Was muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?

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Ein Jobwechsel kann neue Perspektiven bieten und eine Chance sein. Doch ist er ein großer Schritt, der gut überlegt sein muss. Denn ist der Job erst einmal gekündigt, gibt es kein Zurück mehr.

Was muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?

Wann ist es Zeit für einen Jobwechsel? Wir geben Ihnen Hinweise, welche Fragen Sie sich zunächst stellen sollten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Foto: Panthermedia.net/gustavofrazao

Es gehört zu jeder Karriere, verschiedene Arbeitgeber im Lebenslauf zu haben. Arbeitgeberwechsel sind keine Brüche im Lebenslauf, sondern Teil von natürlichen Veränderungen, die die meisten im Laufe des Lebens erfahren. Doch ein Jobwechsel ist ein großer Schritt, der gut überlegt sein muss.

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Wann ist es Zeit, den Arbeitgeber zu wechseln?

Die Gründe für einen Jobwechsel können unterschiedlich sein und hängen von der individuellen Situation ab. Neben persönlichen Motiven können bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch unglückliche Umstände zu einem Arbeitgeberwechsel führen – zum Beispiel Insolvenz oder eine Umstrukturierung im Unternehmen. Entscheidend ist aber, dass Ihnen der Job Spaß macht und Sie sich vorstellen können, die Tätigkeit auch noch in den nächsten Jahren auszuüben. Wenn Ihnen diese Vorstellung gefällt, haben Sie den richtigen Job. Stellen Sie sich Ihre Zukunft jedoch anders vor, ist die Zeit für einen Wechsel tatsächlich gekommen.

Auch das Arbeitspensum entscheidet darüber, ob Sie besser den Arbeitgeber wechseln sollten. Wer den ganzen Tag wie ein Hamster in seinem Rad ackert und am Abend erschöpft aufs Sofa fällt, wird früher oder später unglücklich. Zu viel Arbeit macht jede Motivation genauso zunichte wie zu wenig. Spätestens, wenn die Gesundheit leidet, sollten Sie die Notbremse ziehen. Doch so weit muss es nicht kommen. Hören Sie darauf, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Zeit für einen beruflichen Neuanfang gekommen ist – unabhängig von äußerlichen Umständen.

Was muss ich beim Jobwechsel beachten?

Ein Jobwechsel ist eine große und spannende Veränderung, die Schritt für Schritt vorbereitet werden muss. Schließlich sollten Sie vor einem beruflichen Neuanfang den alten Job ordentlich abschließen. Bevor Sie Ihre neue Stelle antreten, kommen deshalb einige Aufgaben auf Sie zu: Der neue Arbeitsvertrag muss unterschrieben, der aktuelle Job fristgerecht gekündigt und ein Arbeitszeugnis angefordert werden. Hinzu kommt der Ausstand im Büro, das letzte Gespräch mit dem Chef und auch die Arbeitsmaterialien müssen noch zurückgegeben werden.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Übergabe: Eine (schriftliche) Übergabe ist für die nachfolgende Person sehr wichtig. Machen Sie eine Übersicht, aus der alle wichtigen Informationen hervorgehen: Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Aufgaben und Ablageorte. Auch Angaben zu wichtigen Projekten sollten Sie nicht vergessen.
    Arbeitszeugnis: Der neue Arbeitgeber möchte in der Regel wissen, welche Leistungen Sie in ihrem alten Job erbracht haben und wie Ihr Ex-Chef ihre Fähigkeiten beurteilt. Fordern Sie daher unbedingt ein Arbeitszeugnis an. Es ist eine wichtige Referenz und vervollständigt Ihre Unterlagen.
  • Resturlaub: Wer innerhalb eines Jahres den Job wechselt und den Resturlaub nicht mehr im alten Betrieb nehmen möchte, kann ihn auch zu seinem neuen Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitnehmen. Wie viele Tage Sie bereits Urlaub genommen haben und wie viele Ihnen noch zustehen, können Sie mit einer Urlaubsbescheinigung nachweisen, die der alte Arbeitgeber ausstellen muss.
    Krankenkasse: Die Krankenkasse muss bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mitgewechselt werden. Endet das Beschäftigungsverhältnis, erhält die Krankenkasse automatisch eine Information vom alten Arbeitgeber. Anschließend erkundigt sie sich bei Ihnen, ob Sie bereits einen neuen Arbeitgeber haben. Ist das der Fall, bekommt dieser von der Krankenkasse alle notwendigen Unterlagen.
  • Arbeitsvertrag: Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch muss noch der Arbeitsvertrag beim künftigen Arbeitgeber unterzeichnet werden. Diesen sollten Sie aufmerksam lesen und auf wichtige Merkmale hin prüfen: Ist das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet? Sind Gehalt und Zusatzleistungen schriftlich festgelegt? Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Fällt Ihnen etwas auf, sollten Sie es ansprechen und über mögliche Änderungen sprechen.
  • Kündigung: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag erfüllen – dazu gehört auch die Kündigungsfrist. Schreiben Sie Ihre Kündigung auch erst, nachdem Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben und verschicken Sie diese per Einschreiben oder geben sie persönlich in der Personalabteilung ab. Wichtig: Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen.

Wie lange sollte man bei einer Firma bleiben?

Es gibt viele Empfehlungen dazu, wie lange jemand in einer Firma bleiben sollte: Einige sind der Meinung, Angestellte sollten mindestens zwei Jahre lang einer Tätigkeit nachgehen, da es sonst dem Lebenslauf schadet. Andere Expertinnen und Experten raten, den Job nach drei Jahren zu wechseln, um Karriere zu machen. Das widerspricht sich zwar nicht, würde aber bedeuten, dass Ihnen für den Jobwechsel nur ein kurzes Zeitfenster bliebe. Und dann gibt es noch diejenigen, die von solchen Ratschlägen überhaupt nichts halten, weil sie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unnötig verunsichern und unter Druck setzen.

