Was brauche ich für die corona impfung

Impfausweis nicht unbedingt nötig

Corona-Impfung: Was muss ich zum ersten und zweiten Termin mitbringen?

sima 10.8.2021, 13:33 Uhr

- Sie haben eine Impftermin erhalten? Dann sollten Sie diese Dokumente heraussuchen oder vorab bereits einmal durchgehen, damit es im Impfzentrum, beim Haus-, Fach oder Betriebsarzt keine Schwierigkeiten gibt und Sie schnell Ihre Spritze bekommen.

Seit dem 1. Juli gilt in Bayern die Impfpriorisierung nicht mehr. Seitdem wird auch in Impfzentren unabhängig von Vorerkrankungen und Berufen geimpft, es zählt nur noch das Anmeldedatum. Damit spart man sich für den Impftermin das Heraussuchen von einigen Nachweisen. Ganz ohne Unterlagen sollte man trotzdem nicht beim Impfarzt erscheinen.

Corona: Was muss ich zum ersten Impftermin mitbringen?

Ausweis: Beim Impftermin wird anhand des Personalausweises oder Reisepasses im System hinterlegt, wer geimpft worden ist. Bei einem ausländischen Personalausweis oder Reisepass wird ein zusätzliches Dokument benötigt, in dem die aktuelle Meldeadresse zu finden ist, zum Beispiel die Meldebescheinigung.

Impfausweis: Hier wird die Corona-Impfung offiziell eingetragen, damit Sie später nachweisen können, dass Sie diese auch wirklich erhalten haben. Sollten Sie den Ausweis nicht mehr finden, wird Ihnen im Impfzentrum oder beim Arzt eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Einladung mit Termin: Ohne nachgewiesenen Termin dürfen Sie das Impfzentrum gegebenenfalls nicht betreten. Beim Hausarzt, der seine Patienten kennt, ist die Lage natürlich anders. Auch hier sollte man aber nur nach Absprache erscheinen. Gleiches gilt für die Impfung beim Betriebsarzt oder Facharzt. Eine Ausnahme stellen natürlich offene Impftermine dar, die von der Impfstelle als solche angekündigt wurden.

Was brauche ich für die corona impfung

Falls vorhanden: Herzpass, Diabetikerausweis, Allergiepass oder Medikamentenliste: Anhand dieser Angaben stellt der Arzt fest, ob Sie die Impfung erhalten dürfen oder ob sie für Sie womöglich mit zu vielen Risiken behaftet ist. Der Hausarzt hat diese Informationen meist bereits vorliegen.

Optional das Aufklärungsmerkblatt: Dort werden wichtige Fragen rund um die Impfung beantwortet. Wer will, kann sich das Dokument schon vorab ansehen und ausfüllen. Hier finden Sie den Link zum Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) beziehungsweise das Aufklärungsblatt für Vektor-Impfstoffe (Astrazeneca, Johnson & Johnson). Vor Ort klärt zudem die Ärztin oder der Arzt über die Risiken der Impfung auf.


Alle Artikel zur Corona-Impfung finden Sie hier


Außerdem wird ein Anamnesebogen mit Einwilligungserklärung ausgefüllt, der ebenfalls online abrufbar ist: hier für mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) und hier für Vektor-Impfstoffe (Astrazeneca, Johnson & Johnson).

Was brauche ich für die zweite Impfung?

Bei einer Zweitimpfung wird ebenfalls der Personalausweis vorgezeigt. Zudem sollte die Impf-Dokumentation der ersten Impfung mitgebraucht werden, entweder in Form des Impfpasses oder der Impfbescheinigung des ersten Termins. Hat man den Impfpass dabei, wird dort die zweite Impfung eingetragen. Die vollständige Impfung kann nicht mit dem gelben Impfpass, sondern auch digital nachgewiesen werden. Dazu braucht es den passenden QR-Code. Den erhält man beim Impfarzt oder in einer Apotheke, wenn man seine Impfbescheinigung vorlegt.

Weitere Informationen zum Ablauf der Impfung erhalten Sie auch auf der Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Wichtig: Wer woanders schneller drankommt als im Impfzentrum, sollte seinen Eintrag im Bayerischen Impfportal BayIMCO löschen, damit keine Termine blockiert werden. Umgekehrt bitten die Praxen darum, dass man Bescheid gibt, wenn man im Impfzentrum gegen das Coronavirus immunisiert wurde und keinen Platz mehr auf der Warteliste benötigt.


Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.

Verwandte Themen


Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Impftermin unbedingt einen Personalausweis oder einen Reisepass mit.

Falls vorhanden sollten Sie außerdem Ihren internationalen gelben Impfausweis und medizinische Unterlagen wie zum Beispiel Ihren Medikamentenplan mitbringen.

Folgende Unterlagen dürfen Sie gerne - sofern möglich - schon ausgefüllt mitbringen:

  • Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung
  • Einwilligungsbogen inklusive Anamnese zur Corona-Schutzimpfung
  • Bei Minderährigen: Bescheinigung für Impfungen von Kindern bzw. Jugendlichen (Einverständniserklärung der Eltern)

Alternativ bekommen Sie diese Unterlagen am Ort der Impfung zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Unterlagen bei einer zweiten Auffrischungsimpfung (Viertimpfung):

  • Personen ab 60 Jahren: Altersnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Personen mit einer Grunderkrankung: Entsprechende ärztliche Unterlagen
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen: Arbeitgeberbescheinigung.

Nachweis der Anspruchsberechtigung

Folgende Personen haben in Deutschland Anspruch auf eine Impfung:

Personen ab 5 Jahren (für Erst- Zweit- und Booster-/AuffrischungsImpfung)
• die in Deutschland wohnen (Personalausweis) oder
• die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Nachweis über den vorübergehenden Wohnort bzw. Arbeitssitz) oder
• die in Deutschland beschäftigt (Arbeitgeberbescheinigung) sind.