Wie hoch sind die Beiträge für die Berufsgenossenschaft?

Die berufsgenossenschaftliche Versicherung (= gesetzliche Unfallversicherung) ist eine Pflichtversicherung, genauso wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das bedeutet: Alle, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind von Gesetztes wegen unfallversichert. Die BG-Versicherung entspricht einer Haftpflichtversicherung zugunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn deren Beschäftigte einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, übernimmt die BG die Entschädigungsleistungen.

Die Festlegung des Beitrags erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Berechnungsverfahren. Die maßgeblichen Faktoren sind:

  • der Finanzbedarf (Umlagesoll) der BGHW (Eigenumlage) mit dem Anteil der Lastenverteilung (LVN)
  • das Gesamtarbeitsentgelt und die Versicherungssummen
  • die Gefahrklassen
  • der Beitragsfuß

Finanzbedarf (Umlagesoll) nach Gefahrtarif

Das Umlagesoll umfasst den Finanzbedarf der BGHW und den Anteil an der Lastenverteilung (LVN), der gefahrklassen bezogen verteilt wird. Der Finanzbedarf ergibt sich aus den Ausgaben der Berufsgenossenschaft und dem zu berücksichtigenden Anteil an der Lastenverteilung. Die Lastenverteilung (LVN) wurde bereits in den vergangenen Jahren (seit 2008) als Teil des Beitrags nach Gefahrtarif erhoben, bisher nur nicht als eigenständige Position im Beitragsbescheid ausgewiesen. Seit dem Umlagejahr 2018 werden die Eigenumlage und die LVN auf dem Beitragsbescheid gesondert dargestellt. Nähere Informationen über die Lastenverteilung entnehmen Sie unserer Internetseite.

Gefahrklasse

Die Gefahrklasse ist ein Maß für das Unfall- und Gesundheitsrisiko (Gefährdungsrisiko) eines Gewerbezweigs und wird spätestens alle sechs Jahre von der Berufsgenossenschaft den aktuellen Verhältnissen angepasst. Die Gewerbezweige werden durch die Gefahrklassen entsprechend ihres Gefährdungsrisikos am Beitragsaufkommen beteiligt. Dies dient der Beitragsgerechtigkeit.

Beitragsfuß

Der Beitragsfuß ist der Betrag, den ein Unternehmer pro 1.000 Euro Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme bezahlen müsste, wenn sein Unternehmen der Gefahrklasse 1 zugeordnet wäre.
Der Vorstand hat beim Beitrag für die Eigenumlage für 2021 einen Beitragsfuß von 3,65 Euro und für die Lastenverteilung (LVN) einen Beitragsfuß von 0,24 Euro festgesetzt. Der Mindestbeitrag beträgt 80 Euro. Er wird erhoben, wenn der regulär berechnete Beitrag unter dem Mindestbeitrag liegt. Mit insgesamt 3,89 Euro pro 1.000 Euro Entgeltsumme in Gefahrklasse 1 konnte der Beitragsfuß damit im siebten Jahr infolge stabil gehalten werden.

Beitragsbescheide für unsere Mitgliedsunternehmen

Durch das Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhalten Sie Ende April Ihren Beitragsbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr. Mit dem Beitragsbescheid 2021 (Versanddatum 25.04.2022) werden die Umlagen auf Grundlage des am 01.01.2019 für die BGHM in Kraft getretenen Gefahrtarifes berechnet.

Die Beitragsfüße (oder auch Umlageziffern) der BGHM für das Umlagejahr 2021 lauten:

  • Basis- und Strukturumlage: 4,88
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Neurenten: 0,40
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Entgelten: 2,00

Wie hoch sind die Beiträge für die Berufsgenossenschaft?

Mitgliedsbeitrag der BGHM wird moderat angepasst

Durch eine stabilisierende Betriebsmittelentnahme in Höhe von ca. 200 Mio. Euro konnte die BGHM die Umlageziffern der letzten beiden Jahre konstant halten.

Die abgeschmolzenen Liquiditätsreserven der BGHM lassen eine erneute umfassende Beitragsstützung nicht mehr zu.
In den Selbstverwaltungsgremien der BGHM bestand jedoch Einigkeit darüber, sich weiterhin für eine Entlastung der Mitgliedsunternehmen einzusetzen: Durch die erneute Zufuhr von Betriebsmitteln in Höhe von 13,4 Mio. Euro kann die Erhöhung der Umlageziffer finanziell abgefedert werden.

Für das Kalenderjahr 2021 heißt dies konkret, dass sich die Umlageziffer für die Basis- und Strukturumlage um 1,88 Prozent auf 4,88 erhöht. 

Berechnung der Beiträge

Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel:

Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß (Umlageziffer) : 1000

Die Gefahrklasse ist die jeweilige Gefährdungseinstufung des Unternehmens, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig ergibt. Durch die Gefahrklasse wird erreicht, dass die Beiträge nach dem Risiko gestaffelt werden. Die Veranlagung Ihres Unternehmens nach dem Gefahrtarif entnehmen Sie Ihrem Veranlagungsbescheid. Die Berechnung von Gefahrklassen ist gesetzlich geregelt. 

Das Arbeitsentgelt ist die vom Unternehmen im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Näheres können Sie dem Arbeitsentgeltkatalog entnehmen. Sofern ein Lohnnachweis nicht eingereicht wurde, werden die Arbeitsentgelte geschätzt.

Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft.

Wie berechnen sich die Beiträge der Berufsgenossenschaften?

Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer Die Umlageziffer, die jährlich neu durch den Vorstand der Berufsgenossenschaft beschlossen wird, gibt an, wie hoch der Beitrag je 1.000 Euro Lohnsumme in der Gefahrklasse 1 ist.

Was kostet die BG?

Ihr BG-Beitrag Das bedeutet: Alle, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind von Gesetztes wegen unfallversichert. Die BG-Versicherung entspricht einer Haftpflichtversicherung zugunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Wann muss ich BG Beitrag zahlen?

Wie werden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft festgestellt und wann müssen sie im Regelfall gezahlt werden? Den Unternehmen werden ihre Jahresbeiträge nach Ablauf des jeweils betroffenen Jahres regelmäßig im April des Folgejahres schriftlich mitgeteilt. Die Unternehmen müssen dann bis zum 15. Mai zahlen.

Wie berechnet man Beitragsberechnung?

Beitragsberechnung.
Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach dieser Formel: Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß geteilt durch 1.000. ... .
Lastenverteilung. ... .
Beitragsausgleichsverfahren. ... .
Vorschüsse. ... .
Mindestbeitrag. ... .
Kostenerstattung in der Sparte Post, Postbank, Telekom..