Wann kommt das pflegegeld von der aok

ANTRAG­STELLUNG

ERST DER ANTRAG – DANN DIE LEISTUNG

Einen pflegedürftigen Menschen zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der man auch manchmal an Grenzen stößt. Zu den körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen kommen häufig auch noch finanzielle.

Zunächst genügt ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dieser kann auch formlos erfolgen. Er ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn auch wenn bereits längere Zeit Pflegebedürftigkeit besteht, können die Leistungen erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine Möglichkeit, mit der Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen können, finden Sie hier (wichtig: sollten Sie nicht bei der Pflegekasse bei der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse versichert sein, senden Sie den Antrag bitte nicht an die Pflegekasse bei der AOK Nordost, sondern an Ihre Pflegekasse).

  • Möglichkeit zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung für Versicherte der Pflegekasse bei der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Die AOK Plus ist eine der elf regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und für die Bundesländer Sachsen und Thüringen zuständig. Sie ist am 1. Januar 2008 aus einer Fusion der beiden Krankenkassen AOK Sachsen und AOK Thüringen hervorgegangen. Aktuell sind rund 3,4 Millionen Menschen bei der AOK Plus versichert – das ist mehr als die Hälfte der Einwohner dieser beiden Bundesländer. Damit stellt die AOK Plus in Sachsen und Thüringen die größte regionale Krankenkasse dar. Im Jahr 2021 lagen ihre Leistungsausgaben bei rund 14,2 Milliarden Euro. [1] Der Vorstand der AOK Plus besteht derzeit aus Rainer Striebel als Vorsitzenden und Dr. Stefan Knupfer als Stellvertretenden Vorsitzenden.

Ihren Hauptsitz hat die AOK Plus in Dresden. Die Krankenkasse verfügt über ein Netzwerk von mehr als 130 regionalen Filialen in ganz Sachsen und Thüringen, in denen rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlichen Vorort-Service für Versicherte leisten. Darüber hinaus hat die AOK Plus in den letzten Jahren ihr Portfolio an digitalen Gesundheitsleistungen stark erweitert: So stehen für Versicherte beispielsweise Online-Pflegekurse, Präventionsprogramme, Ratgeber-Foren und Apps zur Verfügung. [2]

Adresse und Kontakt

Hauptsitz

Allgemeine Ortskrankenkasse Plus (AOK Plus)
Sternplatz 7
01067 Dresden

Postanschrift

Die AOK Plus betreibt mehrere zentrale Postfächer. Je nach Bundesland und PLZ-Gebiet können Sie für postalische Anliegen folgende Adressen nutzen:

Thüringen
AOK Plus
98523 Suhl

Sachsen, PLZ-Gebiet 01 und 02
AOK Plus
01058 Dresden

Sachsen, PLZ-Gebiet 04
AOK Plus
04087 Leipzig

Sachsen, PLZ-Gebiet 08 und 09
AOK Plus
09099 Chemnitz

Telefonnummer

0800 – 1059000 (kostenfrei innerhalb Deutschlands)

E-Mail

Website

https://www.aok.de/pk/plus/

Service Center

Das nächstgelegene Service Center bei Ihnen vor Ort finden Sie über die Online-Filialsuche.

Termine

Haben Sie über die Online-Filialsuche Ihre Wunschfiliale ausgewählt, können Sie im Anschluss bequem Ihren persönlichen Termin vor Ort vereinbaren. Alternativ sind Terminvereinbarungen auch telefonisch unter 0800 – 1059000, per Kontaktformular oder Rückrufservice möglich. Darüber hinaus steht Ihnen das Online-Portal „Meine AOK Plus“ rund um die Uhr zur Verfügung, um beispielsweise Anträge zu stellen oder Rechnungen einzureichen.

Beschwerden über Kasse

Für Beschwerden oder Kritik stellt die AOK Plus dieses Online-Formular zur Verfügung – oder Sie wenden sich an die telefonische Hotline 0800 – 1059000.

