Rente wenn man ins ausland geht

Seit Jahren haben die sonnigsten Winkel Europas oder die exotischsten Orte fernab eine besondere Anziehungskraft auf Sie? Möglicherweise haben Sie sich bereits in einen dieser Orte verliebt: Die Gegend, das Essen und die Menschen vor Ort sind Ihnen ans Herz gewachsen? 

Nun träumen Sie davon, sich nach langjähriger Arbeit und endlicher Eintritt Ihrer Rente dort dauerhaft zur Ruhe zu setzen - das ist nur zu verständlich!

Vielleicht leben Ihre Kinder auch im Ausland und Sie möchten nun dauerhaft und nicht nur im Urlaub bei ihnen sein, oder geht es Ihnen doch um etwas ganz anderes und Ihre Überlegungen drehen sich mehr ums Thema „Steuersparen“? 

Egal wie, es sollte Ihnen überlassen sein, wo Sie Ihren wohlverdienten Lebensabend verbringen möchten post harter Arbeit und wie Sie sich unkompliziert in Ihrer Wahlheimat zur Ruhe setzen können. 

Wieviel Tage bis zur Rente zählen Sie denn noch? Wie bei jedem Umzug ins Ausland müssen viele Dinge im Voraus arrangiert werden.

Sie sind definitiv nicht allein: Allein im Hinblick auf Deutschland wurden laut der Deutschen Rentenversicherung 2017 rund 240.000 Renten an deutsche Staatsangehörige ins Ausland gezahlt. Auch immer mehr Senioren und Pensionäre aus Österreich und der Schweiz zieht es in die Ferne. Oft lassen sich im Ausland einfach mehr Sonnentage genießen und Lebenshaltungskosten sparen. 

Das alles sollte also kein Problem sein. In vielen Fällen sieht die Realität jedoch anders aus. Oft stellen sich Fragen wie: ”Muss ich meine deutsche Rente in Brasilien versteuern?”Gibt es keinen sorgfältig ausgearbeiteten Plan, kann die Auswanderung im Rentenalter für Sie schnell in einer finanziellen Katastrophe enden.

Derzeit wird die Rentenversicherung in mehr als 150 Ländern und Regionen weltweit ausbezahlt. Eine Sache gilt es dabei aber unbedingt vorher zu prüfen: die Versteuerung.

Grundsätzlich ist das Alterseinkommen in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiterhin im Herkunftsland zu versteuern. Das bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich und sollte im Zweifelsfalle ganz individuell betrachtet werden.

Eine professionelle Beratung ist somit unerlässlich.

Wo und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Leben Sie dauerhaft im Ausland? Beziehen Sie eine gesetzliche Rente oder eine Pension? Von welchem Tätigkeitsstaat beziehen Sie Ihre Rente/Pension? Darf man Rente aus zwei Ländern beziehen? Was passiert mit Ihrer Betriebsrente oder privaten Zusatzrenten? Gibt es ein Steuerabkommen? Wie hoch war Ihr Arbeitslohn, den Sie als Arbeitnehmer verdient haben? Und wie hoch ist nun Ihr Rentenanspruch?

Falls Sie planen, Ihren Ruhestand im Alterswohnsitz in der Ferne zu verbringen, sollten Sie auf jeden Fall im Voraus prüfen, welche steuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind. Am besten holen Sie sich dabei professionelle Hilfe, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Dieser Ratgeber informiert Sie über alles Wissenswerte und hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung - hilfreich für Deutsche, Schweizer und Österreicher. Außerdem stellen wir Ihnen eine Auswahl attraktiver Länder für den Ruhestand vor.

Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension

Beschränkt, unbeschränkt und Steuerabkommen mit anderen Ländern

Folgende Ausführungen sind weitestgehend auf Rentenansprüche/Rentenauszahlungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz anwendbar. Diese sollten niemals verbindlich betrachtet werden, da Feinheiten bei den Steuergesetzen den Unterschied für Sie ausmachen können.

Im Allgemeinen sind die steuerlichen Regelungen laut EU-Recht gleich und können auf alle drei Staaten entsprechend übertragen werden.

