD),
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen o Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen,
  • Chronische neurologische Erkrankungen,
  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (einschließlich Patient:innen mit neoplastischen Krankheiten und Krebserkrankungen),
  • HIV-Infektion.

Fünfte Impfung

Gegebenenfalls ist eine fünfte Impfung ratsam, wenn die letzte Impfung oder die Genesung 6 Monate zurückliegt. Das gilt bei besonders Gefährdeten, etwa Hochbetagten. Voraussetzung ist eine ärztliche Empfehlung.

Bei Personen mit Immunschwäche soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischimpfung wie bisher 3 Monate betragen. Geimpft wird in der Regel mit einem mRNA-Impfstoff.

Immungesunde Personen, die jünger als 60 sind und nicht zu der Personengruppe mit Grunderkrankungen gehören, profitieren nach Ansicht der STIKO von einem zweiten Booster "nicht nennenswert", weshalb das Expertengremium für diese Gruppe keine weitere Auffrischimpfung empfiehlt.

Die STIKO empfiehlt außerdem für bestimmte Personengruppen zusätzlich zur Impfung eine neue medikamentöse Präventionsmaßnahme. Das Kombinationspräparat Evusheld, das aus zwei monoklonalen Antikörpern besteht, wird Personen empfohlen, die

  • eine Immunschwäche haben oder
  • nachgewiesenermaßen nach der Impfung keine Antikörper bilden und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder
  • aufgrund von Kontraindikationen mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe geimpft werden können und gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf haben.
     

Impfempfehlung der STIKO zur Grundimmunisierung

Die Grundimmunisierung umfasst eine Serie von drei Impfungen. Die STIKO empfiehlt unterschiedliche Impfstoffe für unterschiedliche Altersgruppen:

  • 6 Monate - 4 Jährige mit Vorerkrankungen: vorzugsweise mit Biontech
  • 5 - 11-Jährige mit Vorerkrankungen: Biontech, Moderna
  • 5 - 11-Jährige mit engem Kontakt zu vulnerablen Personen: Biontech, Moderna
  • 5 - 11-Jährige ohne Vorerkrankungen oder engem Kontakt zu vulnerablen Personen: Biontech, Moderna. Erstimpfung reicht zur Grundimmunisierung aus.
  • 12 - 17-Jährige: Biontech, Nuvaxovid von Novavax. 2 Impfstoffdosen sollen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren gegeben werden.
  • 18 - 29-Jährige: Biontech, Nuvaxovid von Novavax
  • 30 – 59-Jährige: Biontech, Moderna, Nuvaxovid von Novavax
  • ab 60 Jahre: Biontech, Moderna; Nuvaxovid von Novavax; vormals auch AstraZeneca und Johnson und Johnson
  • Schwangere jeden Alters ab dem 2. Trimenon: Biontech


Auffrischungsimpfungen (Booster) seit September 2022 mit den angepassten Omikron-Impfstoffen:

  • 5 - 11-Jährige mit Vorerkrankungen nach 6 Monaten mit mRNA-Impfstoff, Kinder mit Immunschwäche (Immundefizienz) nach 3 Monaten. Die EMA hat den Impfstoff für diese Alterklasse schon zugelassen. Eine Empfehlung der STIKO steht noch aus.
  • 12-17 Jährige: nur Biontech, angepasster Impfstoff BA1. Bzw. auch Omicron BA.4/BA5. nach 6 Monaten
  • 18 – 29-Jährige: nur Biontech, angepasster Impfstoff BA1. Bzw. auch Omicron BA.4/BA5. nach 6 Monaten
  • über 30 Jährige: Biontech, Moderna, Impfung, auch mit Spikevax Omicron BA.1, bivalent nach 6 Monaten
  • Schwangere jeden Alters ab dem 2. Trimenon: nur Biontech, nach 6 Monaten

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.