Was ist der unterschied zwischen neuroderm mandelöl und triclosan neuroderm

Neben den Inhaltsstoffen die unserer Haut nachweislich gut tun, sie schöner und gesünder machen, also sog. un-bedenkliche Inhalsstoffe, enthalten viele Kosmetikprodukte auch eine Vielzahl von Stoffen die als bedenklich gelten, also sog. bedenkliche Inhaltsstoffe. Darunter fallen Substanzen, die z.B. in Verdacht stehen die Hautflora zu schädigen, den Alterungsprozess der Haut zu beschleunigen, Allergien zu verursachen, das Erbgut zu verändern, fruchtschädigend und sogar krebserregend zu wirken.

Der Hautschutzengels hat hierzu eine klare Meinung: solange keine eindeutigen Langzeitstudien mit klarem Ergebnis vorliegen, die die Unbedenklichkeit dieser Substanzen belegen, ist von einer Verwendung entsprechender Produkte eher abzuraten, wenn es Alternativen gibt. In der Kosmetik ist weniger oft mehr. Je reizarmer und hautschonender die Produkte zusammengesetzte sind, desto besser für die Haut.


Die gängigsten Substanzen, die als bedenkliche Inhaltsstoffe gelten, hat der Hautschutzengel hier zusammengefasst. Das sind jedoch bei Weitem nicht alle. Erfahre hier ? welche bedenklich ? welche nicht-bedenklich ? sind: INCI-Tester.

Bedenklichste Inhaltsstoffe auf einen Blick:

Aluminium, Aluminiumsalze (Antimikrobieller Stoff, Antitranspirant):
die tolerierbare Aufnahme von Aluminium, kann bei der Verwendung von aluminiumhaltigen Kosmetikprodukten überschritten werden. Der Zusammenhang mit Erkrankungen wie Brustkrebs und Alzheimer ist ungeklärt.

- Aluminum Chlorohydrate
- Aluminum Chloride
- Alcloxa
- Aldioxa
- Alaun
- Aluminum Hydroxide
- CI 77000
- CI 77002

Synthetische UV-Filter (Lichtschutz):
steht in Verdacht wie ein Hormon zu wirken und/oder zellverändernd und krebserregend zu sein.

Synthetische Antioxidanten (Vitamin-Ersatz): 

gelten als fruchtschädigend und erbgutverändernd, daher für die meisten Lebensmitteln schon seit Jahren verboten.

gelten als allergisierend, krebserregend oder toxisch.

Lösungsmittel:
können bei sensiblen Hauttypen zu andauernden Hautprobleme wie Rötungen, Reizungen, Pickelchen, Unterlagerungen und Entzündungen führen.

- Butylene Glycol
- Dipropylene Glycol
- Hexylene Glycol
- Methylpropanediol
- Phenoxyethanol
- Propylene Glycol

Mineralöl / Erdöl / Paraffin / Vaseline (Fettstoff):
je nach Einsatzkonzentration, kann es die Poren verschließen und die natürliche Hautatmung unterbinden. Langfristig kann der Hautzustand stark geschädigt werden, was eine Austrocknung der Haut, mit gleichzeitiger Abhängigkeit vom entsprechenden Produkt zur Folge haben kann. Mineralöl enthält keinerlei Mineralien, Vitamine oder Nährstoffe.

Parabene (Konservierungsmittel):

steht in Verdacht wie ein Hormon zu wirken.

Phthalate (Weichmacher):
häufig an dem Wortbestandteil “Phthalate“ zu erkennen; stehen diese in Verdacht Unfruchtbarkeit zu fördern, wie ein Hormon zu wirken und krebserregend zu sein.

- Butyl Benzyl Phthalate (BBP)

häufig an den Wortbestandteilen "PEG" und "PPG" zu erkennen; machen die Haut durchlässiger für schädliche, allergisierende und krebserregende Stoffe, einige betäuben sogar die Hautoberfläche (um mögliche Hautreaktionen zu unterbinden, z.B. in Kindershampoos zu finden).

Silikon (Fettstoff):
häufig an den Endungen "cone" zu erkennen. Silikon sind Mineralölprodukte, die je nach Einsatzkonzentration die Poren verschließen und die natürliche Hautatmung unterbinden können. Langfristig kann der Hautzustand stark geschädigt werden, was eine Austrocknung der Haut, mit gleichzeitiger Abhängigkeit vom entsprechenden Produkt zur Folge haben kann. Abgesehen von einem kurzfristig angenehm wirkendem Hautgefühl, haben Silikone keinerlei positive Wirkung auf die Haut.

- Amodimethicone

Parfüm (Duftstoff):
einige standardmäßig eingesetzten Duftstoffe haben ein besonders hohes Reizungs- und Allergiepotenzial und lösen häufig Unverträglichkeiten auch bei Nicht-Allergikern aus. Die Reaktion sind u.a. eine schuppende oder juckende Kopfhaut, sowie ein gerötetes, gereiztes und unrein wirkendes Hautbild. Es bestehen zudem Hinweise auf eine fortpflanzungsschädigende Wirkung.

