Welche landkreise sind von der 15 km regelung betroffen

Passauer Stadt- und Landkreisbürger dürfen sich wieder unbegrenzt ohne Radius bewegen. Tagesausflüge in den Landkreis und die Stadt sind bis vorerst Sonntag verboten. −Foto: Niedermaier

Die 15-Kilometer-Regelung ist vorerst vom Tisch, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie am Dienstag gekippt. Die PNP hat sich in der Region umgehört, was das nun für Ausflügler bedeutet.

Bürger von Stadt und Landkreis Passau dürfen sich wieder unbegrenzt bewegen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die er gemeinsam mit der Stadt Passau erlassen hat und die touristische Tagesausflüge in den Landkreis – Arztbesuche, Einkäufe und andere wichtige Aktivitäten sind davon ausdrücklich nicht betroffen – verbietet, bleibt allerdings bis Sonntag in Kraft.

Verbote einzelner Landkreise und Städte bleiben bestehen

"Der BayVGH hat den Vollzug der 15-Kilometer-Grenze für touristische Tagesausflüge wegen erheblicher Zweifel an ihrer Bestimmtheit ausgesetzt. Solche Ausflüge sind derzeit wieder ohne Entfernungsgrenze möglich", bestätigt Landratsamtssprecher Christoph Kölbl. "Die Verbote einzelner Landkreise und kreisfreien Städte für touristische Tagesausflüge in deren Gebiete sind von der Entscheidung nicht betroffen und bestehen fort." Diese Regelung hatte auch der Landkreis Passau getroffen. Damit sich die Bürger der Stadt Passau auch außerhalb der Stadt im Landkreisgebiet bewegen konnten, wurde die gemeinsame Lösung gefunden, Stadt und Land als ein Gebiet zu betrachten. "Die gemeinsam gefundene Regelung, dass touristische Tagesausflüge in Stadt und Landkreis Passau untersagt sind, bleibt zunächst unberührt. Abzuwarten ist, ob die Staatsregierung an der Rechtsgrundlage der regionalen Lösung, der am 31. Januar auslaufenden 11. Infektionsschutzverordnung, Änderungen vornimmt", so Kölbl. Davon will man nachfolgende Regelungen abhängig machen.

Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz wichtig

Und auch die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenzwerte sei zu beobachten und ein wichtiges Entscheidungskriterium. Landkreise mit einem Wert von über 200 haben nach der derzeit noch geltenden Verordnung die Möglichkeit, eine Ausschluss-Regelung zu erlassen. Die 15-Kilometer-Regel konnten Landkreise zurücknehmen, wenn ihre Inzidenz mindestens sieben Tage unter 200 lag. Was aber den Ausflugsstopp betrifft, meint Kölbl: "Letztlich gibt es dafür keinen Automatismus und der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt entscheidet über das Außerkrafttreten in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände."

Im Landkreis Passau lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 208,1, in der Stadt bei 181,8. Wie will man das Bündnis handhaben, wenn die Stadt sieben Tage unter der 200er-Marke liegt, der Landkreis aber weiterhin darüber? "Wie sich die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis in den nächsten Tagen und Wochen entwickeln, kann niemand genau vorhersagen", so Kölbl. "Aufgrund der engen Verflechtung von Stadt und Landkreis Passau werden die Inzidenzwerte aber voraussichtlich nicht dauerhaft so weit voneinander abweichen, dass längerfristig keine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Aber auch die Vorgaben der künftig geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung spielen dabei eine Rolle, welche Regelungsnotwendigkeiten und Regelungsmöglichkeiten der Freistaat den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere ab dem 1. Februar gibt."

Wie es die angrenzenden Landkreise handhaben

Die Bürger der an Passau angrenzenden Landkreise dürfen damit auch weiterhin keine Spaziergänge in den Landkreis Passau machen. Umgekehrt jedoch schon: Der Landkreis Freyung-Grafenau war außer für Bewohner angrenzender Gemeinden anderer Landkreise ebenfalls gesperrt, hatte aber seine Allgemeinverfügung schon am Montag aufgehoben, da die Inzidenz hier seit längerem unter 200 liegt.

Ähnlich ist es im Landkreis Deggendorf: Hier war die Allgemeinverfügung genauso streng wie im Landkreis Passau, wurde am Dienstag aber aufgehoben. Im Landkreis Rottal-Inn hingegen war nie ein Verbot touristischer Ausflüge verhängt worden.

Berchtesgadener Land bleibt für Ausflügler gesperrt

Ähnlich wie in Stadt und Landkreis Passau, gilt die 15-Kilometer-Regel für Bürger im Landkreis Berchtesgadener Land nicht mehr. Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die touristische Ausflüge von außerhalb in den Landkreis verbietet, also zum Beispiel von Traunstein nach Berchtesgaden, bleibt jedoch bis zum 31. Januar in Kraft, teilte das Landratsamt auf Nachfrage der PNP mit.

Landkreis Regen plant keine Allgemeinverfügung

Nach dem Wegfall der 15-Kilometer-Regel will der Landkreis Regen vorerst nichts ändern - sie plane keine Allgemeinverfügung, um beispielsweise Ausflügler von auswärts vom Arber oder anderen Ausflugszielen abzuhalten, heißt es aus dem Landratsamt. Man rechne nicht mit übermäßigem Andrang, sagteLandratsamts-Pressesprecher Heiko Langer auf PNP-Nachfrage.

− jf/cav/pnp