Beide stehen im Mietvertrag einer zahlt nicht

Hallo,

mein Ex und ich wohnen aktuell noch in einer Wohnung. Seit September beteiligt er sich nicht an der Miete. Ich zahle gerade alles allein. Gekündigt haben wir schon udn sind gerade dabei uns was eigenes zu suchen. Kann ich meinen Ex irgendwie belangen mir Geld zu geben? Immerhin stehen wir gemeinsam im Mietvertrag als Mieter.

Danke

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beide stehen im Mietvertrag einer zahlt nicht

Topnutzer im Thema Schulden

Ja, du kannst das Geld von deinem Mitbewohner verlangen.

Eintreiben müsstest du es selber.

Schriftlich anmahnen, dann evtl. einen Mahnbescheid beantragen? Mit den Kosten müsstet du in Vorleistung gehen.

Beide stehen im Mietvertrag einer zahlt nicht

Gekündigt, beide suchen was gemeinsames und Du willst ihn belangen...sorry, geht zu weit!

Beide stehen im Mietvertrag einer zahlt nicht

Wenn du beweisen kannst dass du alleine die Miete zahlst, sicher. Seid ihr denn verheiratet?

Was möchtest Du wissen?

Wer muss zahlen wenn beide im Mietvertrag stehen?

Wenn beide Partner im Mietvertrag als Mieter benannt sind und unterschrieben haben, sind sie Mieter und haften für die Zahlung als Gesamtschuldner. Daher kann keiner der Partner den Mietvertrag allein kündigen.

Was tun wenn Partner keine Miete zahlt?

Die Hälfte der Miete kann/ muss er sich dann vom anderen im Innenausgleich zurückholen, wenn die Parteien das so untereinander vereinbart haben. Da Sie schon ausgezogen sind, sollten Sie Ihren Vermieter unbedingt bitten, dass er sich die Miete nun ganz vom Ex-Partner holt.

Was passiert wenn einer aus dem Mietvertrag aussteigt?

Ihre Trennung ändert nämlich den Mietvertrag nicht. Auch der Auszug eines Mieters entbindet ihn nicht aus dem Mietvertrag. Sie schulden beide weiterhin die Miete und dürfen zumindest theoretisch beide weiter die Wohnung nutzen. Natürlich ist es möglich, sich untereinander zu einigen.

Wer zahlt Miete Wenn einer auszieht?

Nutzen Eheleute gemeinsam eine Wohnung (Ehewohnung), stellt es sich in der Regel so dar, dass beide den entsprechenden Mietvertrag unterschrieben haben. Sie sind damit bezüglich des Mietzinses Gesamtschuldner im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB. Beide haften dem Vermieter gegenüber für die Zahlung der Mieten.