Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, stellen sich viele Fragen. Zum Beispiel, wer die Betreuung übernimmt und ob die oder der Pflegebedürftige in ihrer bzw. seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Ihre BKK VBU ist in dieser Situation für Sie da. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stellt die Pflegekasse finanzielle Mittel bereit, um die bestmögliche Versorgung bei der häuslichen Pflege zu gewährleisten. Show
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Für wen sind Pflegegeldleistungen relevant?
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage! Jetzt chatten Alles über PflegegeldPflegegeld ist dann relevant, wenn die oder der Pflegebedürftige zu Hause und privat gepflegt wird. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Umfang und Beantragung direkt bei der BKK VBU Pflegekasse. Zum Pflegegeld Pflegegeld beantragenLaden Sie den entsprechenden Pflegeantrag herunter und senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail zu. Zu den Pflegeanträgen Häufige FragenErhalte ich Pflegegeld auch während einer Kurzzeitpflege?Für die Dauer der Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird Ihnen das volle Pflegegeld ausbezahlt. Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson). Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchten, müssen als „pflegebedürftig“ eingestuft werden. Hilfsbedürftige Personen müssen zu diesem Zweck bei der zuständigen Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen (früher Pflegestufe). In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, worauf Sie achten müssen und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Das Wichtigste in Kürze
Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellenUm Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für den Erhalt einer Pflegestufe (seit 2017 Pflegegrad) muss eine Person nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sein. Den Umfang der Geld- und Sachleistungen bestimmt der Pflegegrad, in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden. Es gibt 5 Pflegegrade (Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die bezogen werden können. Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?Stellen Sie den Pflegeantrag rechtzeitig, das heißt, so früh wie möglich. Oft ist Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess. Warten Sie mit dem Beantragen von Pflegeleistungen nicht, bis Sie oder eine angehörige Person nichts mehr selbständig machen können. Bereits ab Pflegegrad 1 können Leistungen bezogen werden. Tritt der Pflegefall plötzlich ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, sollten Sie frühzeitig eine Pflegestufe in Betracht ziehen. Welchen Pflegegrad Sie erhalten, wird in der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt. Den Termin für das Pflegegutachten erhalten Sie im Anschluss an die Antragstellung automatisch. Folgende Tabelle zeigt, welche Beeinträchtigung voraussichtlich zu welchem Pflegegrad führt. Die Punkte werden bei der Pflegegradbegutachtung erteilt. Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit12,5 bis unter 27 PunktePflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit27 bis unter 47,5 PunktePflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit47,5 bis unter 70 PunktePflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit70 bis unter 90 PunktePflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100 Punkte Wo stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, können Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse wenden. Diese reicht den Antrag an die Pflegekasse weiter. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Wichtig ist, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse automatisch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse sind. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des MDK mit der Begutachtung des Antrags beauftragt. Bei privatversicherten Antragsstellern wird eine Firma namens MEDICPROOF mit der Prüfung des Antrags betraut. Ebenfalls interessant
Wie stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?Der Antrag auf eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad kann formlos gestellt werden. Sie können die Pflegeleistungen folglich per Telefon, Email oder schriftlich per Brief beantragen. TIPP: Wir empfehlen den Antrag schriftlich zu übermitteln, da Sie telefonisch nicht nachweisen können, wann Sie die Leistungen beantragt haben. Der Zeitpunkt ist später wichtig, da erst ab Antragstellung Leistungen bezogen werden können. Im Formular zum Pflegegrad Antrag müssen sie selbstverständlich persönliche Angaben machen. Außerdem geben Sie an, welche Leistungen Sie beantragen möchten. Dazu ist es nötig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie ambulant oder stationär betreut werden. Erfolgt die Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige oder einen Pflegedienst? Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die möglichen Pflegeleistungen sowie deren Kombinationsmöglichkeiten. Das Ausfüllen des Pflegeantrages kann kompliziert sein. Sind Sie unsicher, suchen Sie sich Hilfe bei Ihrer Pflegekasse, Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei und steht jedem Menschen zu. Mehr erfahren Adresse & Kontakt aller Pflegestützpunkte in DeutschlandTipps und Hinweise: So stellen Sie den Antrag richtigMerken Sie sich: Sie haben einen Anspruch auf Beratung. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen spätestens 14 Tage nach Antragstellung eine*n Ansprechpartner*in zu nennen. Nutzen Sie darüber hinaus auch die Angebote von Pflegestützpunkten und Beratungsstellen. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Krankenversicherung. Hinweise zum Pflegegrad FormularIm Folgenden haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengefasst.
Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen
Wichtig! Sollte der Antragsstellungszeitraum von 5 Wochen überschritten werden, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Versäumnis auf die Pflegekasse zurückzuführen ist. Wird die Frist von 5 Wochen aufgrund des Antragstellers nicht eingehalten, besteht kein Recht auf die 70 Euro. Pflegegrad beantragen – AntragSie möchten wissen, wie das Formular aussieht, dass Sie für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen ausfüllen müssen? Im Folgenden sehen Sie ein Musterbeispiel mit Ausfüllhilfe. Download als PDF (617 KB)Was passiert, nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben? Ist die persönliche Prüfung durch den Gutachter des MDK abgeschlossen, bearbeitet die jeweilige Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung. Innerhalb von fünf Wochen sollten Sie eine Nachricht von der Pflegekasse erhalten. Das Pflegegutachten erhalten Sie in den meisten Fällen auf dem Postweg. Dieses gibt dann Auskunft über den erreichten Pflegegrad. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Widerspruch gegen die Einstufung einreichenInnerhalb eines Monats (4 Wochen) kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden, wenn man das Gefühl hat, dass die Einstufung nicht der eigentlichen Hilfsbedürftigkeit entspricht. Die gleiche Widerspruchsfrist gilt für Fälle, in denen erst gar kein Pflegegrad vergeben wurde. Als Begründung für Ihren Widerspruch sollten Sie das vom MDK erstellte Gutachten vorliegen haben. Sollte Ihnen dieses noch nicht zugestellt worden sein, fordern Sie dieses unbedingt an. Auch Gegengutachten von unabhängigen Beratern können für die Begründung eine unterstützende Wirkung haben. Nachdem Widerspruch eingelegt wurde, erfolgt eine erneute Begutachtung durch den MDK. Welche Leistungen können Sie erwarten?Mit der Pflegereform 2017 wurde es einfacher als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Dennoch sollte beachtet werden, dass der Grundsatz der Pflegekassen „ambulante vor stationärer Pflege“ sich auf die gewährleisteten Leistungsansprüche auswirkt. Leistungen, die die häusliche Pflege betreffen, fallen, im Gegensatz zu 2016, höher aus. Während Leistungen für die (teil-)stationäre Pflege geringer wurden. Eine Übersicht der Pflegeleistungen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegesachleistungen. Das könnte Sie auch interessieren
FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad Antrag
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