Seit Jahren haben die sonnigsten Winkel Europas oder die exotischsten Orte fernab eine besondere Anziehungskraft auf Sie? Möglicherweise haben Sie sich bereits in einen dieser Orte verliebt: Die Gegend, das Essen und die Menschen vor Ort sind Ihnen ans Herz gewachsen? Show
Nun träumen Sie davon, sich nach langjähriger Arbeit und endlicher Eintritt Ihrer Rente dort dauerhaft zur Ruhe zu setzen - das ist nur zu verständlich! Vielleicht leben Ihre Kinder auch im Ausland und Sie möchten nun dauerhaft und nicht nur im Urlaub bei ihnen sein, oder geht es Ihnen doch um etwas ganz anderes und Ihre Überlegungen drehen sich mehr ums Thema „Steuersparen“? Egal wie, es sollte Ihnen überlassen sein, wo Sie Ihren wohlverdienten Lebensabend verbringen möchten post harter Arbeit und wie Sie sich unkompliziert in Ihrer Wahlheimat zur Ruhe setzen können. Wieviel Tage bis zur Rente zählen Sie denn noch? Wie bei jedem Umzug ins Ausland müssen viele Dinge im Voraus arrangiert werden. Sie sind definitiv nicht allein: Allein im Hinblick auf Deutschland wurden laut der Deutschen Rentenversicherung 2017 rund 240.000 Renten an deutsche Staatsangehörige ins Ausland gezahlt. Auch immer mehr Senioren und Pensionäre aus Österreich und der Schweiz zieht es in die Ferne. Oft lassen sich im Ausland einfach mehr Sonnentage genießen und Lebenshaltungskosten sparen. Das alles sollte also kein Problem sein. In vielen Fällen sieht die Realität jedoch anders aus. Oft stellen sich Fragen wie: ”Muss ich meine deutsche Rente in Brasilien versteuern?”Gibt es keinen sorgfältig ausgearbeiteten Plan, kann die Auswanderung im Rentenalter für Sie schnell in einer finanziellen Katastrophe enden. Derzeit wird die Rentenversicherung in mehr als 150 Ländern und Regionen weltweit ausbezahlt. Eine Sache gilt es dabei aber unbedingt vorher zu prüfen: die Versteuerung. Grundsätzlich ist das Alterseinkommen in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiterhin im Herkunftsland zu versteuern. Das bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich und sollte im Zweifelsfalle ganz individuell betrachtet werden. Eine professionelle Beratung ist somit unerlässlich. Wo und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Leben Sie dauerhaft im Ausland? Beziehen Sie eine gesetzliche Rente oder eine Pension? Von welchem Tätigkeitsstaat beziehen Sie Ihre Rente/Pension? Darf man Rente aus zwei Ländern beziehen? Was passiert mit Ihrer Betriebsrente oder privaten Zusatzrenten? Gibt es ein Steuerabkommen? Wie hoch war Ihr Arbeitslohn, den Sie als Arbeitnehmer verdient haben? Und wie hoch ist nun Ihr Rentenanspruch? Falls Sie planen, Ihren Ruhestand im Alterswohnsitz in der Ferne zu verbringen, sollten Sie auf jeden Fall im Voraus prüfen, welche steuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind. Am besten holen Sie sich dabei professionelle Hilfe, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Dieser Ratgeber informiert Sie über alles Wissenswerte und hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung - hilfreich für Deutsche, Schweizer und Österreicher. Außerdem stellen wir Ihnen eine Auswahl attraktiver Länder für den Ruhestand vor. Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Beschränkt, unbeschränkt und Steuerabkommen mit anderen LändernFolgende Ausführungen sind weitestgehend auf Rentenansprüche/Rentenauszahlungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz anwendbar. Diese sollten niemals verbindlich betrachtet werden, da Feinheiten bei den Steuergesetzen den Unterschied für Sie ausmachen können. Im Allgemeinen sind die steuerlichen Regelungen laut EU-Recht gleich und können auf alle drei Staaten entsprechend übertragen werden. Dieser Artikel beschäftigt sich fast ausschließlich mit den steuerlichen Auswirkungen als Rentner bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland die somit auch Auswanderer sind. Wollen Sie als Rentner im Ausland arbeiten? Dazu finden Sie mehr Informationen hier. Unbeschränkte