Was passiert jetzt mit Stromio Kunden?

Stromanbieter werfen aktuell Millionen Kunden dreist aus deren Altverträgen. Die Unternehmen können die betroffenen Verbraucher nicht mehr mit Strom beliefern, weil die Preise am Handelsmarkt explodieren. CHIP.de sagt, wie Sie jetzt darauf reagieren müssen.

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Stromanbieter Stromio schockte seine etwa zwei Millionen Kunden kurz vor Weihnachten. Der Discounter stellte den Betrieb überraschend ein, warf kurzerhand alle Verbraucher raus und kündigte deren Stromverträge.

"Aufgrund der historisch einmaligen Preisentwicklung im Strommarkt sehen wir uns zu unserem ausdrücklichen Bedauern gezwungen, alle Stromlieferverträge zu beenden", entschuldigte sich Stromio dreist.

Kein Einzelfall. Mittlerweile sind es über 35 Anbieter in Deutschland, die Stromverträge auslaufen ließen, weil sich der Strompreis auf den Beschaffungsmärkten um 400 Prozent verteuert hat. Stromanbieter verdienen unter diesen Bedingungen kaum Geld. Sie reagieren mit Rauswurf.

Weil keine Besserung auf dem Weltmarkt in Sicht ist, sind sich Experten und Verbraucherschützer sicher: Die Spitze des Eisbergs ist noch lange nicht erreicht. In den nächsten Wochen und Monaten könnte es auf dem deutschen Markt möglicherweise bald keinen einzigen Billig-Anbieter mehr geben.

Millionen Haushalte müssen dann für Strom tiefer in die Tasche greifen.

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Was passiert, wenn der Stromanbieter den Vertrag kündigt?

Geht ein Stromanbieter Pleite oder kann er Kunden nicht mehr mit Strom versorgen, springt die Ersatzversorgung ein. Diese übernimmt der Grundversorger Ihrer Region. In den meisten Fällen ist es der örtliche Netzbetreiber - also die Stadtwerke Ihrer Region.

Betroffene Kunden erhalten ab dem Zeitpunkt der Kündigung weiter Strom, allerdings zu völlig anderen Konditionen. Grundgebühr und Arbeitspreis sind dann teurer. Dieser Tarif heißt meistens "Ersatztarif" oder "Ersatzkundentarif".

Vertrag gekündigt? Das müssen Sie jetzt tun

Teilen Sie Ihrem alten Anbieter mit, dass Sie die Kündigung und die Belieferungseinstellung für "nicht zulässig halten".

Sicherheitshalber sollten Sie das Lastschriftmandat kündigen. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank oder deaktivieren Sie das Mandat im Online-Banking. Im Extremfall überweisen Sie weiter Geld an den Anbieter, ohne dass er Sie wirklich mit Strom beliefert. Meldet der Stromanbieter sogar Insolvenz an, fließt die Rückforderung in die Insolvenzmaße. Ihre Rückerstattung erfolgt dann irgendwann in den nächsten drei Jahren, wenn überhaupt.

Wichtig ist außerdem den aktuellen Stromzählerstand mit dem Smartphone abzufotografieren. Notieren Sie sich auch, wann Sie ihn abgelesen haben (Datum und Uhrzeit).

Kontaktieren Sie nun Ihren Grundversorger. Welchen Tarif erhalten Sie? In den meisten Fällen rutschen Sie in den Grundversorgungstarif. Dieser ist teurer als beispielsweise der Klassik- oder Sonder-Tarif. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband bleiben Sie drei Monate in diesem Ersatzkundentarif. Warum also warten? Bitten Sie den Mitarbeiter, Sie in den Sonder- oder Klassik-Tarif aufzunehmen. Klären Sie am Telefon auch Kündigungsfristen und Preisgarantie ab.

Haben Sie die neuen Vertragsdaten (Verbrauch, Arbeitspreis und Grundgebühr) notiert? Dann schauen Sie jetzt in Ihren Altvertrag. Ist die Kündigung (der Rauswurf aus dem Vertrag) rechtmäßig? Im Vertrag sollte eine "ordentliche Kündigung" und eine "außerordentliche Kündigung" genannt sein.

Bei der ordentlichen Kündigung muss eine Frist eingehalten werden, bezieht sich der Anbieter in seinem Schreiben auf eine "außerordentliche Kündigung", dann sollten Sie wissen: "Der wichtige Grund muss so erheblich sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Ende oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann", schreibt die Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Preisentwicklung auf dem weltweiten Strommarkt gehört nicht dazu.

Fordern Sie deshalb Schadenersatz und eine fristgemäße Schlussrechnung bei dem Altanbieter.

Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen fest. Wird diese Frist nicht eingehalten, schicken Sie erneut eine Forderung per Post (Einschreiben) und E-Mail ab. Wird auch diese über einen Monat lang ignoriert, bitten Sie eine Schlichtungsstelle um Rat. Der Service ist kostenlos. Helfen kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle Energie e.V. (Telefon 030 2757 2400).

Was muss in der Schadenersatzforderung stehen?

Schreiben Sie zum Beispiel: "Sie haben am xx.12.2021 den Energievertrag mit mir einseitig aufgekündigt. Anhand der Gründe, die Sie aufführen, kann kein Sonderkündigungsrecht abgeleitet werden. Schließlich ist es Ihr unternehmerisches Risiko, zu welchen Konditionen Sie Ihre Energie einkaufen. Ein wesentlicher Grund gemäß §314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trifft in diesem Fall nicht zu. Vor diesem Recht mache ich mein Recht auf Schadenersatz geltend."

Was müssen Stromio Kunden jetzt tun?

Was sollten betroffene Kunden tun?.
Es besteht kein Grund zur Sorge: Stellt ein Energieversorger die Belieferung ein, zum Beispiel infolge einer Insolvenzanmeldung, fallen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung..
In der Ersatzversorgung werden Strom und Gas vom Grundversorger geliefert..

Was ist bei Stromio los?

Der Energieversorger Stromio hat am 22.12.2021 bundesweit die Belieferung mit Strom eingestellt. Die betroffenen Stromkunden wurden automatisch vom lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert.

Ist Stromio Grünwelt Pleite?

Die beiden Anbieter der Grünwelt GmbH Gas.de und Stromio sind pleite.

Hat Stromio allen Kunden gekündigt?

Kaarst/Düsseldorf – Zehntausende„ Stromio“-Kunden in NRW bekamen in den letzten Tagen überraschende Post: Ihr Vertrag mit dem Anbieter sei gekündigt! Und dabei liefen die abgeschlossenen Verträge teils noch Monate weiter... „Völlig inakzeptabel und nicht zulässig“, meinen Verbraucherschützer.