Wie viele aha Zahlen gibt es

... dennoch allgemein zu dieser Art von Zahlen, falls jemand anderes hier eine Idee braucht oder wissen will, was dahinter steckt, falls er über die Suchfunktion auf dieses Forum stößt:
AHA oder EDE Zahlen sind Zahlen, die eben diesem Buchstabenmuster folgen, also gleich - verschieden - gleich. Sie sind in den Bereich "Zahlenmuster" einzuordnen.
Z.B.: 121 ..... 363...... 797 ..... usw.
Sie passen demnach vom Zahlenraum her in die 3. Klasse.
In der Grundschule wird mit diesen Zahlen "gespielt" und es gibt in den gängigen neueren Mathematikbüchern motivierende Aufgaben dazu, die den Schülern Spaß machen. Manchmal sind solche Zahlen auch Lösungszahlen. Wer also Aufgaben sucht, einfach die Mathebücher zu Rate ziehen!
Wenn man diese Zahlen zum ersten Mal macht, kann man sie über Methoden des entdeckenden Lernens einführen. Für mich sind dann immer Forscheraufträge in Partner- oder Gruppenarbeit die 1. Wahl.

Material - Ziffernkarten Fördern und Fordern Fördern: - Aufgaben in Partnerarbeit lösen. Fordern: - Viele weitere IRI-Aufgaben finden und ähnliche Aufgaben wie in 4 lösen. Ergebnisse über 1000 weiter untersu- chen und Entdeckungen beschreiben. Lernziele - mit Zahlenpaaren, die aus Namenszah- len abgeleitet sind, Additionsaufgaben bilden und lösen - Regelmäßigkeiten in den Ergebnissen von Additionsaufgaben finden und be- schreiben - Verfahren der schriftlichen Addition sicher anwenden Allgemeine Hinweise - IRI-Zahlen sind den Kindern von Seite 24 als Namenszahlen bekannt, bei denen der Hunderter und der Einer dieselbe Ziffer haben. - Durch Vertauschen der ungleichen Zif- fern entstehen Zahlenpaare, mit denen sich Additionsaufgaben bilden lassen: Für die IRI-Zahl 525 mit den Ziffern 5 und 2 ergibt sich die RIR-Zahl 252. - Die Additionsergebnisse dieser Aufga- ben weisen interessante Regelmäßigkei- ten auf, die von den Kindern entdeckt, beschrieben und untersucht werden können. - Es gibt insgesamt 81 IRI-Zahlen und 45 verschiedene IRI-Additionsaufgaben ohne Tauschaufgaben (36 Aufgaben ohne 0). Alle Ergebnisse sind Vielfache von 111. - Die Summe der Ziffern „I“ und „R“ einer IRI-Zahl gibt an, wie oft 111 zu vervielfäl- tigen ist. - Bei allen 4-stelligen Ergebnissen hat die T-Stelle stets den Wert 1. Die H- und Z- Stellen haben den gleichen Wert. Er ent- spricht der Summe von T- und E-Stelle. Die Z- und die H-Stelle sind um 1 größer als die E-Stelle (Es gilt: H = Z = E + 1). Einstieg - Von den Kindern IRI-Zahlen nennen las- sen und notieren. Besonderheiten dieser Zahlen beschreiben. Am Beispiel das Bil- dungsprinzip der IRI-Additionsaufgaben erklären und auf weitere IRI-Zahlen übertragen. Hinweise zu den Aufgaben 1 und 2 In Einzelarbeit IRI-Additions- aufgaben bilden und im Heft lösen, Ergeb- nisse nach der Größe ordnen. Das Ergebnis 888 und 999 kommt zweimal vor. 4 Der Trick (Summe aus H- und E-Stelle mal 111) gilt für dreistellige Ergebnisse. b) bei den IRI-Zahlen werden auch jene mitgezählt, die zu Tauschaufgaben von bereits genannten IRI-Aufgaben führen. Bildungsstandards - AK: 3.1.2, 4.1.1, 4.2.1, 4.2.2 - IK: 1.1.3, 2.3.2 1 313, 535, 727, 818, 101 IRI-Zahlen Kennst du meine IRI-Zahlen? Klar! Die lassen sich prima addieren. 3 1 3 1 3 1 I R I R I R a) Bilde mit diesen IRI-Zahlen Additionsaufgaben wie Paula. Berechne. 2 Schreibe weitere 6 IRI-Aufgaben auf, die alle ein unterschiedliches Ergebnis haben. 3 b) Ordne die Ergebnisse von a) der Größe nach. Was fällt dir auf? 626 515 636 545 434 262 a) Finde IRI-Zahlen mit dem Ergebnis 333. b) Wie viele IRI-Zahlen gibt es, deren Ergebnis kleiner als 1000 ist? c) Gibt es eine IRI-Zahl mit dem Ergebnis 111? d) Kannst du den Trick von Trax erklären? Prüfe bei anderen IRI-Zahlen nach. 4 666 < 313 ‡ 444 626 ‡ 888 Ich habe einen Trick entdeckt! Ich kann das Ergebnis sofort an den IRI–Zahlen erkennen. 139 IRI-Zahlen 777 < 888 = 888 < 999 = 999 z. B.: Die 3 Stellen der Zahlen sind gleich. 101, 121, 131, 141, 151, 161, 171, 181, 202, 212, 232, 242, 252, 262, 272, … 808, 818, … 909 41 (inkl. Nullen) 4 44 6 2 6 5 1 5 6 3 6 5 4 5 4 3 4 2 6 2 2 6 2 1 5 1 3 6 3 4 5 4 3 4 3 6 2 6 8 8 8 6 6 6 9 9 9 9 9 9 7 7 7 8 8 8 1 2 1 2 3 2 3 4 3 4 5 4 6 2 6 1 3 1 2 1 2 3 2 3 4 3 4 5 4 5 2 6 2 3 1 3 3 3 3 5 5 5 7 7 7 9 9 9 8 8 8 4 4 4 1 2 1 2 1 2 2 1 2 1 2 1 3 3 3 3 3 3 1 0 1 0 1 0 1 1 1 139 IRI-Zahlen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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Die Zahlen zu Corona-Patienten in Krankenhäusern und zu Impfungen veröffentlichen wir von Montag bis Freitag. Die Zahlen in Klammern zeigen die Veränderung zum Vortag beziehungsweise zur letzten Meldung der Vorwoche. Ausnahme: Die Impfzahlen der Arztpraxen werden nur montags aktualisiert. Die PCR-Testzahlen aktualisieren wir montags und donnerstags.


Aktuelle Nachrichten


Impfstellen in Nürnberg


Städtische Impfstellen ()



Beratungsangebot des Impfzentrums

Sie haben Fragen zur Impfung? Nutzen Sie das unverbindliche Beratungsangebot der Impfärzte in den städtischen Impfstellen oder bei den mobilen Impfaktionen. Für ein Beratungsgespräch können Sie einen Termin buchen oder spontan vor Ort anfragen.


Bürgertelefone und Hotlines

Terminbuchung für Beratungen

09 11 / 97 45 04 50
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Wann brauche ich meine nächste Impfung? Welcher Impfstoff bietet sich an? Soll ich meine Kinder impfen lassen? Sie haben diese oder weitere Fragen zur Impfung? Nutzen Sie das unverbindliche Beratungsangebot der Impfärzte in den städtischen Impfstellen oder bei den mobilen Impfaktionen. Für ein reines Beratungsgespräch können Sie einen Termin vereinbaren oder spontan vor Ort anfragen.


Hotline für allgemeine Fragen zu Impfungen

09 11 / 23 11 06 44
Montag bis Sonntag von 8.30 bis 16 Uhr

Bitte beachten Sie: Das Bürgertelefon vergibt keine Termine und führt keine Beratungen zu Impfungen durch.


Hotline zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

09 11 / 23 13 09 99
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr


Was ist neu?

Moderna-Impfstoff bis 10. Dezember verfügbar

Den Moderna-Impfstoff gab es bis einschließlich 10. Dezember in den Impfstellen in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle und im einstigen N-Ergie-Kundenzentrum.

Impfzentrum und Impfstellen schließen

Die städtischen Impfstellen stellen am 31. Dezember 2022 um 14 Uhr den Betrieb ein. Danach geht der Impfbetrieb in die Hände der niedergelassenen Ärzte über. Auch einige Apotheken bieten weiter Covid-19-Impfungen an.

Stiko empfiehlt Impfung für vorerkrankte Kinder zwischen 6 Monaten und 4 Jahren

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt seit 17. November 2022 eine Impfung für vorerkrankte Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren. Kinder in diesem Alter mit einer Grunderkrankung, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, sollten eine vollständige Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Empfohlen wird der Comirnaty-Kinder-Impfstoff mit drei Impfdosen im Abstand von mindestens drei und acht Wochen zur jeweils vorangegangenen Impfung.

