Welche bedeutung hat das einzelunternehmen

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff Einzelunternehmen jede selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit einer einzelnen Person bezeichnet. Insbesondere Landwirte, Freiberufler und Gewerbetreibende sind häufig als Einzelunternehmen organisiert. Das Handelsrecht kennt im speziellen den Einzelkaufmann.

Gründung eines Einzelunternehmens

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist sehr einfach, das keine Gesellschaftsverträge oder andere Formalitäten beachtet werden müssen. In der Regel reicht es aus, mit der selbstständigen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit zu beginnen, um den Rechtsstatus eines Einzelunternehmens zu erlangen.

Grundsätzlich gilt jeder, der als einzelne Person selbstständig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, als Einzelunternehmer – sofern er keine andere Rechtsform wählt. Gegebenenfalls können jedoch Berufsvorschriften der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Wege stehen oder Genehmigungen erforderlich sein. Diese Regelungen beziehen sich aber auf den Beruf und die Tätigkeit, nicht aber auf die Rechtsform des Einzelunternehmers.

Haftung eines Einzelunternehmens

Einzelunternehmen unterliegen keiner Haftungsbeschränkung wie sie beispielsweise die Unternehmergesellschaft oder die GmbH vorsehen. Dadurch haftet der Einzelunternehmen in der Regel mit seinem Privatvermögen.

Ein Einzelunternehmer ist eine einzelne natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, eine freiberufliche Tätigkeit ausübt oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führt.

Einzelunternehmer haben in Deutschland eine sehr große Bedeutung, da sie mit etwa 2,2 Millionen knapp 70 % der Unternehmen in Deutschland ausmachen (2013: 67,8 %, Quelle: statistisches Bundesamt).

Da bei einem Einzelunternehmer nur eine Person tätig wird, ist eine Gründung des Unternehmens durch Vertrag nicht nötig.

Pflichten als Einzelunternehmer

Handelt es sich bei dem Einzelunternehmer um einen Istkaufmann oder Kannkaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, muss er seiner Firma die Abkürzung e. K., e. Kfm (eingetragener Kaufmann) oder e. Kfr (eingetragene Kauffrau) hinzufügen.

Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, unterliegt er denselben gesetzlichen Pflichten wie jedes andere Unternehmen. Er unterliegt also der Buchführungspflicht und muss regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen.

Wenn der Einzelunternehmer keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt, muss er sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

In diesem Fall hat er allerdings auch kein Recht, einen Firmennamen zu führen – der Name der Einzelunternehmung ist dann der Name der natürlichen Person.

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt.

Die Haftung ist also nicht nur auf das Betriebsvermögen beschränkt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen des Unternehmers.

Geschäftsführung und Vertretung nach außen

Ein Einzelunternehmer schließt seine Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Er trägt somit das gesamte unternehmerische Risiko.

Zusätzlich hat er die Möglichkeit, seine Geschäfte auch von Angestellten führen zu lassen oder Dritte durch Erteilung von Prokura oder Handlungsvollmachten zur Führung der Geschäfte zu bevollmächtigen.

Vorteile als Einzelunternehmer

  • es ist kein Mindestkapital erforderlich
  • unternehmerische Entscheidungen können unabhängig und schnell getroffen werden
  • schnelle, formlose und günstige Gründung
  • dem Einzelunternehmer stehen alle Gewinne zu

Nachteile als Einzelunternehmer

  • der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
  • die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmens hängt von der Kreditwürdigkeit des Unternehmers ab

Hast du noch Fragen zu dem Thema Rechtsformen und Einzelunternehmung? Dann schau doch in unserem Forum vorbei und ich helfe dir gerne weiter.

Als Einzelunternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, die von einer einzelnen Person gegründet werden.

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Falls Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig machen, gründen Sie automatisch Ihr eigenes Einzelunternehmen bzw. Ihre Einzelfirma und sind somit dessen Inhaber.

Sologründer haben in der Regel keine Geschäftsführer hinter sich, können aber ein Team aufbauen und Mitarbeiter einstellen – entweder zum Zeitpunkt der Gründung oder später. Dem Einzelunternehmer gehört sein Unternehmen zu 100 Prozent selbst.

Rechtsform Einzelunternehmen – Wo liegt der Unterschied zu anderen Rechtsformen?

Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform in Deutschland und unterscheidet sich von anderen Rechtsformen wie UG, GmbH, GbR, AG und SE. Eine Ein-Personen-GmbH und eine Ein-Personen-UG werden von der eigenständigen Rechtsform des Einzelunternehmens abgegrenzt und stattdessen als Ein-Personen-Kapitalgesellschaften bezeichnet.

