Wer ist meine pflegekasse

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, stellen sich viele Fragen. Zum Beispiel, wer die Betreuung übernimmt und ob die oder der Pflegebedürftige in ihrer bzw. seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Ihre BKK VBU ist in dieser Situation für Sie da. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stellt die Pflegekasse finanzielle Mittel bereit, um die bestmögliche Versorgung bei der häuslichen Pflege zu gewährleisten.

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Für wen sind Pflegegeldleistungen relevant?

  • Für Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Wohnung leben können und durch private Pflegepersonen betreut werden

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Alles über Pflegegeld

Pflegegeld ist dann relevant, wenn die oder der Pflegebedürftige zu Hause und privat gepflegt wird. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Umfang und Beantragung direkt bei der BKK VBU Pflegekasse.

Zum Pflegegeld

Pflegegeld beantragen

Laden Sie den entsprechenden Pflegeantrag herunter und senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail zu.

Zu den Pflegeanträgen

Häufige Fragen

Erhalte ich Pflegegeld auch während einer Kurzzeitpflege?

Für die Dauer der Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege wird Ihnen das volle Pflegegeld ausbezahlt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson).

Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchten, müssen als „pflegebedürftig“ eingestuft werden. Hilfsbedürftige Personen müssen zu diesem Zweck bei der zuständigen Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen (früher Pflegestufe).

In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, worauf Sie achten müssen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag auf Pflegestufe wird bei der Pflegekasse gestellt
  • Ihre Krankenkasse ist auch Ihre Pflegekasse
  • Sie können den Antrag telefonisch der formlos schriftlich stellen
  • Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, bekommen Sie einen Termin zur Pflegebegutachtung

Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen

Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für den Erhalt einer Pflegestufe (seit 2017 Pflegegrad) muss eine Person nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sein.

Den Umfang der Geld- und Sachleistungen bestimmt der Pflegegrad, in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden. Es gibt 5 Pflegegrade (Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die bezogen werden können.

Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Stellen Sie den Pflegeantrag rechtzeitig, das heißt, so früh wie möglich. Oft ist Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess. Warten Sie mit dem Beantragen von Pflegeleistungen nicht, bis Sie oder eine angehörige Person nichts mehr selbständig machen können. Bereits ab Pflegegrad 1 können Leistungen bezogen werden. Tritt der Pflegefall plötzlich ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, sollten Sie frühzeitig eine Pflegestufe in Betracht ziehen.

Welchen Pflegegrad Sie erhalten, wird in der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt. Den Termin für das Pflegegutachten erhalten Sie im Anschluss an die Antragstellung automatisch.

Folgende Tabelle zeigt, welche Beeinträchtigung voraussichtlich zu welchem Pflegegrad führt. Die Punkte werden bei der Pflegegradbegutachtung erteilt.

Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit12,5 bis unter 27 PunktePflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit27 bis unter 47,5 PunktePflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit47,5 bis unter 70 PunktePflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit70 bis unter 90 PunktePflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100 Punkte

Wo stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, können Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse wenden. Diese reicht den Antrag an die Pflegekasse weiter. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Wichtig ist, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse automatisch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse sind. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des MDK mit der Begutachtung des Antrags beauftragt. Bei privatversicherten Antragsstellern wird eine Firma namens MEDICPROOF mit der Prüfung des Antrags betraut.

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Wie stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Der Antrag auf eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad kann formlos gestellt werden. Sie können die Pflegeleistungen folglich per Telefon, Email oder schriftlich per Brief beantragen.

TIPP: Wir empfehlen den Antrag schriftlich zu übermitteln, da Sie telefonisch nicht nachweisen können, wann Sie die Leistungen beantragt haben. Der Zeitpunkt ist später wichtig, da erst ab Antragstellung Leistungen bezogen werden können. 

Im Formular zum Pflegegrad Antrag müssen sie selbstverständlich persönliche Angaben machen. Außerdem geben Sie an, welche Leistungen Sie beantragen möchten. Dazu ist es nötig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie ambulant oder stationär betreut werden. Erfolgt die Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige oder einen Pflegedienst?

Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die möglichen Pflegeleistungen sowie deren Kombinationsmöglichkeiten. Das Ausfüllen des Pflegeantrages kann kompliziert sein. Sind Sie unsicher, suchen Sie sich Hilfe bei Ihrer Pflegekasse, Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei und steht jedem Menschen zu.

