Wie und wo beantrage ich einen Behindertenausweis?

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden.

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate. Um den Vorgang zu beschleunigen, legen Sie Ihrem Antrag gleich alle Arztbefunde und Gutachten bei. So muss das Amt diese nicht erst bei Ihrem Arzt anfordern. Sie können sich die Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen.

Ratgeber zum Thema finden Sie hier:

  • Ratgeber – Staatliche Hilfen bei Behinderung
  • Ratgeber – Grad der Behinderung von 50: Motor zur Rente

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Ein Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere der Behinderung und muss oft vorgelegt werden, wenn Vergünstigungen für Menschen mit Schwerbehinderung beantragt oder in Anspruch genommen werden. Er wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Je nach GdB und/oder Merkzeichen können Menschen mit Schwerbehinderung folgende Nachteilsausgleiche beanspruchen:

2. Antrag

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt auf Antrag

  • des Menschen mit Schwerbehinderung
    oder
  • einer von ihm bevollmächtigten Person
    oder
  • durch die Sorgeberechtigten oder die rechtliche Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis.

Bei Jugendlichen vom 15. bis zum 18.Geburtstag gilt:

  • Sie dürfen den Antrag selbst stellen oder eine andere Person bevollmächtigen.
  • Stattdessen dürfen auch die Sorgeberechtigten ohne Vollmacht den Antrag stellen.

Die Eltern volljähriger Menschen mit Behinderung dürfen den Antrag nur stellen, wenn:

  • der Mensch mit Behinderung sie dazu bevollmächtigt hat
    oder
  • sie vom Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung bestellt wurden.

Nach der Feststellung eines GdB ab 50 erhält einen Schwerbehindertenausweis, wer dies bei Antragstellung angegeben hat.

Antragsformulare sind beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten erhältlich oder im Internet-Portal „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.einfach-teilhaben.de > Themen > Schwerbehinderung > Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen.

2.1. Praxistipps

Folgende Tipps können bei der Antragstellung helfen:

  • Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle weiteren Beeinträchtigungen (z.B. Sehfehler) und Begleiterscheinungen angeben.
  • Kliniken und Ärzte aufführen, die am besten über die genannten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabei unbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtentbindungen und Einverständniserklärungen ausfüllen, damit das Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten bei den angegebenen Stellen die entsprechenden Auskünfte einholen kann.
  • Antragstellung mit dem behandelnden Arzt besprechen. In den Befundberichten sollten die einzelnen Auswirkungen der Erkrankung (z.B. körperliche Belastbarkeit) detailliert dargestellt sein. Diese Kriterien, nicht allein die Diagnose, entscheiden über den GdB. Näheres unter Grad der Behinderung.
  • Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragstellung mit einreichen, z.B. Krankenhausentlassungsberichte, Reha-Berichte und alle die Behinderung betreffenden Befunde in Kopie.
  • Passbild beilegen (erst ab dem 10. Geburtstag notwendig).
    Wenn Menschen mit Schwerbehinderung niemals in der Lage sind, das Haus zu verlassen, ist es auf Antrag möglich, einen Schwerbehindertenausweis ohne Passbild zu bekommen.

Nach der Feststellung des GdB wird vom Versorgungsamt ein sog. Feststellungsbescheid zugeschickt.

3. Gültigkeitsdauer

Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt.

  • Ausnahme:
    Bei einer voraussichtlich lebenslangen Behinderung kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
  • Verlängerung:
    In der Regel ist ein formloser Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ausreichend. Der Antrag sollte etwa 3 Monate vor Ablauf des Ausweises gestellt werden. Da bei einer Verlängerung ein neuer Ausweis ausgestellt wird, sollte ein aktuelles Passbild mitgeschickt werden.
  • Bei Kindern mit Schwerbehinderung unter 10 Jahren ist der Ausweis bis zum 10. Geburtstag befristet. Danach werden die Voraussetzungen der Schwerbehinderung neu überprüft.
  • Bei Kindern und Jugendlichen mit Schwerbehinderung vom 10. bis 15. Geburtstag ist der Ausweis bis zum 20. Geburtstag befristet. Danach werden die Voraussetzungen der Schwerbehinderung neu überprüft.

4. Merkzeichen

Verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Behinderung und signalisieren, welche Vergünstigungen Menschen mit Schwerbehinderung erhalten. Es gibt folgende Merkzeichen:

Detaillierte Informationen unter den einzelnen Merkzeichen.

5. Landespflegegeld für Menschen mit Schwerbehinderung

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftige in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz Landespflegegeld. Näheres unter Landespflegegeld.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

Wo stelle ich den Antrag für Behindertenausweis?

Sie können den Antragsvordruck (Erst- oder Folgeantrag) bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie schriftlich oder fernmündlich anfordern, ausfüllen und zurücksenden.

Was braucht man um 50% Behinderung zu erhalten?

Um mit einer Schwerbehinderung von 50 Prozent Vorteile zu erhalten, müssen üblicherweise weitere Anträge gestellt werden. Zudem ist häufig ein Schwerbehindertenausweis notwendig, der ebenfalls beim Versorgungsamt oder der zuständigen Kommunalverwaltung beantragt werden kann.

Wie stelle ich einen Behinderten Antrag?

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.