Pflege und Pflegeleistungen der AOK Plus Pflegekasse

Wer für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen der AOK Plus Pflegekasse. Die Art und der Umfang der Leistungen hängen dabei vom Pflegegrad ab. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die ambulanten und stationären Pflegeleistungen, die Versicherte der AOK Plus in Anspruch nehmen können. Seit 01. Januar 2022 gelten je nach Pflegegrad diese monatlichen Höchstbeträge:

Leistungen

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld - 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Teilstationäre Pflegeleistungen - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- Bis 12 Monate: 5%
Bis 24 Monate: 25%
Bis 36 Monate: 45%
Über 36 Monate: 70%
Bis 12 Monate: 5%
Bis 24 Monate: 25%
Bis 36 Monate: 45%
Über 36 Monate: 70%
Bis 12 Monate: 5%
Bis 24 Monate: 25%
Bis 36 Monate: 45%
Über 36 Monate: 70%
Bis 12 Monate: 5%
Bis 24 Monate: 25%
Bis 36 Monate: 45%
Über 36 Monate: 70%
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
- 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
- max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der AOK Plus Pflegekasse

Wer Pflegeleistungen der AOK Plus Pflegekasse beziehen will, braucht zunächst einen Pflegegrad. Denn welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und in welcher Höhe, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- und Sachleistungen stehen Ihnen aus der Pflegeversicherung zu.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Stellen Sie direkt bei der AOK Plus einen Pflegeantrag. Das dafür nötige Formular finden Sie online unter dem Reiter „Pflege“ (Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung). Das ausgefüllte Formular können Sie per Post an die AOK Plus senden, über die Online-Filiale „Meine AOK Plus“ einreichen oder in einem der Service-Center abgeben. Alternativ können Sie sich auch an das Servicetelefon 0800 – 1059000 wenden.
  2. Die AOK Plus Pflegekasse wird nun den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Mit diesem Gutachten soll festgestellt werden, inwiefern die pflegebedürftige Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Sie erhalten vom MDK rechtzeitig einen Terminvorschlag für die Begutachtung.
  3. Damit der Gutachter die Pflegesituation möglichst realistisch einschätzen kann, findet der Termin im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt. Dabei werden nach einem standardisierten Verfahren verschiedene Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgungsfähigkeit oder geistige Verfassung beurteilt.
  4. Am besten bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin vor, indem Sie Dokumente wie Pflegeprotokolle, Arztberichte oder den Medikationsplan in Kopie bereithalten. Sinnvoll ist es, wenn die an der Pflege beteiligten Personen – seien es Angehörige oder Mitarbeiter eines Pflegedienstes – bei der Begutachtung anwesend sind.
  5. Der MDK wird im Anschluss an den Termin ein Gutachten anfertigen und es der AOK Plus Pflegekasse zur Verfügung stellen. Auf dieser Basis entscheidet die Pflegekasse über Art und Umfang der nötigen Pflegemaßnahmen.
  6. Die Einstufung des Pflegegrades wird Ihnen gemeinsam mit dem Gutachten von der AOK Plus in schriftlicher Form zugeschickt. Auf dem Bescheid sind neben dem zugeteilten Pflegegrad auch die Leistungen vermerkt, auf die der Versicherte Anspruch hat.

Antrag auf Pflege der AOK Plus

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner 2023

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Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Plus Pflegeversicherung

Wenn private Pflegepersonen aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfallen, können Versicherte bei der AOK Plus einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Die Pflegekasse übernimmt dann einen Teil der Kosten für eine Ersatzpflegekraft, damit die Versorgung weiterhin gewährleistet ist. Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für maximal 6 Wochen Verhinderungspflege stehen der versicherten Person zu. Mit dem ausgezahlten Geld kann man beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Besonderheiten

  • Als Voraussetzung gilt, dass die pflegebedürftige Person vor dem erstmaligen Antrag mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.
  • Außerdem muss der Versicherte mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
  • Wer seinen Anspruch auf Kurzzeitpflege im vorliegenden Kalenderjahr noch nicht voll ausgeschöpft hat, kann zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Topf der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden. Damit ist ein jährlicher Maximalbetrag von 2.418 Euro möglich. Der umgewidmete Betrag steht dann aber für die Kurzzeitpflege nicht mehr zur Verfügung.

Formular

Den Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie online unter dem Reiter „Pflege“. Sie können den Antrag herunterladen und ausdrucken oder gleich online ausfüllen. Anschließend schicken Sie das Formular entweder per Post an die AOK Plus, geben es in einer der Filialen ab oder reichen es bequem über das Online-Portal ein. Alternativ wenden Sie sich unter 0800 – 1059000 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Plus.