Auch Frühgeborene, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tragen ein erhöhtes Risiko und sollen geimpft werden.

Impfungen ohne Anmeldung und Termin

Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, braucht dafür in keiner städtischen Impfstelle mehr einen Termin. Interessierte können während der Öffnungszeiten ohne Anmeldung vorbeikommen.

Auch für die Kinderimpfung, die jeden Samstag in der Impfstelle im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum in der Südlichen Fürther Straße 14 angeboten wird, ist kein Termin mehr notwendig. Damit haben alle Bürger noch bis Jahresende die Möglichkeit, sich einfach und unkompliziert ihre (Auffrischungs-)Impfung zu holen. Impfwillige brauchen lediglich ihren Personalausweis, den Impfpass und gegebenenfalls den Nachweis einer vorangegangenen Covid-19-Infektion.

Angepasste Impfstoffe

Der an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff von BioNTech ist verfügbar. Er ist für Auffrischungsimpfungen geeignet und wird in allen städtischen Impfstellen und bei mobilen Einsätzen verimpft.

Den Valneva-Impfstoff sowie das Novavax-Vakzin gibt es in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle sowie im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum.

Drei Impfungen für vollständigen Impfschutz

Seit Oktober gelten neue Regeln beim Impfen: Zwei Impfungen reichen nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Über einen vollständigen Impfschutz verfügt nur, wer drei Impfungen bekommen hat. Auch Personen mit zwei Impfungen, die zusätzlich mit dem Coronavirus infiziert waren und dies mit einem Test nachweisen können, gelten als vollständig geimpft. Bei einer Infektion vor der ersten Impfung ist dazu ein positiver Antikörpertest nötig, bei einer Infektion vor der zweiten Impfung ein PCR-Test. Eine Infektion nach der zweiten Impfung muss ebenfalls mit einem PCR-Test nachgewiesen werden, der mindestens 28 Tage zurückliegt.

Auffrischungsimpfung

Die vierte Impfung ist für Personen ab 60 Jahren und Vorerkrankte vorgesehen sowie für Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Darüber hinaus können alle zwischen 18 und 60 Jahren, deren dritte Impfung sechs Monate zurück liegt und die seit Dezember 2021 nicht infiziert waren, auf Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung die vierte Impfung bekommen.


Häufig gestellte Fragen

Wie viele aha Zahlen gibt es

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Allgemeines und Rechtliches

Gibt es eine Impfpflicht in der Bundesrepublik?

Ja, es gibt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie gilt für Menschen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten. Sie mussten bis spätestens 15. März dem Arbeitgeber einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Seit 16. März sind in Bayern medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen zum Schutz von gefährdeten Personengruppen laut dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt über bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft noch als genesen gelten, zu benachrichtigen. Weitere Informationen finden Sie dazu in untenstehendem Link.

Wo finde ich die Coronavirus-Impfverordnung?

Die aktuelle Version der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.


Registrierung und Terminbuchung

Benötige ich einen Impftermin?

Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, braucht dafür in keiner städtischen Impfstelle mehr einen Termin. Interessierte können während der Öffnungszeiten ohne Anmeldung vorbeikommen.

Auch für die Kinderimpfung, die jeden Samstag in der Impfstelle im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum in der Südlichen Fürther Straße 14 angeboten wird, ist kein Termin mehr notwendig. Damit haben alle Bürger noch bis Jahresende die Möglichkeit, sich einfach und unkompliziert ihre (Auffrischungs-)Impfung zu holen. Impfwillige brauchen lediglich ihren Personalausweis, den Impfpass und gegebenenfalls den Nachweis einer vorangegangenen Covid-19-Infektion.

Kann ich mir aussuchen, wo ich geimpft werden möchte?

Ja, Sie können frei wählen, wo Sie sich impfen lassen möchten: Entweder in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle in Großreuth hinter der Veste oder im ehemaligen Kundenzentrum der N-Ergie am Plärrer. Außerdem gibt es feste Impfstellen in den Einkaufszentren Mercado und Frankencenter. Dazu kommen wechselnde Einsatzorte der mobilen Impfteams.

Ich habe Probleme bei der Registrierung im bayerischen Impfportal. Wer kann helfen?

Im bayerischen Impfportal können Sie sich online für eine Impfung im Impfzentrum registrieren. Bei der Registrierung müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben. Je nach Verfügbarkeit der Impftermine werden Sie entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Impfzentrum per SMS oder E-Mail, gegebenenfalls auch telefonisch, zur Terminbuchung eingeladen.

Die Impftermine werden im Impfportal mit einem zeitlichen Vorlauf zur Buchung freigegeben.

Mit der Registrierung werden ein Aufklärungsmerkblatt und weitere Informationen zum Impfvorgang zum Download bereitgestellt. Zur Vorbereitung können Sie den Aufklärungsbogen des Robert Koch-Instituts und die Datenschutzinformationen auch hier herunterladen.

Weitere „Häufige Fragen zum Online-Registrierungsportal“ hat das bayerische Gesundheitsministerium auf seiner Website zusammengestellt.

Was tun, wenn mein Account im Impfportal gelöscht werden soll?

Viele Nürnberger haben eine automatische E-Mail vom bayerischen Impfportal erhalten, in der eine automatische Löschung des Accounts ankündigt wird. In dieser E-Mail wird auch auf die Möglichkeit der Datenspeicherung für zukünftige Impfungen, zum Beispiel Auffrischimpfungen, hingewiesen. Sie können der Datenspeicherung für künftige Impfungen online zustimmen. Mit der Zustimmung wird der Account nicht automatisch gelöscht.

Bitte loggen Sie sich hierfür auf Ihren Account auf https://impfzentren.bayern ein. Auf der Startseite (Personenauswahl) befindet sich ein blau hinterlegtes Feld „Daten für zukünftige Impfungen speichern.“ Bitte klicken Sie dieses Feld an und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Eventuell müssen Sie vorher die Inaktivierung aufheben. Bitte klicken Sie dazu im Profil auf „Anmeldestatus ändern“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen.

Falls Ihr Account bereits gelöscht wurde, können Sie ihn jederzeit neu anlegen oder reaktivieren. Melden Sie sich hierzu unter https://impfzentren.bayern/citizen mit Ihren Zugangsdaten an und wählen Sie die deaktivierte Person in Ihrem Konto aus. Unter Anmeldestatus klicken Sie auf „Anmeldung reaktivieren“.


Ablauf der Impfungen

Wann gilt man als vollständig geimpft?

Seit 1. Oktober 2022 sind für einen vollständigen Impfschutz drei anstatt wie bisher zwei Impfungen erforderlich (Grundimmunisierung mit zwei Impfungen plus eine Auffrischungsimpfung). Zwei Impfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich – unabhängig von der Reihenfolge der Ereignisse – eine Infektion nachweisen können.

Wo erhalte ich eine Impfung?

Für eine Impfung wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder vereinbaren über die Impfzentren Bayern einen Impftermin für eine Impfstelle.

Gilt für Impfungen in den Impfzentren die Wohnortbindung?

Nein, für Corona-Impfungen ist die Wohnortbindung in den Impfzentren aufgehoben. Bitte geben Sie bei der Terminbuchung eine bayerische Adresse an.

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Sie haben die freie Wahl der Impfstoffe, sofern verfügbar. Eine Beratung erhalten Sie bei den niedergelassenen Ärzten und in den städtischen Impfzentren.

In welchen städtischen Impfstellen erhalte ich welche Impfstoffe?

Impfstelle ehemalige Kfz-Zulassung:
Impfstoffe von BioNTech, Novavax, Valneva und Johnson & Johnson

Impfstelle ehemalige N-Ergie-Kundenberatung:
Impfstoffe von BioNTech (auch für Kinder), Novavax und Valneva

Impfstelle im Mercado-Center:
Impfstoffe von BioNTech

Impfstelle im Franken-Center:
Impfstoffe von BioNTech

Impfbus:
BioNTech

Mobile Teams:
BioNTech

Wo erhalte ich den an die Variante BA.1 angepassten Impfstoff?

Seit 14. September ist der neue, an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Covid-19-Impfstoff verfügbar. Die neuen Vakzine von BioNTech sind für die Auffrischimpfungen geeignet. Ebenfalls seit 14. September zu haben ist der Tot-Impfstoff Valneva für die Grundimmunisierung.

Der angepasste Impfstoff von BioNTech wird in allen städtischen Impfstellen verimpft, auch bei den mobilen Einsätzen. Den Valneva-Impfstoff gibt es in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle sowie im einstigen N-Ergie-Kundenzentrum. Dieser Impfstoff ist für 18- bis 50-Jährige geeignet.

