Was brauche ich wenn ich mich ummelden möchte

Missachten Sie die Ummeldefristen, drohen saftige Ordnungs- oder Bußgelder. Bei Umzugsportal.de erfahren Sie deshalb rechtzeitig, bei welchen Institutionen Sie das Ab-, An- oder Ummelden erforderlich ist, welche Fristen einzuhalten sind und ob die Ummeldung als Online-Service verfügbar ist. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich hier über alles Wichtige zum Thema Ummelden nach dem Umzug.

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • 1 Ummelden nach dem Umzug – wann, wo und innerhalb welcher Fristen?
  • 2 Ummeldung beim Bürgeramt – was ist zu beachten?
  • 3 Welche Ab-, An- und Ummeldungen sind bei einem Umzug alles zu erledigen?
  • 4 Ummelden – welche Kosten und Fristen sind zu beachten?
  • 5 Wie lässt sich beim Umzug das Ummelden mit einer Checkliste vereinfachen?
  • 6 Umzug mit Haustieren – wann ist eine Ummeldung erforderlich?

Ummeldung beim Bürgeramt – was ist zu beachten?

Nach dem deutschen Meldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Um Ihrer Meldepflicht nachzukommen, brauchen Sie Ihren Personalausweis und, sofern vorhanden, den Reisepass. Beim Umzug mit Kindern benötigen Sie außerdem deren Kinderausweise, beziehungsweise die Geburtsurkunden. Der Sachbearbeiter trägt beim Umzug Ummelden Ihre neue Anschrift direkt in die Ausweisdokumente ein. Weitere Unterlagen, wie die Heiratsurkunde, sind nur im Einzelfall vorzulegen.

Neues Gesetz beim Ummelden!

Die Frage „Wann muss man sich ummelden?“, lässt sich seit November 2015 leicht beantworten. Während vorher in den einzelnen Bundesländern Fristen von ein bis zwei Wochen galten, wurde mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes die Ummeldepflicht einheitlich auf vierzehn Tage festgelegt.

Das Abmelden der alten Wohnung nimmt das Einwohnermeldeamt automatisch vor. Es gibt jedoch auch Ausnahmen beim Umzug ins Ausland, oder bei der Aufgabe eines Erst- beziehungsweise Zweitwohnsitzes oder bei nicht gleichzeitigem Anmelden einer neuen Wohnung. In diesen Sonderfällen sind Sie verpflichtet, wegen der Abmeldung beim zuständigen Amt persönlich vorzusprechen.

Was kostet mein Umzug?

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Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage

Der Umzugskostenrechner berechnet aufgrund dieser Annahmen die Kosten:

Gegebenheiten:

  • Balkon und Zimmer sind normal befüllt
  • Balkonpflanzen werden durch den Kunden transportiert
  • Der Hausrat im Keller hat maximal 7 m³
  • Keine Garage oder Hobbykeller
  • Verladung des Umzugsgutes ohne Möbellift möglich
  • Umzug von max. 1. Etage in die 1. Etage
  • Transportweg vom LKW bis zur Hauseingangstüre beträgt max. 15m

Preise inkl. Be- und Entladung:

  • Transportpreis: 24 Euro pro m³
  • Kilometerpauschale: 0,7 Euro pro km
  • Preis für zusätzlichen Transportweg: 1 Euro / m³ pro zusätzlich 5 Meter
  • Etagenaufpreis: pro zusätzlicher Etage: 1 Euro pro m³
  • Sonderleistungen wie Montage etc. sind nicht enthalten

Haben Sie keine Möglichkeit, in persona im Bürgeramt zu erscheinen, können Sie jemand anderen bevollmächtigen. Eine Standard-Vollmacht reicht für gewöhnlich aus. In Bayern und Hessen ist für diese jedoch eine Beglaubigung erforderlich. In Bayern ist beispielsweise vielerorts die Ummeldung bequem per Post durchführbar.

Seit dem 01. November 2015 benötigen Mieter beim Umzug Ummelden eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters, die belegt, dass sie wirklich an der angegebenen Adresse wohnen. Dies dient dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern. Das Schriftstück muss auf jeden Fall folgende Daten enthalten:

  • Name und Adresse des Vermieters,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Ein- beziehungsweise Auszugsdatum sowie
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Ein bundesweit einheitliches Formular mit dem Titel „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes“ finden Sie überdies bei den Meldeämtern der Gemeinden oder auf deren Internetseiten. Erhalten Sie bei Haufe.de hilfreiche weitere Informationen zur Vermieterbescheinigung.

Bürgeramt Adressen bei der Ummeldung erhalten Sie direkt im Fachartikel Ihrer Stadt: 

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Unser Tipp:
Via Internet ist eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch nicht realisierbar. Die meisten Ämter stellen aber für das Ummelden online Anmeldeformulare zum Download bereit, die Sie zuhause in Ruhe ausfüllen können. Auf diese Weise sparen Sie später im Rathaus viel Zeit. Übrigens: Umso zeitiger Sie beim Bürgeramt erscheinen, desto kürzer sind üblicherweise die Wartezeiten. Gegen Abend ist es in aller Regel am vollsten.