AOK Plus Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der AOK Plus

Reha- oder Kurmaßnahmen können sinnvoll sein, um die Gesundheit zu erhalten oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Welche Maßnahme konkret in Frage kommt, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab: Eine Reha dient dazu, nach schweren Erkrankungen oder Unfällen wieder fit für den Alltag zu werden. Kuren dagegen sollen einer möglichen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorbeugen oder verhindern, dass eine chronische Krankheit weiter fortschreitet.

Reha- und Kurmaßnahmen sind sowohl im stationären als auch im ambulanten Rahmen möglich. Welche Angebote sinnvoll sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt.

Besonderheiten

Kur- oder Reha-Maßnahmen fallen nicht immer in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung, auch Renten- oder Unfallversicherung kommen als Kostenträger in Frage. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn:

  • eine Rehabilitationsmaßnahme dazu dient, wieder fit für eine Erwerbstätigkeit zu werden – in diesem Fall ist die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
  • Sie unter einer Berufskrankheit leiden oder nach einem Arbeitsunfall eine Reha in Anspruch nehmen – hier ist wahrscheinlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Formular

Um das Antragsformular für eine stationäre oder ambulante Kur anzufordern, wenden Sie sich am besten telefonisch unter 0800 – 1059000 oder per Kontaktformular an die AOK Plus. Alternativ erhalten Sie die Antragsformulare auch vor Ort in Ihrem Service Center. Beim Ausfüllen wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt behilflich sein. Falls Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen wollen, finden Sie hier die entsprechenden Formulare.

Wann kommt das pflegegeld von der aok

Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Plus Pflegekasse

In gewissen Fällen benötigen Pflegebedürftige kurzzeitig eine stationäre Versorgung: etwa wenn der Pflegebedarf sehr plötzlich eingetreten ist und Angehörige erst die nötigen Vorbereitungen für die häusliche Pflege treffen müssen. Auch nach Krankenhausaufenthalten kann eine kurzfristige Heimbetreuung notwendig sein. Die AOK Plus beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege. Bis zu 1.774 Euro stehen für einen Zeitraum von maximal 8 Wochen zur Verfügung.

Besonderheiten

  • Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Hat man die Verhinderungspflege noch nicht voll ausgeschöpft, dann kann man die dafür vorgesehenen Mittel zusätzlich für die Kurzzeitpflege verwenden. So ist ein Maximalbetrag von bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr möglich. Das Geld steht dann aber natürlich nicht mehr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Die Pflege muss in einer von der Pflegekasse zugelassenen Kurzzeitpflege-Einrichtung erfolgen. Um eine Liste mit den zulässigen Einrichtungen zu erhalten, wenden Sie sich telefonisch oder persönlich an die AOK Plus.

Formular

Das Antragsformular für die Kurzzeitpflege finden Sie online unter dem Reiter „Pflege“. Sie können den Antrag entweder direkt am PC ausfüllen oder herunterladen und ausdrucken. Reichen Sie das Formular anschließend per Post, per E-Mail oder über das Online-Portal ein, oder geben Sie es direkt in einer der Service-Stellen ab. Sie können sich alternativ auch telefonisch unter 0800 – 1059000 an die Mitarbeiter der AOK Plus wenden, um Kurzzeitpflege zu beantragen.

Antrag Kurzzeitpflege der AOK Plus

Pflegegeld beantragen bei der AOK Plus Pflegeversicherung

Wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld versorgt wird und ein Pflegegrad von mindestens 2 vorliegt, hat man Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegegeld erhält man, wenn Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer wie Nachbarn oder Freunde die Pflege übernehmen. Seine Höhe steigt mit dem Pflegegrad. Das Pflegegeld wird direkt an den Versicherten ausbezahlt, der über den Betrag frei verfügen kann. Im Normalfall geben es Pflegebedürftige aber an ihre Pflegepersonen weiter, um deren Aufwand zu honorieren. Man kann das Pflegegeld übrigens auch für die Bezahlung von Pflegekräften aus dem Ausland verwenden.

Wer für die Pflege im häuslichen Umfeld einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann sogenannte Pflegesachleistungen beantragen. In diesem Fall rechnet die AOK Plus Pflegekasse die Kosten direkt mit dem beauftragten Pflegedienst ab. Genauso wie das Pflegegeld ist auch der Anspruch auf Pflegesachleistungen vom Pflegegrad abhängig.

