Wann muss man jobcenter bescheid geben wenn man ge

Beantragen Sie Arbeitslosengeld II, müssen Sie auch Nachweise und möglicherweise Anlagen übermitteln. Danach erhalten Sie die schriftliche Antwort, den Bescheid.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern.

Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter anhand Ihrer Angaben zudem, wie viel Arbeitslosengeld II Sie grundsätzlich erhalten können.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie den Antrag nicht am ersten Tag des Monats, sondern später stellen, erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld II für den ganzen Monat – vorausgesetzt, Sie haben Anspruch darauf.

Anlagen zum Antrag

Im Antrag selbst geben Sie grundlegende Informationen an, zum Beispiel, ob Sie allein wohnen oder ob Sie verheiratet sind. Je nachdem, wie Sie leben, müssen Sie Angaben in zusätzlichen Formularen machen, den sogenannten Anlagen. Wohnen zum Beispiel Kinder bei Ihnen, füllen Sie für jedes Kind eine Anlage aus.

Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.

Häufig benötigte Anlagen sind zum Beispiel:

  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
  • Anlage zum Vermögen (VM)

Wie Sie den Antrag und die Anlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen in den Videos zum Arbeitslosengeld II.

Nachweise

Alle Angaben, die Sie machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind. Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
  • Nachweise Ihres Einkommens und Vermögens

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so früh wie möglich nach

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, müssen Sie auch dies nachweisen – zum Beispiel, wenn sich Ihre Einnahmen ändern oder eine Person bei Ihnen ein- oder auszieht.

Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

Mehr über Nachweise für Ausgaben, Vermögen oder Änderungen erfahren Sie auf der Seite Änderungen und Nachweise.

Unterlagen prüfen

Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Antrag und in den Anlagen vollständig und richtig sind - auch die zu den anderen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.

Unterlagen übermitteln

Den Antrag sowie Nachweise und Anlagen können Sie Ihrem Jobcenter online übermitteln. Den entsprechenden digitalen Service und Informationen rund ums Arbeitslosengeld II finden Sie auf diesen Seiten:

  • Arbeitslosengeld II beantragen
  • Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II
  • Höhe der finanziellen Unterstützung

Sie können Antrag, Nachweise und Anlagen auch schriftlich oder persönlich übermitteln.

Das steht im Bescheid

Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie von Ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag.

Sie erhalten einen Bescheid, wenn…

  • Ihr Antrag bewilligt wird, (Bewilligungsbescheid)
  • Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird oder
  • sich die Höhe der Leistung ändert.

Sie haben den Bescheid erhalten: Prüfen Sie bitte nach, ob Ihre Angaben richtig übernommen wurden, und ob Sie die Berechnungen nachvollziehen können.

Sie erhalten auch einen Bescheid, wenn Sie eine Leistung zu Unrecht erhalten haben. Das Jobcenter informiert Sie in diesem Fall darüber, wie viel Sie zurückzahlen müssen.

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Tipp: Mit Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid können Sie im Sozialkaufhaus oder bei der Tafel vergünstigt einkaufen. Sie können auch Preisnachlässe erhalten, zum Beispiel für Bus und Bahn, den Zoo, Museen oder kulturelle Veranstaltungen.

Mehr über die einzelnen Teile des Bewilligungsbescheids erfahren Sie im Video: Der Bewilligungsbescheid.

Lassen Sie sich beraten

Ihr Jobcenter berät Sie gerne zu Ihrem Antrag und Bescheid. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie zum Beispiel…

  • Fragen zum Antrag haben,
  • nicht verstehen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde,
  • weniger Geld bekommen, als Sie erwartet haben, oder
  • wissen wollen, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, ermitteln Sie über die Dienststellensuche am Ende der Seite.

Was heißt beim Jobcenter gE?

Definition: Jobcenter sind Einrichtungen, die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) betreuen. Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet.

Was passiert wenn man ortsabwesenheit nicht meldet?

Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.

Wann muss ich dem Jobcenter Arbeitsaufnahme melden?

Wann muss man eine Arbeitsaufnahme beim Jobcenter melden? Auch hier gilt wieder, dass Sie das Jobcenter schnellstmöglich über die Arbeitsaufnahme informieren müssen. Spätestens am ersten Beschäftigungstag muss das Jobcenter Bescheid wissen.

Was passiert wenn man nicht zum Termin beim Jobcenter kommt?

Sanktion wegen eines verpassten Termins beim Jobcenter Diese Termine sind für die Leistungsbezieher verpflichtend. Erscheinen sie nicht zu dem Termin, droht eine Sanktion, mit der für drei Monate 10% des Regelsatzes einbehalten wird.