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10 Kilowatt-Peak: Magische Grenze für PV-AnlagenDie runde „10“ ist bei der Planung von Photovoltaikanlagen in aller Munde. Schaut man sich den PV-Markt genauer an, fällt das große Angebot von Anlagen knapp unterhalb dieser Größe auf. Das ist natürlich kein Zufall. Die 10-kWp-Grenze hat Einfluss auf die Einspeisevergütung, die Gewerbesteuer und – das ist der finanziell interessanteste Aspekt – die Einkommenssteuer. Lesen Sie, warum es sinnvoll ist, die magische 10-kWp-Grenze einzuhalten – und warum Anlagenbetreiber in spe ihre Photovoltaikanlage lieber großzügig bemessen sollten. Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, fotolia.comBis 10-kWp-Anlage: erzielt die höchste EinspeisevergütungDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kennt bei der Einspeisevergütung 3 Klassen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach der Größe der Aufdach-Anlage. Anhand der Zahlen für April 2022 werden die Unterschiede deutlich:
Fazit: Betreiber von kleinen Aufdachanlagen erhalten die relativ höchste Einspeisevergütung. Seitdem die Werte das aktuell niedrige Niveau erreicht haben, ist die Einspeisevergütung allerdings kein bestimmendes Kriterium mehr für die Dimensionierung. 10-kWp-Grenze: befreit von der GewerbesteuerDient die Energiegewinnung der Vermarktung, liegt nach dem GewStG (Gewerbesteuergesetz) ein Gewerbe vor. Unter Umständen erfolgt daraus die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer – inklusive des zu entrichtenden Beitrags. Seit 2019 entbinden PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kWp die Betreiber von dieser Mitgliedschaft und damit auch von der Gewerbeanmeldung. Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro, eine Summe, die Betreiber einer Hausdachanlage niemals erreichen. Kleine PV-Anlagen sind gewerbesteuerfreiFazit: Die 10-kWp-Grenze ist für Kleinanlagenbetreiber eher theoretischer Natur. Selbst wenn das Eigenheim eine größere Dachfläche bietet, würde der Gewinn den Freibetrag nicht überschreiten. bis zu 30% sparen Preise vergleichen: |