Wo erhalte ich den an die Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff?

Der angepasste Impfstoff von BioNTech wird in allen städtischen Impfstellen verimpft, auch bei den mobilen Einsätzen.

Was muss ich beachten, wenn ich mit Johnson & Johnson gimpft wurde?

Das Paul-Ehrlich-Institut hat mit der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) neue Anforderungen für einen vollständigen Impfschutz veröffentlicht. Demnach gilt seit 15. Januar eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nicht mehr als vollständige Impfung. Bisher war die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung lediglich eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Nun ist die zweite Impfung für einen vollständigen Impfschutz vorgeschrieben. Ab Anfang Februar sollen auch die digitalen Impfnachweise entsprechend geändert werden: Damit haben einfach mit Johnson & Johnson geimpfte Personen bei der 2G-Regel keinen Zutritt mehr. Für die Auffrischungsimpfung gilt: Sie können sich frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff boostern lassen. Laut Empfehlung der Stiko verspricht die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff die höchste Wirksamkeit. Analog zu allen anderen Impfstoffen gelten Sie künftig erst mit drei Impfungen als geboostert. Bis dahin gilt für Sie bei 2G plus die Testpflicht.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was muss ich über den Impfstoff von Novavax wissen?

Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen sogenannten Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax. Grundlage des Impfstoffes ist ein Bestandteil des Coronavirus, das Spikeprotein. Dieses wurde für die Produktion des Vakzins in Insektenzellkulturen im Labor hergestellt. Das Vakzin ist der erste zugelassene Corona-Impfstoff dieses Typs in Deutschland und ergänzt das bisherige Angebot aus mRNA-Impfstoffen (Moderna, BioNTech) und Vektor-Impfstoffen (Johnson + Johnson, AstraZeneca).

Wegen seiner Bauweise ist der Novavax-Impfstoff auch für Personen akzeptabel, die bei den bisher zugelassenen Impfstoffen wegen deren Neuartigkeit noch skeptisch sind.

Nach der ersten Impfung ist im Abstand von mindestens drei Wochen eine Zweitimpfung nötig. Die Stiko empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aktuell nicht empfohlen.

Eine Booster-Impfung mit Novavax ist laut RKI und Stiko nur möglich, wenn eine Kontraindikation des Impflings gegen mRNA-Impfstoffe vorliegt. Vorgegeben ist die Auffrischungsimpfung grundsätzlich aber mit einem mRNA-Impfstoff. Ärzte können Nuvaxovid allerdings eigenverantwortlich als Boosterimpfung verimpfen.

Impfungen mit Novavax erhalten Sie von Montag bis Samstag in den zwei festen städtischen Impfstellen. Diese befinden sich in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle und im ehemaligen Kundenzentrum der N-Ergie am Plärrer. Impfungen mit Novavax sind auch im Mercado und Franken-Center möglich. Ebenso im Impfbus und bei den Einsätzen der mobilen Impfteams werden Novavax-Impfungen angeboten.

Kann ich einen Termin für eine Impfung mit Novavax vereinbaren?

Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich und alle anderen an Novavax Interessierten können einen Termin für eine Impfung buchen – entweder telefonisch über die Hotline 09 11 / 97 45 04 50 oder über das Registrierungsportal. Den Impfstoff können Sie bei der Terminbuchung auswählen. Im Anschluss werden die Impfstellen zur Auswahl angezeigt, in denen Sie eine Novavax-Impfung erhalten.

Ich benötige Hilfe. Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?

Ja. Sie können zum Impftermin eine Begleitperson mitnehmen, wenn Sie Hilfe benötigen. Bitte beschränken Sie sich dabei jedoch auf eine Person. Ihre Begleitung kann während des gesamten Impfvorgangs dabeibleiben und muss nicht separat warten.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihren Impfpass oder eine andere Bestätigung bereits erfolgter Corona-Impfungen mit. Falls vorhanden, sollten Sie auch wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Ihren Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitbringen. Bitte tragen Sie bei der Impfung Kleidung, bei der Sie leicht den Oberarm frei machen können.

Wo finde ich das Aufklärungsblatt zur Impfung in weiteren Sprachen?

Sie können zur Impfung ein Aufklärungsblatt mitbringen und dieses vor der Impfung unterzeichnen. Das erleichtert dem Impfteam vor Ort die Arbeit. Auf der Seite des Robert Koch-Instituts können Sie das Aufklärungsblatt in knapp 20 verschiedenen Fremdsprachen herunterladen.

Mein Ausweis ist abgelaufen. Muss ich ihn vorher verlängern lassen?

Nein. Entscheidend ist, dass Sie sich identifizieren können. Sollten Ihre Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) abgelaufen sein, müssen Sie nicht zwingend eine Verlängerung beantragen, um eine Impfung zu bekommen.

Ich habe keinen gültigen Personalausweis. Werde ich trotzdem geimpft?

Ja. Falls Sie keinen gültigen Personalausweis besitzen, können Sie sich mit einem amtlich beglaubigten Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Schülerausweis, etc.) ausweisen. Im Anschluss werden Sie geimpft.

Ich habe keinen Impfpass. Ist das ein Problem?

Nein. In diesem Fall erhalten Sie eine Bestätigung über die Impfserie auf einem Formular.

Gibt es eine Maskenpflicht beim Impftermin?

Ja. Im Impfzentrum müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.

Was kostet die Impfung?

Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürger, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Bekomme ich einen Nachweis über die Impfung?

Ja. Laut Infektionsschutzgesetz muss jede Schutzimpfung unverzüglich in einem entsprechenden Ausweis (Impfpass) eingetragen oder als Bestätigung ausgehändigt werden. Die Impfung wird per Chargen-Aufkleber und Unterschrift des Impfarztes in den Impfpass eingetragen. Darüber hinaus erhalten Sie ein Zertifikat über erfolgte Auffrischungsimpfungen. Die technische Gültigkeit der digitalen Covid-19-Zertifikate läuft nach 365 Tagen automatisch ab. 28 Tage vor Ablauf erhalten Sie dazu eine Mitteilung in der CovPass-App. Mit wenigen Klicks können Sie sich ein neues Zertifikat ausstellen. Dazu müssen Sie vorher Ihre CoVPass-App im App-Store aktualisieren.

Ich hatte eine allergische Reaktion. Trotzdem erneut impfen?

Auch wenn bei Ihnen nach der Erstimpfung eine allergische Reaktion aufgetreten ist, können Sie eine Zweit- oder Boosterimpfung erhalten. Diese sollte in einer überwachten Umgebung erfolgen, in der eine mögliche allergische Reaktion schnell behandelt werden kann.


Impfungen in Arztpraxen

Kann ich mich auch beim Hausarzt impfen lassen?

Ja. Die niedergelassenen Ärzte impfen eigenständig im Rahmen der Regelversorgung und nicht im Auftrag der Impfzentren oder als Außenstelle. Eine Registrierung im Impfportal ist nicht notwendig. Die Arztpraxen organisieren und dokumentieren die Impfungen in ihren Praxen in Eigenregie unabhängig davon, ob ihre Patienten im Impfportal registriert sind oder nicht.

Ich wurde vom Hausarzt geimpft. Was passiert mit meinem Profil?

Bitte löschen Sie Ihr Profil im bayerischen Impfportal, falls Sie in einer Arztpraxis geimpft wurden. Die Arztpraxen geben Ihre Impfdaten nicht an das Impfportal weiter, sodass Sie im System weiterhin als impfwillig registriert sind und gegebenenfalls Termine erhalten. Falls Sie mit Ihrem Account mehrere Personen verwalten, löschen Sie bitte nur den Eintrag zu Ihrer Person.

Kann ich weitere Impfungen im Impfzentrum durchführen lassen?

Ja, Sie können nach einer Impfung in der Arztpraxis weitere Impfungen im Impfzentrum vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass der Termin für eine Zweitimpfung je nach Impfstoff mindestens drei Wochen (BioNTech) beziehungsweise mindestens vier Wochen (Moderna) nach dem Termin der Erstimpfung liegen muss.

Eine Auffrischimpfung erfolgt in der Regel frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung. Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. In begründeten Einzelfällen kann die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.

Teilen Sie dem Personal an der Anmeldung mit, dass Sie bereits eine Impfung erhalten haben und legen Sie den Nachweis über die bereits erfolgte Impfung oder die bereits erfolgten Impfungen vor.


Impfung für Kinder und Jugendliche

Ab welchem Alter können Kinder und Jugendliche geimpft werden?

Kinder ab fünf Jahren können gegen Corona geimpft werden.

Welche Impfstoffe sind für Kinder und Jugendliche zugelassen?