Dieser Artikel beschäftigt sich fast ausschließlich mit den steuerlichen Auswirkungen als Rentner bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland die somit auch Auswanderer sind.

Wollen Sie als Rentner im Ausland arbeiten? Dazu finden Sie mehr Informationen hier.

Unbeschränkte Steuerpflicht:

Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt gilt weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn Sie sich nicht länger als sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten, handelt es sich nur um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, und Ihre Rente wird Ihnen wie bisher ausgezahlt. Aus steuerlicher Sicht bleibt für Sie in diesem Falle alles beim Alten. Da Sie weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind, heißt das, dass alle Einkünfte an der Quelle versteuert werden müssen. 

Vielen Menschen im Ruhestand ist generell nicht bewusst, dass ihre Renten als sonstige Einkünfte grundsätzlich steuerpflichtig sind. Bezahlt man Steuern, so wird natürlich auch eine jährliche Steuererklärung fällig.

Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen drei Kategorien: 

  1. Grundversorgung, also die gesetzliche Rente bzw. die Pension

  2. Steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge, z.B. Riester-Renten

  3. Sonstige private Altersvorsorge, beispielsweise in Form von privaten Rentenversicherungen.

Für jede Kategorie gibt es eine eigene Systematik der Besteuerung.

Vergessen Sie nicht, dass z.B. “deutsche Rente im Ausland Abzüge” in jedem Land individuell und unterschiedlich sind.

Beschränkte Steuerpflicht:

Halten Sie sich länger als sechs Monate im Jahr im Ausland auf (183/180 Tage Regelung), gilt dies als dauerhafter Auslandsaufenthalt und somit sind Sie als Rentner beschränkt steuerpflichtig. Beziehen Sie beispielsweise eine deutsche Rente, entfällt für Sie der steuerliche Grundfreibetrag, welcher im Jahr 2020 immerhin 9.408 Euro beträgt. Zudem wird ihr steuerpflichtiges Einkommen ab dem ersten Euro besteuert.

Zahlreiche Vergünstigungen und staatliche Leistungen, wie z.B. das Ehegattensplitting können nicht mehr geltend gemacht werden. Auch etwaige steuerliche Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende und Beihilfe fallen gänzlich weg und außergewöhnliche Belastungen, z.B. hohe Krankheitskosten, lassen sich nicht mehr steuerlich absetzen. Ohne diese Vergünstigungen entsteht eine hohe Steuerlast aus Erträgen, die weiterhin zu versteuern sind. Dies trifft Eigentümer von Mietobjekten besonders hart.

Unbeschränkte Steuerpflicht trotz dauerhaftem Aufenthalt im Ausland:

Es gibt aber einen Ausweg: Obwohl man im Ausland lebt, kann man auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden.

Gerade wenn Sie in ein Land mit höherer Steuerbelastung ziehen und nur eine geringe staatliche Rente und wenige andere Einkünfte (z.B. aus Mieteinnahmen) beziehen, ist dieser Antrag sinnvoll.

Kann der steuerliche Grundfreibetrag nicht abgesetzt werden, besteht nämlich die Gefahr, dass ein großer Teil der Rente verloren geht. Gilt man hingegen als unbeschränkt steuerpflichtig auf das Welteinkommen mit Wohnsitz im Ausland, kann man den Steuerfreibetrag trotzdem nutzen. Außerdem lassen sich auf diese Weise weiterhin alle sozialen Leistungen ausschöpfen und diverse Ausgaben steuerlich geltend machen.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten:

Die Staaten außerhalb der EU sind in Ländergruppen eingeteilt. Der Grundfreibetrag wird je nach Ländergruppe angepasst, da dort ein anderes Gehaltsniveau zu verzeichnen ist und die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen nicht der Situation im Herkunftsland entsprechen. Beispielsweise wird der Grundfreibetrag um 75 % gekürzt, wenn man auf den Philippinen lebt und auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibt.

Rente Österreich Auszahlung: Wer österreichische Rente in Deutschland beziehen möchte, findet mehr Informationen hier und erhält ausführliche Informationen bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns in deutscher Sprache. Beamtenpensionen Deutschland / Beamtenpension versteuern: Wer als Beamter auswandern nach Österreich möchte oder mehr zum Thema “Auswandern Österreich Rentner” erfahren möchte, erhält ebenso mehr Details bei einem individuellen Beratungsgespräch mit uns.