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Tipps und Hinweise: So stellen Sie den Antrag richtig

Merken Sie sich: Sie haben einen Anspruch auf Beratung. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen spätestens 14 Tage nach Antragstellung eine*n Ansprechpartner*in zu nennen. Nutzen Sie darüber hinaus auch die Angebote von Pflegestützpunkten und Beratungsstellen. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Krankenversicherung.

Hinweise zum Pflegegrad Formular

Im Folgenden haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengefasst.

  • Art des Antrages
    Sie müssen entscheiden, ob es sich um einen Erstantrag (die betroffene Person hat bisher keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten), eine Höherstufung des bestehenden Pflegegrades (die betroffene Person hat bereits einen anerkannten Pflegegrad, die Einschränkungen haben sich jedoch verschlechtert und Sie beantragen einen höheren Pflegegrad) oder eine Anpassung der Pflegeleistungen (die Art der Leistungen soll wechseln. Beispiel: die betroffene Person wurde bisher von Angehörigen gepflegt, dies soll nun ein Pflegedienst übernehmen) handelt.
  • Persönliche Angaben
    Im Antrag müssen Sie Angaben zur pflegebedürftigen Person und zur ggf. bevollmächtigten Person machen. Hierzu zählen unter anderem: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Versichertennummer).
  • Leistungsarten
    Folgende Leistungsarten können beantragt werden, wenn Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen:
    Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachtpflege, Kombinationsleistungen, vollstationäre Pflege
  • Art der Pflege
    Zusätzlich machen Sie Angaben zur Art der Pflege. Dabei entscheiden Sie, ob Sie ambulant (durch Angehörige oder einen Pflegedienst), oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden wollen.
  • Angaben zu weiteren Leistungsträgern
    Wenn möglich geben Sie an, ob es Ursachen für die Pflegebedürftigkeit gibt, wie etwa ein Unfall, Krankheit (bspw. Schlaganfall) oder ähnlich und ob Sie bereits Leistungen von anderen Trägern beziehen.
  • Abschließenden Daten
    Am Ende geben Sie noch Ihre Kontodaten und die Daten zur Terminvereinbarung mit dem MDK zur Pflegebegutachtung an und stimmen den Datenschutzrichtlinien zu.

Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen

  1. Vor Antragsstellung sollte unbedingt festgelegt werden, wer die pflegebedürftige Person betreut. Für die häusliche Pflege kommen pflegende Angehörige und/oder ein ambulanter Pflegedienst infrage. Auch die Anstellung einer polnischen Pflegekraft wäre denkbar. Soll die Pflege teil- oder vollstationär erfolgen, muss eine geeignete Pflegeeinrichtung gefunden werden.
  2. Um die eingeschränkte Selbstständigkeit zu belegen, sollten Gutachten, Röntgenbilder usw. gesammelt und aufbewahrt werden. Der behandelnde Arzt sollte unbedingt über die Antragsstellung informiert werden. Er kann gegebenenfalls Dokumente zur Verfügung stellen, die die Pflegebedürftigkeit attestieren.
  3. Im nächsten Schritt sollte ein formloser Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der formlose Antrag kann schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Mit Einreichen des Antrages sollten Sie anfangen ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses kann als Argumentationsgrundlage während des Prüftermins genutzt werden.
  4. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachter des MDK mit der Pflegegrad Begutachtung beauftragt. Zu diesem Zweck prüft der Gutachter bei einem persönlichen Besuch mit Hilfe des NBA die noch bestehende Selbstständigkeit. Gutachter des MDK sind in den meisten Fällen speziell ausgebildete Pflegefachkräfte und in seltenen Fällen Ärzte bzw. Ärztinnen. Der Termin für den Hausbesuch vereinbart der MDK schriftlich und/oder telefonisch mit dem Antragssteller/Betreuer.
  5. Stellen Sie sicher, dass der Antragssteller (die pflegebedürftige Person) diesen Termin nicht alleine wahrnimmt. Viele Betroffene beschönigen während der Begutachtung Ihre Situation, was sich negativ auf die Bestimmung des Pflegegrades auswirken kann. Am besten ist die mit der Pflege beauftragte Person ebenfalls anwesend. Wie lange der Hausbesuch dauert, kann noch nicht genau festgelegt werden. Bis Ende 2016 dauerte die Begutachtung bis zu einer Stunde.
  6. Ist die Begutachtung vorbei, übermittelt der Gutachter das ermittelte Prüfergebnis an die Pflegekasse. Nachdem die Pflegekasse das Ergebnis des Gutachters geprüft hat, wird Ihnen das Ergebnis, in Form des erhaltenen Pflegegrades, mitgeteilt. Der gesamte Prozess zur Antragsstellung kann bis zu maximal 5 Wochen dauern. Der Zeitraum von 5 Wochen beginnt mit Eingang des Antrags bei der Kasse und endet mit dem Ausstellungsdatum des Prüfungsergebnisses.