Seit Mai 2021 ist der Impfstoff von BioNTech für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Seit November 2021 ist der Impfstoff von BioNTech auch für Kinder ab fünf Jahren freigegeben. Junge Impflinge erhalten allerdings nur ein Drittel der Dosis für Erwachsene.

Seit 2. März 2022 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff Spikevax von Moderna für Kinder ab sechs Jahren zugelassen. Die Grundimmunisierung wird mit zwei Injektionen im Abstand von vier Wochen verabreicht.

Seit 1. Juli 2022 ist der Nuvaxovid-Impfstoff von Novavax für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren zugelassen.

Für welche Kinder und Jugendliche wird die Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen für gesunde Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren. Zunächst soll für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren eine Impfdosis verabreicht werden. Allerdings gelten Kinder, die einmal geimpft wurden, rechtlich nicht als vollständig geimpft. Bei einem individuellem Wunsch von Sorgeberechtigten und Kindern kann die Grundimmunisierung bei 5- bis 11-Jährigen mit zwei Impfungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Aktuelle Daten zeigen, dass die Impfung nur für kurze Zeit vor der Übertragung der Omikron-Variante schützt und dieser Infektionsschutz nicht verlässlich ist. Daher relativiert die Stiko ihre vorherige Impfempfehlung für alle gesunden Kinder im Alter unter 12 Jahren, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können. Die Stiko rät dazu, nach individueller Abwägung und unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern zu entscheiden, ob diese gesunden Kinder gegebenenfalls eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen - mit dem Ziel, eine mögliche Ansteckung zu verhindern.

Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von 5 bis 11 Jahren sollen weiterhin eine Grundimmunisierung (zwei Impfungen) sowie bis zu zwei Auffrischimpfungen erhalten. Kindern mit Immundefizienz (ID) empfiehlt die Stiko die zweite Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur ersten Auffrischimpfung. Haben Kinder im Abstand von über drei Monaten nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht, wird ihnen vorerst keine zweite Auffrischimpfung empfohlen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt seit 17. November 2022 auch eine Impfung für vorerkrankte Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren. Kinder in diesem Alter mit einer Grunderkrankung, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, sollten eine vollständige Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Empfohlen wird der Comirnaty-Kinder-Impfstoff mit drei Impfdosen im Abstand von mindestens drei und acht Wochen zur jeweils vorangegangenen Impfung.

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gibt die Stiko eine generelle Impfempfehlung mit Grundimmunisierung und einer ersten Auffrischimpfung.

Wird die Impfung für Kinder empfohlen, die bereits genesen sind?

Die Stiko empfiehlt für Kinder, die eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, eine Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion.

Wann und wo können Kinder unter zwölf Jahren geimpft werden?

Die Familienimpftage für Kinder von fünf bis elf Jahren finden samstags von 9 bis 18 Uhr in der Impfstelle im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum (Südliche Fürther Straße 14) statt. Die Anmeldung ist sowohl unter der Hotline 09 11 / 97 45 04 50 möglich als auch über das bayerische Impfportal.

Wie kann ich einen Termin für eine Kinder-Impfung buchen?

Terminbuchungen sind telefonisch möglich. Termine für die Erst- und Zweitimpfung werden unter der Rufnummer 09 11 / 97 45 04 50 vergeben. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Termine können Sie auch über das Impfportal buchen.

Können sich bei den Kinder-Impfungen auch Angehörige impfen lassen?

Ja. Auch Eltern, ältere Geschwister oder andere Angehörige können sich bei den Familienimpftagen gleich mitimpfen lassen. Notwendig hierfür ist allerdings eine telefonische Anmeldung über die Hotline unter der Rufnummer 09 11 / 97 45 04 50.

Gilt das Impfangebot auch für Kinder, die nicht in Nürnberg wohnen?

Ja. Wie bei den Erwachsenen gilt: Geimpft werden auch Kinder, die nicht in Nürnberg wohnen. Bitte geben Sie bei der Terminbuchung eine bayerische Adresse an.

Was muss ich zur Impfung meines Kindes mitbringen?

Bringen Sie bitte, wenn möglich, den Impfausweis Ihres Kindes mit. Die Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten sind ausreichend. Wenn der Nachname zum Kind abweicht, sollte ein alternativer Nachweis der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, zum Beispiel eine amtliche Bestätigung, die Kopie der Geburtsurkunde oder eine Eintragung im Reisepass.

Wann erhalten jüngere Kinder ihre Zweitimpfung?

Bei den Familienimpftagen erhalten die Kinder die Zweitimpfung nach genau drei Wochen. Den Termin für die zweite Impfung können Sie bei der Buchung des ersten Termins ebenfalls gleich über die Hotline vereinbaren. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung gelten jüngere Kinder als vollständig geimpft.

Können jüngere Kinder auch nur zur Zweitimpfung kommen?

Ja. Bitte informieren Sie die Mitarbeiter bei der Terminbuchung darüber, dass Ihr Kind nur eine Zweitimpfung benötigt. Bringen Sie außerdem die Unterlagen für die Erstimpfung zum Termin mit.

Sind die Familienimpftage besonders kindgerecht?

Ja, die Impfkabinen wurden kindgerecht gestaltet. Außerdem wurde für die Ärzte extra viel Zeit eingeplant, um auf die Fragen der Eltern vor der Impfung in Ruhe eingehen zu können.

Gibt es für Kinder und Jugendliche auch Booster-Impfungen?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech. Die Auffrischungsimpfung soll im Abstand von drei bis zu sechs Monaten zur vorangegangenen Impfung durchgeführt werden. In den Impfstellen erhalten 12- bis 17-Jährige die Booster-Impfung. Für jüngere Kinder ab fünf Jahren ohne Vorerkrankung empfiehlt die Stiko eine einmalige Impfung.

Bei Kindern mit Immundefizienz ab fünf Jahren mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort kann die dritte Impfstoffdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis als Optimierung verabreicht werden. Über den Zeitpunkt einer Auffrischungsimpfung nach der primären Impfserie (bestehend aus drei Impfstoffdosen) muss bei diesen Personen im Einzelfall entschieden werden.

Müssen die Eltern bei der Impfung dabei sein?

Kinder bis einschließlich 15 Jahre werden nur in Begleitung eines Elternteils geimpft. 16- bis 17-Jährige können alleine zur Impfung kommen. Hier ist eine Einwilligung der Eltern auch vorab schriftlich möglich. 16- bis 17-Jährige bringen bitte das Aufklärungsmerkblatt für den mRNA-Impfstoff zur Impfung mit, das von einem Elternteil unterzeichnet sein muss. Das Dokument muss auf der letzten Seite im letzten Block unterschrieben werden.

Wie sicher ist die Impfung bei Kindern und Jugendlichen?

mRNA-Impfstoffe gelten als sicher. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat auf Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem US-amerikanischen Impfprogramm mit nahezu zehn Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen eine Risikobewertung vorgenommen. So schreibt die Stiko, dass die sehr seltenen, beobachteten Herzmuskelentzündungen, die bevorzugt bei jungen männlichen Geimpften im Zusammenhang mit der Impfung auftraten, als Nebenwirkungen gewertet werden müssen. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Patienten mit diesen Herzmuskelentzündungen im Krankenhaus behandelt. Bei den Jugendlichen wurde jedoch mit entsprechender medizinischer Versorgung ein unkomplizierter Verlauf beobachtet. Zudem sind bisher keine weiteren schweren Nebenwirkungen aufgetreten.

Welche Symptome können nach einer Impfung auftreten?

Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle sowie Schwäche, Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Magen-Darm-Beschwerden sind als Impfreaktionen möglich. Die Symptome klingen nach wenigen Tagen ab. Nach der zweiten Impfung treten die Reaktionen in der Regel häufiger und heftiger auf.

Wie wirksam ist die Impfung bei Kindern und Jugendlichen?

Zur Wirksamkeit des Impfstoffes Comirnaty von BioNTech gegenüber der Omikron-Variante gibt es laut Robert-Koch-Institut (RKI) erste Erkenntnisse aus einer Studie mit 12- bis 16-Jährigen. Die Ergebnisse weisen auf einen guten Schutz vor Infektionen und der Covid-19-Erkrankung in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Verabreichung der 2. Impfstoffdosis hin. Ähnlich wie bei Erwachsenen ist der Schutz vor der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante geringer und die Wirksamkeit reduziert sich ab dem Zeitpunkt von drei Monaten nach der zweiten Impfstoffdosis kontinuierlich.

Der bei Kindern von fünf bis elf Jahren eingesetzte Impfstoff Comirnaty für Kinder hat in dieser Altersgruppe mit etwa 90 Prozent eine sehr hohe Wirksamkeit zur Verhinderung symptomatischer COVID-19-Erkrankungen.

Ist eine Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche sinnvoll?

