Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis Niedersachsen?

Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden.

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate. Um den Vorgang zu beschleunigen, legen Sie Ihrem Antrag gleich alle Arztbefunde und Gutachten bei. So muss das Amt diese nicht erst bei Ihrem Arzt anfordern. Sie können sich die Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen.

Ratgeber zum Thema finden Sie hier:

  • Ratgeber – Staatliche Hilfen bei Behinderung
  • Ratgeber – Grad der Behinderung von 50: Motor zur Rente

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Kreisverwaltung vorübergehend telefonisch nicht erreichbar

Am kommenden Dienstag, den 3. Januar 2022,

ist die Kreisverwaltung Nienburg samt ihrer Außenstellen
Bürgermeister-Stahn-Wall,
Kräher Weg,
Rühmkorffstraße,
Triemerstraße
und Weserstraße in Nienburg


sowie die Außenstelle Stolzenau

von 12:00 bis 15:00 Uhr

vorübergehend per Telefon nicht erreichbar.
Grund dafür ist die technische Umstellung der Telefonanschlüsse.
Der Kontakt per E-Mail ist davon nicht betroffen.

Menschen mit Behinderung haben oft Anspruch auf zahlreiche Leistungen, damit sie möglichst selbstbestimmt leben können. Doch diese zu kennen und zu beantragen ist kompliziert. Genau dabei hilft der SoVD weiter: Die Berater*innen wissen, an welche Behörden man sich wenden muss und was den Betroffenen konkret zusteht. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können jetzt auch online gestellt werden. Damit ermöglicht das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das digitale Beantragen weiterer wichtiger Sozialleistungen. Menschen mit einer Behinderung oder ihre Bevollmächtigten können folgende Anträge beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nun komfortabel über den neuen Online-Zugang stellen:

  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen
  • Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
  • Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Sie zeichnen sich durch eine barrierefreie sowie auch für Smartphones und Tablets optimierte Benutzerführung aus. In einer vorgelagerten Testphase von zwei Monaten konnten die oben genannten Leistungen bereits online beantragt werden. In dieser Zeit sind insgesamt schon über 2.500 Anträge eingegangen und werden bearbeitet.

Viele Menschen mit Behinderungen werden von Sozialverbänden dabei unterstützt, Anträge zu stellen. Um das zu erleichtern, sind die Verbände technisch an das Antragssystem angebunden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, die in einem Beratungsgespräch erfassten Daten in das Online-Formular einzupflegen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Schwerbehindertenausweis online beantragen“? Weiterführende Informationen finden Sie hier:

  • Feststellung https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/748?c=bc
  • Ausweis https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1626?c=bc
  • Beiblatt https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1625?c=bc

Die Online-Anträge für Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht sind in enger Kooperation zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem nachgeordneten zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie entstanden. Betroffene wie auch andere Bürgerinnen und Bürger waren in den Entwicklungsprozess ebenfalls einbezogen und haben dazu beigetragen, die Anträge zielgruppengerecht und barrierefrei zu gestalten.

„Mit den Online-Anträgen für die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht ermöglichen wir die digitale Antragstellung für einen der größten Leistungsbereiche im Themenfeld Gesundheit. Betroffenen und Angehörigen wird die Beantragung dieser Leistungen damit deutlich erleichtert, denn im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sollte eine unkomplizierte, nutzerfreundliche Beantragung von Leistungen möglich sein. Bei der Umsetzung des OZG arbeiten wir sehr eng mit dem zuständigen Landesamt zusammen. Daher möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie für die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Online-Dienste bedanken“, erklärt Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Landesregierung (CIO), ergänzt: „Das Bereitstellen der digitalen Anträge für die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist ein Meilenstein für mehr digitalen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu wichtigen Verwaltungsleistungen. Diverse Leistungen wie zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung, das Arbeitslosengeld II oder das Landesblindengeld sind bereits in ausgewählten Kommunen im Rahmen eines Praxistests verfügbar. Weitere Online-Dienste folgen sukzessive.“

Hintergrund

Die Projekte sind Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung.

Das Land Niedersachsen ist für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 Gesundheitsleistungen entwickeln das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die digitalen Anträge sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.

Damit schnell möglichst viele Behördengänge überflüssig werden und noch mehr online erledigt werden kann, stellt die Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bereit, um die Digitalisierung der Verwaltung in den Ländern zu stärken. Davon erhält das Land Niedersachsen etwa 90 Millionen.

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Benedikt Sequeira Gerardo

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Was muss man tun um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.

Welche Krankheiten muss man haben um 50% Behinderung zu bekommen?

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

Auf welche Krankheiten kann man einen schwerbehindert werden?

Weniger bekannt ist, dass mehr als ein Drittel aller Deutschen an einer der folgenden Krankheiten leidet und aufgrund dessen als schwerbehindert eingestuft wurde: Krebs. Schlaganfall. Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wer stellt Schwerbehindertenausweis aus Niedersachsen?

Das Versorgungsamt stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.