Die Bilanz ist eine Abschlussrechnung. Sie gibt den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) wieder. Die zum Bilanzstichtag festgestellten Werte ändern sich durch die laufende Geschäftstätigkeit. Jede Änderung einer Position bewirkt mindestens die Änderung einer weiteren Position. Show
Der § 242 HGB verlangt die Aufstellung einer Bilanz (Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss) zu Beginn der Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs. Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Die Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 241a HGB bedeutet nach § 242 Abs. 4 HGB auch die Befreiung von Inventur und Bilanzierungspflicht. InventarBilanzVorraussetzung für die Aufstellung des Inventars ist die Durchführung einer Inventur.Das Inventar bildet die Grundlage für die Erstellung der Bilanz.Ausführliche Aufstellung der einzelnen Vermögensteile und Schulden.Kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).Angaben von Mengen, Werten und Gesamtwerten der Positionen.Es werden nur Gesamtwerte der einzelnen Bilanzposten aufgeführt.Darstellung erfolgt untereinander (in Staffelform)Darstellung erfolgt nebeneinander (in Kontenform)Aufbewahrungsfrist beträgt 10 JahreAufbewahrungsfrist beträgt 10 JahreDie Bilanz ist damit eine Momentaufnahme eines Unternehmens. Die Bilanz wird durch Zusammenfassung der Summen des Inventars zu Gruppen gebildet. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Beide Seiten der Bilanz müssen ausgeglichen sein. Das italienische Wort bilancia bedeutet Waage (Balkenwaage). Das lateinische Wort bilanx bedeutet Doppelwaage. BilanzAktivaPassivaDiese Seite gibt Auskunft über die Vermögensformen bzw. den Vermögensaufbau des Unternehmens.Diese Seite gibt Auskunft über die Vermögensquellen bzw. den Kapitalaufbau des Unternehmens.Hier sieht man also die Mittelverwendung bzw. Investierung des Unternehmens.Hier sieht man also die Mittelherkunft bzw. Finanzierung des Unternehmens.Diese Seite wird unterteilt in:- Anlagevermögen und - UmlaufvermögenDiese Seite wird unterteilt in: - Eigenkapital und - FremdkapitalDiese Seite ist nach der Flüssigkeit (Liquidierbarkeit) geordnet.Diese Seite ist nach der Fälligkeit geordnet.Einfach ausgedrückt steht hier das, was in dem Laden vorhanden ist.Einfach ausgedrückt steht hier, wem der Laden eigentlich gehört. Nach § 247 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Daraus lassen sich folgende zwei grundlegende Bilanzgleichungen ableiten:
Damit ergibt sich folgendes Grundschema: BilanzAktivaPassivaA AnlagevermögenB Umlaufvermögen C Aktive RechnungsabgrenzungA Eigenkapital B Fremdkapital C Passive RechnungsabgrenzungSummeSumme Anlage- und UmlaufvermögenFür die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nicht die Art des Gegenstands sondern dessen Verwendung (Nutzungsabsicht) entscheidend. Unter dem Anlagevermögen sind alle Vermögensgegenstände einzuordnen, die dauerhaft dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen bildet also die Grundlage der Betriebsbereitschaft. Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko. Zum Umlaufvermögen gehören alle Vermögenswerte, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben. Ein Schreibtisch kann von einem Büromöbelhändler sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen erfasst werden. Die Nutzungsabsicht entscheidet.
Warenvorräte binden meist unnötig viel Liquidität. Maßnahmen zur Reduzierung des Lagerbestandes müssen aber aufeinander abgestimmt sein. Eigenkapital und FremdkapitalDas Eigenkapital steht im Eigentum des Eigentümers (der Gesellschafter) und muss nicht zurückgezahlt werden. Unter Fremdkapital sind Finanzierungsmittel aufzuführen, die einem externen Kapitalgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuzahlen sind. Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur und besteht aus folgenden drei Teilen: Vermögenunterteilt in Anlagevermögen und Umlaufvermögen- Schuldenunterteilt in langfristig und kurzfristig= Eigenkapital (Reinvermögen)Vermögen - Schulden = ReinvermögenGrafische Darstellung: Der § 268 Abs. 3 HGB schreibt vor: Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluß der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Fremd- und Eigenkapital sind in den Aktiva gebunden. Das Eigenkapital ist also (in der Regel) nicht als Geldbetrag im Unternehmen vorhanden und kann damit auch nicht bar entnommen werden. RechnungsabgrenzungspostenUnter den Rechnungsabgrenzungsposten stehen Vorauszahlungen im alten Jahr, die Aufwendungen oder Erlöse im neuen Jahr betreffen. Es sind sogenannte transitorische Posten (transitorisch = hinüberreichen). Die Notwendigkeit der Bildung dieser Posten ergibt sich aus der Forderung nach einer periodengerechten Erfolgsermittlung. Das Thema wird im Kapitel Jahresabschluss ausführlich behandelt. Gliederung der BilanzDie Gliederung der Bilanz ist abhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Wir unterscheiden im Weiteren zwischen 2 Gruppen:
Verkürzte Darstellung der Bilanz für KleinstkapitalgesellschaftenAktivaPassivaA. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzgliederung für kleine KapitalgesellschaftenAktivaPassivaA. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände B. Umlaufvermögen I. Vorräte C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Passive latente Steuern Bilanzgliederung für große und mittelgroße KapitalgesellschaftenAktivaPassivaA. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
II. Sachanlagen:
III. Finanzanlagen:
B. Umlaufvermögen: I. Vorräte:
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
III. Wertpapiere:
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung A. Eigenkapital: I. Gezeichnetes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen:
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. B. Rückstellungen:
C. Verbindlichkeiten:
D. Rechnungsabgrenzungsposten. E. Passive latente Steuern Entsprechend dem Ausweis in der Bilanz werden offene Rücklagen (nur bei Kapitalgesellschaften) und stille Rücklagen (stille Reserven) unterschieden. Stille Rücklagen (Stille Reserven) sind nicht aus der Bilanz ersichtliche Bestandteile des Eigenkapitals. Diese können durch eine Unterbewertung von Vermögenswerten oder eine Überbewertung von Schulden entstehen. Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung in der Buchführung! © 2009-2021 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Buchführungslexikon - Cookie Einstellungen verwalten Wo steht Kapital in der Bilanz?Die Bilanz stellt Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenüber. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, auf der Passivseite zeigt die Bilanz das Kapital. Die beiden Bilanzseiten müssen ausgeglichen sein und sind nach dem Prinzip einer Waage aufgebaut.
Was ist das Kapital einfach erklärt?Der Begriff Kapital steht in der Finanzwelt synonym für die Begriffe Geld oder Vermögen. Bei Geldanlagen bezeichnet das Kapital den angelegten Geldbetrag. Ziel ist es, mit dem Kapital Erträge zu erwirtschaften, etwa in Form von Zinsen, und das Vermögen damit zu vermehren.
Was gilt als Kapital?Kapital ist in der Volkswirtschaftslehre ein Produktionsfaktor. Das Kapital beschreibt in diesem Zusammenhang den Bestand an Produktionsmitteln, der Güter oder Dienstleistungen, die zur Herstellung verwendet werden können. Dazu zählt nicht nur Geld: Maschinen.
Was bedeutet Kapital in der Buchhaltung?im betriebswirtschaftlichen Sinn die Summe aller langfristig nutzbaren Produktionsmittel (Betriebsmittel). Dazu gehören Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Geschäftsausstattung. In der Bilanz (siehe dort) erscheinen diese im Anlagevermögen.
|