Mit der empfohlenen Auffrischimpfung (3. Impfung) wird der Impfschutz, der drei Monate nach der Grundimmunisierung kontinuierlich nachlässt, wieder verbessert. Auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Infektionen wird reduziert.

Die Auffrischimpfung ist derzeit für 12- bis 17-Jährige empfohlen sowie für Fünf- bis Elfjährige, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung haben. Für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren mit Immundefizienz ist auch eine 2. Auffrischimpfung empfohlen. Die 2. Auffrischimpfung wird von der Stiko frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

Wann wird die Zweitimpfung empfohlen?

Die Zweitimpfung wird im Abstand von drei Wochen nach der ersten Impfung empfohlen. Generell ist es möglich ist, die Zweitimpfung im Zeitraum von drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung durchzuführen.

Mein Kind ist nach einfacher Impfung an Corona erkrankt. Soll ich es ein weiteres Mal impfen lassen?

Nein. Derzeit wird für Kinder ohnehin nur eine Impfung empfohlen. Nur Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen oder Kinder, die Kontakt zu Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, sollen öfter geimpft werden.

Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung beziehungsweise einer Auffrischimpfung im Spätsommer beziehungsweise vor Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut evaluiert.

Mein Kind ist zweimal an Corona erkrankt und bislang nicht geimpft. Benötigt es nach zwei Infektionen überhaupt eine Impfung?

Die Stiko empfiehlt allen Kindern eine Impfstoffdosis. Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Mein Kind ist nach zweifacher Impfung (Grundimmunisierung) an Corona erkrankt. Soll ich es ein weiteres Mal impfen lassen?

Über die Durchführung der Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt. Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung beziehungsweise einer Auffrischimpfung im Spätsommer beziehungsweise vor Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut evaluiert.

Wie verläuft COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen?

Covid-19-Infektionen verlaufen bei Kindern und Jugendlichen überwiegend mild bis moderat und häufig ganz ohne Symptome. Kinder ohne Vorerkrankungen können nach einer Infektion an Fieber und Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Gliederschmerzen sowie Magen-Darm-Beschwerden leiden. Dennoch gibt es schwere Krankheitsverläufe. Außerdem können Kinder auch nach milden Verläufen von Langzeitfolgen betroffen sein.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen verläuft COVID-19 häufiger schwer. Etwa ein Prozent der erkrankten Kinder und Jugendlichen muss ins Krankenhaus. 0,001 Prozent der Erkrankten verstirbt. Nach Informationen des Robert Koch-Instituts gab es in Deutschland sehr wenige Todesfälle. Diese traten bei Kindern mit sehr schweren Vorerkrankungen auf.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Impfung für Kinder?

Auf den Seiten des Robert Koch-Insituts und des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie viele weiterführende und detaillierte Informationen zum Thema Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche.


Impfung von Schwangeren und Stillenden

Werden Schwangere und Stillende geimpft?

Ja. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine Impfempfehlung für Schwangere und Stillende ausgesprochen. Die Stiko empfiehlt die Impfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon und Stillende unabhängig von Vorerkrankungen. Empfohlen wird die Impfung ausschließlich mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von BioNTech im Abstand von drei bis sechs beziehungsweise vier bis sechs Wochen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem zweiten Trimenon durchgeführt werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Impfkommission ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dieser Erkrankung besteht.

Grundlage für die Empfehlung sind laut der Stiko vorliegende Daten, die ein Risiko von schweren Covid19-Verläufen in der Schwangerschaft bestätigen. Dieses Risiko erhöht sich bei vorliegenden Vorerkrankungen wie Adipositas, Bluthochdruck und Diabetes mellitus.

Wie hoch ist die Wirksamkeit der Impfung bei Schwangeren?

Die vorliegenden Studien zeigen eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren. Die Impfung schützt sehr gut vor einer Infektion mit Symptomen und vor schweren Krankheitsverläufen. Laut Stiko ist davon auszugehen, dass ungeimpfte Schwangere durch die erhöhte Infektiosität der Delta-Variante stärker gefährdet sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und im Epidemiologischen Bulletin.

Wie sicher ist eine Impfung während der Schwangerschaft?

Die vorliegenden Erkenntnisse aus Studien sind bisher zwar begrenzt, doch sie liefern keine Hinweise auf schwere unerwünschte Nebenwirkungen (Fehlgeburt, Totgeburten, Fehlbildungen) bei der Schwangeren und dem Fötus nach einer Impfung während der Schwangerschaft.

Nach der Impfung wurde eine Übertragung der Antikörper der Mutter über die Plazenta zum Fetus nachgewiesen. Ob dadurch ein klinisch relevanter Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann, ist derzeit nicht klar.

Die Empfehlung zur Impfung basiert auf einer systematischen Aufarbeitung von Daten zum Risiko von schweren Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden. Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigen kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen während der Stillzeit für Mutter und Kind.

Besteht ein Risiko bei Impfungen während der Stillzeit?

Es gibt keine Hinweise, dass eine Covid19-Impfung während der Stillzeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.

Wo können sich Schwangere und Stillende impfen lassen?

Schwangere und Stillende können sich beim Haus- oder Facharzt impfen lassen. Außerdem werden Schwangere und Stillende in den Impfstellen in der alten Kfz-Zulassungsstelle und im ehemaligen Kundenzentrum der N-Ergie sowie bei Impfaktionen geimpft.


Impfung nach einer Corona-Infektion

Bin ich nach einer Infektion immun oder soll ich mich impfen lassen?

Auch nach überstandener Infektion ist eine Impfung zu empfehlen.

Derzeit geht man davon aus, dass der Immunschutz nach einer Infektion drei Monate lang ausreichend ist. Als Nachweis gilt ein Genesenenzertifikat, das Sie in Arztpraxen, Apotheken oder beim Gesundheitsamt erhalten. Für das Genesenenzertifikat müssen Sie die überstandene Infektion mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis nachweisen können. Das Test-Ergebnis darf maximal 90 Tage alt sein. Das Genesenenzertifikat ist ab dem 28. Tag nach dem Test und 90 Tage nach dem Test gültig. Wenn Sie den QR-Code Ihres Genesenenzertifikats in die Corona Warn App oder CovPass-App einscannen, wird Ihnen für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats ein vollständiger Immunschutz angezeigt.

Nach 90 Tagen verfällt der Genesenen-Status. Genesene, die sich dann nicht impfen lassen, gelten als Ungeimpfte. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr.

Auch nach zwei Infektionen gilt eine ungeimpfte Person nicht als vollständig geimpft.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Wann kann ich mich nach einer Corona-Erkrankung impfen lassen?

Wenn Sie ohne vorherige Impfung an COVID-19 erkrankt waren, können Sie frühestens vier Wochen nach der Infektion und Abklingen der Beschwerden eine einmalige Impfung erhalten. Dieser Zeitraum gilt, wenn die Infektion mittels Antikörpertest nachgewiesen wurde. Wurde die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen empfiehlt das Robert Koch-Institut eine Impfung mit einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der Erkrankung.

Ich war bereits an COVID-19 erkrankt. Ist eine Impfdosis ausreichend?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was benötige ich für den Nachweis einer Grundimmunisierung?

Das digitale Impfzertifikat der EU erhalten Sie direkt bei der Impfung. Falls nicht, erhalten Sie es nachträglich in Apotheken, Arztpraxen, beim Gesundheitsamt oder im Impfzentrum. Legen Sie dafür Ihren Impfpass oder Ihre Impfbescheinigung, Ihren positiven PCR-Test, einen Genesenennachweis oder einen Antikörpertest vor.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Muss ich vor der Impfung einen Corona-Test machen?

Nein. Laut Robert Koch-Institut gibt es nach den bisher vorliegenden Daten keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter Corona-Infektion eine Gefährdung darstellt. Entsprechend besteht keine Notwendigkeit, vor der Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten Infektion labordiagnostisch auszuschließen.

Was ist wenn ich nach der ersten Impfdosis positiv getestet wurde?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was ist wenn ich nach der zweiten Impfdosis positiv getestet wurde?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was ist wenn ich nach der Auffrischungsimpfung positiv getestet wurde?

Die STIKO empfiehlt Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung eine Infektion durchgemacht haben, vorerst keine weitere COVID-19-Impfung.

Warum zählen Antikörpertests nicht für den Genesenenstatus?

Laut Robert-Koch-Institut ist bisher für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitlicher serologischer Wert definiert. Deshalb existiert auch bisher kein Schwellenwert des Antikörperspiegels, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Außerdem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach der Impfung eine Immunität aufgebaut. Ob zukünftig ein serologischer Wert für die Wirksamkeit festgelegt werden kann, ist nicht festgelegt. Auch für anderen Krankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt (z. B. Pertussis), kann bisher kein sicherer serologischer Schutzwert angegeben werden.

