Wo trage ich die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung 2022 ein?

[Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4-9, Zeilen 10–12]

Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restliche sog. Besteuerungsanteil ist steuerpflichtig. 

[Rentenbetrag, Rentenanpassungsbetrag → eZeilen 4–5–6]

Einzutragen ist der Jahresbetrag der Bruttorente (eZeile 4). Dies ist nicht der ausgezahlte Betrag, sondern die zugesagte Rente, d. h. der Rentenbetrag ohne den (steuerfreien) Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung und vor Abzug der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge. Zu erfassen sind im Jahr der Rentenauszahlung auch Nachzahlungen für ein Vorjahr und Einmalzahlungen (z. B. Sterbegeld).

Der Rentenanpassungsbetrag (eZeile 5, in eZeile 4 zusätzlich enthalten), den Sie ebenfalls Ihrer Rentenbezugsmitteilung entnehmen können, ist die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr (frühestens ab 2006) und ist in voller Höhe steuerpflichtig.

[Kranken-/Pflegeversicherung]

Die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können Sie als Sonderausgabe (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 16–22) geltend machen.

[Beginn der Rente → eZeile 6]

In eZeile 6 ist der versicherungsrechtliche Beginn der Rente einzutragen. Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Rentenantrags oder der erstmaligen Rentenauszahlung. Der Rentenbeginn bestimmt den Besteuerungsanteil, also die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente in den ersten beiden Jahren. Bei Rentenbeginn vor 2006 sind 50 % der Rente des Jahres 2006 steuerpflichtig. Der Prozentsatz erhöht sich für jeden neuen Rentenjahrgang um 2 %. Bei «Neurentnern», die erstmals 2022 eine Rente beziehen, sind 82 % der Rente steuerpflichtig.

[Vorhergehende Rente, Folgerente Zeilen 7-8]

Eine Rente (z. B. Witwenrente), eingetragen in den Zeilen 4–6, ist eine Folgerente, wenn ihr eine andere Rente aus derselben Versicherung (z. B. Altersrente des verstorbenen Ehegatten aus gesetzlicher Rentenversicherung) vorausgegangen ist (Vorhergehende Rente). Der maßgebende Prozentsatz der Besteuerung für die neue Folgerente hängt dann auch von der Dauer der Vorgängerrente ab. Dies führt i. d. R. zu einer niedrigeren Besteuerung. Tragen Sie deshalb Beginn und Ende der Vorgängerrente in die Zeilen 7 und 8 ein.

[Rentennachzahlung/Kapitalauszahlung → eZeile 9]

Haben Sie Rentennachzahlungen für mehrere (mindestens zwei) vorangegangene Jahre erhalten, geben Sie den in den Rentenzahlungen (eZeile 4) enthaltenen Nachzahlungsbetrag hier nochmals zusätzlich an. Das Finanzamt prüft, ob derartige Nachzahlungen im Rahmen der sog. «Fünftel-Regelung» ermäßigt besteuert werden können. Eine ermäßigte Besteuerung kann auch für Teilkapitalauszahlungen gewährt werden.

[Öffnungsklausel → Zeilen 10–12]

In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt, kann für einen Teil der Rente in den Zeilen 10–12 eine niedrigere Besteuerung beantragt werden. Ihr Versicherungsträger stellt eine Bescheinigung aus, die aussagt, welcher Prozentanteil der Rente auf diese Beiträge entfällt. Tragen Sie den Prozentsatz in Zeile 10 ein und fügen Sie die Bescheinigung Ihrer Steuererklärung bei.

In dem Nachweis sind auch Einmalzahlungen, z. B. einmaliges Sterbegeld i. Z. m. einer monatlichen Witwenrente, bescheinigt. Der Teil der Einmalzahlung, der unter die Öffnungsklausel fällt, wird nicht besteuert. Tragen Sie deshalb, soweit zutreffend, die Einmalzahlung in Zeile 12 ein.

Rürup-Rente (Seite 1)

Die Rürup-Rente ist eine Leistung aus einem privaten, kapitalgedeckten, zertifizierten Basisrentenversicherungsvertrag. Sie wird steuerrechtlich wie eine inländische gesetzliche Rente behandelt.

Feldhilfen

Beginn der Rente

Hier tragen Sie den Beginn Ihrer Rente ein, es sei denn, Sie erhalten die Rente als Rechtsnachfolger im Rahmen einer vereinbarten Rentengarantiezeit.

