Wie lange kann man eine Rechnung stellen

Wie lange kann man eine Rechnung stellen

Verjährungsfristen von Rechnungen können Unternehmer vor enorme Herausforderungen stellen. Bis 2002 betrug die Frist noch ganze 30 Jahre – mit der Schuldrechtsreform wurde diese jedoch auf nur noch 3 Jahre verkürzt. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Ratschläge Experten dazu geben, möchten wir hier näher betrachten.

Definition Verjährung

In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Rechnungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2022 Rechnungen aus dem Jahr 2019 verjähren. Ab diesem Zeitpunkt können Schuldner sich auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

Neben dieser Frist finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch weitere Verjährungsfristen für Rechnungen, die in Sonderfällen geltend gemacht werden. Zu diesen Sonderfällen zählen zum Beispiel Ansprüche aus der Beseitigung von Mängeln bei Werksleistungen oder Reparaturen, die bereits nach 2 Jahren verjähren. Gerichtlich angeordnete Rechtsansprüche hingegen sind beispielsweise bis zu 30 Jahre lang einforderbar.

Die Verjährung von Rechnungen stellt für Unternehmer ein nicht zu unterschätzendes, finanzielles Risiko dar. Zum einen bleiben die erbrachten Leistungen unbezahlt, zum anderen können hohe administrative Kosten hinzukommen. Auch Folgekosten, die durch eventuelle Rechtsstreitigkeiten entstehen, bergen ein Risiko. Gerade für kleinere Unternehmen oder Existenzgründer kann dieser Umstand dramatische Folgen haben.

Es gibt aber einige Maßnahmen, die von Rechtsanwälten empfohlen werden, um dieses Risiko zu senken.

7 Praxis-Tipps für den Umgang mit Verjährungsfristen bei Rechnungen

  1. Vermeide inhaltliche und formale Fehler bei der Rechnungsstellung. In §14 UStG werden die Vorschriften an eine Rechnungsstellung explizit benannt.
  2. Stelle erbrachte oder vereinbarte Leistungen sofort in Rechnung.
  3. Formuliere eindeutige Zahlungsbedingungen auf der Rechnung, insbesondere für die Fälligkeit der Forderungen. Ein Fixdatum ist dabei schnell zu erkennen und eindeutig.
  4. Prüfe zu jedem Jahreswechsel, ob Verjährungsfristen von Rechnungen anstehen.
  5. Mahnungen sollten zeitnah verschickt werden und von einer Person gehändelt werden, die konsequent damit umgeht und Ausreden nicht toleriert.
  6. Es gibt keine Vorschrift, wie oft ein Gläubiger gemahnt werden muss. Um den Kunden nicht zu verärgern, empfiehlt es sich ggf. auch in den persönlichen Kontakt zu treten.
  7. Können die Forderungen nicht mehr eingebracht werden, kann der bilanzierende Unternehmer (Soll-Versteuerer bei der Umsatzsteuer) die bereits in Rechnung gestellte und an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer berichtigen bzw. zurückfordern.

Was ebenfalls beachtet werden muss: Mahnungen verschieben die Verjährungsfristen nach der Rechnungsstellung nicht. Zahlt der Kunde jedoch eine Abschlagszahlung, Zinszahlung oder eine Sicherheitsleistung, wird die Frist unterbrochen. Neuer Stichtag für die Verjährung der Rechnung ist dann der Tag der Zahlung (§ 212 BGB).

Auf Nummer sicher gehen: So prüfst du die Verjährung

Wie lange kann man eine Rechnung stellen

Rechnung zu spät gestellt – was kann ich tun?

Eine Rechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung gestellt werden (§14 UStG). Der Grund ist, dass eine solche Leistung korrekt abgerechnet werden muss und dadurch Umsatzsteuer fällig wird. Andernfalls kann ein Bußgeld drohen. Steuerfreie Rechnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Nach Ablauf der 6 Monate sind die Forderungen jedoch nicht verjährt. Eine Verjährungsfrist für die rückwirkende Rechnungsstellung gibt es nicht. Allerdings sind einige Aspekte zu beachten:

  • Es muss nachweisbar sein, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde
  • Sobald die Verjährungsfrist nach § 194 ff. BGB einsetzt, können die Ansprüche nicht unbedingt mehr geltend gemacht werden

Verjährungsfristen bei Rechnungen beanspruchen

Die Zahlungspflicht erlischt nach den 3 Jahren nicht automatisch, sondern der Kunde muss sich ausdrücklich darauf berufen. Dies geschieht durch eine sogenannte Einrede der Verjährung. Das ist eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, dass die Leistung aufgrund der Verjährung nicht mehr erbracht wird. Danach kann der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich noch besteht. In dieser Erklärung sollten folgende Aspekte enthalten sein:

  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsbetrag
  • Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB

Zahlungen, die trotz eines verjährten Anspruchs geleistet worden sind, können dabei nicht zurückgefordert werden (§ 214 Abs. 2 BGB).

Um Rechnungen effizienter und automatisierter verarbeiten zu können, kann eine digitale Rechnungsverarbeitung eingesetzt werden. Die integrierte Prüfung nach § 14 UStG übernimmt intelligent die Überprüfung auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit. Wie dein Start in die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen aussehen kann, erfährst du im Whitepaper.

Digitale Rechnungsverarbeitung einführen und Verjährungsfristen immer einhalten!

Wie lange kann man nachträglich eine Rechnung stellen?

Wie lange kann eine Rechnung rückwirkend gestellt werden? Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Es gibt keine Verjährung, wenn Sie eine Rechnung rückwirkend stellen möchten. Sie können also immer rückwirkend eine Rechnung schreiben – egal, wie lange die Erbringung der Leistung bzw. die Lieferung des Produkts her ist.

Kann man nach 3 Jahren noch eine Rechnung stellen?

Bei Rechnungen gilt eine Frist von 3 Jahren nach der Rechnungserstellung. Allerdings erlischt nicht das Recht auf die Begleichung der offenen Rechnung, sondern nur das Recht auf die gerichtliche Klagbarkeit! Falls eine Rechnung beispielsweise nach 4 Jahren überwiesen wird, kann das Geld nicht zurückgefordert werden.

Wann ist die Rechnung verjährt?

In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Rechnungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2022 Rechnungen aus dem Jahr 2019 verjähren.

Wann muss ich eine Rechnung ausstellen?

Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen entsprechend den Vorgaben in §§ 14,14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.