Inzwischen hat eine Aufwertung der Antikörpertestung dahingehend stattgefunden, als dass Personen als vollständig geimpft gelten, bei denen nach positivem Antikörpernachweis eine Impfdosis verabreicht wurde.

Genügt für den Genesenen-Status ein positiver Schnelltest?

Nein. Eine Genesung können Sie nur mit einem positiven PCR-Test nachweisen. Den positiven PCR-Test benötigen Sie auch, um sich beispielsweise in Apotheken ein Genesenen-Zertifikat zur Verwendung beispielsweise für Reisezwecke oder als Nachweis bei 2G/3G-Regelungen ausstellen zu lassen.


Auffrischungsimpfung

Für wen wird eine vierte Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen ab 60 Jahren, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren, Bewohnern und Beschäftigten in Pflegeheimen sowie Kindern mit Immundefizienz ab dem fünften Lebensjahr eine vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung). Personal in medizinischen Einrichtungen und in Pflegeeinrichtungen sollte ebenfalls eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

Auch für die vierte Impfung ist ein ausreichender Abstand zur letzten Impfung beziehungsweise zur letzten Infektion einzuhalten, in der Regel beträgt er mindestens sechs Monate, bei Menschen mit Immundefizienz mindestens drei Monate. In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischimpfung aber ebenfalls nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann jedoch Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden. Wenn Sie eine zweite Auffrischungsimpfung wünschen, erhalten Sie diese in den Impfzentren und bei den Impfaktionen vor Ort.

Personen, die nach der dritten Impfung eine Infektion durchgemacht haben, wird keine Auffrischungsimpfung empfohlen.

Gibt es eine Empfehlung für die fünfte Impfung?

Die fünfte Impfung können nach Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt besonders gefährdete Menschen wie Hochbetagte und Personen mit Immundefizienz bekommen. Es gilt ein Mindestabstand zum vorherigen Ereignis von in der Regel sechs Monaten.

Kann ich mich auch ohne Empfehlung ein viertes Mal impfen lassen?

Ja. Auch solange noch keine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wurde, kann Personen zwischen 18 und 59 Jahren auf Wunsch eine vierte Impfung verabreicht werden. Darüber entscheidet grundsätzlich immer der Arzt vor Ort im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit. Die Stiko empfiehlt einen mindestens sechsmonatigen Impfabstand.

Welcher Impfstoff wird bei Auffrischungsimpfungen verwendet?

Bei den Auffrischungsimpfungen sollen möglichst die gleichen mRNA-Impfstoffe wie bei den ersten Impfungen verwendet werden. Es genügt bei mRNA-Impfstoffen eine Impfstoffdosis frühestens drei Monate nach Abschluss der ersten Impfserie. Auch Personen, die zuvor mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen als Auffrischung einen mRNA-Impfstoff erhalten. Dies gilt auch für Genesene, die mit einem Vektor-Impfstoff geimpft wurden.

Wo erhalte ich die vierte Impfung?

Wenn Sie eine vierte Impfung wünschen, erhalten Sie diese in den Impfzentren und bei den Impfaktionen. Darüber hinaus erhalten Sie die zweite Auffrischungsimpfung auch bei den niedergelassenen Ärzten. Auch für die vierte Impfung gilt ein Mindestabstand zur letzten Impfung, in der Regel sechs Monate. Wenn Sie einer vulnerablen Gruppe angehören kann sich der Impfabstand auch auf drei Monate verkürzen.

Kann ich testen lassen, ob ich noch ausreichend Impfschutz habe?

Nein. Laut Robert-Koch-Institut ist bisher für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitlicher serologischer Wert definiert. Deshalb existiert auch bisher kein Schwellenwert des Antikörperspiegels, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Außerdem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach der Impfung eine Immunität aufgebaut. Ob zukünftig ein serologischer Wert für die Wirksamkeit festgelegt werden kann, ist noch ungewiss. Auch für andere Krankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt, kann bisher kein sicherer serologischer Schutzwert angegeben werden. Inzwischen hat eine Aufwertung der Antikörpertestung dahingehend stattgefunden, dass Personen als vollständig geimpft gelten, bei denen nach positivem Antikörpernachweis eine Impfdosis verabreicht wurde (gültig bis 1. Oktober 2022).

Kann eine vierte Impfung schaden?

Es bestehen hohe Sicherheitsstandards in der EU bei der Zulassung von Impfungen. Ebenso prüft die Stiko Nutzen und Risiken einer Impfung sehr genau bevor eine Empfehlung gegeben wird. Wie bei jeder Impfung können Impfreaktionen auch nach einer COVID-19-Impfung auftreten. Der Nutzen einer Impfung überwiegt jedoch bei weitem die Risiken. Zur letzten Impfung oder einer Infektion sollte der Mindestabstand von in der Regel sechs Monaten eingehalten werden. Das Immunsystem benötigt ausreichend Zeit, um auf die Impfung reagieren zu können und einen Impfschutz aufzubauen.

Dreimal geimpft plus einmal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab wie beispielsweise Vorerkrankungen oder früheren Infektionen. Eine Erkrankung kann einer Auffrischungsimpfung gleichgesetzt werden. Bislang fehlen jedoch Studien, um eine Empfehlung für eine vierte Impfung in diesem Fall aussprechen zu können. Die Stiko empfiehlt deshalb Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und erster Auffrischungsimpfung drei Monate nach ihrer ersten Auffrischungsimpfung eine Infektion durchgemacht haben, vorerst keine weitere COVID-19-Impfung. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder an einer Immunschwäche leiden, können Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen.

Zweimal geimpft plus einmal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Eine Erkrankung kann einer Impfung gleichgesetzt werden. Studien zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus zu erlangen ist. Dies kann sowohl durch eine dreimalige Impfung als auch durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden.

Zudem muss laut Stiko zwischen den jeweiligen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand liegen, beispielsweise mindestens drei Monate zwischen dem zweiten und dritten Ereignis, damit diese als getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. So wie der Abstand zu einer Auffrischimpfung drei Monate betragen muss, gilt dies auch für den Abstand zwischen einer Impfung und einer Erkrankung und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Infektionen. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.

Die Stiko empfiehlt deshalb immungesunden jüngeren Personen, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung.

Eine weitere, dritte Impfung wäre in diesem Fall im Inland gleichwertig zu einer vierten Impfung. Wenn Sie sich aufgrund der oben genannten individuellen Voraussetzungen für eine Auffrischung entscheiden, dann sollte diese frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis, also einer Impfung oder eine Infektion, erfolgen. Über die Durchführung einer zweiten Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt.

Zweimal geimpft plus zweimal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Eine Erkrankung kann einer Auffrischungsimpfung gleichgesetzt werden. Studien zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus zu erlangen ist. Dies kann sowohl durch eine dreimalige Impfung als auch durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden.

Zudem muss laut Stiko zwischen den jeweiligen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand liegen, beispielsweise mindestens drei Monate zwischen dem zweiten und dritten Ereignis, damit diese als getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. So wie der Abstand zu einer Auffrischimpfung drei Monate betragen muss, gilt dies auch für den Abstand zwischen einer Impfung und einer Erkrankung und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Infektionen. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.

Die Stiko empfiehlt deshalb immungesunden jüngeren Personen, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung.

Die Stiko hat bislang keine Empfehlung für eine Kombination von vier Ereignissen ausgesprochen. Bislang fehlen Studien, um eine solche Empfehlung aussprechen zu können.

Eine weitere, dritte Impfung wäre in diesem Fall gleichwertig zu einer vierten oder auch zu einer fünften Impfung, je nach Abstand der Infektionen und Anzahl der Impfungen. Wenn Sie sich aufgrund individueller Voraussetzungen für eine solche Auffrischung entscheiden, dann sollte diese frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis, also einer Impfung oder eine Infektion erfolgen. Über die Durchführung der Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt.

Ich habe eine schwere Immundefizienz. Was kann ich tun?

Es gibt ein Angebot zu Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab fünf Jahren mit einer schweren Immundefizienz, zum Beispiel infolge einer Transplantation oder wegen einer Krebserkrankung. Das Angebot kann vier Wochen nach Abschluss der ersten Impfserie wahrgenommen werden.

Der Hintergrund: Bei Personen mit schwerer Immundefizienz besteht die Möglichkeit einer nicht ausreichenden oder fehlenden Immunantwort. Damit kann trotz verabreichter Impfungen ein lückenhafter oder fehlender Schutz gegen COVID-19 vorliegen. Außerdem können Menschen mit schwerer Immundefizienz eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis sowie nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis wahrnehmen. Das Ergebnis der ersten Antikörpertestung muss nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden kann.

Wo kann ich mich zum Thema Impfen beraten lassen?

Sie haben weitere Fragen zur Impfung? Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Oder Sie nutzen das unverbindliche Beratungsangebot der Impfärzte in den städtischen Impfstellen und bei den mobilen Impfaktionen. Für ein reines Beratungsgespräch können Sie dort einen Termin vereinbaren oder spontan vor Ort anfragen. Die Hotline für eine Terminbuchung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 09 11 / 97 45 04 50.


Impfdurchbrüche

Wann spricht man von einem Impfdurchbruch?

Als Impfdurchbruch bezeichnet man laut Robert Koch-Institut eine Corona-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR-Test oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Corona-Infektionen vollständig geimpfter Personen, die zwar PCR-positiv sind, aber keine Symptome zeigen, gelten dagegen nicht als Impfdurchbrüche.

Warum gibt es Impfdurchbrüche?

Die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken, ist laut RKI bei vollständig Geimpften über 90 Prozent geringer als bei nicht geimpften Personen. Tödliche Verläufe sind ebenfalls sehr selten. Bei der nun dominierenden Omikron-Variante zeigen die bisherigen Studien, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist. Nach einer Auffrischimpfung mit dem Comirnaty-Impfstoff von BioNTech wurde eine gute Wirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante festgestellt. Eine Impfung ist kein 100-prozentiger Schutz; es kann trotz Impfung zu einer Erkrankung kommen.

Warum gibt es jetzt so viele Impfdurchbrüche?

Mit steigender Impfquote steigt relativ gesehen auch die Anzahl der Geimpften, die sich infizieren. Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist außerdem von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Derzeit breitet sich das Virus wieder vermehrt aus. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Geimpfter zu infizieren.

Wer ist besonders betroffen?

Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und einem geschwächten Immunsystem haben ein höheres Risiko, trotz Impfung an Corona zu erkranken. Auch ältere Menschen sind eher betroffen, da bei diesen die Immunabwehr schwächer ist. Der Impfschutz nimmt mit der Zeit außerdem kontinuierlich ab, parallel dazu steigt das Infektionsrisiko wieder.

Welche Symptome haben Geimpfte?

Zu den Symptomen bei Geimpften gehören Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen und Niesen sowie Hals- und Kopfschmerzen. Die klassischen Corona-Symptome wie der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Fieber oder Kurzatmigkeit sind bei Geimpften nicht ganz so häufig.

Wann sollte ich einen PCR-Test machen?

Wenn Sie Symptome haben, ein positiver Schnelltest vorliegt oder Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und Symptome entwickeln, sollten Sie sich mit einem PCR-Test Klarheit verschaffen. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei Ihrem Arzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Gehen Sie nicht einfach in eine Arztpraxis. Der Arzt wird entscheiden, ob und wann ein PCR-Test notwendig ist.

Wie sollte ich mich bis zum Testergebnis verhalten?

Solange Ihr PCR-Testergebnis nicht vorliegt, sind Sie als Geimpfter nicht verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben – es sei denn, das Gesundheitsamt ordnet es an. Bleiben Sie dennoch, abgesehen von Arztbesuchen, bei Symptomen möglichst zuhause und achten Sie auf die AHA-Regeln.

Was passiert, wenn ich als Geimpfter positiv getestet wurde?

Wenn Sie mit einem PCR-Test positiv getestet wurden, müssen Sie sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.

Wie sind die Krankheitsverläufe bei Geimpften?

Zumeist verlaufen Erkrankungen mild, zum Teil sind sie gar nicht wahrnehmbar. Auch bei älteren Personen kommt ein schwerer oder tödlicher Verlauf deutlich seltener vor.

Können geimpfte Infizierte andere anstecken?

Ja. Allerdings ist laut RKI das Risiko der Übertragung durch geimpfte Infizierte deutlich vermindert. Das Risiko einer Ansteckung kann durch das Einhalten der AHA-Regeln weiterreduziert werden.

Bei welchem Impfstoff sind Impfdurchbrüche am häufigsten?

Laut Robert Koch-Institut kommt es bei Einzelimpfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bislang zu den meisten Impfdurchbrüchen. Aus diesem Grund wird hier eine Auffrischimpfung nach vier Wochen mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Aber auch bei allen anderen Impfstoffen kann es zu einem Impfdurchbruch kommen.

Kann ein Impfdurchbruch zu Long-Covid führen?

Ja, Long-Covid-Symptome können auch bei Geimpften auftreten.

Wo werden Impfdurchbrüche dokumentiert?

Das Robert Koch-Institut (RKI) sammelt Daten zu Impfdurchbrüchen und veröffentlicht sie in seinem ausführlichen Wochenbericht. Der Bericht erscheint donnerstags und kann auf der Website des RKI heruntergeladen werden.

Bekomme ich nach einem Impfdurchbruch eine Auffrischungsimpfung?

Ja. Das Robert Koch-Institut empfiehlt auch weiterhin eine Auffrischungsimpfung, wenn Sie nach einer Impfung – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen – eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Die Auffrischungsimpfung sollte im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion vorgenommen werden.

Bei Personen jedoch, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, ist bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung notwendig.

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird von der STIKO aktuell Personen über 70 Jahren und bestimmten Gruppen empfohlen. So gilt die Empfehlung beispielsweise für Menschen mit Immundefizienz, Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.


Digitaler Impfnachweis

Wie lange ist das Impfzertifikat gültig?

Das Impfzertifikat ist derzeit ab Ausstellung ein Jahr gültig. Dabei handelt es sich um das technische Ablaufdatum des Dokuments. In der Corona-Warn-App und der CovPass-App läuft das Zertifikat nach 365 Tagen ab. Nutzer der Apps werden erinnert, das Zertifikat kurz vor Ablauf des Jahres mit wenigen Klicks aktualisieren zu lassen. Weitere Informationen zum technischen Ablaufdatum finden Sie bei den FAQs des Bundes. Grundsätzlich hat die EU das System des EU-weit gültigen Corona-Impfpasses bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die individuelle Gültigkeit des Impfzertifikats hängt von den Impfungen ab: Ab 1. Oktober sind für den vollen Impfschutz in Deutschland drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Impfungen reichen aus, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Verkürzte Laufzeit im Ausland bei vollständig Geimpften: Seit 1. Februar ist das digitale Impfzertifikat im EU-Ausland zeitlich begrenzt gültig. Der Status von vollständig Geimpften ohne Booster ist bei Reisen mit Grenzübertritt auf 270 Tage beschränkt. Wer sich innerhalb der neun Monate nach der zweiten Impfung nicht drittimpfen lässt, gilt anschließend als ungeimpft. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Drittimpfungen derzeit drei Monate nach der zweiten Impfung. Spätestens nach neun Monaten müssen Sie daher drittgeimpft sein, damit Ihr Impfnachweis im Ausland gültig bleibt. Dies gilt für bereits vollständig Geimpfte – hier verkürzt sich die Laufzeit der bislang ausgestellten Impfzertifikate von zwölf auf neun Monate. Die Verordnung der EU hat keine Auswirkungen auf den aktuell unbefristeten Impfstatus im Inland. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen nach Abschluss der ersten Impfserie (seit 1. Oktober drei Impfungen) keine Auffrischimpfung nach 270 Tagen. Ihre Impfzertifikate gelten unbegrenzt.

Wo gibt es den digitalen Impfnachweis?

Um eine Impfung nachzuweisen, gab es zunächst nur den gelben, internationalen Impfpass oder eine schriftliche Impfbestätigung. Der gelbe Impfpass wird nicht aufgegeben, aber um einen digitalen Impfnachweis für Smartphones ergänzt.

Im Impfzentrum und seinen Außenstellen können die Impfzertifikate mit QR-Code für den digitalen Impfnachweis erzeugt und den Geimpften als Bestandteil ihrer Impfdokumentation mitgegeben werden. Auch in den teilnehmenden Apotheken ist die Ausstellung eines Impfzertifikate mit QR-Codes möglich. Auch die niedergelassenen Ärzte können die Zertifikate erstellen.

Was brauche ich für den digitalen Impfnachweis?

Für den digitalen Nachweis brauchen Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code und eine App. Hier können Sie entweder die Corona-Warn-App (Version 2.3.2) oder die vom Robert Koch-Institut und IBM entwickelte CovPass-App verwenden. Beide Apps sind in den App-Stores verfügbar.

Corona-Warn-App: Wie gehe ich vor?