Was sind die Vorraussetzungen unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben?

Rente steuerfrei im Ausland beziehen dank Doppelbesteuerungsabkommen

Ob Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Quellenland und dem jeweiligen Zielland besteht. Diese internationalen Vereinbarungen bestimmen detailliert, wo welche Steuern gezahlt werden müssen.

Es ist entscheidend zu wissen, ob zwischen Ihrer neuen Wahlheimat und Ihrem Ursprungsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Gibt es ein solches Abkommen ist entscheidend, welchem Staat darin das Recht zur Besteuerung der Rente zugewiesen wird. 

Eine Pauschalaussage kann hier nicht getroffen werden. Stattdessen sollte jeder Fall individuell betrachtet werden, da jedes DBA unterschiedliche Vereinbarungen enthält. 

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist das zunächst eine gute Nachricht. Denn das bedeutet, dass Sie niemals doppelt bezahlen. Besteht zwischen den beiden Ländern hingegen kein Abkommen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Theoretisch ist es dann möglich, dass sowohl Quellenstaat als auch neuer Wohnsitzstaat besteuern.

Welcher Staat welchen Anteil erhält, ist in den jeweiligen DBA klar angeführt.

Bezieht beispielsweise ein Deutscher in Spanien eine gesetzliche Rente, hat der deutsche Fikus laut DBA das alleinige Besteuerungsrecht. 

Für alle anderen Arten von Renten, wie beispielsweise private Renten oder Betriebs- bzw. Vorstandsrenten, können die Vereinbarungen andere Regelungen vorsehen. In einigen Abkommen sind zudem Ausnahmeregelungen festgelegt. Daher sollten Sie die in Ihrem Fall geltenden, aktuellen Steuervorschriften stets vorab prüfen und beachten, sofern Sie einen Umzug ins Ausland planen und sich dabei gegebenenfalls Hilfe von einem Experten holen, um etwaige Negativwirkungen zu vermeiden.

Außerdem ist zu erwähnen, dass Doppelbesteuerungsabkommen oft überarbeitet, ergänzt und aktualisiert werden, da natürlich jeder Staat ein Interesse an der Besteuerung der Renten hat. Unglücklicherweise bieten diese unvorhersehbaren Veränderungen der jeweiligen Bestimmungen deshalb nur wenig Sicherheit und Stabilität, wenn man plant seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu versetzen. 

Es ist ganz und gar nicht einfach, die richtige Wahl zu treffen. Daher raten wir Ihnen, sich unbedingt mit uns als Steuerkanzlei in Verbindung zu setzen, um Ihren ganz individuellen Fall durchrechnen zu lassen. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung können Sie daraufhin mit gutem Gewissen eine solche lebensverändernde Entscheidung treffen.

Beratung zur Steueroptimierung meiner Rente & Pension

Die Non-Dom-Staaten – Steuerfreiheit als Rentner?

Es besteht kein Zweifel: Der Non-Dom-Status (ansässig, aber nicht steuerlich ansässig) in Ländern wie Irland, Malta, Großbritannien oder Zypern bietet dort lebenden EU-Bürgern mit einem Einkommen, welches nicht vor Ort im jeweiligen Non-Dom-Staat erwirtschaftet wird, erhebliche Steuervorteile. Bei korrekter Beantragung und Durchführung sind Einkünfte aus dem Ursprungsland hier zur Gänze steuerfrei.

Leider können Sie als Rentner den Non-Dom-Status nicht für sich nutzen. Denn selbst wenn Sie als Rentner einen Non-Dom-Status in einem der oben genannten Länder besitzen, müssen Renten und Pensionen grundsätzlich auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuert werden.

Auch wenn es um die Zahlung von Betriebsrenten, Abfindungen und um laufende Bezüge aller Art geht, muss das Unternehmen, welches Sie bezahlt, eine Besteuerung nachweisen.

