Obgleich der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei durch Zollabkommen stark vereinfacht wurde, bestehen aktuell Sonderregelungen für die Einfuhr bestimmter Waren in die Türkei. Show
Trotz Zollunion gelten für viele Warengruppen Ausnahmen und Genehmigungspflichten beim Import in die Türkei. Es sind verschiedene Vorschriften und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information über Einfuhrverfahren, zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Newsletter und Veranstaltungseinladungen per E-Mail Nachfolgend haben wir Ihnen eine kurze Übersicht über einige Informationen in diesem Bereich zusammengestellt. Informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrem Export. Für Rückfragen und weiterführende Informationen steht Ihnen Ihre örtlich zuständige IHK zur Verfügung. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor dem Export für alle Warensendungen Kontakt mit dem türkischen Importeur aufzunehmen und eventuelle Besonderheiten im Vorfeld abzuklären. Als weitere Anlaufstellen kommen der türkische Zoll sowie die Deutsch-Türkische Auslandshandelskammer (AHK) in Istanbul in Betracht. Letztere hat eine hilfreiche Liste mit Zollagenten und Speditionen in der Türkei (PDF-Datei · 143 KB) zusammengestellt. Import- und AußenhandelsregimeIm Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, sind die Importverordnungen für 2022 (İthalat Tebliğleri) am 31. Dezember 2021 bekannt gegeben worden. Die Regelungen der Importregimeverordnung ist weiterhin in mehrere Importverordnungen aufgeteilt. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2022 (Ürün Güvenliği ve Denetimi) für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ am 31. Dezember 2021 das Außenhandelsregime für das Jahr 2022 erlassen. Handelsministerium veröffentlicht Internetseite „Zoll-Leitfaden"Mit der Internetseite „ Gümrük Rehberi“ möchte das türkische Handelsministerium über die wichtigsten Begriffe des Zollgesetzes und die Praktiken des Gesetzes im Zollwesen informieren. Sie soll für Unternehmen und Einzelpersonen wesentliche Informationen über Zollverfahren für Handelswaren und persönliche Waren bereitstellen. Die Informationen sind auch in deutscher und englischer Sprache abrufbar. Quelle: Türkisches Handelsministerium, November 2019 ZusatzzölleDie Türkei hat die einzelnen Bekanntmachungen bezüglich der Erhebung von Zusatzzöllen aufgehoben und in einer einzigen Bekanntmachung Zusatzzollverordnung Nr. 3351 zusammengefasst. Sie wurde am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Türkei veröffentlicht. Dabei wurden zum Teil auch die Sätze reduziert. Am 31. Dezember 2021 wurde eine Änderungsverordnung Nr. 5053 veröffentlicht. In der Anlage 1/Ek 1 der Änderungsverordnung sind betroffene Zolltarifnummern zu entnehmen. Die Spalte Nr. 1 bis 4 sind Länder mit denen die Türkei ein Freihandelsabkommen hat (z. B. die EU); Spalte 8 sind sonstige Länder bzw. Zusatzzoll, der angewendet wird, wenn der Ursprung nicht mit einem Ursprungszeugnis nachgewiesen wird. Regelungen für den Import von Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegenMit der Bekanntmachung 2022/9 (“CE” Isareti Tasıması Gereken Bazi Ürünlerin Ithalat Denetimi Tebligi - Ürün Güvenligi ve Denetimi) des Türkischen Staatssekretariats für Außenhandel sind Vorschriften veröffentlicht worden, die den Import von Waren, welche als gefährlich eingestuft werden, betreffen. Bei der Einfuhr folgender Warengruppen ( Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung 2022/9) wird seitens der türkischen Zollbehörden eine Übereinstimmung mit den jeweiligen türkischen Sicherheitsnormen gefordert:
