Was bedeutet pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben, sind bis auf wenige Ausnahmen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige Unternehmer werden dagegen häufig nicht von der Versicherungspflicht erfasst.

Die Pflichtversicherung kann nicht ausgeschlossen werden.

Über Fragen der Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung außerdem im Wesentlichen: Auszubildende; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen; Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind; freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende; Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Empfänger von Vorruhestandsgeld.

Wann bin ich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Voraussetzung dafür ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und ein dauerhafter Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die freiwillige Versicherung macht vor allem dann Sinn, wenn bereits Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung erworben wurden. Die Rentenbeiträge lassen sich dabei sehr flexibel gestalten.

Wann ist man nicht Rentenversicherungspflichtig?

Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte ...

Welchen Beitrag zahlt der pflichtversicherte Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung?

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt im Kalenderjahr 2022 (unverändert seit 2018) der Beitragsanteil des Arbeitnehmers 9,3 Prozent und der Beitragsanteil des Arbeitgebers 15,4 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.

Was sind freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Freiwillige Versicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie auch vorsorgen, wenn Sie nicht pflichtversichert sind. Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen erwerben und erhöhen Sie Rentenansprüche oder können damit sicherstellen, bisherige Anwartschaften und Ansprüche nicht zu verlieren.