Wann ist ein Einzelunternehmen kein Einzelunternehmen mehr?

Der Einzelunternehmer muss seine Firma ins Handelsregister eintragen lassen, sobald sie eine bestimmte Größenordnung erreicht hat, die eine kaufmännische Betriebsführung erfordert. Normalerweise liegt diese Grenze bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro.

Einzelunternehmen gründen – Wie werde ich Einzelunternehmer?

Um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu meistern, eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmen bestens, denn der Gründungsvorgang ist simpel und unkompliziert:

  • Als Freiberufler melden Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und erhalten daraufhin eine Steuernummer. Pflicht ist hierbei, diese Steuernummer immer auf den Rechnungen auszuweisen und auch alle weiteren Pflichtangaben zu beachten.

  • Sind Sie ein Kleingewerbetreibender, melden Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Sie können wählen, ob Sie Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen wollen.

  • Eingetragene Kaufleute hingegen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Kosten für den Notar werden dabei von Ihnen selbst getragen.

  • Wichtig zu wissen für die Zukunft ist auch, dass Sie bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt beliebig viele Mitarbeiter beschäftigen können.

Die wichtigsten Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens

Sie sind sich noch nicht sicher, ob sich die Gründung einer Einzelfirma lohnt oder ob Sie doch lieber eine andere Rechtsform wählen sollten? Wir haben für Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile aufgelistet:

Vorteile eines Einzelunternehmens

Einige nennenswerte Vorteile für Sie als angehenden Einzelunternehmer sind die folgenden:

  • Empfehlenswert für den Einstieg: Die Gründung ist formlos, unkompliziert und günstig.

  • Der Gründer hat uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit und ihm allein steht der Gewinn zu.

  • Das Einbringen von Stammkapital ist nicht nötig.

  • Jahresabschlüsse müssen nicht offen vorgelegt werden, Sie ersparen sich also einiges an bürokratischer Arbeit und somit auch so manchen Stress bezüglich der Buchhaltung.

Nachteile einer Einzelfirma

Natürlich gibt es auch einige Schattenseiten, die die Gründung von Einzelunternehmen mit sich bringt:

  • Das Geschäftsrisiko liegt allein beim Gründer. Der Inhaber haftet im Ernstfall mit seinem eigenen Privatvermögen, ein ausreichender Versicherungsschutz ist deshalb ratsam.

  • Eine zweite Entscheidung fehlt, weshalb es teilweise empfehlenswert ist, einen Unternehmensberater hinzuzuziehen.

  • Bei einem Krankheitsfall müssen finanzielle Verluste in Kauf genommen werden.

Unser Fazit zur Einzelfirma

Es ist kein Zufall, dass die meisten Neugründungen als Einzelunternehmen erfolgen. Für Gründer, die ganz unkompliziert (erstmal) alleine in die Unternehmerwelt starten wollen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens deshalb geeignet, weil sie keine hohen Haftungsrisiken zu erwarten haben. Natürlich muss auch ein Einzelunternehmer anfangs einige Hürden überwinden, aber diese gibt es bei jeder Gründung.

Wir empfehlen Ihnen, geeignete Versicherungen abzuschließen, um die Risiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu minimieren. Wenn Sie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie aufgrund von Schäden oder Katastrophen Ihre Geschäftstätigkeit unterbrechen müssen.

Was ist ein Einzelunternehmen einfach erklärt?

Als Einzelunternehmen werden im Allgemeinen also alle Unternehmen bezeichnet, die letztlich von nur einer Person geführt werden – unabhängig von der Rechtsform. Im strengeren Sinne gelten als Einzelunternehmen jedoch nur Betriebe, bei denen der Inhaber mit seinem persönlichen Vermögen haftet.

Welche Vorteile hat das Einzelunternehmen?

Was sind die Vorteile bei Einzelunternehmen?.
Entscheidungsfreiheit und Gewinne. ... .
Niedrigere Gründungskosten und weniger Bürokratie für „Nicht-Kaufleute” ... .
Einfache Buchführung, keine Bilanzierung. ... .
Kein Mindestkapital. ... .
Alleinige Verantwortung..

Was kann ein Einzelunternehmen sein?

Ein Einzelunternehmen wird nur durch eine einzelne, natürliche Person gegründet. Es handelt sich um keine Gesellschaft. Das Einzelunternehmen kann gewerblich, freiberuflich oder auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sein.

Was ist ein Einzelunternehmen Beispiel?

Bei den Einzelunternehmen handelt es sich um eine Rechtsform, die eine einzelne Person gründen kann. Das können beispielsweise Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Dabei wird also das Unternehmen von einer Person ohne weiteres Gründerteam gegründet.