Welche Ab-, An- und Ummeldungen sind bei einem Umzug alles zu erledigen?

Was brauche ich wenn ich mich ummelden möchte
Behalten Sie beim Ummelden nach dem Umzug folgende drei W’s im Hinterkopf:

  1. Umzug wo ummelden – Es gibt bislang keine Behörde für alles. Rechnen Sie deshalb damit, einige Zeit in verschiedenen Wartebereichen zu verbringen.
  2. Umzug wann ummelden – Erkundigen Sie sich am besten vor dem Umzug bezüglich der jeweiligen Ummeldefristen.
  3. Umzug was alles ummelden – Die Liste scheint endlos lang. Um nichts zu vergessen ist es deshalb ratsam, im Umzugsplaner zu notieren, was Sie alles nach dem Umziehen ummelden müssen.

Umzugsportal.de hat für Sie Tipps für das Was, Wo und Wann zusammengestellt:

Wohnsitz ummelden

Melden Sie sich spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Einwohnermeldestelle Ihres neuen Wohnorts an. Bei der Meldebehörde ist es möglich, das Ummelden vor dem Umzug zu erledigen. Suchen Sie hierzu das Amt frühestens eine Woche vor Ihrem Wohnungswechsel auf.

Kfz ummelden bei Umzug

Zuständig hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle. Für neue Fahrzeuge (ab Januar 2015) ist das Ummelden mittlerweile online durchführbar. Dementsprechend brauchen Sie lediglich Ihre neuen Kennzeichen bei der Behörde abholen, sofern Sie nicht ihre alten behalten.

Gas- und Stromanbieter wechseln

Beim Energieversorger melden Sie in der Regel zuerst Ihren alten Abschluss ab, bevor Sie sich bei einem anderen neu anmelden. Schaffen Sie es vor dem Umzug nicht, sich um einen Anbieter zu bemühen, beliefert Sie automatisch der regionale Anbieter zum Grundtarif. Da dies oftmals die teuerste Variante ist, empfiehlt es sich, bald zu einem günstigeren Strom- und Gasanbieter zu wechseln.

Telefon- und Internetanbieter wechseln

Kümmern Sie sich frühzeitig um die Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses. Setzen Sie sich hierzu mit der Servicestelle Ihres Anbieters in Verbindung. Ist ihr bisheriger Dienstleister an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können aus diesem Grund zu einem anderen Telefonanbieter wechseln. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen weiterhin in vollem Umfang zu erfüllen.

Post Nachsendeauftrag

Damit Ihre Post an die neue Anschrift gesendet wird, sollten Sie einen Post Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post in Auftrag geben. Sie können Ihre Post bis zu 2 Jahre nachsenden lassen. Selbstverständlich kann dieser Service privat wie auch geschäftlich in Anspruch genommen werden.

Kindergeld bei Umzug ummelden

Informieren Sie die zuständige Familienkasse über die Änderung Ihrer Anschrift. Nutzen Sie hierfür das Kindergeld-Formular „Veränderungsmitteilung“, das Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit finden.

GEZ bei Umzug ummelden

Sparen Sie Porto, indem Sie die Ummeldung bei der GEZ online vornehmen. Haben Sie bisher allein gelebt und ziehen jetzt mit Ihrem Partner zusammen, braucht nur noch einer die Gebühren zu zahlen.

Beim Finanzamt nach Umzug ummelden

Ziehen Sie innerhalb einer Stadt um, erfährt das zuständige Finanzamt Ihre neue Adresse im Rahmen der Steuererklärung. Leben Sie nach Ihrem Wohnungswechsel im Einzugsbereich einer anderen Finanzbehörde, informieren Sie bitte Ihr bisheriges Finanzamt.

Ummeldung beim Jobcenter

Erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit, ist eine rechtzeitige Ummeldung wichtig, damit die Zahlungen am neuen Wohnort pünktlich erfolgen. Lassen Sie bei einem Hartz-4-Umzug unbedingt die Umzugskosten vorher bewilligen, da das Amt anderenfalls die Erstattung verweigert.

Achtung:
Führen Sie die Ummeldungen nach Ihrem Umzug gewissenhaft aus und achten Sie darauf, dass Sie keine wichtigen Behörden und Vertragspartner vergessen. Mit anderen Worten: Einige Institutionen stellen Ihnen für das Ermitteln Ihrer neuen Anschrift eine Gebühr in Rechnung.

Ummelden – welche Kosten und Fristen sind zu beachten?

Halten Sie bezüglich der Ummeldung bei der Einwohnermeldebehörde die gesetzliche Frist nicht ein, ist das Amt berechtigt, ein Ordnungsgeld gegen Sie zu verhängen. Handelt es sich um ein Versäumnis von wenigen Tagen bis Wochen, kommen Sie in der Regel mit einer Strafgebühr von 10 bis 30 Euro davon. Überschreiten Sie jedoch die Ummeldefrist bei einem Umzug um mehrere Monate, verfügt das Bürgeramt unter Umständen eine Ordnungsstrafe von bis zu 1000 Euro. Die Ummeldung ist in der Regel mit keinen Kosten verbunden. Dessen ungeachtet veranschlagen einige Gemeinden jedoch Bearbeitungsgebühren.

