Anstieg des Renteneintrittsalters von 65 auf 67Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Renteneinstieg in Deutschland stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Der Grund für diese Entscheidung ist die demografische Entwicklung in Deutschland: Männer haben in Deutschland inzwischen eine durchschnittliche Lebenserwartung von über 78 Jahren, Frauen können sogar damit rechnen, älter als 83 zu werden – beides mit weiter steigenden Prognosen. Die Folge bei gleichzeitig lange stagnierenden Geburtenziffern ist: Immer weniger junge Menschen stehen einer wachsenden Zahl von Senioren gegenüber, die länger Rente beziehen. Die Personen im erwerbsfähigen Alter könnten so die Renten der Älteren mit ihren Beiträgen künftig nicht mehr finanzieren. Show
Späterer Rentenbeginn: Welche Renten sind betroffen?Diese Rentenarten sind von der Erhöhung des Renteneintrittsalters betroffen:
Was sich für diese Rentenarten genau geändert hat, erfahren Sie im Folgenden. Reicht meine Rente, um im Alter gut leben zu können?Bestimmt haben Sie sich auch schon einmal diese Frage gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung mit einer individuellen Versorgungsanalyse. Unsere Ansprechpartner vor Ort sind für Sie da. Gemeinsam finden wir die betriebliche und private Altersvorsorge, die zu Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Ansprechpartner finden Für wen gilt die Rente mit 67?Anspruch auf die reguläre Regelaltersrente haben Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
Betroffen vom Anstieg der Regelaltersgrenze sind die Jahrgänge ab 1947:
Welche Beitragszeiten werden für die Rente berücksichtigt?Was sind Beitragszeiten, Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten? Worauf sollten Sie schon vor dem Renteneinstieg achten? Wie können Sie Ihren Ruhestand sicher planen? Antworten auf diese Fragen gibt der R+V-Ratgeberartikel Renteneinstieg: Den Ruhestand gut vorbereiten Rente mit 65 oder 67: Wann kann ich in Rente gehen?Die Regelaltersgrenze steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Ab wann Sie Ihre Regelaltersrente beziehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Beispiel: So wird der Rentenbeginn ermitteltMathilda Meyer wurde am 12. Januar 1956 geboren. Ihre Regelaltersgrenze liegt damit bei 65 Jahren und zehn Monaten. Sie kann am 1. Dezember 2021 in Rente gehen. Ihr am 10. Dezember 1956 geborener Mann Peter kann seine Regelaltersrente erst ab November 2022 beziehen. Rente mit 67: Ausnahmen von der RegelDie Rente mit 67 gilt nicht für jede Rentenart. Für einige Formen der gesetzlichen Altersrenten gibt es Ausnahmen von der Altersgrenze. Einen detaillierten Überblick über Altersgrenzen, Versicherungszeiten, Abschläge und Besonderheiten verschiedener Altersrenten bietet Ihnen unsere Übersicht: Checkliste: Wann können Sie Altersrente beziehen? Die Rente mit 67 gilt nicht für jede Rentenart. Altersrente für besonders langjährig VersicherteWer mindestens 45 Jahre lang pflichtversichert war, gilt als „besonders langjährig versichert“. Diese Gruppe konnte bislang die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen („Rente mit 63“). Jetzt wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben:
Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt dann die neue Altersgrenze von 65 Jahren für einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge – wenn sie zu den besonders langjährig Versicherten zählen. Altersrente für langjährig VersicherteVersicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963, die 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung haben, zählen zu den „langjährig Versicherten“. Für sie gelten die gleichen Altersgrenzen wie bei der regulären Altersgrenze. Sie können aber gegen einen Abschlag ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Das bedeutet: Die Höhe der Rente reduziert sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent. Dieser Abschlag gilt dauerhaft für den gesamten Ruhestand. Bei einem um vier Jahre (48 Monate) vorgezogenen Rentenbeginn sind dies beispielsweise 14,4 Prozent. Beispiel: Anne Becker, geboren am 24.01.1958Anne Becker wurde am 14. Januar 1958 geboren. Ihre Regelaltersgrenze liegt damit bei 66 Jahren. Sie kann am 1. Februar 2024 regulär in Rente gehen. Da sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hat, kann Frau Becker als langjährig Versicherte gegen einen Abschlag ihre Rente vorzeitig antreten. Bei einem Rentenbeginn mit 63 am 1. Februar 2021 reduziert sich ihre Rente dauerhaft um 10,8 Prozent (um 36 Monate vorgezogener Rentenbeginn x 0,3 Prozent). Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren am 1. Februar 2023 reduziert sich ihre Rente dagegen um 3,6 Prozent (um 12 Monate vorgezogener Rentenbeginn x 0,3 Prozent). Tipp: Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung hat jeder Versicherte die Möglichkeit, seinen regulären und frühestmöglichen Rentenbeginn zu ermitteln. Prüfen Sie jetzt Ihr RentenkontoDas Rentenkonto bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente. Wie Sie frühzeitig den Stand Ihres Versicherungsverlaufs prüfen und eventuelle Lücken schließen können, erfahren Sie im R+V-Ratgeberartikel Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären!Wir helfen Ihnen, die Lücken zu schließenDie R+V-Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer individuellen Versorgungsanalyse und helfen Ihnen, die Lücken in Ihrer Altersversorgung zu schließen. Gemeinsam finden wir die betriebliche und private Altersvorsorge, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Altersrente für schwerbehinderte MenschenAuch für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter seit 2012 schrittweise angehoben: von 63 auf 65 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die neue Altersgrenze von 65. Bis zu drei Jahre vor ihrer Altersgrenze können Schwerbehinderte zwar in Rente