Scannen Sie den QR-Code des Impfzertifikats, das Sie künftig bei der Impfung erhalten oder nachträglich erhalten haben, mit der Kamera des Smartphones ein. Die App liest die Informationen aus dem QR-Code aus und speichert sie in einem sicheren Bereich Ihres Smartphones. Die Daten bleiben auf Ihrem Smartphone. Eine Übertragung an andere Personen findet nur statt, wenn Sie diesen Ihr Impfzertifikat zur Überprüfung vorzeigen. Bitte beachten Sie: Der QR-Code ist erst 14 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Für technische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Service-Hotline:
Hotline zur CovPass-App: 0800-4747-001 (für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zertifikat, der CovPass-App insgesamt)

CovPass-App: Wie gehe ich vor?

Scannen Sie den QR-Code des Impfzertifikats, das Sie künftig bei der Impfung erhalten oder nachträglich erhalten haben, mit der Kamera des Smartphones ein. Der QR-Code wird automatisch auf Ihr Smartphone geladen und ist 14 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Die Service-Hotline zur CovPass-App erreichen Sie bei technischen Fragen unter 0800-4747-001. Die Hotline ist von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr erreichbar.

Wie erhalte ich nachträglich ein Impfzertifikat?

Auch die nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats mit dem QR-Code für bereits vollständig Geimpfte ist möglich. Falls Sie im Impfzentrum oder in einer Außenstelle geimpft wurden und noch einen Account im Impfportal haben, erhalten Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code über Ihren Account im Impfportal. Sie können ihn dort abrufen und am Bildschirm abscannen oder zu Hause ausdrucken. Falls Sie Ihren Account bereits gelöscht haben, können Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code online oder per Telefon beauftragen, um es anschließend digital zu erhalten.

Wenn Sie bei einem niedergelassenen Arzt geimpft wurden, können Sie sich das Impfzertifikat mit dem QR-Code für den digitalen Impfnachweis von Ihrem Arzt nachträglich erstellen lassen.

Alternativ können Sie das Impfzertfikat mit dem QR-Code von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage des analogen Impfnachweises (Impfpass oder schriftliche Impfbescheinigung) und eines gültigen Ausweises erstellen lassen.

Welche Apotheken nehmen teil?

Auf der Seite „Mein Apothekenmanager“ sind die teilnehmenden Apotheken gelistet, die den Service anbieten. Bitte geben Sie in die Suchmaske Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie die Serviceleistung „Digitales Impfzertifikat“ aus. Bitte bringen Sie für den digitalen Impfnachweis Ihren Impfpass oder die schriftliche Impfbescheinigung und einen gültigen Ausweis in die Apotheke mit.

Wie funktioniert die Überprüfung des Impfstatus?

Das Gegenstück zur CovPass-App, die offzielle Prüf-App namens CovpassCheck-App, kann den Impfstatus in beiden Apps (Corona-Warn-App und CovPass-App) auslesen, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder im Restaurant. Personen, die kontrollieren, scannen dabei einfach den QR-Code in Ihrer App. Bei beiden Apps werden dabei neben dem Impfstatus auch Ihr Name und Ihr Geburtsdatum ausgelesen. Zusätzlich zur App ist ein gültiger Ausweis notwendig.

Ist die Nutzung freiwillig?

Ja, die Verwendung des digitalen Nachweises ist vollkommen freiwillig. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes kann auch auf andere Weise erbracht werden, zum Beispiel mit dem gelben Impfpass oder der Impfbestätigung.

Gilt der Nachweis auch im Ausland?

Der digitale Impfnachweis gilt in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Wer sichergehen will, sollte auch innerhalb der EU das gelbe Impfheft mitnehmen. Bei Reisen außerhalb Europas ist der gelbe Impfpass in jedem Fall notwendig.


Sicherheit und Wirksamkeit

Wie sicher ist der Impfstoff?

Wie das Robert Koch-Institut betont, wird ein Impfstoff erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Nach der Zulassung wird der Impfstoff ständig auf seine Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen kontrolliert. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden zentral durch das Paul-Ehrlich-Institut erfasst.

Wie lange wurde an den Impfstoffen geforscht?

Normalerweise vergehen 15 bis 20 Jahre, ehe Hersteller einen Impfstoff bis zur Marktzulassung bringen. Damit ein Impfstoff zugelassen werden kann, müssen drei Phasen einer klinischen Studie durchlaufen werden. Um die Phase drei einer klinischen Studie zu erreichen, müssen mindestens 20.000 Teilnehmer die Impfung verabreicht bekommen und überstanden haben. Dieses Mal geht es schneller – auch, weil Experten über neue Technologien verfügen und auf Erkenntnissen aus anderen Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren aufbauen konnten. In einem Kraftakt ohnegleichen haben Forscher weltweit zeitgleich daran gearbeitet, ihre Ergebnisse miteinander geteilt und direkt an die Prüfbehörden weitergegeben. So ein globales wissenschaftliches Zusammenwirken gab es vor dieser Pandemie noch nie. Mehrere Biotechnologieunternehmen haben so in kurzer Zeit Impfstoff-Kandidaten entwickelt. Außerdem hat auch das sogenannte Rolling-Review-Verfahren die Zulassung beschleunigt. Dabei können Impfstoffhersteller bereits während der klinischen Phase drei einzelne Datenpakete der Zulassungsbehörde vorlegen. So können Teile des Antragsdossiers bereits vor der eigentlichen Antragstellung geprüft, verbessert und bewertet werden, wie das Paul-Ehrlich-Institut erklärt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befinden sich weltweit aktuell 157 Corona-Impfstoffe in der klinischen Phase und 198 Impfstoffe in der vorklinischen Phase (Stand 20. Mai 2022).

Wie lange dauert eine Zulassung in Deutschland normalerweise?

In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms besteht. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Corona-Schutzimpfung. Bis vor wenigen Jahren hätten Beteiligte für das Durchlaufen aller Etappen bis zu 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren wie zum Beispiel MERS-CoV und die intensive Zusammenarbeit mit verantwortlichen Behörden ermöglichen es, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den Qualitätsanforderungen entspricht.

Welche Impfreaktionen kann es geben?

Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind keine schweren Nebenwirkungen, sondern Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Leichte Gaben von Paracetamol oder Ibuprofen können Abhilfe schaffen. Ältere Menschen leiden übrigens weniger unter Nebenwirkungen, weil ihr Immunsystem sehr viel langsamer aktiviert wird als das Immunsystem jüngerer Menschen.

Wo kann ich Nebenwirkungen melden?

Nebenwirkungen können Sie bei Apotheken und bei Ihrem Hausarzt melden. Apotheken und Hausärzte sind Ansprechpartner bei der Bewertung der Nebenwirkungen, einer möglichen Diagnose und Folgebehandlung, auch wenn sie den Impfstoff nicht verabreicht haben. Nebenwirkungen werden sehr ernst genommen. Es wird jeweils so schnell wie möglich aufgeklärt, ob es sich um eine zufällig in zeitlichem Zusammenhang auftretende Reaktion oder eine tatsächliche Nebenwirkung handelt. Nebenwirkungen können Sie außerdem über eine Website oder eine App des Paul-Ehrlich-Instituts melden.

Wie lange wirkt der Impfstoff?

Dazu können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden, weil noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen.

Wer haftet bei Impfschäden?

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung unter anderem des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Ich benötige noch andere Impfungen. Was muss ich beachten?

Hier muss zwischen der Impfung mit einem Totimpfstoff und der Impfung mit einem Lebendimpfstoff unterschieden werden. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht. So ist es möglich, sich zeitgleich gegen COVID-19 als auch gegen Influenza impfen zu lassen. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll gemäß der Stiko hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach der Impfung mit Nuvaxovid empfohlen.

Die Stiko weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von zwei Impfstoffen Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Wie viele Mimi Zahlen gibt es?

Es gibt 8 verschiedene Ergebnisse (909, 1818, 2727, 3636, 4545, 5454, 6363, 7272).

Was ist eine Uhu Zahl?

BESCHREIBUNG. UHU-Zahlen und Anna-Zahlen sind drei- und vierstellige Palindrome: Zahlen, die normal oder von hinten gelesen gleich sind. Jede dieser Zahlen hat eine Partnerzahl mit vertauschten Ziffern. Addiert man eine solche Zahl und ihre Partnerzahl, ergeben sich Summen mit speziellen Mustern.

Was ist das Besondere an Anna

Definition: ANNA-Zahlen sind vierstellige Zahlen, bei denen Anfangs- und Endziffer bzw. die beiden mittleren Ziffern übereinstimmen. Es darf aber nicht viermal die gleiche Ziffer sein, das heißt das äußere und das innere Ziffernpaar müssen sich unterscheiden.

Was sind Lili Zahlen?

Der methodische Ablauf zu den LILI-Zahlen ist sehr ähnlich strukturiert wie der zu den ANNA-Zahlen. So können einzelne Lernende bei den LILI-Zahlen auf dem nächsthöheren Leistungsniveau arbeiten und mathematische Entdeckungen machen.