Werden Bezüge nicht im Wohnsitzstaat besteuert, fällt immer eine Besteuerung an der Quelle an. In diesem Fall erfolgt diese dann wiederum im Ursprungsland, indem die Rente erwirtschaftet wurde.

Beachten Sie also: Eine Rente kann niemals steuerfrei in einem Non-Dom-Staat ausbezahlt werden. Ein Umgehen dieser Regelung ist unmöglich!

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Steuerspar-Modelle vieler Staaten locken Rentner und Pensionäre an

Viele verschiedene Staaten werben mit niedrigen Steuersätzen um den Zuzug von Rentnern aus dem Ausland. Das soll sich auch für die dortige Volkswirtschaft lohnen.

Pensionäre geben einen Großteil ihrer Einkünfte in der neuen Wahlheimat aus. Sie mieten vor Ort eine Wohnung, kaufen vielleicht ein Haus und schaffen sich ein Auto an – so die Rechnung. Tatsächlich boomt die Seniorenwirtschaft und nach Schätzungen liegt die weltweite Kaufkraft der Menschen über 60 bei aktuell rund 13,5 Billionen Euro.

Im Folgenden haben wir für Sie einige “Steueroasen” und deren spezielle Modelle für Rentner in einigen Stichpunkten zusammengefasst:

Italien: 

  • Die italienische Regierung hat mit der “Legge di Bilancio 2019” eine pauschale Steuer für europäische Rentner eingeführt. Dank ihm profitieren ausländische Pensionäre mit Wohnsitz in Italien von einer Pauschalbesteuerung von 7%.

  • Dieses Gesetz soll Rentner dazu ermutigen, ihren Lebensmittelpunkt nach Italien zu verlegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Rente von einer nicht-italienischen Einrichtung bezogen wird.

  • Doch Vorsicht: Um diese 7% in Anspruch zu nehmen, können Sie sich leider nicht überall in Italien niederlassen. Das Angebot gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit weniger als 20.000 Einwohnern verlegen.

  • Und damit nicht genug: Die Orte müssen außerdem zwangsläufig in einer der folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.

  • In Le Marche, Lazio und Umbria gilt die Sonderregelungen für Orte mit weniger als 3.000 Einwohnern.

  • Leider ist der Steuervorteil zeitlich auf 9 Jahre begrenzt, danach können bis zu 45% Steuern anfallen.

Malta:

  • Das maltesische Ruhestandsprogramm (Malta Retirement Programme (MRP)) bietet ausländischen Rentnern bzw. Pensionären einen besonderen Steuerstatus. Das Programm sieht einen Pauschalsteuersatz von 15% auf alle ausländischen Renteneinkommen vor, die in Malta empfangen werden. Die Rente muss auf ein maltesisches Konto überwiesen werden, wobei eine Mindeststeuer von 7.500 € zuzüglich 500 € für jeden Familienangehörigen und jede Betreuungskraft anfällt.

  • Die gesamte Rente ist auf Malta steuerpflichtig und muss mindestens 75% der kompletten zu versteuernden Einkünfte ausmachen. Maximal 25% der Einkünfte dürfen aus nicht-geschäftsführenden Positionen stammen.

  • Sämtliche vor Ort in Malta anfallenden Einkünfte werden pauschal mit 35% besteuert.

  • Grundsätzlich dürfen Sie sich als Rentner in keinem anderen Land außerhalb Maltas länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, um vom MRP zu profitieren. Außerdem müssen Sie mindestens 90 Tage jährlich innerhalb der fünfjährigen Laufzeit des Programms auf Malta sein.

  • Um sich für dieses Programm zu qualifizieren, ist es Voraussetzung, dass Sie eine Immobilie auf Malta oder Gozo kaufen oder für mindestens 12 Monate anmieten.

  • Auch der Kauf- bzw. Mietpreis ist hierbei bereits vorbestimmt:

    • Immobilienerwerb: Mindestkaufpreis von 275.000 € auf Malta und 220.000 € auf Gozo und im weniger belebten Süden von Malta erforderlich.

    • Langzeitmiete: Auf Malta muss die jährliche Miete mindestens 9.600 € betragen. Im Süden von Malta und auf Gozo reichen 8.750 € aus.