Monatlich sind bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen die folgenden Höchstbeträge vorgesehen:

Leistungen

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €

Formular

Um Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu erhalten, muss im ersten Schritt ein Pflegeantrag gestellt werden. Das dafür erforderliche Formular finden Sie hier, oder Sie wenden sich telefonisch unter 0800 – 1059000 an die AOK Plus. Sie können mit dem Formular auch die Höherstufung eines bestehenden Pflegegrades beantragen. In jedem Fall wird die AOK Plus ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) in Auftrag geben. Falls ein Pflegegrad von 2 oder höher festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Plus Pflegekasse

Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf sogenannte Hilfsmittel für die häusliche Pflege. Damit sind Gegenstände und Geräte gemeint, die zur Erleichterung der Pflege beitragen oder dabei helfen, möglichst selbstständig zu leben. Man unterscheidet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sowie technische Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

In diese Kategorie fallen Hilfsmittel, die zum Schutz von Pflegepersonen beitragen oder die Hygiene verbessern, wie etwa Schutzschürzen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen. Die AOK Plus übernimmt die Kosten in der Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, wobei der Pflegegrad unerheblich ist.

Voraussetzungen

  • Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder in einer Wohngemeinschaft.
  • Für die Pflege sind Angehörige, andere ehrenamtliche Helfer oder ein Pflegedienst zuständig.
  • Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Sie können den Antrag auch formlos stellen. Die Pflegekasse benötigt jedenfalls die persönlichen Daten des Pflegebedürftigen (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) sowie eine Quittung mit Art und Menge der gekauften Pflegehilfsmittel.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Plus Pflegekasse?

  • Einweghandschuhe
  • Fingerlinge
  • Mundschutzmasken
  • Schutzschürzen
  • Einweg-Lätzchen
  • Saugende Einweg-Bettschutzeinlagen
  • Flüssige Hände-Desinfektionsmittel
  • Flüssige Flächen-Desinfektionsmittel

Achtung! Für Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Netzhosen ist nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenkasse zuständig.

Technische Pflegemittel

Unter technischen Pflegehilfsmitteln sind beispielsweise Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder bestimmte medizinische Geräte zu verstehen. Je nach Bedarf erhalten Pflegebedürftige diese Hilfsmittel oft leihweise und müssen sie nicht selbst kaufen. Die AOK Plus übernimmt die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Prozent (aber nicht mehr als 25 Euro).

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Plus Pflegekasse?

Die AOK Pflegekasse bezahlt im Bedarfsfall beispielsweise Hausnotrufsysteme und andere technische Gerätschaften, die je nach individueller Situation des Pflegebedürftigen sinnvoll sein können. Eine ausführliche Liste stellt der GKV-Spitzenverband in seinem Hilfsmittelverzeichnis zur Verfügung.

Besondere Pflegeleistungen der AOK Plus

Pflegekurse und individuelle Schulungen

Pflegekurse sollen pflegenden Angehörigen nützliches Wissen und praktische Fertigkeiten vermitteln, um den Pflegealltag gut zu meistern. Die AOK Plus ermöglicht ehrenamtlichen Pflegepersonen eine kostenlose Teilnahme an Pflegekursen, wenn sie Angehörige im häuslichen Umfeld betreuen oder sich auf eine mögliche Pflegetätigkeit vorbereiten wollen. [3]

Falls Sie an einem Gruppenpflegekurs bei Ihnen vor Ort teilnehmen möchten, können Sie über die Online-Pflegekurssuche nach geeigneten Angeboten suchen. Neben Basis-Pflegekursen sind auch spezielle Kurse zu Themen wie Demenz, Inkontinenz oder Sturzprävention verfügbar. Eine Alternative sind Online-Pflegekurse, die Sie jederzeit von zu Hause aus absolvieren können.

Sehr spezielle Fragestellungen werden in allgemeinen Pflegekursen oft nicht abgedeckt. Die AOK Plus ermöglicht Ihnen daher bei Bedarf auch individuelle Schulungen. Dabei besucht Sie eine spezialisierte Pflegefachkraft zu Hause, um direkt vor Ort Ihre Fragen zu klären und Ihnen hilfreiche Tipps zu geben. Wenden Sie sich bei Interesse an die AOK Plus-Pflegeberatung oder an die telefonische Hotline 0800 – 1059000.

Pflegedienst – welcher ist der richtige?