gehen, müssen dann jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Die Altersgrenze für den frühzeitigen Rentenbeginn für Schwerbehinderte steigt parallel von 60 auf 62 Jahre. Die neue Altersgrenze von 62 für die vorzeitige Rente gilt ebenfalls ab dem Geburtsjahrgang 1964. Eine Übersicht finden Sie in der Checkliste: Wann können Sie Altersrente beziehen? Für jeden Monat, den Schwerbehinderte vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen. Dies gilt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei dem maximal möglichen vorzeitigen Renteneintritt von drei Jahren (36 Monaten) ist dies ein Abschlag von 10,8 Prozent. Beispiel: Charlotte Naumann, geboren am 15. Februar 1961Die schwerbehinderte Charlotte Naumann wurde am 15. Februar 1961 geboren. Ihre Regelaltersgrenze liegt damit bei 64 Jahren und sechs Monaten. Ihre Rente beginnt regulär am 1. September 2025. Als Schwerbehinderte kann sie ihre Rente gegen einen Abschlag bis zu drei Jahre früher antreten. Bei einem Rentenbeginn mit 61 Jahren und sechs Monaten am 1. September 2022 reduziert sich ihre Rente dauerhaft um 10,8 Prozent (um 36 Monate vorgezogener Rentenbeginn x 0,3 Prozent). Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren am 1. März 2024 reduziert sich ihre Rente um 5,4 Prozent (um 18 Monate vorgezogener Rentenbeginn x 0,3 Prozent). Rente wegen ErwerbsminderungEine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder der Folgen eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Die Höhe der Rente berechnet sich auf Grundlage der eingezahlten Beiträge, zuzüglich der sogenannten Zurechnungszeit. Bei einem Rentenbeginn bis 2017 umfasste die Zurechnungszeit die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr. Diese Grenze wird bis 2024 stufenweise bis auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Gleichzeitig erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente von 2012 bis 2024 schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Altersgrenzen bei der ErwerbsminderungsrenteWenn die Erwerbsminderungsrente vor Erreichen dieser persönlichen Altersgrenze beginnt, reduziert sie sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent – aber insgesamt um nicht mehr als 10,8 Prozent, auch wenn die Rente um mehr als drei Jahre (36 Monate) vor Erreichen der Altersgrenze beginnt (36 x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent). Wichtig: Der ermittelte Abschlag gilt auch für eine sich anschließende Alters- oder Hinterbliebenenrente. Ausnahme: Wer mindestens 35 Jahre lang Beitrags- oder Anrechnungszeiten vorweisen kann, erhält weiterhin mit 63 Jahren die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente. Ab 2024 gilt das nur noch für Arbeitnehmer, die 40 Jahre lang ihre Beiträge geleistet haben. Detaillierte Informationen liefert eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle Vertrauensschutz: Die Änderungen bei der Rentenversicherung erfolgen nicht rückwirkend. Vertrauensschutz bei AltersteilzeitFür Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor 2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem damaligen Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, gilt ein Vertrauensschutz. Sie blieben deshalb von der Anhebung der Altersgrenzen verschont, konnten trotz der inzwischen beschlossenen allgemeinen Erhöhung des Renteneintrittsalters wie verabredet mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen und beziehen die geplante Rente. Die staatliche Förderung der Altersteilzeit ist bereits 2009 vollständig ausgelaufen. Auf betrieblicher Ebene können Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch weiterhin Altersteilzeit vereinbaren. Wie das funktioniert, lesen Sie im R+V-Ratgeberartikel Vorruhestand: So geht’s früher in Rente Große Witwen- und Witwerrente erst mit 47Eine weitere Änderung beim Renteneinstiegsalter betrifft die Hinterbliebenenrente: Die Altersgrenze für Hinterbliebene wird von 2012 bis 2029 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Ab 2029 erhalten Hinterbliebene also erst mit 47 die große Witwen- oder Witwerrente. Ausnahmen: Wer ein minderjähriges Kind erzieht, für ein behindertes Kind sorgt oder erwerbsgemindert ist, erhält die große Witwen- oder Witwerrente unabhängig von dieser Altersgrenze. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, erhält weiterhin die kleine Witwen- oder Witwerrente – zeitlich befristet für 24 Monate. Alles Wichtige zur Hinterbliebenenrente lesen Sie im R+V-Ratgeberartikel Absicherung für Hinterbliebene: Wer bekommt welche Rente? Über Rentenbeginn informierenUnabhängig davon, um welche Rente es geht: Die Gesetzesänderungen und Übergangsregelungen haben die Festlegung des möglichen Rentenbeginns und die Berechnung der späteren Rentenhöhe komplizierter gemacht. Wer keine unangenehmen Überraschungen erleben möchte, sollte sich frühzeitig informieren. Experten der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie auch gern vor Ort und geben Auskünfte unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 1000 4800. Wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus?Haben auch Sie schon den Kassensturz gemacht und wissen, ob Sie ausreichend für den Ruhestand vorgesorgt haben? Gerne helfen Ihnen unsere Ansprechpartner bei der Planung Ihres Ruhestandes. Vereinbaren Sie einfach ein persönliches Gespräch. Ansprechpartner finden Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1953 geboren bin?Regelungen zum Renteneintritt für langjährige VersicherteJahrgang. Kann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen?Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Wann kann man frühestens in Rente gehen Tabelle?Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren. Welche Jahrgänge können wann in Rente gehen?Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben.
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