Steuerpflicht:Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt gilt weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn Sie sich nicht länger als sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten, handelt es sich nur um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, und Ihre Rente wird Ihnen wie bisher ausgezahlt. Aus steuerlicher Sicht bleibt für Sie in diesem Falle alles beim Alten. Da Sie weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind, heißt das, dass alle Einkünfte an der Quelle versteuert werden müssen. Vielen Menschen im Ruhestand ist generell nicht bewusst, dass ihre Renten als sonstige Einkünfte grundsätzlich steuerpflichtig sind. Bezahlt man Steuern, so wird natürlich auch eine jährliche Steuererklärung fällig. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen drei Kategorien:
Für jede Kategorie gibt es eine eigene Systematik der Besteuerung. Vergessen Sie nicht, dass z.B. “deutsche Rente im Ausland Abzüge” in jedem Land individuell und unterschiedlich sind. Beschränkte Steuerpflicht:Halten Sie sich länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf (183/180 Tage Regelung), gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt und somit sind Sie als Rentner beschränkt steuerpflichtig. Beziehen Sie beispielsweise eine deutsche Rente, entfällt für Sie der steuerliche Grundfreibetrag, welcher im Jahr 2020 immerhin 9.408 Euro beträgt. Zudem wird ihr steuerpflichtiges Einkommen ab dem ersten Euro besteuert. Zahlreiche Vergünstigungen und staatliche Leistungen, wie z.B. das Ehegattensplitting können nicht mehr geltend gemacht werden. Auch etwaige steuerliche Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende und Beihilfe fallen gänzlich weg und außergewöhnliche Belastungen, z.B. hohe Krankheitskosten, lassen sich nicht mehr steuerlich absetzen. Ohne diese Vergünstigungen entsteht eine hohe Steuerlast aus Erträgen, die weiterhin zu versteuern sind. Dies trifft Eigentümer von Mietobjekten besonders hart. Unbeschränkte Steuerpflicht trotz dauerhaftem Aufenthalt im Ausland:Es gibt aber einen Ausweg: Obwohl man im Ausland lebt, kann man auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Gerade wenn Sie in ein Land mit höherer Steuerbelastung ziehen und nur eine geringe staatliche Rente und wenige andere Einkünfte (z.B. aus Mieteinnahmen) beziehen, ist dieser Antrag sinnvoll. Kann der steuerliche Grundfreibetrag nicht abgesetzt werden, besteht nämlich die Gefahr, dass ein großer Teil der Rente verloren geht. Gilt man hingegen als unbeschränkt steuerpflichtig auf das Welteinkommen mit Wohnsitz im Ausland, kann man den Steuerfreibetrag trotzdem nutzen. Außerdem lassen sich auf diese Weise weiterhin alle sozialen Leistungen ausschöpfen und diverse Ausgaben steuerlich geltend machen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Die Staaten außerhalb der EU sind in Ländergruppen eingeteilt. Der Grundfreibetrag wird je nach Ländergruppe angepasst, da dort ein anderes Gehaltsniveau zu verzeichnen ist und die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen nicht der Situation im Herkunftsland entsprechen. Beispielsweise wird der Grundfreibetrag um 75 % gekürzt, wenn man auf den Philippinen lebt und auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibt. Rente Österreich Auszahlung: Wer österreichische Rente in Deutschland beziehen möchte, findet mehr Informationen hier und erhält ausführliche Informationen bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns in deutscher Sprache. Beamtenpensionen Deutschland / Beamtenpension versteuern: Wer als Beamter auswandern nach Österreich möchte oder mehr zum Thema “Auswandern Österreich Rentner” erfahren möchte, erhält ebenso mehr Details bei einem individuellen Beratungsgespräch mit uns. Was sind die Vorraussetzungen unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben? Rente steuerfrei im Ausland beziehen dank DoppelbesteuerungsabkommenOb Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Quellenland und dem jeweiligen Zielland besteht. Diese internationalen Vereinbarungen bestimmen detailliert, wo welche Steuern gezahlt werden müssen. Es ist entscheidend zu wissen, ob zwischen Ihrer neuen Wahlheimat und Ihrem Ursprungsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Gibt es ein solches Abkommen ist entscheidend, welchem Staat darin das Recht zur Besteuerung der Rente zugewiesen wird. Eine Pauschalaussage kann hier nicht getroffen werden. Stattdessen sollte jeder Fall individuell betrachtet werden, da jedes DBA unterschiedliche Vereinbarungen enthält. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist das zunächst eine gute Nachricht. Denn das bedeutet, dass Sie niemals doppelt bezahlen. Besteht zwischen den beiden Ländern hingegen kein Abkommen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Theoretisch ist es dann möglich, dass sowohl Quellenstaat als auch neuer Wohnsitzstaat besteuern. Welcher Staat welchen Anteil erhält, ist in den jeweiligen DBA klar angeführt. Bezieht beispielsweise ein Deutscher in Spanien eine gesetzliche Rente, hat der deutsche Fikus laut DBA das alleinige Besteuerungsrecht. Für alle anderen Arten von Renten, wie beispielsweise private Renten oder Betriebs- bzw. Vorstandsrenten, können die Vereinbarungen andere Regelungen vorsehen. In einigen Abkommen sind zudem Ausnahmeregelungen festgelegt. Daher sollten Sie die in Ihrem Fall geltenden, aktuellen Steuervorschriften stets vorab prüfen und beachten, sofern Sie einen Umzug ins Ausland planen und sich dabei gegebenenfalls Hilfe von einem Experten holen, um etwaige Negativwirkungen zu vermeiden. Außerdem ist zu erwähnen, dass Doppelbesteuerungsabkommen oft überarbeitet, ergänzt und aktualisiert werden, da natürlich jeder Staat ein Interesse an der Besteuerung der Renten hat. Unglücklicherweise bieten diese unvorhersehbaren Veränderungen der jeweiligen Bestimmungen deshalb nur wenig Sicherheit und Stabilität, wenn man plant seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu versetzen. Es ist ganz und gar nicht einfach, die richtige Wahl zu treffen. Daher raten wir Ihnen, sich unbedingt mit uns als Steuerkanzlei in Verbindung zu setzen, um Ihren ganz individuellen Fall durchrechnen zu lassen. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung können Sie daraufhin mit gutem Gewissen eine solche lebensverändernde Entscheidung treffen. Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Die Non-Dom-Staaten – Steuerfreiheit als Rentner?Es besteht kein Zweifel: Der Non-Dom-Status (ansässig, aber nicht steuerlich ansässig) in Ländern wie Irland, Malta, Großbritannien oder Zypern bietet dort lebenden EU-Bürgern mit einem Einkommen, welches nicht vor Ort im jeweiligen Non-Dom-Staat erwirtschaftet wird, erhebliche Steuervorteile. Bei korrekter Beantragung und Durchführung sind Einkünfte aus dem Ursprungsland hier zur Gänze steuerfrei. Leider können Sie als Rentner den Non-Dom-Status nicht für sich nutzen. Denn selbst wenn Sie als Rentner einen Non-Dom-Status in einem der oben genannten Länder besitzen, müssen Renten und Pensionen grundsätzlich auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuert werden. Auch wenn es um die Zahlung von Betriebsrenten, Abfindungen und um laufende Bezüge aller Art geht, muss das Unternehmen, welches Sie bezahlt, eine Besteuerung nachweisen. Werden Bezüge nicht im Wohnsitzstaat besteuert, fällt immer eine Besteuerung an der Quelle an. In diesem Fall erfolgt diese dann wiederum im Ursprungsland, indem die Rente erwirtschaftet wurde. Beachten Sie also: Eine Rente kann niemals steuerfrei in einem Non-Dom-Staat ausbezahlt werden. Ein Umgehen dieser Regelung ist unmöglich! Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Steuerspar-Modelle vieler Staaten locken Rentner und Pensionäre anViele verschiedene Staaten werben mit niedrigen Steuersätzen um den Zuzug von Rentnern aus dem Ausland. Das soll sich auch für die dortige Volkswirtschaft lohnen. Pensionäre geben einen Großteil ihrer Einkünfte in der neuen Wahlheimat aus. Sie mieten vor Ort eine Wohnung, kaufen vielleicht ein Haus und schaffen sich ein Auto an – so die Rechnung. Tatsächlich boomt die Seniorenwirtschaft und nach Schätzungen liegt die weltweite Kaufkraft der Menschen über 60 bei aktuell rund 13,5 Billionen Euro. Im Folgenden haben wir für Sie einige “Steueroasen” und deren spezielle Modelle für Rentner in einigen Stichpunkten zusammengefasst: Italien:
Malta:
Portugal:
Griechenland:
Zypern:
Wie Sie Ihre deutsche Rente in der Türkei beziehen und Ihre deutsche Rente in der Türkei versteuern erfahren Sie hier mehr über das Steuersystem in der Türkei und bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Zu Destinationen wie Andorra oder Russland finden Sie ebenfalls Informationen von uns. Schweiz:
USA:
Exotischere Destinationen:
Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Die Frage nach dem “Wo” ist erst der Anfang: Besonderheiten & Bürokratie-HürdenLebensbescheinigungEine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- oder Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Mit der Lebensbescheinigung wird Ihrem Rentenversicherungsträger von einer Behörde bestätigt, dass Sie aktuell gemeldet und noch am Leben sind. Meist muss diese Lebensbescheinigung bei der jeweiligen Auslandsvertretung beantragt werden. Behörden bestimmter Länder melden den Tod des Berechtigten automatisch, somit entfällt die jährliche Ausstellung der Lebensbescheinigung. In Einzelfällen muss sie trotzdem weiterhin angefordert werden. Rentenberechtigte ab dem 95. Lebensjahr sind in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Lebensbescheinigung einzureichen. Bitte informieren Sie sich zu den jeweiligen Bestimmungen unbedingt im Voraus. Überweisungskosten auf ein ausländisches KontoÜberlegen Sie im Vorfeld, ob Sie sich die Rente auf ein Heimat-Konto oder auf ein Konto im Ausland auszahlen lassen. Lassen Sie sich Ihr Geld auf ein ausländisches Konto transferieren, fallen dafür unter Umständen sehr hohe Überweisungsgebühren an. Außerhalb des Euro-Währungsraumes kann es außerdem zu Umrechnungsgebühren und Wechselkursverlusten kommen, die finanziell betrachtet, enorme Ausmaße annehmen können. Staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente)Für Rentner, die bis 2009 ins Ausland verzogen und in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig waren, ging der Anspruch auf staatliche Zulagen bei der Riester-Rente verloren. Diese Regelung wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt. Möchten Sie Ihr Leben im Ruhestand in anderen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein verbringen, müssen Sie sich also keine Sorgen machen: Die staatlich geförderte Riester-Rente wird vollständig ausgezahlt. Hinweis: Das gilt nur für EU- und Partnerländer. Außerhalb der EU müssen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden. Bis zum Auszahlungsbeginn der Rente lassen sich diese Beträge jedoch aufschieben. Private VorsorgeformenPrivate Rentenversicherungen sind auch im Ausland sicher, dies gilt sowohl für Rürup-Renten als auch für alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Sie müssen sich somit bei einem Umzug ins Ausland im Rentenalter keine Sorgen machen, wenn Sie private Rentenversicherungen abgeschlossen haben. Unabhängig vom Lebensmittelpunkt werden Privatrenten bedingungslos ausgezahlt. Da ist es auch nicht wichtig, ob die neue Wahlheimat in der Europäischen Union liegt oder nicht. Generell müssen alle privaten Rentenversicherungen aber auch im Ursprungsland versteuert werden – egal, ob man sich im Ausland aufhält oder nicht. Wurden Vorsorgeversicherungsbeiträge von einem Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz für Sie geleistet, erwartet der Staat, dass diese auch dort versteuert werden. Haben Sie mit einer privaten Rentenversicherung vorgesorgt, können Sie in den meisten Fällen zu Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Beides wird steuerlich unterschiedlich behandelt und hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Eintrittsalter, Dauer der Beitragszahlung, Beginn der Versicherung etc. ab. Daraus ergibt sich dann der prozentuale Steuersatz. Der Versteuerung im Herkunftsland entziehen Sie sich auf diese Weise aber generell nicht. Betriebsrenten und WerkspensionenFür Betriebs- und Werkspensionäre, gibt es hinsichtlich der Firmenpensionen eine weitere Besonderheit beim Umzug ins Ausland im Rentenalter. Sind Sie beschränkt steuerpflichtig, gilt ihre Steuerpflicht für dieses Einkommen als abgegolten, da der damalige Arbeitgeber bereits Lohnsteuerabzüge vorgenommen hat. Das Finanzamt bezieht nur die Einnahmen der gesetzlichen Altersrente in die beschränkte Steuerpflicht mit ein, nicht aber die Betriebsrente. Stellen Sie jedoch einen Antrag und werden daraufhin als unbeschränkt Steuerpflichtiger geführt, wird wiederum auch die Betriebspension in die steuerliche Veranlagung mit eingerechnet. Sollte dies auf Sie zutreffen, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung an das Finanzamt Ihres früheren Arbeitgebers zu schicken. Auch interessant: Beamte haben deutlich höhere Bezüge als Rentner. Steuer auf Renten bald verfassungswidrig?Kommt noch in diesem Jahr die Änderung der Rentenbesteuerung? Genau mit dieser Frage beschäftigt sich gerade ganz konkret nicht nur das Bundesministerium für Finanzen, sondern noch viel wichtiger das höchste deutsche Gericht in Sachen Steuern. Schon seit langem kontrovers diskutiert, wird nun bereits in diesem Jahr eine Entscheidung zu diesem Thema gefällt werden. Im Grundsatz geht es um eine Übergangsphase der Rentenauszahlungen. Von 2005 bis 2040 wird im Zuge dessen Jahr für Jahr ein größerer Teil der Renten steuerpflichtig, während gleichzeitig die Steuerlast der Rentenbeiträge im Arbeitsleben bis 2025 gänzlich wegfallen sollten. War früher noch die komplette Rente steuerfrei, stieg der Besteuerungsanteil 2005 plötzlich mit einem Schlag auf 50% und liegt für all jene, die erst ab 2040 in Rente gehen, schlussendlich bei 100%. Kritiker sprechen hier von einer teilweise stattfindenden Doppelbesteuerung, die so verfassungswidrig wäre und dann auch abgeschafft werden müsste. Je nach Berechnung kann diese Doppelbesteuerung in einzelnen Fällen durchaus bis zu 22% der Rente betreffen. Doch je nach Urteil steht nicht nur eine Minderung im Raum, sondern dann auch gleich das gesamte System zur Debatte. Gerade die betroffenen Millionen von Rentnern sollten also genau diesen Prozess gut im Auge behalten – auch im Hinblick auf die Wahl Ihres Wohnsitzlandes. Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Das A und O: Die richtige BeratungEgal wo Sie Ihren Alterswohnsitz im Ausland wählen, eines haben alle Destinationen gemeinsam: Die richtige Beratung ist unerlässlich. Informieren Sie sich unbedingt vorab über mögliche steuerliche Folgen und andere Besonderheiten eines Umzugs in Ausland in der Rente und lassen Sie sich dabei von einem erfahrenen Partner beraten. Besonders wichtig ist kompetente Hilfe vor allem dann, wenn Sie nicht nur eine herkömmliche Rente vom Staat ausbezahlt bekommen, sondern unterschiedliche Vermögenswerte haben. Ein Umzug wirkt sich nämlich selbstverständlich nicht nur auf die Rente selbst, sondern auch auf private Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Immobilien, Investments, Kryptowährungen und andere Kapitalanlagen aus. Je größer der Anteil dieser Vermögenswerte, desto wichtiger ist es, ein Land mit vorteilhafter Besteuerung auf ebendiese zu wählen – selbst wenn die Steuern auf Rente bzw. Pension in anderen Staaten auf den ersten Blick niedriger erscheinen. Insbesondere bei komplexen Einkommenssituationen gilt es, jede Einkommensart bzw. jedes Element zu berücksichtigen. Dank langjähriger Erfahrung beraten wir Sie gern rund um Ihren Umzug ins Ausland in Pension und Rente und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Variante für Ihr Vorhaben zu finden und gleichzeitig etwaige Negativwirkungen zu vermeiden. Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension Lohnt sich der ganze Aufwand? - Unser FazitSie sollten nie vergessen: Das Finanzamt weiß alles und komplexe Regelungen und Bestimmungen erschweren die individuelle Entscheidung deutlich. Generell ist natürlich jedes Ursprungsland daran interessiert an der Quelle zu besteuern und daher können sich heutige Regelungen schon bald als nichtig erweisen. In den meisten Fällen ergibt es kaum Sinn, aus steuerlichen Gründen ins Ausland umzuziehen. Außerhalb der EU muss zusätzlich immer die jeweilige Visapflicht beachtet werden. Viele Länder haben zwar sogenannte “Retirement Programme”, oft sind diese aber mit erheblichen Vorabkosten verbunden und auf wenige Jahre begrenzt. Zudem steht meist nach einer gewissen Zeit eine Ausreise an. Einen wichtigen Punkt stellt auch die medizinische Versorgung in der neuen Wahlheimat dar. Es können zum Teil erhebliche Krankenversicherungskosten bzw. Kosten für eine Umschreibung der Police anfallen. Der neue Wohnsitzstaat bietet eventuell weniger medizinische Leistungen und kann unter Umständen sogar zum Wegfall vom Pflegegeldleistungen führen. Sprachbarrieren erschweren Behördengänge und verwandeln bürokratische Selbstverständlichkeiten mit unter in schwerwiegende Probleme. Nicht selten sind diese in weiterer Folge mit unerwarteten Kosten verbunden. Allgemeine Lebenshaltungskosten sollten auf jeden Fall in die Berechnungen miteinbezogen werden. Sie können nicht nur von Staat zu Staat, sondern von Provinz zu Provinz selbst innerhalb eines Landes immens variieren. Vielleicht lohnt es sich auch, sich mit dem Umzug ins Ausland noch ein wenig zu gedulden und erst die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Steuerpflicht für Rentner und Pensionäre noch in diesem Jahr aufgehoben oder zumindest gemindert wird, weil sie unter Umständen als verfassungswidrig gilt. Dann sähen die Berechnungen plötzlich völlig anders aus. Natürlich sollte man sich letztlich nicht nur wegen der Steuer seinen Altersruhesitz suchen. Doch konnte eine kluge Steuerstrategie schon so manchem Rentner in der Vergangenheit den Ruhestand merklich angenehmer gestalten. Generell wichtig bei der Wahl des Lebensmittelpunktes: Es sollten nie nur Steuervorteile ausschlaggebend sein, sondern wo man sich tatsächlich wohlfühlt. Die Steuerkanzlei St. Matthews hat umfangreiche Erfahrung darin, Kunden bei der Ruhestandsplanung zu unterstützen. Unser Netzwerk führt Sie schrittweise durch den gesamten Prozess, sodass Sie Ihrer Vorstellung des optimalen Lebensabends näherkommen. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam eine gute Lösung. Was passiert mit der Rente wenn man auswandert?Wenn Sie insgesamt weniger als 5 Jahre Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und derzeit außerhalb der EU leben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.
Kann man aus zwei Ländern Rente beziehen?Auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können, übernimmt das Auszahlen der Rente jedes Land selbst. Es ist also möglich, dass Sie mehrere Renten aus verschiedenen Ländern erhalten.
Wie wird meine Rente versteuert wenn ich im Ausland lebe?Rentenbesteuerung bei über sechs Monaten im Ausland
Sieht das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes vor, bist Du in diesem Fall als Rentner in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das heißt: Für Dich gilt kein Grundfreibetrag, und Dein steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert.
Wird ausländische Rente auf Deutsche Rente angerechnet?Versicherungszeiten aus dem vertragslosen Ausland können in Deutschland weder bei der Prüfung des Rentenanspruchs noch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Aus Ihren ausländischen Versicherungszeiten erhalten Sie gegebenenfalls eine eigene Rente vom ausländischen Versicherungsträger.
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