Wieviel erbt die Ehefrau wenn ein Kind da ist

Gibt es kein Testament des Verstorbenen, greift die gesetzliche Erbfolge. Zwei Faktoren sind entscheidend, wenn es an die Bestimmung des Erbteils geht: Die anderen Erben und der Güterstand in der Ehe.

Der Güterstand bezeichnet die Regelung, wie Ehepaare oder Lebenspartner*innen mit ihrem persönlichen und dem gemeinsamen Vermögen umgehen (zum Beispiel ob jeder sein eigenes Geld behält oder ob das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird).

Erbrechtliche Ansprüche

War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, bekommt der oder die Ehepartner*in auf jeden Fall einen Teil des Erbes. Jedoch ist er oder sie nach der gesetzlichen Erbfolge nicht unbedingt Alleinerbe. In vielen Fällen muss das Erbe aufgeteilt werden und es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft

Wieviel Ehepartner letztendlich bekommen, hängt davon ab, wer mit ihnen erbt.

Erben erster Ordnung

Hat der Verstorbene direkte Nachkommen, nennt man diese „Erben erster Ordnung“. Dazu zählen:

  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Enkelkinder
  • Urenkel

Sind zum Beispiel die Kinder des Erblassers bereits verstorben, rücken die Enkelkinder nach und übernehmen das Erbe. Gibt es Erben erster Ordnung, erhält der oder die Ehepartner*in nur noch ein Viertel des Erbes.

Erben zweiter Ordnung

Gibt es keine direkten Nachkommen, bedeutet das nicht, dass der Ehepartner automatisch alles erbt. Denn zunächst werden auch die Erben zweiter Ordnung berücksichtig. Das sind:

  • Eltern
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen

Auch hier gilt: Sind beispielsweise die Geschwister des Erblassers bereits verstorben, wird das Erbe auf die Nichten und Neffen übertragen.
Neben den Erben zweiter Ordnung bekommt der oder die Ehepartner*in die Hälfte des Erbes.

Erben dritter Ordnung

Gibt es keine Erben erster oder zweiter Ordnung, sind auch die Großeltern des Erblassers  als Erben dritter Ordnung noch erbberechtigt. Sollten die Großeltern nicht mehr leben, wird das Erbe nicht an deren Nachkommen übertragen. In diesem Fall wird der Erbanteil des Ehegatten entsprechend erhöht.

Ehepartner als Alleinerbe

Erst wenn es keine Erben erster, zweiter oder dritter Ordnung gibt, tritt der Ehepartner als Alleinerbe ein. Entfernte Verwandte werden von der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr berücksichtigen.

Erbanteil nach Güterstand

Das Erbe der Ehepartner*innen ergibt sich nicht nur durch die Miterben. Auch der Güterstand in der Ehe, also die Regelung für das persönliche und gemeinsame Vermögen, ist entscheidend.

Zugewinngemeinschaft

Wenn eine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen wird, kommt es automatisch zur sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen, dass er oder sie mit in die Ehe gebracht hat. Das Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wird, wird im Todesfall oder bei einer Scheidung aufgeteilt. Man nennt das „Zugewinnausgleich“

Für das Erbrecht bedeutet das, dass der oder die überlebende Partner*in pauschal zusätzlich ein weiteres Viertel der Erbmasse bekommt.

Beispiel: Frau Hansen beerbt ihren verstorbenen Mann. Die beiden hatten keinen Ehevertrag und haben daher in einer Zugewinngemeinschaft gelebt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Da diese Erben erster Ordnung sind, erhält Frau Hansen ein Viertel durch die erbrechtlichen Ansprüche. Da die Ehe eine Zugewinngemeinschaft war, erhält sie ein weiteres Viertel. Insgesamt ist ihr Erbteil damit die Hälfte der gesamten Erbmasse.

Gütertrennung

Eine Gütertrennung muss explizit durch einen Ehevertrag festgelegt werden. Damit entscheiden sich beide Eheleute, ihre Vermögen getrennt zu halten, sowohl was vor der Heirat erwirtschaftet wurde als auch danach.
Daher findet auch kein Zugewinnausgleich statt.
Damit Ehepartner*innen aber nicht weniger erben als die Erben erster Ordnung (zum Beispiel Kinder oder Enkel) des Verstorbenen, erben sie alle zu gleichen Teilen.

Beispiel: Herr Hofer und seine Frau haben vor ihrer Ehe Gütertrennung vereinbart. Die beiden haben drei gemeinsame Kinder, aber keine Enkel. Nach Frau Hofers Tod erhalten ihr Mann und die drei Kinder jeweils ein Viertel der Erbmasse.

Gütergemeinschaft

Genau wie die Gütertrennung muss auch die Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart werden.
In diesem Fall teilen die Eheleute ihr gesamtes Vermögen, jedem gehört die Hälfte.
Für den Todesfall bedeutet das, dass sich die Erbmasse nur auf die Hälfte des Verstorbenen Ehepartners bezieht.

Beispiel: Frau Lindt und ihr verstorbener Mann haben für ihre Ehe Gütergemeinschaft festgelegt. Die beiden haben eine Tochter. Da diese als Erbin erster Ordnung zählt, erhält Frau Lindt ein Viertel der Erbmasse. Diese besteht aus der Hälfte des Gesamtvermögens, die Herrn Lindt gehört hat. Frau Lindt erbt also ein Achtel des gemeinsamen Gesamtvermögens. Ihre eigene Hälfte bleibt ohnehin bei ihr.

Was erbt die Ehefrau wenn Kinder da sind?

Grundsätzlich gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Verstorbenen zunächst ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Kinder werden immer als Erben erster Ordnung bezeichnet. Dieses Viertel erhöht sich für den Ehepartner auf die Hälfte, wenn das Paar nach der Heirat ohne Ehevertrag gelebt hat.

Wie viel erbt ein Einzelkind?

Ein Einzelkind erbt allein, mehrere Kinder erben zu gleichen Teilen. Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus.

Wie viel Erben Kinder wenn ein Elternteil stirbt?

Ohne das Testament hat die Ehefrau Anspruch auf 1/2 des väterlichen Vermögens und die Kinder jeweils auf 1/4. Der Pflichtteil beträgt gem. § 2303 BGB jedoch lediglich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, d. h. Ihnen stünde 1/8 des Vermögens des Vaters zu, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen.

Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?

Ist die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, fällt nur der Anteil des Partners in den Nachlass. Mit dem ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat.