Welchen Versicherungsschutz bietet die private Unfallversicherung?

Viele Menschen denken, dass sie sich jederzeit auf die gesetzliche Unfall­versicherung verlassen können. Richtig ist allerdings: Sie bietet zwar eine wichtige Unterstützung bei Unfallfolgen. Doch der Versicherungs­schutz greift nur, wenn der Unfall

  • in der Kita oder Schule,
  • in der Ausbildungsstätte,
  • auf der Arbeit oder
  • auf dem Weg dorthin beziehungsweise von dort nach Hause (sogenannter Wegeunfall) passiert.

Alle Unfälle, die in der Freizeit oder im Haushalt geschehen, sind nicht abgesichert. Selbst wenn Beschäftigte nur einen kleinen Umweg zur Arbeitsstelle einlegen, gilt der Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung bereits nicht mehr.

Greift die gesetzliche Unfall­versicherung, kommt sie vor allem für die Kosten medizinischer Behandlungs­maßnahmen sowie für die Rehabilitation auf. Arbeit­nehmer erhalten zudem bei längerer, unfallbedingter Krankheit anstelle des Krankengelds eine Lohnersatz­leistung, sobald der Arbeitgeber nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr bietet.

Die gesetzliche Unfall­versicherung unterstützt jedoch nicht, wenn nach einem Arbeitsunfall Umbau­maßnahmen am Haus notwendig sind oder ein behinderten­gerechtes Auto gebraucht wird. Die private Unfall­versicherung zahlt dagegen bei gesundheitlicher Beeinträch­tigung eine im Voraus vereinbarte Geldsumme aus, mit der sich solche wichtigen Ausgaben stemmen lassen.

Tipp:

Die Kosten für eine private Unfall­versicherung unterscheiden sich stark. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest schwanken die Preise für sehr gute Tarife je nach Gefahrengruppe zwischen 105 Euro und 431 Euro im Jahr. Entsprechend wichtig ist es, vorab mehrere Angebote hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses miteinander zu vergleichen.

Hier Tarife vergleichen

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfall­versicherung zusammen.

Das Worst-Case-Szenario: Manchmal reicht ein einziger, unbedachter Moment – und schon verändert ein Unfall Ihr gesamtes Leben. Niemand möchte sich darüber Gedanken machen, aber was passiert, wenn es doch passiert? Wenn der Skiunfall im Rollstuhl endet, der Autounfall für schwerwiegende Verletzungen mit bleibenden Folgen sorgt? Vor einem Unfall können Sie sich nicht schützen – vor den finanziellen Folgen schon: mit einer privaten Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung bietet einen vollständigen Versicherungsschutz gegen die Folgen einer Invalidität nach einem Unfall. Betroffene erhalten im Versicherungsfall einen vorab festgelegten Betrag, der es ihnen ermöglicht, teure Therapieverfahren, eine Haushaltshilfe, den behindertengerechte Umbau des Hauses oder eine Kinderbetreuung zu finanzieren.

Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung

Die elementare Leistung der privaten Unfallversicherung ist der Betrag, den Versicherte erhalten, wenn sie sich durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden zuziehen. Die Invaliditätsleistung besteht in einer Einmalzahlung eines vorab vereinbarten Kapitalbetrags. Allerdings hängt die tatsächliche Leistung von verschiedenen Faktoren ab.

Einerseits steigt die Versicherungsleistung mit dem Grad der Invalidität. Zudem erhalten Betroffene nur Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne vorliegt. Das bedeutet, dass der Gesundheitsschaden unfreiwillig durch ein plötzlich auf den Körper wirkendes Ereignis hervorgerufen wird.

Darüber hinaus können sich die Leistungen der privaten Unfallversicherung von Versicherung zu Versicherung teils erheblich unterscheiden. Einige Versicherer bieten zusätzliche Leistungskomponenten an, wie etwa die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente bei besonders schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden. Um bei bleibenden Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls auch wirklich finanziell abgesichert zu sein, ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft unerlässlich.

Diese Leistungen übernimmt die Unfallversicherung nicht

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung umfasst nur bleibende Schäden nach einem Unfall. Resultiert der Gesundheitsschaden hingegen aus einer Krankheit, stellt sich beispielsweise eine dauerhafte Behinderung nach einem Schlaganfall ein, greift die private Unfallversicherung nicht, da der Gesundheitsschaden nicht durch ein Ereignis eingetreten ist, das von außen auf den Körper eingewirkt hat.

Des Weiteren erbringt die private Unfallversicherung keine Leistungen für finanzielle Schäden, die Versicherten entstehen, weil sie nach einem Unfall nicht mehr ihren Beruf ausüben können. Wer auch gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert sein will und sein Einkommen im Schadenfall mit einer monatlichen Rente aufrechterhalten möchte, muss zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. 

Die Beitragshöhe bei einer privaten Unfallversicherung

Verschiedene Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Je höher beispielsweise die Versicherungssumme angesetzt wird, desto höher fallen auch die zu zahlenden Beiträge aus. Außerdem sind das Alter und der Beruf des Versicherten sowie die Laufzeit des Versicherungsvertrags entscheidend. Ein umfassender Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ist in der Regel nicht teuer.

Ein 40-jähriger freiberuflicher Fotograf zahlt pro Jahr etwa 82 Euro, wenn er eine Police mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro und einer mindestens dreijährigen Laufzeit wählt. Wird die Versicherungssumme auf 200.000 Euro erhöht, müsste unter sonst gleichen Voraussetzungen ein jährlicher Versicherungsbeitrag von etwa 142 Euro gezahlt werden. Wird der Versicherungsschutz um weitere Elemente, wie eine lebenslange Unfallrente, erweitert, wirkt sich dies ebenfalls beitragserhöhend aus.

Die Voraussetzungen für eine private Unfallversicherung

Für den Abschluss einer Unfallversicherung müssen keine besonderen Voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jeder Erwachsene mit einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern kann. Anders als etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für eine Unfallversicherung kein Check durch einen Arzt notwendig. 

Allerdings müssen Sie beim Abschluss der Versicherung meist einen Formular mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Hobbies ausfüllen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn Sie beispielsweise Ihre Kletterleidenschaft verschweigen und dann dabei einen Unfall haben.

Was ist bei einer privaten Unfallversicherung versichert?

Die Basisleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditästsleistung. Weitere Leistungen: Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Unfallrente. Zudem können weitere Leistungen wie Rehabeihilfe, Bergungskosten und Assistance-Leistungen vereinbart werden.

Welche Risiken deckt die private Unfallversicherung ab?

Ziel der Unfallversicherung ist es, Versicherte gegen folgende Risiken abzusichern : Wegeunfälle von und zur Arbeit, Arbeitsunfälle, und Berufskrankheiten.

Welche Leistungen gibt es bei der Unfallversicherung?

Welche Leistungen gibt es von der Unfallversicherung?.
Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. ... .
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. ... .
Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere Hilfen. ... .
ergänzende Leistungen. ... .
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. ... .
Geldleistungen..

Welche Leistungsarten sind bei der privaten Unfallversicherung versicherbar?

Folgende Leistungen sind in der Regel bei der privaten Unfallversicherung versicherbar:.
#1 Invalidität. Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung. ... .
#2 Übergangsleistung. Im Versicherungsvertrag ist eine sog. ... .
#3 Tagegeld. ... .
#4 Krankenhaustagegeld. ... .
#5 Genesungsgeld. ... .
#6 Todesfallleistung..