Welche steuerklasse wenn ein ehepartner arbeitslos ist

Ja, das Arbeitslosengeld lässt sich in manchen Fällen legal erhöhen! Hier erfahren Sie in welchen Fällen das geht und wann und wie zu handeln ist:

  • Die Arbeitsagentur berechnet das Arbeitslosengeld mit der am 1. Januar eines Jahres gesetzten Steuerklassenkombination. Bis 30.11. eines Jahres (steuerliche Frist) kann unter Ehegatten die Steuerklassenkombination gewechselt werden. In Fällen in denen im oder vor November absehbar ist, dass ein Ehepartner im Folgejahr arbeitslos wird, macht es Sinn die Steuerklassenkombination rechtzeitig zu wechseln, da so das Arbeitslosengeld deutlich höher ausfällt.
  • Das ist zu tun: Spätestens im November wählt der Besserverdienende die Steuerklasse 5 und der/die arbeitslos werdende wählt die günstige Steuerklasse 3. Folge das ALG1 im Folgejahr erhöht sich.
  • Wenn Sie wissen möchten, um wie viel in Ihrem Fall, dann nutzen Sie den ALG-Rechner Ihrer Arbeitsagentur
  • Die Steuernachteile müssen zwar in Kauf genommen werden, doch die zu viel bezahlte Steuer wird durch die Abgabe einer Steuererklärung wieder zurückgezahlt. Die Zeit dazwischen muss durch Ersparnisse oder anderweitig finanziert werden.
  • Der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse ist entscheidend, denn die Arbeitsagentur akzeptiert einen unterjährigen Wechsel grundsätzlich nur, wenn der Wechsel zweckmäßig ist; also zu einer niedrigeren Steuer führen würde. „Dieser vorgeschlagene Wechsel hier“ ist das Gegenteil eines zweckmäßigen Wechsels. Die Steuerklasse am 1.1. kann die Arbeitsagentur nicht ablehnen. Die Arbeitsagentur muss sich nicht an einen unterjährigen Steuerklassenwechsel halten, wenn dieser nicht zweckmäßig ist oder „zu spät“ erfolgt. Da der Wechsel des Besserverdienenden in die schlechtere Steuerklasse nicht zweckmäßig ist, muss vorher gehandelt werden.
  • Zu einem Steuerklassenwechsel „zurück“ kann die Arbeitsagentur nicht zwingen.
  • Häufig stellt sich die Frage wie lange ist die für den „weiterarbeitenden“ schlechte Steuerklasse beizubehalten? Die Antwort lautet: So lange wie die Arbeitslosigkeit dauert. Einen Wechsel zurück würde die Arbeitsagentur als zweckmäßig beurteilen und akzeptieren, das würde aber das Arbeitslosengeld mit sofortiger Wirkung wieder mindern. Es ist also durchzuhalten, bis die Arbeitslosigkeit nicht mehr besteht.
  • Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes durch Zuordnung von Kindern ist im Übrigen auch noch möglich.

Eingestellt am 08.06.2020 von S. Härtl

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21. Mai 2015

VdK erklärt welche Steuerklassenkombination mit dem Partner sinnvoll ist

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der Höhe des Verdienstes sowie von der Steuerklasse des Arbeitsnehmers ab. Wer bereits im Dezember weiß, dass er im nächsten Jahr arbeitslos sein wird, sollte unter bestimmten Umständen die Steuerklasse wechseln.

Welche steuerklasse wenn ein ehepartner arbeitslos ist

Bei Arbeitslosigkeit kann sich die Überprüfung der Steuerklasse lohnen. | © Tim Reckmann/pixelio.de

Der Nettobetrag des Lohns wird von der zu Jahresbeginn zugeordneten Lohnsteuerklasse bestimmt. Deshalb hängt von der Steuerklasse auch die Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Grundsätzlich kann innerhalb eines Kalenderjahres bis zum 30. November die Steuerklassenkombination unter Ehegatten oder Lebenspartner gewechselt werden.

Wer im laufenden Kalenderjahr arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, für den ist der Steuerklassenwechsel nicht immer mit einem direkten Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld verbunden. Denn die Agentur für Arbeit geht bei der Berechnung der Arbeitslosengeldhöhe von der am 1. Januar des jeweiligen Jahres gültigen Steuerklassenkombination aus. Wenn also bereits am Ende des Jahres abzusehen ist, dass einer der Ehegatten oder Lebenspartner im darauffolgenden Jahr arbeitslos wird, können die Ehegatten die Steuerklasse vor Beginn des neuen Jahres wechseln, um ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten: zum Beispiel aus der Kombination „Steuerklasse III/V“ in die „Kombination IV/IV“ oder die Kombination „Steuerklasse IV mit Faktor“. Die Steuer, die der Ehegatte oder Lebenspartner durch den Wechsel eventuell zu viel entrichtet, wird vom Finanzamt zurückerstattet.

