Wann brauche ich einen neuen führerschein

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

  • vor 1953 - 19.01.2033
  • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
  • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
  • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
  • 1971 oder später - 19.012025

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

  • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
  • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
  • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
  • 2008 - 19.01.2029
  • 2009 - 19.01.2030
  • 2010 - 19.01.2031
  • 2011 - 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind regelmäßig mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt (neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung). Seit 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum tragen, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine betroffen. Anschließend folgen ab 2026 die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.


Der Umtausch erfolgt in zwei Stufen:

  • 1. Stufe: Betrifft alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine (in Papierform), gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der FahrerlaubnisinhaberInnen.
  • 2. Stufe: Betrifft alle vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellten (unbefristeten) Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wird die gesetzliche Umtauschfrist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren,  aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) droht ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren.

Da aus organisatorischen Gründen nicht alle Papierführerscheine gleichzeitig umgetauscht werden können, sollte der Antrag erst ab ca. 1 Jahr vor dem Umtauschverpflichtungsdatum (Tabelle unten) gestellt werden. Der Landkreis Friesland bittet somit, bis Anfang 2022 nur Anträge aus den Geburtsjahren 1953-1958 zu stellen.

Da aufgrund der derzeitigen Pandemielage persönliche Kontakte auf das Mindestmaß beschränkt werden sollen, bietet der Landkreis Friesland eine Antragstellung auf dem Postweg an. Den Antrag und das Unterschriftenformular hierzu finden Sie unten. Bei einer Übersendung ist neben dem vollständig ausgefüllten Antrag vorerst eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheines (jeweils Vorder- und Rückseite) ausreichend. Die Entwertung des alten Führerscheins und die Einzahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt dann später.


Des Weiteren können die Anträge seit Jahren auch über die Einwohnermeldeämter einiger Gemeinden (Bockhorn, Sande, Wangerland, Wangerooge, Zetel und Stadt Schortens) eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich dazu vorher mit dem entspr.  Meldeamt bzgl. der Zugangsmöglichkeiten in Verbindung.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Antragsübersendung jeweils als Kopie)
  • bisheriger Führerschein (bei Antragsübersendung als Kopie)
  • original Unterschrift auf Unterschriftenvordruck (siehe unten)
  • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern es sich um einen alten Papierführerschein handelt und dieser nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)

Gerne können Sie uns dazu auch telefonisch oder per Mail unter 04461 919-8761 ()  bzw. 04451 953-423 () erreichen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Z. Z. 25,30 - 30,40 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Die nachstehenden Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit.

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Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr                          Führerscheinumtausch bis                                                   

vor 1953                                19.01.2033                           bitte warten              

1953 - 1958                          19.07.2022                           bitte umtauschen 

1959 - 1964                          19.01.2023                           bitte umtauschen     

1965 - 1970                          19.01.2024                           bitte warten              

1971 oder später                 19.01.2025                           bitte warten              


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Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

 Ausstellungsjahr               Führerscheinumtausch bis                                            

1999 – 2001                         19.01.2026                           bitte warten              

2002 - 2004                          19.01.2027                           bitte warten              

2005 - 2007                          19.01.2028                           bitte warten              

2008                                      19.01.2029                           bitte warten              

2009                                      19.01.2030                           bitte warten              

2010                                      19.01.2031                           bitte warten              

2011                                      19.01.2032                           bitte warten              

2012 bis 18.01.2013           19.01.2033                           bitte warten              

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Informationen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie hier.

Die Umtauschfristen entnehmen Sie bitte den obigen Tabellen. Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 sollten beachten, dass der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein sollte, damit der Erhalt der Klasse 2 (heute Klasse C/CE) gesichert ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages kann je nach Antragsaufkommen bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Je früher Sie umtauschen, desto eher müssen später sie erneut umtauschen.

Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen?

Für Inhaber eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen: Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen. Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 müssen den Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen.

Wie lange ist der alte Führerschein noch gültig?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wie lange ist der scheckkartenführerschein gültig?

Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).

Ist der rosa Führerschein noch gültig?

Den rosa oder grauen Führerschein sieht man nur noch vereinzelt bei Verkehrskontrollen, trotz dessen ist das Faltdokument im gesamten europäischen Raum gültig bis zum Jahre 2033. Daher können Sie bedenkenlos mit dem rosa Führerschein durch Europa fahren.