- Butylphenyl Methylpropional (Lilial)
- Propanal (Lilial)
- 2,4-Dimethyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral)
- Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral)
- Evernia Furfuracea Extract (Baummoos)
- Evernia Prunastri Extract (Eichenmoos)
- Hydroxycitronellal (Maiglöckchenduft)
- Isoeugenol (Gewürznelkenduft)
- Cinnamyl Alcohol (Zimtalkohol)

Quelle: Kosmetik-Inhaltsstoffe von A bis Z: Der kritische Ratgeber, H. Knieriemen, P. S. Pfyl; ÖKO-TEST

In den letzten zehn Jahren hat sich die Verordnungspraxis bei den Dermatologen durch den Einsatz von Systemtherapeutika z. B. Biologika grundlegend geändert. Trotzdem sind ca. 30% aller Verordnungen bei den Dermatologen Rezepturen. In der dermatologischen Facharztausbildung wurde die Lokaltherapie einige Jahre vernachlässigt. Mittlerweile werden für Ärzte Möglichkeiten angeboten, die diese Kenntnisse wieder intensivieren: Sie können sich im Sonderreferat „Dermatologische Rezepturen“ vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen Hilfe holen, und es gibt ein neues Curriculum der Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) zum Thema Rezeptieren. Weiterhin werden Tandemveranstaltungen mit Apothekern und Dermatologen angeboten. Hier wird Wissenswertes zu dermatologischen Krankheitsbildern mit aktuellen Rezepturbeispielen erläutert. Die Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) bietet mit ihrer Fachgruppe für Magistralrezepturen eine interessante Plattform, um sich auszutauschen und Vorschläge zu entwickeln, wie man therapeutische Nischen gerade im Kindesalter durch Rezepturen schließen kann. Das heißt, wenn zum Beispiel für Kinder kein adäquates Fertigarzneimittel vorhanden ist, auch wenn der Wirkstoff nicht in der erforderlichen Konzentration in einem Fertigarzneimittel vorliegt oder wenn bei Verordnung größerer Mengen die Rezeptur erheblich kostengünstiger wird. Gerade bei chronischen Hauterkrankungen kann so auch die Adhärenz erhöht werden. Grundsätzlich gilt, dass die Verordnung einer standardisierten Rezeptur durch den Arzt (Magistralrezeptur) angestrebt werden sollte. Nur wenn keine standardisierte Rezeptur vorhanden ist, sollte eine Individualrezeptur rezeptiert werden. Sobald ein adäquates Fertigarzneimittel vorliegt, sollte auf eine Rezeptur verzichtet werden.

Standardisierte Rezepturen sollten physikalisch, chemisch und mikrobiologisch stabil sein, die Wirkstoffe sollten dem Anwendungszweck entsprechen und den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegeln. Aufgrund möglicher Inkompatibilitäten sollte nur in Ausnahmefällen mehr als ein Wirkstoff in einer Rezeptur verordnet werden. Mit den zur Verfügung stehenden Fertigarzneimitteln kann der Bedarf an Dermatika für Kinder nicht gedeckt werden. Zum einen wird die gewünschte Arzneistoffkonzentration nicht angeboten, zum anderen entsprechen die Grundlagen oft nicht den Bedürfnissen der Kinderhaut. Sie sind komplex zusammengesetzt, enthalten oft Parfüm, Konservierungsmittel, Antioxidanzien, PEG-Emulgatoren oder Mineralölprodukte, die reizend oder allergisierend wirken können. Vor allem Duftstoffe haben hohes allergenes Potenzial. Daher sollten apothekenübliche Grundlagen verwendet werden, die alle frei von Duft- und Farbzusätzen sind. Auf Konservierungsmittel kann zum Beispiel bei wasserhaltigen Zubereitungen (O/W-Cremes, Hydrogele) nicht immer verzichtet werden. Wirkstoffe wie Povidon-Iod, Salicylsäure, Zinkoxid oder Aluminiumchlorid-Hexahydrat sind selbst antimikrobiell wirksam, sodass keine Konservierungsmittel zugesetzt werden müssen. Benzylalkohol als Konservierungsmittel sollte in pädiatrischen Rezepturen nicht eingesetzt werden, da es bei oraler Aufnahme akut toxisch ist und die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann, sodass zentrale Nebenwirkungen möglich sind. Benzylalkohol ist aber in vielen Kosmetikagrundlagen enthalten (z. B. Asche Basis®-Produkte). Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) weist in den entsprechenden „Tabellen für die Rezeptur“ mit dem Hinweis „Cave Pädiatrie, weil toxikologisch relevant“ auf diese mögliche Gefahr hin. Auch Benzoesäure, die häufig in Naturkosmetika als Konservierungsstoff eingesetzt wird, kann Haut und Schleimhäute reizen. Bei Kindern unter zwei Jahren sollte sie nicht eingesetzt werden. Auch für Propylenglycol gilt der Hinweis „Cave Pädiatrie“. Das gilt nur für Oralia und wenige Dermatika, vor allem beim Einsatz von hohen Dosierungen auf kranker Kinderhaut sind unerwünschte systemische Effekte möglich. Für Kinder unter vier Jahren sollten diese Konservierungsstoffe nicht angewendet werden. Ausnahme sind offizinelle Grundlagen wie die Basiscreme DAC. Sie enthält 20% Propylenglycol bezogen auf die Wasserphase. Hier wird die äußere wässrige Phase durch das antimikrobiell wirksame Propylenglycol vor mikrobiellem Befall geschützt, es soll aber in dieser Konzentration nicht hautirritierend wirken.