Für das Ummelden Ihres Fahrzeugs nach einem Umzug fallen Gebühren von 20 bis 30 Euro an. Beantragen Sie ein Wunschkennzeichen, entstehen Zusatzkosten in Höhe von circa 10 Euro. Sprechen Sie zeitnah bei der Kfz-Zulassungsstelle vor, sonst droht Ihnen für das verspätete Ummelden eine Strafe von 15 Euro. Sehen Sie im folgenden Video welche Fristen beim neuen Meldegesetz zu beachten sind:

Wichtig:
Um in den Umweltzonen verschiedener Städte fahren zu dürfen, benötigt Ihr Auto eine Umweltplakette (Feinstaubplakette). Da auf dieser das Fahrzeug-Kennzeichen eingetragen ist, brauchen Sie bei einem Kennzeichenwechsel eine neue Plakette.

Wie lässt sich beim Umzug das Ummelden mit einer Checkliste vereinfachen?

Was brauche ich wenn ich mich ummelden möchte
Damit Sie in der Hektik des Wohnungswechsels nichts vergessen, empfiehlt es sich, vor Ihrem Umzug eine Checkliste zum Ummelden anzulegen. Planen Sie, wann Sie sich bei welchen Behörden, Ämtern und Unternehmen ummelden und rechnen Sie auch Wartezeiten mit ein.

Beschaffen Sie sich deshalb rechtzeitig Informationen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung und der Kfz-Zulassungsstelle. Versuchen Sie, Zeit bei den Behördengängen einzusparen, indem Sie vorher mithilfe eines Stadtplans die kürzesten Wege zwischen den verschieden Institutionen ermitteln.

In der Regel benötigen Sie für das Ummelden Unterlagen, die Sie am besten vor dem Umzug in einem Ordner sammeln, damit Sie alles griffbereit haben. Schauen Sie, ob im Internet Formulare für die Ummeldung verfügbar sind. Zum Teil gibt es die Vorlagen in Form ausfüllbarer PDFs, die sich direkt am PC bearbeiten und ausdrucken lassen. Auf diese Weise ist die Lesbarkeit auch bei der krakeligsten Handschrift garantiert.

Tipp von Umzugsportal.de:
Ratgeber zum Thema „Ummelden, was brauche ich“ und Umzugschecklisten finden Sie an vielen Stellen im Internet, zum Beispiel bei Unternehmen, die Dienstleistungen rund um den Umzug anbieten.

Umzug mit Haustieren – wann ist eine Ummeldung erforderlich?

Bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihren Hund am bisherigen Wohnort abzumelden und an Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden. Es spielt keine Rolle, ob Sie innerhalb einer Gemeinde oder Stadt umziehen oder ob Ihre neue Wohnung am anderen Ende Deutschlands liegt. Die Hundesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts, des Bürgerbüros oder des Einwohnermeldeamtes. In der Regel ist es nicht erforderlich, selbst zum Amt zu gehen. Meist genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Des Weiteren finden Sie auf den Service-Seiten der Ämter häufig Formulare für die Hundeanmeldung.

Hundesteuern beim ummelden in verschiedenen deutschen Städten:

Hundesteuer beim
ummelden1. Hund2. Hund3. HundBerlin
120 €
180 €180 €Dortmund156 €
204 €228 €Frankfurt (Main)90 €
180 €180 €Hamburg90 €
90 €90 €Köln156 €
156 €156 €München100 €
100 €100 €

Bei Katzen ist keine Ummeldung nötig, allerdings ist bei gechipten und registrierten Tieren die Adressänderung beim Tierregister zu melden.

Was braucht man alles un sich Umzumelden?

Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder) wenn vorhanden: Reisepässe. ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular. für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt)

Wie melde ich mich um wenn ich umgezogen bin?

Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen. Eine schriftliche Ummeldung online oder per Brief ist nicht möglich. Dafür lässt sich bei vielen Bürgerämtern mittlerweile online ein Termin für den Behördengang buchen.

Wie lange hat man Zeit um sich umzumelden?

Das Ummelden eines Wohnsitzes muss innerhalb von einem Monat nach dem Umzug erfolgen. Aber Achtung! Wird die Adresse nicht um-, sondern abgemeldet, gelten strengere Vorschriften. Hier muss der Betroffene bis spätestens drei Tage nach dem Umzug den Behörden Bescheid geben.

Wie melde ich mich online um?

Melden Sie bitte Ihren neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Ihrer Stadt oder Gemeinde an. Die zuständige Behörde finden Sie auf der Internetseite www.behördenfinder.de. Sie sind neu nach Hamburg gezogen? Dann können Sie im Serviceportal Hamburg einen Termin online vereinbaren.