Was tun wenn Elternzeit vorbei ist?

Bekommen zwei Menschen ein Kind, haben beide Partner die Möglichkeit, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Nachwuchses Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Absichern können sie sich unter anderem durch die Beantragung von Elterngeld.

Was tun wenn Elternzeit vorbei ist?
Was tun wenn Elternzeit vorbei ist?
Es existiert ein Kündigungsschutz in der Elternzeit, der sich auch auf einige Wochen vor dem eigentlichen Beginn erstreckt.

Den Anspruch auf Elternzeit können sie als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber geltend machen. Das Arbeitsverhältnis wird in dieser Zeit pausiert und nach dem Ablauf wiederaufgenommen.

Kurz & knapp: Kündigung nach der Elternzeit

Darf der Arbeitgeber in der Elternzeit kündigen?

Kurz vor und in der Elternzeit gilt ein gesetzlicher Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist nicht erlaubt.

Was gilt für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer hingegen dürfen in der Elternzeit kündigen. In diesem Fall ist jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten maßgeblich (§ 19 BEEG).

Wie verhält sich das Ganze nach der Elternzeit?

Kommen Beschäftigte aus der Elternzeit zurück, ist der Sonderkündigungsschutz aufgehoben. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer dürfen dann wieder eine Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Frist aussprechen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt der Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz vor große Herausforderungen, weshalb das Arbeitsrecht genaue Vorgaben zur Elternzeit macht.

Auch wenn diese Zeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes gewährt wird, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung nach der Elternzeit kommen. Um welche es sich dabei handelt und welche Schwierigkeiten Arbeitnehmer nach der Rückkehr in den Job haben, erläutert der folgende Text.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung nach der Elternzeit
  • Es gilt ein Kündigungsschutz in der Elternzeit
    • Zur Kündigung in der Elternzeit bei Geburten bis zum 30. Juni 2015
    • Ist das Kündigen während der Elternzeit bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 erlaubt?
  • Kann eine Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber erfolgen?
    • Weiterführende Suchanfragen

Es gilt ein Kündigungsschutz in der Elternzeit

Grundsätzlich gilt: Damit sich der Arbeitgeber auf die Abwesenheit seines Mitarbeiters einstellen kann, muss ein schriftlicher Antrag auf Elternzeit gestellt werden. Die Frist beträgt mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn (für Geburten, die bis zum 30. Juni 2015 stattfanden). Wer erst am 1. Juli 2015 und später Eltern wurde, muss gegebenenfalls mindestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit Bescheid geben. Diese Zeit steht dem Arbeitgeber zur Verfügung, um einen geeigneten Ersatz zu finden.

Eine geplante Elternzeit und gegebenenfalls das Elterngeld müssen rechtzeitig beim Vorgesetzten beantragt werden. Wird erstere gewährt, steht es Eltern in Betrieben mit mindestens 16 Mitarbeitern offen, in Teilzeit zu arbeiten – also maximal 30 Stunden pro Woche. Auch, wenn beide in Elternzeit gehen, können sie gleichermaßen von dieser Regelung Gebrauch machen. Unter gewissen Voraussetzungen erlaubt der Gesetzgeber den Arbeitgebern jedoch, die Beantragung der Teilzeit zu versagen. Das können zum Beispiel dringende betriebliche Gründe sein.

Und wie sieht es mit der Kündigung in der Elternzeit – durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – aus? Auch hier wird unterschieden zwischen Geburten bis zum 30. Juni 2015 und Geburten ab 1. Juli 2015.

Zur Kündigung in der Elternzeit bei Geburten bis zum 30. Juni 2015

Arbeitgebern ist es untersagt, Arbeitnehmer ab dem Anmeldezeitpunkt der Elternzeit bzw. frühestens acht Wochen vor dem Start und darauf folgend in der genehmigten Frist zu kündigen. Eine wasserdichte Absicherung gibt es hier allerdings nicht, kann doch unter gewissen Umständen auch in der Elternzeit die Kündigung vom Arbeitnehmer rechtmäßig sein. Hierfür gelten jedoch strenge Vorgaben.