Wechsel muss zweckmäßig sein

Jede spätere Änderung kann beim Wechsel von der Steuerklassekombination III/V in die reguläre IV/IV dagegen problematisch werden. Nur wenn sich das Arbeitslosengeld bei Berücksichtigung der neuen Steuerklasse erhöht, prüft die Agentur für Arbeit die Zweckmäßigkeit. Die Agentur für Arbeit muss sich nicht an die gewechselte Steuerklasse halten, wenn der Steuerklassenwechsel nicht zweckmäßig ist.

Zweckmäßig ist der Steuerklassenwechsel, wenn er zum geringstmöglichen gemeinsamen Steuerabzug führt. Dann muss die Agentur für Arbeit die tatsächlichen Steuerklassen nach dem Steuerklassenwechsel berücksichtigen.
Wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner ein etwa gleich hohes Gehalt haben, ist für diese eventuell eine seit 2010 mögliche Steuerklassenkombination IV Faktor am günstigsten, denn dabei wird monatlich nahezu die tatsächliche Steuerhöhe entrichtet. Die Wirksamkeit dieser Steuerkombination ist auf ein Kalenderjahr begrenzt und muss beim Finanzamt jedes Jahr neu beantragt werden. Wird einer der Ehegatten oder Lebenspartner erst nach dem Beginn des Kalenderjahres arbeitslos und hatte er eine Steuerklasse V, so kann beim Finanzamt der Wechsel in die Steuerklasse IV-Faktor beantragt werden. Diese Steuerkonstellation akzeptieren Agenturen für Arbeit ohne Prüfung der Zweckmäßigkeit, sodass der bisher nach der Steuerklasse V besteuerte Arbeitnehmer ein viel höheres Arbeitslosengeld beziehen könnte.

Agentur für Arbeit muss beraten

Auch wenn für noch erwerbstätige Arbeitnehmer der Wechsel der Steuerklasse im laufenden Kalenderjahr erst mal weniger Netto bedeutet, wird nach einer Einkommenssteuerveranlagung bei der Steuerklassenwahl (IV/IV ohne Faktor) die zu viel entrichtete Steuer vom Finanzamt erstattet. Zukünftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosen wird daher geraten, sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Finanzamt oder einem Steuerberater vor jedem Steuerklassenwechsel beraten zu lassen. Die Agentur für Arbeit ist zu dieser Beratung verpflichtet.

Der Steuerklassenwechsel ist nicht mit der Steuerklassenänderung gleichzusetzen. Wenn ein lediger oder dauernd getrennt lebender Arbeitnehmer im Laufe des Jahres alleinerziehend wird, muss er die Änderung dem Finanzamt mitteilen und die Eintragung der Steuerklasse II begründen. Dadurch kommt es auch zu den geringeren Steuerabzügen und folglich bei Arbeitslosigkeit zum höheren Arbeitslosengeld. Hat ein Arbeitsloser oder sein Ehegatte beziehungsweise sein Lebenspartner ein Kind, wofür Kindergeld oder Kinderfreibetrag gewährt wird, spielt auch das für die Höhe des Arbeitslosengeldes eine Rolle. In diesem Fall beträgt das Arbeitslosengeld 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Sind keine Kinder vorhanden, beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes 60 Prozent vom pauschalierten Nettoentgelt. Jede Änderung bezogen auf Kindergelld ist der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Ida Schneider

Welche Steuerklasse wenn Partner arbeitslos ist?

Wird einer der Ehegatten oder Lebenspartner erst nach dem Beginn des Kalenderjahres arbeitslos und hatte er eine Steuerklasse V, so kann beim Finanzamt der Wechsel in die Steuerklasse IV-Faktor beantragt werden.

Welche Steuerklasse wenn der Ehepartner nicht arbeitet?

Das System Splittingtarif bildet die Grundlage für die Steuerklassen von Verheirateten. Nach der Hochzeit haben beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV. Das gilt sogar dann, wenn ein Ehepartner kein Gehalt erhält.

Welche Steuerklasse wenn man verheiratet ist und nur einer arbeitet?

Seit 2018 wird diese Zuordnung auf alle ausgeweitet, die heiraten. Das heißt, selbst wenn nur einer der Ehegatten arbeitet, bekommen beide zunächst die Steuerklasse 4. Wenn das für Euch ungünstig ist, solltet Ihr wechseln. Dafür müsst Ihr beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.

Kann ich bei Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechseln?

Ändern Sie Ihre Steuerklasse, wenn Sie ALG 1 beziehen, prüft das Arbeitsamt, ob der Wechsel zweckmäßig ist. Können Hartz-4-Empfänger zum Steuerklassenwechsel verpflichtet werden? Ja, das Jobcenter kann von Hartz-4-Empfängern einen Steuerklassenwechsel verlangen, wenn dies ihre Hilfebedürftigkeit verringert.