Die Einfuhrkontrolle erfolgt durch die Turkish Standards Institution (TSI). Das TSI überwacht und kontrolliert die Einfuhr der in Anhang 2/Ek-2 aufgelisteten Waren der o.g. Bekanntmachung. Wenn der Verdacht besteht, dass die Waren nicht sicher sind oder den zutreffenden Verordnungen nicht entsprechen, werden Tests gefordert. Entsprechen die Waren den Vorgaben, erstellt die Turkish Standards Institution eine Übereinstimmungserklärung. Für Waren, deren Übereinstimmung nicht festgestellt wird, wird der Import verweigert. Waren, die mit eine A.TR angemeldet werden, werden grundsätzlich als nicht riskant eingestuft und daher weniger häufig kontrolliert. Einfuhr von alten, gebrauchten oder erneuerten WarenMit der Bekanntmachung 2022/9 (Kullanilmis veya Yenilestirilmis Esya Ithalatina Iliskin Teblig (Ithalat: 2022/9) hat das Wirtschaftsministerium die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Änderung für die Einfuhr von gebrauchten oder erneuerten Waren veröffentlicht. Die Bekanntmachung unterteilt in ihrer Anlage 1/Ek-1 die betroffenen Waren in einer tabellarischen Übersicht in zwei Gruppen (Grup 1 und Grup 2), für die entsprechend unterschiedliche Regelungen gelten. Nachfolgend zwei Beispiele: Waren, die unter der Gruppe 1 mit einem X gekennzeichnet sind, benötigen bei der Zollanmeldung die Einfuhrgenehmigung "0970-TPS-Izin-Belgesi (Gebrauchtwarenliste)", ausgestellt durch das Handelsministerium. Für einige Waren der Gruppe 1 gelten darüber hinaus vorgegebene Einheitspreise (Spalte 6 und 7 des Anhangs). Angegeben ist der Einheitspreis in Dollar pro Mengenangabe, z.B. Kilogramm oder Stück. Dieser Einheitszollwert darf nicht unterschritten werden. Spalte 8 verweist auf eine Altersbeschränkung. Für Waren, die in der Gruppe 2 als Zivilluftfahrzeug/Sivil Havacilik Esyasi oder Seefahrzeuge/Deniz Tasitlari gekennzeichnet sind, ist neben einer Konformitätsbescheinigung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur das Genehmigungsdokument "0962-TPS-Izin-Belgesi (nicht gelistet auf Gebrauchtwarenliste)" vorzulegen. Unabhängig davon, welches Dokument erforderlich ist, muss der Importeur einen Antrag auf Einfuhrerlaubnis beim Wirtschaftsministerium stellen. Laut Artikel 7 Nr. 5 wird der Antrag elektronisch gestellt und ist beendet, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht und notwendige Nachweise hochgeladen wurden. Die notwendigen Nachweise sind in der Anlage der Bekanntmachung zu finden. In der Anlage (Ek-2) sind die vom Importeur zu machenden Angaben bzw. das Formular enthalten. Am Ende des Formulars werden die benötigten Nachweise aufgeführt, die als PDF angehangen werden müssen. So fordert Nr. 3, dass Fotos der Importware (aus denen Marke, Modell, Serien-Nummer, Herstellungsdatum ersichtlich ist) für die Identifizierung der Ware hochgeladen werden müssen. Die Importvoraussetzungen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bleiben unberührt, d. h. für bestimmte Warengruppen können weitere Voraussetzungen hinzukommen. Daher empfehlen wir, im Vorfeld die Bestimmungen mit dem Importeur abzustimmen und die notwendigen Angaben und Nachweise abzuklären. Stehen die Waren einmal im Zoll, entstehen zusätzliche Kosten. Registrierungspflicht für Ex- und Importeure bestimmter Waren – Textilien, Bekleidung und LederwarenMit der Bekanntmachung 2020/9, die am 25. Dezember 2020 im Resmi Gazete veröffentlicht wurde, ist die Bekanntmachung 2019/1 zur Überwachung der Einfuhr von Textilien, Bekleidung und Lederwaren vom 31. Dezember 2018 aufgehoben worden. Unabhängig vom Ursprungsland müssen auch Importe aus der EU bei der zentral zuständigen Stelle ITKIB elektronisch über die Website „ ithalat.ebirlik.org“ registriert werden, wenn die Sendung ein Gewicht von 25 kg überschreitet. Die betroffenen Warenkapitel/HS-Codes sind der Anlage 1/EK 1 zu entnehmen. Alle benötigten Informationen müssen vom Importeur vollständig elektronisch übermittelt werden. Wie bisher, muss das EU-Exportunternehmen vor dem ersten Import in die Türkei weiterhin ein „Exporter Registry Form" (Anlage 2-B/ Ek 2-B) ausfüllen (eine Anleitung dazu ist abrufbar unter https://www.ebirlik.org/ithalat/), von der örtlich zuständigen IHK bescheinigen und vom zuständigen türkischen Konsulat legalisieren lassen. Wenn das EU-Exportunternehmen