Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden. Show
Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt. In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate. Um den Vorgang zu beschleunigen, legen Sie Ihrem Antrag gleich alle Arztbefunde und Gutachten bei. So muss das Amt diese nicht erst bei Ihrem Arzt anfordern. Sie können sich die Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen. Ratgeber zum Thema finden Sie hier:
Im Rahmen des BESSER LEBEN RATGEBER SERVICE erhalten Sie monatlich aktuelle Ratgeberbroschüren, ein informatives Service Magazin sowie viele weitere geldwerte Vorteile. Ein Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muss oft vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Menschen mit Schwerbehinderung beantragt oder in Anspruch genommen werden. Er wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Je nach GdB und/oder Merkzeichen können Menschen mit Schwerbehinderung folgende Nachteilsausgleiche beanspruchen: 2. AntragDie Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt auf Antrag
Bei Jugendlichen vom 15. bis zum 18.Geburtstag gilt:
Die Eltern volljähriger Menschen mit Behinderung dürfen den Antrag nur stellen, wenn:
Nach der Feststellung eines GdB ab 50 erhält einen Schwerbehindertenausweis, wer dies bei Antragstellung angegeben hat. Antragsformulare sind beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten erhältlich oder im Internet-Portal „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.einfach-teilhaben.de > Themen > Schwerbehinderung > Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen. 2.1. PraxistippsFolgende Tipps können bei der Antragstellung helfen:
Nach der Feststellung des GdB wird vom Versorgungsamt ein sog. Feststellungsbescheid zugeschickt. 3. GültigkeitsdauerDer Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt.
4. MerkzeichenVerschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Behinderung und signalisieren, welche Vergünstigungen Menschen mit Schwerbehinderung erhalten. Es gibt folgende Merkzeichen: Detaillierte Informationen unter den einzelnen Merkzeichen. 5. Landespflegegeld für Menschen mit SchwerbehinderungUnter bestimmten Voraussetzungen erhalten Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftige in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz Landespflegegeld. Näheres unter Landespflegegeld. Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle. Wo stelle ich den Antrag für Behindertenausweis?Sie können den Antragsvordruck (Erst- oder Folgeantrag) bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie schriftlich oder fernmündlich anfordern, ausfüllen und zurücksenden.
Was braucht man um 50% Behinderung zu erhalten?Um mit einer Schwerbehinderung von 50 Prozent Vorteile zu erhalten, müssen üblicherweise weitere Anträge gestellt werden. Zudem ist häufig ein Schwerbehindertenausweis notwendig, der ebenfalls beim Versorgungsamt oder der zuständigen Kommunalverwaltung beantragt werden kann.
Wie stelle ich einen Behinderten Antrag?Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.
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