Dann tragen Sie den Beginn der Rente an den Erblasser ein.

lt. Nr. 14 der Leistungsmitteilung

Die in der Leistungsmitteilung bescheinigten Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung sind hier zusätzlich einzutragen.

Sofern in Ihrer Leistungsmitteilung mehrere Zeilen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre bescheinigt sind, geben Sie die Beträge auf einem besonderen Blatt an und benennen Sie die Zeile der Anlage R, in der der jeweilige Nachzahlungsbetrag enthalten ist.

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.

lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

Beginn der Leistung

Geben Sie hier den Beginn der Leistung der in Nr. 4 der Leistungsmitteilung bescheinigten Einnahmen an.

Der Beginn der Leistung wird für die Berechnung des Besteuerungsanteils benötigt.

lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.

Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.

Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.

Geburtsdatum des Erblassers

Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.

lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hinweis: Leistungen aus Lebensversicherungen (9c) und aus Altersvorsorgeverträgen (9d) sind voll zu versteuern.

lt. Nr. 6, 7 und 9 der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7) und wegen schädlicher Verwendung (9) sind voll zu versteuern.

Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Auflösungsbetrag

Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.

Auflösungsbetrag

Geben Sie die Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Hinweis: Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100 % steuerpflichtig.

Aufgabe der Selbstnutzung

Geben Sie hier den Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung an. Das Datum muss im Veranlagungsjahr 2022 liegen.

Werbungskosten

Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.

Dazu gehören u.a.:

  • Beratungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sozialgerichtskosten

Beginn der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie den Beginn der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

Ende der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente

Tragen Sie hier Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung ein.

Bei einigen Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträgen) ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering. In solchen Fällen hat der Anbieter das Recht, den Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer Einmalauszahlung abzufinden.

... darin enthaltener Rentenanpassungsbetrag

Geben Sie hier den Rentenanpassungsbetrag an, der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung enthalten ist.

Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2010, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2011 maßgebend.

Als Rentenanpassungsbetrag geben sie die Differenz zwischen der Jahresrente im Feststellungsjahr und der aktuellen Jahresrente für 2022 an. Der Rentenanpassungsbetrag wird auch von Ihrem Rententräger in der jährlichen Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Land, aus dem Sie die Leistung bezogen haben: (R-AUS)

Wählen Sie hier aus, aus welchem Land Sie die Leistung bezogen haben.

Wichtig: Sollten im ausländischen Staat Steuern einbehalten oder abgeführt worden sein, dürfen diese Beträge nicht vom Rentenbetrag abgezogen werden, den Sie auf dieser Seite angeben.

Geburtsdatum des Erblassers bei Garantiezeitrenten (R-AUS)

Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.

2022 erhaltene Leistungen aus lebenslangen Leibrenten (R-AUS)

Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

2022 erhaltene Leistungen aus abgekürzten Leibrenten (R-AUS)

Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

... darin enthaltene Nachzahlungen für mehrere Jahre

Wenn in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthalten sind, dann geben Sie diese hier an.

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.

Sind in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere Jahre enthalten?

Wenn Sie in den erhaltenen Leistungen auch Nachzahlungen für vorhergehende Jahre enthalten sind, wählen Sie hier "ja" aus

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der so genannten Fünftelregelung in Betracht kommt.

Wichtig: Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2022 sind hier nicht einzutragen.


Wo gibt man bei der Steuererklärung die betriebliche Altersvorsorge an?

Wo wird die Rentenauszahung in der Steuererklärung eingetragen? In der Einkommensteuererklärung deklarieren bAV-Bezieher ihre Betriebsrente in der Anlage R-AV/bAV „Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung“.

Kann die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden?

Viele Arbeitnehmer nutzen die betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - im Rahmen der Entgeltumwandlung. Die Beiträge müssen nicht in der Steuererklärung angeben werden müssen. Anders sieht es bei der ausgezahlten Rente aus.

Wo trage ich die Direktversicherung in der Steuererklärung ein?

Betriebsrenten aus einem neuen Direktversicherungsvertrag kommen in der Anlage R der Steuererklärung in Zeile 31. Du kannst Dir das angesparte Kapital auch auf einmal auszahlen lassen, sofern Dein Vertrag dieses Wahlrecht vorsieht. Du musst es dann jedoch voll versteuern.

Wo trage ich 22 Nr 5 EStG Einmalzahlung Steuererklärung?

In der Endphase werden die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sein und die Renten gehören in voller Höhe zu den Einnahmen nach § 22 EStG. Diese Renten sind in die Anlage R einzutragen. Zu den Leistungen, die nach § 22 Nr.