Wie lange sollten Sie bis zu einem Jobwechsel warten?

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Fest steht: Wenn Sie sich in Ihrem Job wohlfühlen und alles passt, können Sie dort auch viele Jahre arbeiten.

Wie lange Sie bei einer Firma bleiben, hängt grundsätzlich davon ab, was Sie beruflich erreichen wollen und ob es Möglichkeiten gibt, sich innerhalb des Unternehmens weiterzuentwickeln. Außerdem sollten Sie sich fragen:

Sind Ihnen ein schneller Aufstieg und hohes Gehalt wichtig? Dann werden Sie in den meisten Fällen Ihre Ziele eher erreichen, wenn Sie tatsächlich alle drei bis fünf Jahre den Arbeitgeber wechseln.

Oder macht Sie ein sicherer Job glücklicher, der womöglich mit weniger Stress verbunden ist? In diesem Fall sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und Ihre Expertise gegebenenfalls ausbauen. Es muss nicht immer ein Jobwechsel sein, um die beruflichen Ziele zu erreichen. Und falls Sie es doch planen, sollten Sie es dann tun, wenn Sie glauben, dass für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist.

Vier von zehn Menschen in Deutschland haben ihren aktuellen Job gedanklich schon aufgegeben, so das Ergebnis einer aktuellen Studie zum Phänomen „Innere Kündigung“. Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie innerlich schon gekündigt haben, darüber sprechen Peter Sieben und Wolfgang Schmitz mit der Karriereberaterin Ragnhild Struss und dem Karriereberater Johann Claussen im Podcast „Prototyp“:


Gute Gründe für einen Jobwechsel

Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben schon mindestens einmal darüber nachgedacht, ob der aktuelle Arbeitsplatz der richtige ist. Bleiben oder doch besser gehen? Es gibt einige gute Gründe, die für einen Jobwechsel sprechen:

  1. Gesundheit: Ihre Gesundheit ist das Wichtigste, denn ohne sie ist alles nichts. Deshalb sind gesundheitliche Probleme, die auf den Job zurückzuführen sind, ein wichtiger und guter Grund, um den Arbeitgeber zu wechseln.
  2. Berufliche Weiterentwicklung: Mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen und vor allem neue Erfahrungen: Jeder möchte sich weiterentwickeln und seine Fähigkeiten ausbauen. Ist dies im aktuellen Job nicht möglich und sind die Perspektiven bei einem anderen Arbeitgeber besser, lohnt sich der Jobwechsel.
  3. Familiäre Veränderungen/Umzug: Bei familiären Veränderungen wie der Geburt eines Kindes – und möglicherweise einem damit verbundenen Umzug – kann ein Jobwechsel nötig werden – zum Beispiel mit einem angepassten Arbeitszeitmodell oder einer anderen Tätigkeit.
  4. Internationalisierung: Nicht nur für Fachkräfte kann ein Job im Ausland interessant und zugleich ein gutes Argument für einen Jobwechsel sein – insbesondere dann, wenn der aktuelle Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht anbietet.

Schlechte Gründe für einen Jobwechsel

  1. Gehalt: Natürlich wünscht sich jeder ein angemessenes Gehalt und das ist auch einer der häufigsten Gründe für einen Arbeitgeberwechsel. Seien Sie jedoch ehrlich zu sich selbst: Würde Sie mehr Geld tatsächlicher glücklicher machen?
  2. Frust: Jeder Tag ist anders – auch im Job. Auf ein erreichtes Ziel und positives Feedback können schnell Frust und eine Standpauke des Chefs folgen. Und auch wenn die Frust-Phase etwas länger dauert, sollten Sie dies nicht als Anlass für eine Kündigung nehmen. Der nächste Erfolg kommt bestimmt.
  3. Kritik: Die Firma hat einen wichtigen Kunden verloren und es war vielleicht sogar die eigene Schuld. Klar, dass der Chef da meckert. Grobe Fehler tun weh und lassen an den eigenen Fähigkeiten zweifeln. Doch sie sind menschlich und kein Argument für einen Jobwechsel. Lernen Sie daraus und versuchen Sie, es beim nächsten Mal besser zu machen.
  4. Langeweile: In jedem Job gibt es Phasen, in denen weniger zu tun ist. Doch auch diese Zeiten können mit Aufgaben überbrückt werden, die Sie sich selbst suchen und mit denen Sie sich ebenfalls weiterentwickeln können. Ein Argument für einen neuen Job ist Langeweile aber nicht.

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Wem muss ich Bescheid geben wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

▶︎ Wer erst später erfährt, dass er seinen Job verliert, muss sich innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit melden. ▶︎ Dafür müssen sie nicht persönlich erscheinen: Per Telefon (unter der gebührenfreien Hotline 0800-4 5555 00) oder online funktioniert das auch.

Was muss man beim neuen Arbeitgeber alles abgeben?

Dazu gehören: Persönliche Angaben: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Steueridentifikationsnummer: Diese 11-stellige Nummer finden Ihre Mitarbeiter beispielsweise auf der letzten Lohnsteuerbescheinigung. Weitere Steuerrelevante Daten: Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Konfession.

Wann muss ich Arbeitgeber über neuen Job informieren?

So gestaltest du deinen Abschied Und noch eines: Überstürze es nicht und informiere deinen Chef wirklich erst, sobald dein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet ist! Nicht selten scheitern Verhandlungen noch kurz vor der Unterschrift – und dann stehst du unter Umständen im bisherigen Unternehmen ganz schlecht da.

Wie wechsel ich den Arbeitgeber?

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