Wer kümmert sich nach dem Tod um die Beerdigung?

An was musst Du nach einem Todesfall noch denken?

Es gibt noch weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen nach einem Todesfall kümmern müssen.

1. Ver­si­che­rungen

Viele Ver­si­che­rungen, etwa die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Angehörige sollten dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Ver­si­che­rungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Ver­si­che­rung die Beiträge ab dem Zeit­punkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Du Dich meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Ver­si­che­rungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Ver­si­che­rung auf ihn über. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Du als Erbe das Auto ummeldest, kannst Du die Ver­si­che­rung wechseln.

2. Kran­ken­kas­se

Du solltest den Verstorbenen bei der Kran­ken­kas­se und Pfle­ge­ver­si­che­rung abmelden. Gib die Kran­ken­ver­si­che­rungskarte an die gesetzliche Kran­ken­kas­se zurück. Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Kran­ken­ver­si­che­rungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Ver­si­che­rungs­schutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.

3. Witwen- oder Witwerrente

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag stellen. Im sogenannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, bekommt der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Diesen Vorschuss auf die Witwenrente kannst Du innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen. Wartest Du länger, bekommst Du diesen erhöhten Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Ren­ten­ver­si­che­rung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente für Dich berechnet hat.

4. Sonstige Verträge kündigen und Buchungen stornieren

Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere Dienstleistungen, die der Verstorbene regelmäßig nutzte, solltest Du ebenfalls kündigen. Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen, hilft es, die Kontoauszüge des Verstorbenen durchzugehen. Bereits gebuchte Reisen oder andere Aufträge solltest Du schnellstmöglich stornieren.

5. Kontennachforschung

Hat der Verstorbene seine Unterlagen gut geordnet, finden die Erben meist schnell alle Kontoverbindungen. Es kann aber vorkommen, dass die Lage unübersichtlich ist.

Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose Konten, an das sich Erben wenden könnten. Dabei geht es um viel Geld, das bei den Banken liegen soll. Schätzungen belaufen sich auf 2 bis 9 Milliarden Euro. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 eine Initiative gestartet, ein solches Register beim Bundesamt für Justiz ins Leben zu rufen. Damit soll es einfacher werden, vergessene Konten einer verstorbenen Person zu finden.

Bis dahin musst Du als Hinterbliebener die einzelnen Bankenverbände anschreiben, wenn Du sichergehen willst, kein Konto des Verstorbenen zu übersehen.

Konten bei einer Sparkasse - Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Erben schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an . Füge immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments an und teile Deine postalische Anschrift und den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommst Du direkt Post vom Geldinstitut.

Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank - Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband musst Du nachweisen, dass Du Erbe bist, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konten bei privaten Banken - Entsteht bei Sichtung des Nachlasses die Vermutung, dass der Verstorbene ein Konto bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder der ING hatte, kannst Du Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (). Du musst Deine Erbenstellung nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Stellt ein Institut eine Geschäftsverbindung fest, setzt es sich direkt mit dem Erben in Verbindung. Das Verfahren ist für die Erben kostenlos.

Konten bei öffentlichen Banken - Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Die Erben müssen sich daher an die einzelnen Banken wenden.

6. Profile in sozialen Medien

Auch das digitale Erbe des Verstorbenen sollten Hinterbliebene nicht vergessen. Kennst Du die Zugangsdaten zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken nicht, kannst Du die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, den Account zu löschen.

7. Finanzamt

Wer erbt, muss innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Für alleinstehende Verstorbene müssen die Erben unter Umständen noch eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammele deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre. War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu findest Du im Ratgeber Steu­er­er­klä­rung für Verstorbene.

Wer muss sich um die Beerdigung kümmern?

Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

Wer kümmert sich nach dem Tod?

Bestatter beauftragen Familienangehörige haben nicht nur das Recht, sondern zugleich auch die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Hierzu gehört die Wahl eines Bestattungsunternehmens, die Entscheidung über die Art und den Ort der Beerdigung und die Wahl der letzten Ruhestätte.

Wer ist für die Beerdigung der Eltern zuständig?

Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. “ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.

Wer ist Bestattungspflichtiger Angehöriger?

Wer in Deutschland für die Beisetzung einer verstorbenen Person zuständig ist, wird durch die sogenannte Bestattungspflicht geregelt. In den meisten Bundesländern sind Angehörige in folgender Reihenfolge bestattungspflichtig: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.