Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu. Hier finden Sie einen Überblick. Show Foto: Photographee / Fotolia Das Wichtigste in Kürze:
On Vollstationäre LeistungenWenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht. PflegesachleistungDer Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.
Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2022 sind das monatlich
Festgelegt wurden die Erhöhungen der Sachleistungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juni 2021. Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet. Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen. Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung. Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. PflegegeldPflegegeld erhält man, wenn man die häusliche Versorgung selber organisiert, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine selbstbeauftragte Kraft die Pflege übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.
Mehr Informationen zum Pflegegeld. Kombination von Sachleistung und PflegegeldNimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 954,10 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro. Weitere PflegeleistungenDarüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege. Weitere Fragen?Wir beraten auch individuell zum Thema Pflege. Sehen Sie jetzt nach, ob wir in Ihrem Bundesland persönlich, telefonisch oder online eine Beratung anbieten:
Baden-Württemberg Berlin Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).
Wie hoch wird das Pflegegeld 2022?Ab Januar 2022 gibt es für den zweiten Pflegegrad statt bisher 689 Euro den Betrag von 724 Euro und für den dritten Pflegegrad 1.363 Euro gegenüber bisher 1.298 Euro. Beim vierten Pflegegrad erhöht sich der Betrag von bisher 1.612 Euro auf 1.693 Euro, für den fünften Pflegegrad von bisher 1.995 Euro auf 2.095 Euro.
Wie viel Pflegegeld steht mir zu?Wie viel Pflegegeld bekommt man? Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung erhält der Versicherte. Der Betrag liegt zwischen 316 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 und 901 Euro monatlich bei Pflegegrad 5.
Welche Pflegestufen gibt es 2022?Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte) ... . Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte) ... . Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte). |