Portugal:

  • Wer bisher nicht in dem Land gewohnt hat, kann sich in Portugal für den NHR- bzw. RNH-Status bewerben. Dieser steht für non habitual residents bzw. auf Portugiesisch residente não habitual und richtet sich an neu zugezogene Ausländer.

  • Z.B. mit einem gültigem Mietvertrag weisen Sie dort nach, dass Sie mehr als 183 Tage im Jahr eine Wohnung in Portugal zu bewohnen und somit einen dauerhaften Wohnsitz im Land erwerben.

  • Als Rentner bezahlten Sie dank dieses Status einen Sondersteuersatz von 10% auf sämtliche Altersbezüge.

  • Der Status und damit die pauschale Besteuerung können Sie bis zu 10 Jahre in Anspruch nehmen.

Griechenland:

  • Das neue griechische Flatrate-Steuer-Gesetz wurde im Juni 2020 genehmigt.

  • Verlegen Sie als Rentner Ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland, bezahlen Sie auf Ihre Altersbezüge lediglich 7% Prozent Pauschalsteuer – unabhängig von der Höhe der Rente.

  • Besonderer Clou: Die pauschalen 7% Prozent gelten nicht nur für Altersbezüge, sondern auch auf ausländische Einkünfte wie beispielsweise Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere.

  • Im Vergleich zu Portugal und Italien können Sie als Pensionär von diesem Sondersteuersatz bis zu 15 Jahre lang profitieren.

  • Als Voraussetzung gilt auch in Griechenland, dass Sie als Rentner die 183 Tage-Regel erfüllen. Außerdem müssen Sie innerhalb der vergangenen 6 Jahre mindestens 5 in einem anderen Land steuerpflichtig gewesen sein, maximal 1 Jahr in Griechenland selbst.

  • Es muss ein DBA zwischen Ihrem Herkunftsland und Griechenland bestehen.

Zypern: 

  • Träumen Sie von über 300 Sonnentagen pro Jahr und scheuen die Hitze nicht, so ist die Insel im östlichen Mittelmeer dank Pauschalbesteuerung für Renten die perfekte Wahl für Sie.

  • Dank niedriger Lebenserhaltungs- und Wohnkosten sparen Sie hier nicht nur Steuern, sondern auch bis zu 60% bei Ausgaben des täglichen Lebens im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.

  • Auf Altersbezüge aus dem Ausland, die 3.420 € pro Jahr übersteigen, werden in Zypern pauschal 5% fällig.

  • Besonders interessant: Auf der Insel gibt es keine Erbschaftsteuer. Das macht sie zur attraktiven Wahl für Rentner, die sich steuergünstig in Europa zur Ruhe setzen möchten.

Wie Sie Ihre deutsche Rente in der Türkei beziehen und Ihre deutsche Rente in der Türkei versteuern erfahren Sie hier mehr über das Steuersystem in der Türkei und bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Zu Destinationen wie Andorra oder Russland finden Sie ebenfalls Informationen von uns.

Schweiz: 

  • Verfügen Sie über ausreichend finanzielle Mittel, so stellt die Schweiz eine deutschsprachige Option ohne allzu große Umstellungen an.

  • In einigen Kantonen gibt es die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung. Aufgrund großer regionaler Unterschiede gilt es hier aber unbedingt, sich vorab genau über die Regelungen im jeweiligen Kanton zu informieren. 

USA: 

  • Eines der beliebtesten Rentnerparadiese der Deutschen und Österreicher: Wer den Sprung über den großen Teich nicht fürchtet, für den bieten sich natürlich auch die Staaten als Ziel an, um den Lebensabend fernab von zu Hause zu verbringen.

  • Die Höhe der Steuern richtet sich hier danach, wann, wie und wo die Rentenbezüge entnommen werden. Für eine genaue Prognose empfiehlt es sich, die Details auf jeden Fall vorab mit einem Steuerexperten zu besprechen, um etwaige Negativwirkungen zu vermeiden. 

  • Nähere Informationen zum Thema Ruhestand in den USA haben wir auf hier für Sie zusammengefasst.

