Steuerklasse gleicher verdienst

An der Steuerkasse hört bei Ehepaaren die Gleichberechtigung auf. Und oft auch bei der Wahl der Steuerklasse. Viele entscheiden sich wie in den 1950er-Jahren – und wundern sich über den Frust der Ehefrauen

Ein Ehepaar, zwei Kinder, klassisches Hauptverdienermodell und mitarbeitende Ehefrau: Sie hat einen Teilzeitjob, er arbeitet Vollzeit. Wenn sie auf ihre Lohnabrechnung sieht, setze sich der Frust auf die Schulter und lärmt: „Da bleibt ja überhaupt nichts übrig! Wozu geh' ich denn Arbeiten?“ Sieht er auf seine Abrechnung, lächelt er: „Arbeiten lohnt.“

Die meisten erwerbstätigen Ehefrauen kennen sicher diesen Frustsatz: Da bleibt netto nichts übrig! Was den wenigsten bewusst ist: Sie können das selbst ändern und aus Frust wieder Lust machen, weil netto mehr bei ihnen verbleibt. Lust auf den Job, der finanzielle Eigenständigkeit und eigene Rentenansprüche sichert. Dazu müssten sie schlicht die Steuerklasse wechseln. Eine einfache, selbstbestimmte Sache.

50er-Jahre versus gleichberechtigte Partnerschaften

Erwerbstätige Ehepaare haben bei der Steuer ein Privileg: Sie dürfen aus zwei Steuerklassen-Kombinationen wählen. Entweder Steuerklassen 3 und 5 – oder beide Steuerklasse 4. Unterschied: Bei Steuerklasse 3 werden das Jahr über alle Steuervorteile auf diese Steuerklasse übertragen. Klasse 5 erhält keine Vorteile. Wählen Ehepartner jeweils Steuerklasse 4 erhalten beide die gesetzlichen Steuervorteile und nicht erst am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung.

Welche Vorteile? Der Staat gewährt jedem Erwerbstätigen einen Grundfreibetrag, auf den keine Steuer gezahlt werden muss. Aktuell sind das 10.347 Euro. In Steuerklasse 5 wird dieser Grundfreibetrag nicht berücksichtigt. Stattdessen wird er dem Ehepartner mit Steuerklasse 3 zugeschlagen, der folglich zwei Grundfreibeträge erhält.

Folge? Der Höherverdienende – oft der Mann – zahlt in 3 kaum Steuern, weil sein Jahreseinkommen durch die beiden Grundfreibeträge sinkt – die wenig Verdienende – oft die Frau – zahlt dagegen sehr viele Steuern. Die Einkommen von Mann und Frau werden damit ungleich behandelt. Vorteil: Mann oder Höherverdienende.

Bei Steuerklasse 4/4 ist das anders. Ehepartner zahlen über das Jahr gesehen jeweils nur so viele Steuern, wie es ihrem Einkommen entspricht. Dadurch bleibt bei Teilzeitjobs mehr Netto vom Brutto.

Klingt besser? Die Steuerklasse 4 hat noch weitere Vorteile, die gut sind für Paarbeziehungen. Und doch wählt die Mehrheit der Verheirateten die klassische 3/5-Verteilung. Im Jahr 2016 waren von den 10,4 Millionen Erwerbstätigen in Steuerklasse 3 mehr als 8,2 Millionen Männer .

Woher das kommt? Meine Vermutung: Steuerberater'innen empfehlen am liebsten 3/5 – womit nach meinem Verständnis allerdings vier gravierende Denkfehler verbunden sind:

Denkfehler #1: Mit 3/5 zahlen Ehepaare weniger Steuern.

Steuern „sparen“ können Ehepaare mit der Wahl der Steuerklasse nicht. Die gemeinsame Steuerschuld wird nur über das Jahr anders verteilt. Die Steuerschuld bleibt die Gleiche. Deshalb müssen Paare mit 3/5 auch eine Steuererklärung abgeben. Am Jahresende schmeißt dann das Finanzamt beide Einkommen in einen imaginären Topf, zieht Frei-, Pauschbeträge und Sonderausgaben ab, teilt bei Zusammenveranlagung alles durch zwei und berechnet dann erst abschließend die Lohnsteuer. Die bis dahin entrichteten Steuern werden gegengerechnet.

Die Steuerklassen 3/5 haben deshalb einen empfindlichen Nachteil. Oft werden über das Jahr zu wenig Steuer gezahlt, was regelmäßig zu Steuernachzahlungen führt.