Wer nach einem geeigneten Pflegedienst oder einem Pflegeheim sucht, hat oft mit vielen praktischen Schwierigkeiten zu kämpfen: Wo finde ich einen Anbieter vor Ort, welche Einrichtungen sind vertrauenswürdig? Der AOK Plus-Pflegenavigator unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Suche nach Pflegediensten, Pflegeheimen oder Einrichtungen zur Tages- und Nachtpflege. Darüber hinaus können Sie nach Haushaltshilfen oder geschulten ehrenamtlichen Helfern suchen.

Hospiz- und Palliativversorgung

Die Palliativversorgung setzt sich für eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung von sterbenden oder schwerkranken Menschen ein. Neben ambulanten palliativmedizinischen Diensten übernimmt die AOK Plus auch die Betreuung in einem Hospiz oder einer Palliativ-Station. Um geeignete Einrichtungen oder Angebote vor Ort zu finden, können Sie den AOK-Palliativwegweiser nutzen.

Die AOK Plus-Pflegeberatung

Sie möchten sich über die Leistungen der Pflegeversicherung informieren, brauchen Unterstützung bei Formalitäten oder suchen als pflegende Angehörige nach Entlastungsangeboten? Die qualifizierten Pflegeberater der AOK Plus beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen individuelle Hilfestellungen an. Beratungsgespräche sind sowohl vor Ort in einem der Service Center, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause möglich. Wenden Sie sich an die telefonische Hotline 0800 – 1059000 oder nutzen Sie die Pflegeberater-Suche.

Familiencoach Pflege

Die Pflege eines Verwandten kann sowohl körperlich als auch psychisch sehr herausfordernd sein. Der Familiencoach Pflege soll pflegenden Angehörigen dabei helfen, in schwierigen Situationen gut auf ihre eigene Gesundheit zu achten und sich vor Überlastungen zu schützen. Das Online-Selbsthilfe-Programm der AOK bietet neben zahlreichen Tipps auch Videos und interaktive Übungen.

Mitglied werden

Der AOK Plus Kranken- und Pflegeversicherung können Sie beitreten, wenn Sie in Sachsen oder Thüringen wohnen, arbeiten oder studieren bzw. wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner bei der AOK Plus versichert ist. Für den Wechsel füllen Sie einfach den Online-Antrag aus, alles Weitere übernimmt die AOK Plus für Sie.

Sie bezahlen bei der AOK Plus derzeit folgende Beitragssätze:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 %
  • Zusatzbeitrag: 1,20 %

Grundsätzlich berechnen sich Ihre Krankenkassenbeiträge anhand Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns, wobei die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 Euro liegt. Den allgemeinen Beitragssatz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit jeweils 7,30 Prozent. Wer eine Betriebsrente bezieht, hat einen Freibetrag von 164,50 Euro zur Verfügung. Krankenkassenbeiträge bezahlen Betriebsrentner somit nur für den darüber hinausgehenden Betrag.

In der Regel müssen Versicherte für medizinische Leistungen wie Arzneimittel Zuzahlungen erbringen. Damit es nicht zu finanziellen Überforderungen kommt, existiert jedoch eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken 1 Prozent). Wird die Grenze im laufenden Kalenderjahr überschritten, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Einen Zuzahlungsrechner der AOK Plus sowie das Antragsformular für die Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier.

AOK Onlineantrag

Wann bekomme ich mein Pflegegeld?

Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats ab dem ersten Monat nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen.

Wie hoch wird das Pflegegeld 2022?

316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

Wie wird das Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld wird demgemäß in der Regel am ersten Werktag des Monats ausgezahlt. Bezieht man zum ersten Mal Pflegegeld, richtet sich die Auszahlung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die Pflegekasse berechnet bei der ersten Zahlung auch die Zeit des Vormonats mit, welche dann rückwirkend vergolten wird.

Wird das Pflegegeld 2022?

Eine Pflegegeld-Erhöhung 2022 wird es nicht geben. ‍Auch eine Pflegegeld-Erhöhung 2023 oder Pflegegeld-Erhöhung 2024 wird voraussichtlich entfallen. Diese Entscheidung wurde mit der Pflegegeldreform 2021 getroffen. Im Zuge dessen hatte das Bundeskabinett eine Pflegegelderhöhung bis zum Jahre 2025 ausgeschlossen.