Ob man nur Rasenmäher und Spaten unterbringen will oder eine Unterkunft für die Freiluftsaison sucht – ein Gartenhaus ist eine gute Lösung. Doch es einfach nach Belieben zu errichten, das geht nicht. Show
Das Wichtigste im Überblick
Mit einem Fertigmodell aus dem Baumarkt ist ein Gartenschuppen schnell und unkompliziert auf den Rasen gesetzt. Doch wer meint, er könne sein Gartenhaus nach Belieben auf sein Grundstück stellen, der erlebt womöglich ein böses Erwachen. Denn viele Gartenhäuser brauchen eine Baugenehmigung. Bebauungsplan und Bauordnung beachtenAllerdings setzt das öffentliche Baurecht dem Häuschenbau oft Grenzen. Denn auch im eigenen Garten müssen das im Baugesetzbuch bundesweit geregelte Planungsrecht sowie die jeweilige Länderbauordnung beachtet werden. Gibt es einen Bebauungsplan, ist dieser sorgfältig zu studieren. Manchmal dürfen sogenannte Nebenanlagen – dazu zählen Lauben und Schuppen – nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzen sind meist als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet und dürfen nicht von Gebäudeteilen überbaut werden. Möchten Sie also einen Schuppen kaufen oder selbst bauen, sollten Sie sich am besten vorab über die Bebauungsmöglichkeiten auf Ihrem Grundstück informieren. Das gilt auch für einen baugenehmigungsfreien Schuppen – er muss ebenfalls mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar sein. Andernfalls kann es passieren, dass Sie das Häuschen später wieder entfernen müssen, wenn es beispielsweise zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führt. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, muss sich das geplante Gartenhaus dennoch in die örtlichen Gegebenheiten einfügen (§34 BauGB). Die Regelungen hierzu können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Kommune erfragen. Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen Generell sind vier Faktoren entscheidend, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dazu zählen:
Tabelle: Baugenehmigungspflicht für Gartenhaus ist abhängig vom BundeslandDie Bauordnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Brandenburg etwa sind Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. Aber nur, wenn sie nicht im Außenbereich stehen, sondern am Bebauungszusammenhang teilnehmen – sie also innerhalb einer bebauten Fläche wie einer Ortschaft stehen werden. In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Hessen nur bei 30 Raummetern. Die einzelnen Regelungen, ab welcher Größe Ihres Gartenhäuschens Sie eine Baugenehmigung benötigen, zeigt Ihnen die Übersicht. BundeslandInnerhalb einer SiedlungAußerhalb einer SiedlungGesetzBaden-Württembergab 40 m³ Grill und Toilette im Gartenhaus problematischEingeschränkt werden diese Bestimmungen in den Bauordnungen zumeist noch dadurch, dass nur "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten" genehmigungsfrei sind. Etwa in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen müssen sonst solche Baulichkeiten bereits ab zehn Quadratmetern Grundfläche genehmigt werden.Gartenhaus in der KleingartenkolonieRelativ einfach ist es, wenn die Baulichkeiten in einer Kolonie mit Pachtgärten stehen. Dann braucht man innerhalb einer bestimmten Größenordnung generell keine Baugenehmigung. Experten schätzen, dass es in Deutschland etwa eine Million Kleingärtner gibt. Für die gilt das Bundeskleingartengesetz, wonach eine Gartenlaube "höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz" zulässig ist. Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Laube "nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet" sein darf. Werden diese Bestimmungen eingehalten, kann der Gartenbesitzer ohne Genehmigung loslegen. Aber er darf nur eine Hütte je Parzelle bauen: "Nach dem Kleingartengesetz gibt es nur ein einziges Gebäude bis maximal 24 Quadratmeter Fläche und dann ist Ende", sagt der Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Berlin. In der Laube wohnen verboten"Ein Gartenhaus dient dem Schutz der Familie sowie der Unterbringung der Geräte. Separate Schuppen sind nicht zulässig." Für eine Laube darf man nicht seine Wohnung aufgeben, erläutert der BDG. "Aber wenn da am Wochenende oder in den Ferien übernachtet wird, holt keiner die Polizei." Grenzbebauung im GartenMit dem Gesetz in Konflikt kann man auch bei der Grenzbebauung im heimischen Garten kommen. Dies ist laut den Bauordnungen der Länder nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich, wenn eine Gesamtlänge auf der Nachbargrenze von neun Metern nicht überschritten wird. Diese Bestimmungen beziehen sich wiederum immer auf ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Im Klartext heißt das, dass kein beheizbares Wohnhäuschen auf der Grenze stehen darf. Gibt es eine Feuerstätte oder einen Raum für den dauerhaften Aufenthalt, muss mindestens drei Meter Grenzabstand eingehalten werden. Möglich sind aber Geräteschuppen und Lauben zum Schutz vor der Witterung. Vorsichtig muss man auch bei Lösungen für Bauarbeiten sein: Das Baurecht unterscheidet nicht zwischen einem festen Gebäude und mobilem Unterstand. So ist ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen in der Regel baugenehmigungspflichtig. Meistgelesen
Wetterdienst warnt vor Verkehrskollaps und Stromausfällen Diese Haushalte können auf 2.000 Euro vom Staat hoffen Anzeige Loading... Loading... Loading... Vor dem Gartenhauskauf die Behörde fragenGern wird ein Gartenhaus im Baumarkt gekauft. Sobald dieses – je nach Bundesland – die Größe von 10 Kubikmetern beziehungsweise 30, 40 oder 75 Raummetern übersteigt, sollte man am besten gleich dort nach den Bauantragsunterlagen fragen. "Am besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde", rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten schwarz aufstellen. "Selbst wenn die Behörde es nicht merkt, die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn." Deshalb raten alle Experten, vor dem Aufstellen eines Schuppens oder Gartenhauses erst einmal den Nachbarn zu informieren. Wenn der keine Einwände erhebt, ist das für den Gartenfreund schon die halbe Miete. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Bußgelder drohen
Wenn Sie ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus errichten, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe der Strafe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern, wie beispielsweise in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wie weit muß ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein in Hessen?Vorgaben der Bundesländer. Wie groß darf man ohne Baugenehmigung bauen Hessen?Typische Beispiele für genehmigungsfreie Bauvorhaben sind: Gebäude, bei denen der umbaute Raum maximal 30 Kubikmeter (Hessen) oder 50 Kubikmeter (Rheinland-Pfalz) beträgt; die Gebäude dürfen aber keine Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten besitzen.
Wie groß darf ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück sein?Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden.
Wie hoch darf eine Gartenhaus in Hessen sein?In Bayern und Brandenburg etwa sind Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. In Hessen dagegen liegt die Grenze bei nur 30 Raummetern.
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