Ist die Elternzeit vorbei, gilt der Kündigungsschutz nicht mehr. Eine Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitnehmer ist hingegen erlaubt. Diesem Vorhaben schiebt der Gesetzgeber keinen Riegel vor. Es müssen keine Gründe für die Kündigung vor Ablauf der Elternzeit angeführt werden.

Es gilt laut § 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) folgende Frist:

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“

Ist das Kündigen während der Elternzeit bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 erlaubt?

Was tun wenn Elternzeit vorbei ist?
Was tun wenn Elternzeit vorbei ist?
Es kann zur Kündigung nach der Elternzeit kommen.

Auch in diesen Fällen gilt: Eltern sind hier vor der Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitgeber geschützt. Die Frist beginnt mit der Anmeldung.

Wer sich eine Erziehungsauszeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem Ende des achten Lebensjahres seines Kindes nehmen möchte, der muss innerhalb dieses Zeitrahmens und maximal 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit nicht mit einer Kündigung rechnen. Ihre Kündigung während der Elternzeit ist hier nicht erlaubt.

Kann eine Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber erfolgen?

Während eine Kündigung in der Elternzeit quasi ausgeschlossen ist, da unter anderem die zuständige Landesbehörde dieses Vorhaben absegnen muss (§ 18 BEEG), sieht es nach dem Ende der Frist anders aus. Schließlich gilt der besondere Kündigungsschutz nach der Elternzeit nicht mehr.

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis beenden, wenn der Arbeitnehmer aus der Elternzeit zurück ist.

Zur arbeitnehmerseitigen Kündigung kommt es häufig dann, wenn er die vor der Elternzeit ausgeübte Tätigkeit nicht wieder ausführen kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betreuung vom Kind mehr Zeit in Anspruch nimmt, als mit der vereinbarten Arbeitstätigkeit in Einklang zu bringen ist. Kann der Arbeitgeber nicht flexibel genug darauf reagieren und auch keinen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten, kommt es häufig zur Kündigung nach der Elternzeit. Mit dem Arbeitgeber kann darüber hinaus unter Umständen ebenfalls ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

Kommt es zur Kündigung durch den Arbeitnehmer nach der Elternzeit, sollte beachtet werden, dass eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit verhängt werden kann, wenn die Notwendigkeit der Entscheidung nicht ausreichend gut belegt wird. Grundsätzlich besteht während der Elternzeit jedoch Kündigungsschutz.

Was passiert nach Ablauf der Elternzeit?

Nach Ende der Elternzeit gelten für Ihr Arbeitsverhältnis dieselben Bestimmungen wie vor der Elternzeit. Also arbeiten Sie auch automatisch wieder so viele Stunden pro Woche wie vor der Elternzeit. Sie haben dann auch keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit mehr.

Was beachten bei Wiedereinstieg nach Elternzeit?

Tipps: So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Planen Sie Ihren Wiedereinstieg von Anfang an. ... .
Halten Sie Kontakt zu Kollegen und Arbeitgeber. ... .
Kommunizieren Sie offen mit dem Chef. ... .
Klären Sie die Kinderbetreuung. ... .
Setzen Sie sich selbst nicht unter Druck..

Was passiert mit vorzeitig beendeter Elternzeit?

Fazit. Mit dem genannten Urteil wurde klargestellt, dass die vorzeitige Beendigung einer Elternzeit lediglich die Bindungswirkung des ursprünglich festgelegten Zeitrahmens aufhebt, nicht aber den Anspruch an sich beseitigt. Die Übertragung der Elternzeit bedarf zwar der Zustimmung des Arbeitgebers.

Wie kündige ich zum Ende der Elternzeit?

Kündigen Sie zum Ende der Elternzeit, so müssen Sie gemäß § 19 BEEG eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet: Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig drei Monate vor Ende der Elternzeit ein, müssen Sie Ihren alten Job danach nicht wieder antreten.