Denkfehler #2: Ist doch egal, ob 3/5 oder 4/4, wir sind doch ein Paar!

Die große Stärke der Steuerklasse 4 ist eine partnerschaftliche, weil mit ihr die Einkommen von Paaren gleichwertig behandelt werden. Besonders in Ehen mit getrennten Konten und Kassen ist es für Frauen wichtig, sich die Folgen der Steuerklassenwahl bewusst zu machen – weil sie in Steuerklasse 5 weniger Geld zur Verfügung haben und dem Paar Steuernachzahlungen drohen. Auch die emotionalen Folgen sind nicht banal.

Schon das „weniger verdienen“ kann am Selbstwertgefühl kratzen. Und wenn dann noch ein Teil der Lohnsteuer des mehr verdienenden Partners mit gezahlt werden muss, kann das in das Gefühl münden: Meine Arbeit ist weniger wert. Die Erwerbsarbeit von Mann und Frau ist aber gleich viel wert. Jeder trägt seinen Teil zum gemeinsamen Leben bei.

Deshalb ist die Wahl der Steuerklasse 4 eine bewusste Entscheidung für eine Ehe auf Augenhöhe.

Denkfehler #3: Steuerklasse 4/4 nur bei gleich hohen Einkommen

Auch ein Argument aus der gesellschaftlichen Mottenkiste. Steuerklasse 4 ist für erwerbstätige Ehefrauen grundsätzlich eine gute Wahl. Sie lässt sogar eine gewisse Optimierung zu – mit dem sogenannten Faktor. Durch den Faktor fließt das steuermindernde Ehegattensplitting sofort mit in die Besteuerung ein, wodurch die Einkommenssteuer fair zwischen den Partnern verteilt wird. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt. Frist ist der 30. November.

Denkfehler #4: Beim Steuerklassenwechsel muss der Partner zustimmen

Wenn ein Paar heiratet, verpasst ihm der Staat automatisch Steuerklasse 4. Will ein Paar in die Kombi 3/5 wechseln, müssen das beide beim Finanzamt beantragen. Umgekehrt gilt dies nicht. Jeder Ehepartner kann allein, ohne die Unterschrift des anderen, den Steuerklassenwechsel zu 4 beim Finanzamt schriftlich beantragen. Online geht es derzeit noch nicht.

Und wenn das Finanzamt doch die Zustimmung des Ehemannes, der Ehefrau fordert? Dann ist das Finanzamt fachlich nicht auf der Höhe des Einkommenssteuergesetzes. Das sieht in § 38b Abs. 3, Satz 2 EStG eindeutig vor:

„Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden.“

Im Sinne einer guten Ehe ist es freilich wünschenswert, wenn sich die Partner einig sind. Und nun? Reden Sie am Essenstisch doch mal über Steuerklassen und überlegen sich, wie Sie das gern geregelt hätten.

Dani Parthum ist Diplom-Ökonomin, Geldcoach, Finanzbloggerin und Buchautorin. Unter der Marke Geldfrau unterstützt sie Frauen dabei, ihre Angst vor Finanzen abzulegen und für sich selbst Strategien zu entwickeln, selbstbestimmt mit Geld umzugehen und Vermögen aufzubauen.

Welche Steuerklasse wenn man gleich verdient?

Arbeitet nur einer der Eheleute, zahlt er die geringsten Abzüge in der Steuerklasse 3. Alle Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, haben die Wahl sich gegen die Steuerklasse 4 zu entscheiden. Auf Antrag beim Finanzamt können sie eine andere Kombination von Steuerklassen wählen.

Wann lohnt es sich Steuerklasse 3 und 5?

In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert. Zwar bezahlt dann der Teil mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern, aber zusammengerechnet steht beiden am Ende ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.

Wann lohnt sich die Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 lohnt sich, wenn die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. Ab einem Gehaltsverhältnis von 40 zu 60 Prozent ist die Steuerklassenkombination 5/3 geeignet, um den Nettomonatsverdienst zu erhöhen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich muss diese kurzfristige Steuereinsparung jedoch zurückgezahlt werden.

Was ist besser Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?

Unterschied: Bei Steuerklasse 3 werden das Jahr über alle Steuervorteile auf diese Steuerklasse übertragen. Klasse 5 erhält keine Vorteile. Wählen Ehepartner jeweils Steuerklasse 4 erhalten beide die gesetzlichen Steuervorteile und nicht erst am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung.