Unterhaltsvorschuss wer ist berechtigt

Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben oder dem Ableben eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben oder dem Ableben eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält und
  • keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht oder
  • durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 € verfügt.

Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gewährt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2022 für Kinder unter 6 Jahren höchstens 177 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren höchstens 236 € und für Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 314 € monatlich. Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden unter anderem Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge einschließlich bestimmter Schadenersatzleistungen und eigene Einkünfte von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, angerechnet.

Wenn Sie und Ihr Kind Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen und Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Bitte informieren Sie sich hierzu mit Hilfe des Merkblatts im Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Juli 2017. Es ist möglich, dass Ihr Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch weiterhin nur vom Jobcenter sichergestellt wird.

Wenn das Jobcenter allerdings davon ausgeht, dass ein Anspruch auf vorrangigen Unterhaltsvorschuss besteht, werden Sie dort zu einer Antragstellung aufgefordert.

In jedem Falle erhalten Sie vom Jobcenter Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine Übergangszeit (bis tatsächlich Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird) ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in der bisherigen Höhe.

a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte von dem Schuldner Unterhalt nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verlangt.

b) Ein Verlangen von Unterhalt im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung auf Befriedigung seiner Unterhaltsforderung in Anspruch nimmt und insoweit einen Vollstreckungsantrag stellt. Der unmittelbar Unterhaltsberechtigte verlangt Unterhalt im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG außerdem dann, wenn er Unterhaltsansprüche, die durch die Vollstreckung der auf die Unterhaltskasse übergegangenen Forderungen nicht beeinträchtigt werden dürfen, gegenüber dem Schuldner gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht und der Schuldner daraufhin Unterhaltsleistungen an ihn erbringt.

c) Die privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse nach § 850d ZPO ist nicht davon abhängig, dass diese im Vollstreckungsverfahren das Fehlen der nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG vorrangig zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüche darlegt und gegebenenfalls nachweist.

d) Der am Vollstreckungsverfahren nicht beteiligte vorrangige Unterhaltsgläubiger kann den nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG bestehenden Vorrang seines Unterhaltsanspruchs im Vollstreckungsverfahren mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO geltend machen. Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens kann ihm gegen die pfändende Unterhaltskasse ein Bereicherungsanspruch auf Auskehrung des Erlöses in Höhe der ihm zustehenden Unterhaltsforderung zustehen.

Mehr erfahren

Verordnung [EWG] Nr. 1408/71: Begriff der Familienleistungen - Gewährung von Unterhaltsvorschüssen - Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland für das minderjährige Kind - Ausfuhr von Leistungen in das Ausland

Leitsätze:

»1. Eine Leistung wie der Unterhaltsvorschuss nach dem österreichischen Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz) von 1985 ist eine Familienleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung.

2. Eine Person, die zumindest einen Elternteil hat, der tätiger oder arbeitsloser Arbeitnehmer ist, fällt als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung Nr. 1408/71 in den persönlichen Geltungsbereich dieser Verordnung.

3. Die Artikel 73 und 74 der Verordnung Nr. 1408/71 sind so auszulegen, dass ein minderjähriges Kind, das zusammen mit dem sorgeberechtigten Elternteil in einem anderen als dem die Leistung erbringenden Mitgliedstaat wohnt und dessen anderer, zu Unterhaltungszahlungen verpflichteter Elternteil in dem die Leistung erbringenden Mitgliedstaat tätiger oder arbeitsloser Arbeitnehmer ist, Anspruch auf eine Familienleistung wie den Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat.«

Wann wird der Unterhaltsvorschuss abgelehnt?

Leistet ein Elternteil für ein minderjähriges Kind keinen (ausreichenden) Unterhalt, springt der Staat nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein. Eine Mutter kann allerdings der Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder versagt werden, wenn sie nicht dabei hilft, die Identität des Kindesvaters zu ermitteln.

Warum bekomme ich keinen Unterhaltsvorschuss?

wenn nach Antragstellung von dem anderen Elternteil Unterhalt oder Waisenbezüge erhalten wurden, die noch nicht mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet wurden. wenn der Elternteil selbst durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben der Grund für die falsche Zahlung ist.

Wann muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Muss ich den zurückzahlen? Ja, denn es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Vorschuss. Das heißt: Der Staat tritt in Vorleistung, damit Ihre Kinder versorgt werden können. Wenn Sie als barunterhaltspflichtiger Elternteil aber leistungsfähig sind, müssen Sie den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen.

Was ist Unterhaltsvorschuss wieviel?

Unterhaltsvorschuss gibt es dann, wenn ihr Kind keinen Unterhalt bekommt. Er wird höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Er beträgt für Kinder bis fünf Jahre monatlich bis zu 177 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 236 Euro.