Wichtig! Sollte der Antragsstellungszeitraum von 5 Wochen überschritten werden, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Versäumnis auf die Pflegekasse zurückzuführen ist. Wird die Frist von 5 Wochen aufgrund des Antragstellers nicht eingehalten, besteht kein Recht auf die 70 Euro.

Pflegegrad beantragen – Antrag

Sie möchten wissen, wie das Formular aussieht, dass Sie für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen ausfüllen müssen? Im Folgenden sehen Sie ein Musterbeispiel mit Ausfüllhilfe.

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Was passiert, nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben?

Ist die persönliche Prüfung durch den Gutachter des MDK abgeschlossen, bearbeitet die jeweilige Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung. Innerhalb von fünf Wochen sollten Sie eine Nachricht von der Pflegekasse erhalten.

Das Pflegegutachten erhalten Sie in den meisten Fällen auf dem Postweg. Dieses gibt dann Auskunft über den erreichten Pflegegrad. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie Widerspruch einlegen.

Widerspruch gegen die Einstufung einreichen

Innerhalb eines Monats (4 Wochen) kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden, wenn man das Gefühl hat, dass die Einstufung nicht der eigentlichen Hilfsbedürftigkeit entspricht. Die gleiche Widerspruchsfrist gilt für Fälle, in denen erst gar kein Pflegegrad vergeben wurde.

Als Begründung für Ihren Widerspruch sollten Sie das vom MDK erstellte Gutachten vorliegen haben. Sollte Ihnen dieses noch nicht zugestellt worden sein, fordern Sie dieses unbedingt an. Auch Gegengutachten von unabhängigen Beratern können für die Begründung eine unterstützende Wirkung haben.

Nachdem Widerspruch eingelegt wurde, erfolgt eine erneute Begutachtung durch den MDK.

Welche Leistungen können Sie erwarten?

Mit der Pflegereform 2017 wurde es einfacher als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Dennoch sollte beachtet werden, dass der Grundsatz der Pflegekassen „ambulante vor stationärer Pflege“ sich auf die gewährleisteten Leistungsansprüche auswirkt. Leistungen, die die häusliche Pflege betreffen, fallen, im Gegensatz zu 2016, höher aus. Während Leistungen für die (teil-)stationäre Pflege geringer wurden. Eine Übersicht der Pflegeleistungen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegesachleistungen.

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FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad Antrag

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegestufe?

    Den Antrag auf Pflegestufe (jetzt Pflegegrad) stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur Pflegegrad Begutachtung.

  • Wie und wo beantrage ich eine Pflegestufe?

    Den Antrag können Sie formlos per Telefon, per Email oder schriftlich per Brief oder Fax stellen. Um den Zeitpunkt der Antragstellung nachweisen zu können, ist eine schriftliche Variante empfehlenswert.

  • Wann kann man eine Pflegestufe beantragen?

    Der Antrag auf Pflegeleistungen sollte rechtzeitig gestellt werden. Befassen Sie sich frühzeitig mit dem Thema, sollten Sie das Gefühl haben, eine Pflegebedürftigkeit bahnt sich an. Ein Pflegefall kann auch plötzlich eintreten. In dem Fall sollten Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen.

  • Wie fülle ich Antrag auf Pflegegrad aus?

    Das Formular ist selbsterklärend. Benötigen Sie jedoch Hilfe beim Ausfüllen, hilft Ihnen Ihre Pflegekasse oder Beratungsstellen wie etwa ein Pflegestützpunk gerne weiter.

    Wo finde ich meine Pflegeversicherung?

    Mehr zum Thema Pflegeversicherung und welche Pflegeleistungen es gibt, erfahren Sie auf gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine telefonische Beratung und Hilfe bei allen Fragen zum Thema Pflege und Hilfe im Alter, erhalten Sie beim Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums.

    Was zählt die Pflegekasse?

    Zu Pflegeleistungen gehören alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch haben. Von der Pflegeversicherung werden per Gesetz grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften übernommen.

    Wer bekommt das Pflegegeld von der Pflegekasse?

    Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.

    Welchen Pflegegrad habe ich?

    Pflegegrad Punkte Tabelle.