Wer trägt die Kosten für CO2 Steuer?

Auch Vermieter sollen ab 2023 an der Klimaabgabe beteiligt werden. Die Ampel-Regierung hat sich dafür auf ein Stufenmodell geeinigt. Für viele Mieter bedeutet das eine Entlastung.

Von Christian Wolf

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Wer zuhause mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Klimaabgabe zahlen. Bislang geht das auf Kosten der Mieter. Doch schon lange wird darüber gestritten, in welcher Form sich auch Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen sollen. Nun hat die Ampel-Koalition ihren Streit über die Klimaabgabe für Wohngebäude beigelegt.

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Die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern bei der Kohlendioxidabgabe (CO2) solle noch in dieser Woche verabschiedet werden. "Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag aufgesetzt und tritt wie geplant 2023 in Kraft", sagte die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder.

Vermieter werden an Kosten beteiligt

Für Millionen von Mietern bedeutet das eine Entlastung. Bisher tragen sie die Kosten für die 2021 eingeführte Kohlendioxid-Abgabe alleine. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern: Je nachdem, wie energieeffizient ein Haus ist, müssen ab 2023 auch Vermieter einen Teil des CO2-Preises zahlen. Der Vermieteranteil an den Kosten ist umso größer, je weniger klimafreundlich ihr Gebäude ist.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass der Kostenanteil der Vermieter zwischen 90 und null Prozent liegen soll. Das Stufenmodell sei nun noch einmal verändert worden. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssten Vermieter nun 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen, erklärt der baupolitischer Sprecher der SPD, Bernhard Daldrup.

"Damit ist der Anreiz für die Vermieter größer, energiesparende Investitionen vorzunehmen", sagte Daldrup. "Umgekehrt sind die Vermieter im oberen Segment weitgehend entlastet." Insgesamt führe das Modell zu einer 50:50-Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern.

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CO2-Preis macht das Heizen teurer

Nötig ist die neue Regelung deshalb, weil seit vergangenem Jahr der sogenannte CO2-Preis das Heizen teurer macht. Die Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt die Abgabe bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das laut Experten acht Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittweise noch deutlich weiter steigen.

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Nach früheren Berechnungen des Vergleichsportals Verivox können Mieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung bei Umsetzung des Stufenmodells um bis zu 122 Euro im Jahr entlastet werden - je nach Energiebilanz des Hauses. Für die meisten Mieter lägen die Entlastungen zwischen 12 und 72 Euro im Jahr.

Berechnung für jedes Haus nötig

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Eine zusätzliche Dämmung kann helfen, die Kosten zu senken

Doch wie praktikabel ist die Lösung in der Praxis? Schließlich muss nun für jedes Haus ermittelt werden, welcher Stufe es zugeordnet werden kann. Als "emissionsreich" gilt zum Beispiel ein Gebäude, wenn es einen jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter hat. Laut der Bundesregierung soll die Berechnung aber nicht kompliziert werden. Den Vermietern würden "alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können", heißt es vom Klimaschutzministerium.

Und das neue Modell gilt auch nicht für alle Gebäude. So soll es Ausnahmen geben für denkmalgeschützte Häuser oder in Milieuschutz-Gebieten, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können. Und für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden - es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.

Ab 2023 teilen sich Mieter und Vermieter den CO2-Preis nach einem komplizierten Schlüssel. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der CO2-Preis ist eine Abgabe, die in Deutschland seit 2021 unter anderem auf das Heizen mit Öl und Gas erhoben wird. Bisher zahlen dafür nur Mieterinnen und Mieter - dabei haben sie keinerlei Einfluss darauf, welche Heizung in ihrer Wohnung oder ihrem Haus verbaut ist, und wie gut das Haus gedämmt ist. Künftig muss sich aber auch der Vermieter an der Abgabe beteiligen.

Wie genau soll der CO2-Preis in Zukunft aufgeteilt werden?

Das kommt auf den Verbrauch von Öl oder Gas an und darauf, wie gut oder schlecht eine Wohnung gedämmt ist. Danach bemisst sich dann der Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Insgesamt gibt es zehn Abstufungen. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Anteil, den Mieterinnen und Mieter tragen müssen. Je höher der Kohlendioxidausstoß, desto mehr werden Vermieter in die Pflicht genommen.

Der Gedanke dabei ist, dass Haus- und Wohnungsbesitzerinnen Anreize bekommen sollen, in moderne und klimaschonende Heizungsanlagen zu investieren. Und im Gegenzug sollen die Mieter sollen weniger heizen.

Ist die Aufteilung beim CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern fair?

Der Verband Haus und Grund sagt, nein. Er meint, Mieter hätten weniger Anreize zum Sparen, wenn klar sei, dass ihre Vermieter beim CO2-Preis mitzahlen müssten.