Exotischere Destinationen: 

  • Wenn Sie die Entfernung nicht scheuen und Sie im Ruhestand bereit für ein exotischeres Land sind, bieten sich natürlich auch steuergünstige Ziele wie die Bahamas, Costa Rica, Panama, Tahiti, Thailand und mehr an.

  • In diesen Staaten brauchen Sie sich um die Besteuerung Ihrer Alterseinkünfte keinerlei Gedanken zu machen und genießen darüber hinaus sogar noch andere Vorteile und Vergünstigungen für Rentner. Das dürfte bei den ohnehin geringeren Lebenshaltungskosten nicht allzu sehr ins Gewicht fallen.

  • Auch in Belize werden weder Alterseinkünfte noch passive Einkünfte aus dem Ausland besteuert.

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Die Frage nach dem “Wo” ist erst der Anfang: Besonderheiten & Bürokratie-Hürden

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- oder Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt.

Mit der Lebensbescheinigung wird Ihrem Rentenversicherungsträger von einer Behörde bestätigt, dass Sie aktuell gemeldet und noch am Leben sind.

Meist muss diese Lebensbescheinigung bei der jeweiligen Auslandsvertretung beantragt werden. 

Behörden bestimmter Länder melden den Tod des Berechtigten automatisch, somit entfällt die jährliche Ausstellung der Lebensbescheinigung. In Einzelfällen muss sie trotzdem weiterhin angefordert werden. Rentenberechtigte ab dem 95. Lebensjahr sind in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Bitte informieren Sie sich zu den jeweiligen Bestimmungen unbedingt im Voraus. 

Überweisungskosten auf ein ausländisches Konto

Überlegen Sie im Vorfeld, ob Sie sich die Rente auf ein Heimat-Konto oder auf ein Konto im Ausland auszahlen lassen.

Lassen Sie sich Ihr Geld auf ein ausländisches Konto transferieren, fallen dafür unter Umständen sehr hohe Überweisungsgebühren an.

Außerhalb des Euro-Währungsraumes kann es außerdem zu Umrechnungsgebühren und Wechselkursverlusten kommen, die finanziell betrachtet, enorme Ausmaße annehmen können.

Staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente)

Für Rentner, die bis 2009 ins Ausland verzogen und in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig waren, ging der Anspruch auf staatliche Zulagen bei der Riester-Rente verloren. Diese Regelung wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt.

Möchten Sie Ihr Leben im Ruhestand in anderen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein verbringen, müssen Sie sich also keine Sorgen machen: Die staatlich geförderte Riester-Rente wird vollständig ausgezahlt.

Hinweis: Das gilt nur für EU- und Partnerländer. Außerhalb der EU müssen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden. Bis zum Auszahlungsbeginn der Rente lassen sich diese Beträge jedoch aufschieben.

Private Vorsorgeformen

Private Rentenversicherungen sind auch im Ausland sicher, dies gilt sowohl für Rürup-Renten als auch für alle anderen Formen der privaten Altersvorsorge.

Sie müssen sich somit bei einem Umzug ins Ausland im Rentenalter keine Sorgen machen, wenn Sie private Rentenversicherungen abgeschlossen haben.

Unabhängig vom Lebensmittelpunkt werden Privatrenten bedingungslos ausgezahlt. Da ist es auch nicht wichtig, ob die neue Wahlheimat in der Europäischen Union liegt oder nicht.

Generell müssen alle privaten Rentenversicherungen aber auch im Ursprungsland versteuert werden – egal, ob man sich im Ausland aufhält oder nicht.

Wurden Vorsorgeversicherungsbeiträge von einem Unternehmen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz für Sie geleistet, erwartet der Staat, dass diese auch dort versteuert werden.

Haben Sie mit einer privaten Rentenversicherung vorgesorgt, können Sie in den meisten Fällen zu Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Beides wird steuerlich unterschiedlich behandelt und hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Eintrittsalter, Dauer der Beitragszahlung, Beginn der Versicherung etc. ab. Daraus ergibt sich dann der prozentuale Steuersatz. Der Versteuerung im Herkunftsland entziehen Sie sich auf diese Weise aber generell nicht.

Betriebsrenten und Werkspensionen

Für Betriebs- und Werkspensionäre, gibt es hinsichtlich der Firmenpensionen eine weitere Besonderheit beim Umzug ins Ausland im Rentenalter.

Sind Sie beschränkt steuerpflichtig, gilt ihre Steuerpflicht für dieses Einkommen als abgegolten, da der damalige Arbeitgeber bereits Lohnsteuerabzüge vorgenommen hat.

Das Finanzamt bezieht nur die Einnahmen der gesetzlichen Altersrente in die beschränkte Steuerpflicht mit ein, nicht aber die Betriebsrente.

Stellen Sie jedoch einen Antrag und werden daraufhin als unbeschränkt Steuerpflichtiger geführt, wird wiederum auch die Betriebspension in die steuerliche Veranlagung mit eingerechnet.

Sollte dies auf Sie zutreffen, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung an das Finanzamt Ihres früheren Arbeitgebers zu schicken.

Im Dezember 2022 wird in Deutschland die Energiepauschale ausbezahlt. Was die Energiepauschale für Rentner mit Betriebsrente bedeutet, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder auch hier.

Auch interessant: Beamte haben deutlich höhere Bezüge als Rentner.

Steuer auf Renten bald verfassungswidrig?

Kommt noch in diesem Jahr die Änderung der Rentenbesteuerung? Genau mit dieser Frage beschäftigt sich gerade ganz konkret nicht nur das Bundesministerium für Finanzen, sondern noch viel wichtiger das höchste deutsche Gericht in Sachen Steuern. 

Schon seit langem kontrovers diskutiert, wird nun bereits in diesem Jahr eine Entscheidung zu diesem Thema gefällt werden. 

Im Grundsatz geht es um eine Übergangsphase der Rentenauszahlungen. Von 2005 bis 2040 wird im Zuge dessen Jahr für Jahr ein größerer Teil der Renten steuerpflichtig, während gleichzeitig die Steuerlast der Rentenbeiträge im Arbeitsleben bis 2025 gänzlich wegfallen sollten. War früher noch die komplette Rente steuerfrei, stieg der Besteuerungsanteil 2005 plötzlich mit einem Schlag auf 50% und liegt für all jene, die erst ab 2040 in Rente gehen, schlussendlich bei 100%. 

Kritiker sprechen hier von einer teilweise stattfindenden Doppelbesteuerung, die so verfassungswidrig wäre und dann auch abgeschafft werden müsste. Je nach Berechnung kann diese Doppelbesteuerung in einzelnen Fällen durchaus bis zu 22% der Rente betreffen. 

Doch je nach Urteil steht nicht nur eine Minderung im Raum, sondern dann auch gleich das gesamte System zur Debatte. 

Gerade die betroffenen Millionen von Rentnern sollten also genau diesen Prozess gut im Auge behalten – auch im Hinblick auf die Wahl Ihres Wohnsitzlandes.

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Das A und O: Die richtige Beratung

Egal wo Sie Ihren Alterswohnsitz im Ausland wählen, eines haben alle Destinationen gemeinsam: Die richtige Beratung ist unerlässlich. Informieren Sie sich unbedingt vorab über mögliche steuerliche Folgen und andere Besonderheiten eines Umzugs in Ausland in der Rente und lassen Sie sich dabei von einem erfahrenen Partner beraten.

Besonders wichtig ist kompetente Hilfe vor allem dann, wenn Sie nicht nur eine herkömmliche Rente vom Staat ausbezahlt bekommen, sondern unterschiedliche Vermögenswerte haben. Ein Umzug wirkt sich nämlich selbstverständlich nicht nur auf die Rente selbst, sondern auch auf private Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Immobilien, Investments, Kryptowährungen und andere Kapitalanlagen aus.

Je größer der Anteil dieser Vermögenswerte, desto wichtiger ist es, ein Land mit vorteilhafter Besteuerung auf ebendiese zu wählen – selbst wenn die Steuern auf Rente bzw. Pension in anderen Staaten auf den ersten Blick niedriger erscheinen. 

Insbesondere bei komplexen Einkommenssituationen gilt es, jede Einkommensart bzw. jedes Element zu berücksichtigen. Dank langjähriger Erfahrung beraten wir Sie gern rund um Ihren Umzug ins Ausland in Pension und Rente und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Variante für Ihr Vorhaben zu finden und gleichzeitig etwaige Negativwirkungen zu vermeiden.