bereits einmal ordnungsgemäß registriert wurde, kann die Verlängerung der Registrierung Online durchgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Bescheinigung/Legalisierung bedarf (vgl. auch „ Online Exporter Registry Form User Guide“). ITKIB kann vom EU-Exporteur und vom Hersteller weitere Angaben mittels eines EXPORTER - PRODUCER INFORMATION FORM (vgl. Anlage 2-D/EK 2-D) anfordern, falls dies wegen handelspolitischer Maßnahmen, Zusatzzöllen oder einem erhöhten Risiko erforderlich ist (geregelt in Ziff. 5 zu Anlage/EK-2). Der Fall einer Retoure-Lieferung ist in der Bekanntmachung nicht geregelt. (Fallkonstellation: Textilien und/oder Konfektionen werden nach Deutschland exportiert und aufgrund eines Mangels erneut in die Türkei gesendet.). Streng nach dem Wortlaut wird die einführende Person/Firma als Exporteur eingestuft und müsste die „Exporter Registry Form" ausfüllen. Eine Ausnahmeregelung für diesen Fall ist nicht vorhanden. Bei dieser Konstellation ist es empfehlenswert, direkt mit dem türkischen Zoll in Kontakt zu treten, von welchem die Einfuhr erfolgen wird, um zu erfahren, wie der Fall voraussichtlich behandelt wird. Denn oft reicht dem türkischen Zoll, wenn die türkische Firma in so einem Fall per unterschriebenem Schreiben angibt, dass die Ware aufgrund eines Mangels zurückgeschickt wird. Zusätzlich sind in der Regel Angaben über die deutsche Firma erforderlich. Registrierungspflicht für Ex- und Importeure bestimmter Waren – Fische, Krebstiere, Weichtiere, Pflanzen und Blumen, genießbare Früchte und Nüsse, Tee, pflanzliche ÖleMit der Bekanntmachung 2022/1 ist am 24. Dezember 2021 die Überwachung von einigen Waren aus den Kapiteln 03, 06, 07, 08, 09, 12, 15, 16 und 20 bei der Einfuhr in die Türkei veröffentlicht worden. Ähnlich wie bei der Einfuhr von Textilien müssen unabhängig vom Ursprungsland auch Importe aus der EU bei zuständigen Registrierungsstellen elektronisch über die Website „ithalat.ebirlik.org“ registriert werden. Die betroffenen Warenkapitel/HS-Codes sind der Anlage 1/EK 1 zu entnehmen. Alle benötigten Informationen müssen vom Importeur vollständig elektronisch übermittelt werden. Anlage 2/Ek 2 enthält Informationen zu den einzureichenden Unterlagen. Wie bei der Einfuhr von Textilien muss das EU-Exportunternehmen vor dem ersten Import in die Türkei ein "Exporter Registration Form" (Anlage 2-B/ Ek 2-B) ausfüllen, von der örtlich zuständigen IHK bescheinigen und vom zuständigen türkischen Konsulat legalisieren lassen. Wenn das EU-Exportunternehmen bereits einmal ordnungsgemäß registriert wurde, kann die Verlängerung der Registrierung Online durchgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Bescheinigung/Legalisierung bedarf. Bekanntmachung über die Überwachung einiger Textil-, Bekleidungs- und Ledererzeugnisse (Produktsicherheit und -kontrolle: 2022/18)Im Amtsblatt der Türkei wurde am 31. Dezember 2021 die Bekanntmachung „ Bazı Tekstil ve Konfeksiyon Ürünlerinin Denetimine iliskin Teblig 2022/18“ veröffentlicht, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Gemäß der Bekanntmachung über die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien in bestimmten Textilien, Bekleidungs- und Ledererzeugnissen werden alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einfuhrkontrolle und Überwachung von schädlichen Inhaltsstoffen (wie Azofarbstoffen) über das System TAREKS (Einfuhrgenehmigungsportal der Türkei) und entsprechend einer Risikoanalyse durchgeführt. Laut Artikel 6 Nr. 1 der Bekanntmachung wird für betroffene Waren, die mit einer A.TR angemeldet werden, unmittelbar eine TAREKS-Einfuhrgenehmigung erteilt. Details enthält die Bekanntmachung in türkischer Sprache. Betroffene Waren/HS-Codes sind der Anlage der Bekanntmachung zu entnehmen. Einfuhrerlass 2022 für Alkoholika und TabakwarenDer Bekanntmachung 2022/19 wurde am 31. Dezember 2021 veröffentlicht enthält 3 Anhänge mit folgenden Bedeutungen:
Die Anhänge enthalten auch die Zolltarifnummern der Waren. Diese sind bis zur 8. Stelle mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch. Elektronische Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und UrsprungsdokumentenDie Türkei informiert mit der Verbalnote (PDF-Datei · 59 KB) der türkischen Botschaft, dass sie im Rahmen des bestehenden MEDOS-Systems eine Neuerung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten eingeführt hat. Seit dem 8. April 2020 werden Ursprungszeugnisse und Form A-Dokumente von den in der Türkei zuständigen Behörden (z.B. Industrie- und Handelskammern) nur noch elektronisch über MEDOS bereitgestellt. Eine manuelle Ausstellung mit Unterschrift und „Nassstempel“ entfällt. Jedes elektronisch ausgestellte und bestätigte Dokument ist mit einem spezifischen und nicht reproduzierbaren Verifizierungscode versehen, so dass die Richtigkeit und Authentizität der Dokumente überprüft werden kann. Verpflichtung zur Zahlung von „Umweltabgaben“Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in der Türkei eine Verpflichtung zur Zahlung von “Umweltabgaben” auf bestimmtes Verpackungsmaterial. Zur Zahlung sind Importeure verpflichtet, die die Produkte Inverkehrbringen. Daher fordern türkische Importeure Gewichtsangaben zum Verpackungsmaterial. Betroffen von der Umweltabgabenverordnung sind neben Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Metall, Verbundwerkstoff, Glas, Holz) unter anderem auch Plastiktüten/Einkaufstüten, Reifen, Akku, Batterien (einschließlich Fahrzeugbatterien), Mineral- und Pflanzenöl, Elektro- und Elektronikgeräte, Medizin. In der Veröffentlichung im Amtsblatt der Türkei ist in türkischer Sprache die Liste mit Produkten, welche nach dieser Umweltabgabenverordnung aufgelistet werden müssen, enthalten. Türkei beschränkt Import von bestimmten Kunststoffabfällen sowie weiteren AbfallproduktenDie EU-Kommission teilt über das Umweltbundesamt mit, dass türkische Behörden seit dem 1. Januar 2021 den Import bestimmter Kunststoffabfälle nicht länger erlauben. Betroffen sind nach Mitteilung der EU-Kommission folgende Kunststoffabfälle (aus dem Wortlaut im Englischen): "As per the new Turkish import restrictions the following plastics are prohibited to be imported in Turkey:
Der Import weiterer Kunststoffabfälle, wie etwa Kunststoffverpackungen, ist demnach weiterhin möglich. Weitere vom Importverbot betroffene Abfallprodukte/Zolltarifnummern können der Anlage 2-A und 2-B (Ek-1 und EK-2) der Bekanntmachung "ÜRÜN GÜVENLİĞİ VE DENETİMİ: 2021/3", veröffentlicht im Resmi Gazete Nr. 31351 vom 31. Dezember 2020, entnommen werden. Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Prüfen Sie mit Ihrem türkischen Geschäftspartner gemeinsam die türkischsprachigen Rechtsgrundlagen. Was darf ich aus der Türkei mit nach Deutschland einführen?Geschenke bis zu einem Warenwert von 300 Euro dürfen zollfrei eingeführt werden. Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel ▪ 1 kg Kaffee; 1 kg löslicher Kaffee; 1 kg Tee; 1 kg Schokolade; 1 kg Süßigkeiten. Bargeld: Für die Einfuhr von Devisen in die Türkei gibt es keine Begrenzungen.
Was darf ich nicht mit nach Deutschland einführen?Einschränkungen. Arznei- und Betäubungsmittel. Für das Mitbringen von Arzneimitteln im Rahmen des Reisebedarfs sind bestimmte Vorschriften zu beachten. ... . Barmittel. ... . Feuerwerkskörper. ... . Gefährliche Hunde. ... . Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien. ... . Rohdiamanten. ... . Kulturgüter. ... . Lebensmittel und Futtermittel.. Welche Lebensmittel darf ich aus der Türkei mitbringen?Erlaubt sind zum Beispiel Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten.
Wie viel Klamotten darf man aus der Türkei mitnehmen?Wenn Ihr mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land oder einem steuerlichen Sondergebiet (z.B. kanarische Inseln) einreist, dürft Ihr Kleidung und Schmuck im Wert von maximal 430€ mitbringen.
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