Die Parteien CDU und CSU gegen in eine ähnliche Richtung. Sie argumentieren, der Verbrauch hänge immer auch davon ab, wie kalt es ist und wer in einer Wohnung lebt. Kinder oder Ältere haben zum Beispiel einen höheren Wärmebedarf - dadurch steigt der CO2-Ausstoß, und es droht den Vermietern, dass sie mehr mitzahlen müssen.

Oder umgekehrt: Besonders sparsame Menschen könnten Nachteile haben. Nämlich dann, wenn sie so wenig heizen, dass das Gebäude effizienter erscheint. Dann hat der Vermieter einen Vorteil.

Die Tabelle ist nicht ausgewogen, denn in einem klimafreundlichen Haus zahlen die Mieter den gesamten CO2-Preis. Umgekehrt müssen in besonders schlecht sanierten Häusern und Wohnungen aber nicht die Vermieter alles zahlen, sondern hier werden die Mieterinnen und Mieter immer noch an fünf Prozent der Kosten beteiligt.  

Um wieviel Geld geht es bei der Aufteilung des CO2-Preises für Mieter?

Das Vergleichsportal Check24 hat das für zwei Musterhaushalte bei Mietern ausgerechnet. Eine Familie mit Gasheizung und einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas pro Jahr müsste im klimafreundlichsten Haus die volle CO2-Abgabe für 2023 zahlen, das wären gut 128 Euro. Ist das Haus besonders schlecht saniert, wären es bei gleichem Verbrauch nur noch knapp 6,50 Euro Eigenanteil.

Bei einer Ölheizung sind die Kosten generell höher, weil bei diesem Brennstoff mehr CO2-Emissionen anfallen. Bei einem Verbrauch von ebenfalls 20.000 kWh oder umgerechnet rund 2.000 Liter Heizöl fallen im gut sanierten Haus knapp 190 Euro an, bei sehr schlechter Dämmung rund 9,50 Euro.

Das sind Beispielwerte, um mal eine Größenordnung zu haben. Das Ganze gilt ab 2023. Abgerechnet wird mit der Betriebskostenabrechnung, und die kommt im Laufe des Jahres 2024.

Wie ist es, wenn ich Mieter bin mit einem eigenen Gasvertrag?

Dann muss der- oder diejenige, auf den oder die der Vertrag läuft, die Ansprüche ausrechnen und schriftlich vom Vermieter einfordern – und zwar innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung vom Energieversorger eingegangen ist.

Ist eine Erstattung fällig, muss sie der Vermieter auch rausrücken. Allerdings nicht sofort, sondern er oder sie kann das auch mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Spätestens muss das Geld aber innerhalb eines Jahres erstattet sein, nachdem das Schreiben beim Vermieter eingegangen ist.

Wie kann der jeweils andere überprüfen, ob die Rechnung stimmt?

Die nötigen Infos zum CO2-Preis und dem konkreten Ausstoß eines Hauses müssen die Öl- und Gaslieferanten in ihrer Jahresrechnung ausweisen und zwar in allgemeinverständlicher Form, so steht es im Gesetzentwurf.

Und diese Unterlagen müssen Mietende und Vermietende gegenseitig einsehen können, je nachdem, wer die Forderung stellt. So wie bei allen anderen Kosten auch, die abgerechnet werden.

Der CO2-Preis ist also ein weiteres Argument, sich die Betriebskostenabrechnung genau anzuschauen. Denn da können immer Fehler passieren. 

Welche Ausnahmen gibt es, sodass Mieter und Vermieter sich den CO2-Preis nicht nach dem Stufenmodell teilen?

Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn es Vorgaben vom Denkmalschutz für ein Haus gibt. Das kann dazu führen, dass etwa Wände nicht gedämmt werden dürfen und sich die Energiebilanz eines Hauses nicht verbessern lässt.

Oder auch wenn Vermieter von der Gemeinde gezwungen sind, zum Beispiel einen Fernwärmeanschluss zu nutzen und keine Möglichkeit haben, eine andere Heizung einzubauen. Das müssen Vermieterinnen und Vermieter dann aber auch nachweisen können.

Sendung amFr., 25.11.2022 10:00 Uhr, NOW, SWR3

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Wie wird die CO2 Abgabe abgerechnet?

Die Abgabe wird seit dem 1. Januar 2021 erhoben. Derzeit beträgt der CO₂-Preis 30 Euro je Tonne Kohlendioxid. Diese Kosten geben die Händler an ihre Kunden weiter.

Wie wird die CO2

Zurzeit können Sie die Kosten der CO2-Steuer in voller Höhe auf Ihren Mieter umlegen. Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich dies jedoch. Dann ist die Aufteilung der Kosten abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Wo wird die CO2

Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.

Was muss man als Vermieter alles bezahlen?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.