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Lohnt sich der ganze Aufwand? - Unser Fazit

Sie sollten nie vergessen: Das Finanzamt weiß alles und komplexe Regelungen und Bestimmungen erschweren die individuelle Entscheidung deutlich. 

Generell ist natürlich jedes Ursprungsland daran interessiert an der Quelle zu besteuern und daher können sich heutige Regelungen schon bald als nichtig erweisen. In den meisten Fällen ergibt es kaum Sinn, aus steuerlichen Gründen ins Ausland umzuziehen.

 Außerhalb der EU muss zusätzlich immer die jeweilige Visapflicht beachtet werden. Viele Länder haben zwar sogenannte “Retirement Programme”, oft sind diese aber mit erheblichen Vorabkosten verbunden und auf wenige Jahre begrenzt. Zudem steht meist nach einer gewissen Zeit eine Ausreise an.

Einen wichtigen Punkt stellt auch die medizinische Versorgung in der neuen Wahlheimat dar. Es können zum Teil erhebliche Krankenversicherungskosten bzw. Kosten für eine Umschreibung der Police anfallen. Der neue Wohnsitzstaat bietet eventuell weniger medizinische Leistungen und kann unter Umständen sogar zum Wegfall vom Pflegegeldleistungen führen.

Sprachbarrieren erschweren Behördengänge und verwandeln bürokratische Selbstverständlichkeiten mit unter in schwerwiegende Probleme. Nicht selten sind diese in weiterer Folge mit unerwarteten Kosten verbunden.

Allgemeine Lebenshaltungskosten sollten auf jeden Fall in die Berechnungen miteinbezogen werden. Sie können nicht nur von Staat zu Staat, sondern von Provinz zu Provinz selbst innerhalb eines Landes immens variieren.

Vielleicht lohnt es sich auch, sich mit dem Umzug ins Ausland noch ein wenig zu gedulden und erst die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Steuerpflicht für Rentner und Pensionäre noch in diesem Jahr aufgehoben oder zumindest gemindert wird, weil sie unter Umständen als verfassungswidrig gilt. Dann sähen die Berechnungen plötzlich völlig anders aus.

Natürlich sollte man sich letztlich nicht nur wegen der Steuer seinen Altersruhesitz suchen. Doch konnte eine kluge Steuerstrategie schon so manchem Rentner in der Vergangenheit den Ruhestand merklich angenehmer gestalten. Generell wichtig bei der Wahl des Lebensmittelpunktes: Es sollten nie nur Steuervorteile ausschlaggebend sein, sondern wo man sich tatsächlich wohlfühlt. 

Die Steuerkanzlei St. Matthews hat umfangreiche Erfahrung darin, Kunden bei der Ruhestandsplanung zu unterstützen. Unser Netzwerk führt Sie schrittweise durch den gesamten Prozess, sodass Sie Ihrer Vorstellung des optimalen Lebensabends näherkommen. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam eine gute Lösung.

Was passiert mit der Rente wenn man auswandert?

Wenn Sie insgesamt weniger als 5 Jahre Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und derzeit außerhalb der EU leben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.

Kann man aus zwei Ländern Rente beziehen?

Auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können, übernimmt das Auszahlen der Rente jedes Land selbst. Es ist also möglich, dass Sie mehrere Renten aus verschiedenen Ländern erhalten.

Wie wird meine Rente versteuert wenn ich im Ausland lebe?

Rentenbesteuerung bei über sechs Monaten im Ausland Sieht das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes vor, bist Du in diesem Fall als Rentner in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das heißt: Für Dich gilt kein Grundfreibetrag, und Dein steuerpflichtiges Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert.

Wird ausländische Rente auf Deutsche Rente angerechnet?

Versicherungszeiten aus dem vertragslosen Ausland können in Deutschland weder bei der Prüfung des Rentenanspruchs noch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Aus Ihren ausländischen Versicherungszeiten erhalten Sie gegebenenfalls eine eigene Rente vom ausländischen Versicherungsträger.