Das Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Show
Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Ob Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Jobcenter bewilligt die Leistungen daher normalerweise für 12 Monate. Manchmal bewilligt das Jobcenter Arbeitslosengeld II für nur 6 Monate, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen jeden Monat unterschiedlich hoch ist oder gegebenenfalls im Rahmen der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen. Pauschalierter Betrag Sie erhalten einen pauschalierten Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Er deckt Ihre Bedürfnisse ab, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege und wird jährlich angepasst. Für 2022 gelten folgende Beträge bei den Regelbedarfen:
Mehrbedarfe Wenn Sie aufgrund bestimmter Umstände mehr Geld benötigen, können Sie auch dafür unter bestimmten Umständen Leistungen erhalten. Leistungen für sogenannte Mehrbedarfe erhalten beispielsweise werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen. Darüber hinaus können Sie folgende Leistungen erhalten:
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt. Zum Einkommen gehören:
Hiervon werden abgezogen:
Vom Erwerbseinkommen wird außerdem ein bestimmter Betrag nicht angerechnet. Dieser Freibetrag ist von der Höhe Ihres erzielten Bruttoeinkommens abhängig. Ihr Vermögen wird bei der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II berücksichtigt, wenn es verwertbar ist und einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Hinweis: Im Rahmen der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen wird Vermögen, regelmäßig für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen, 6 Monate lang nicht berücksichtigt. Vermögen wird für diese Bewilligungszeiträume dennoch berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt Folgendes: Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können oder dürfen, beispielsweise, weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist. Zum Vermögen zählen beispielsweise:
Von Ihrem Vermögen bleibt unberücksichtigt:
Leistungsminderungen Bitte beachten Sie, dass das Arbeitslosengeld II gemindert werden kann, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund pflichtwidrig verhalten. Pflichtwidrig verhalten heißt: wenn Sie trotz schriftlicher Belehrung über Rechtsfolgen
Bei jeder dieser Pflichtverletzung kann für eine Dauer von höchstens 3 Monaten das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden. Beachten Sie auch Ihre Meldepflichten beim Jobcenter. Wenn Sie einer Meldeaufforderung des Jobcenters ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, kann Ihr Arbeitslosengeld II um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden. Jedes weitere Meldeversäumnis kann zu einer weiteren Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs führen. Der monatliche Minderungsbetrag darf insgesamt nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Werden diese Pflichten nachträglich erfüllt oder erklären Sie sich nachträglich bereit, Ihren Pflichten nachzukommen, soll das Jobcenter die Leistungen ab diesem Zeitpunkt wieder in vollem Umfang erbringen. Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat fortdauern. Arbeitslos? Geringes Einkommen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld I oder Erwerbsstätigkeit? Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV). Arbeitslosengeld II erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen),
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus:
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bedarfsgemeinschaft. Arbeitslosengeld II wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. VerfahrensablaufUm Arbeitslosengeld II zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht (mindestens bis zum 31. Dezember 2022) auch online. Arbeitslosengeld II schriftlich beantragen:
Arbeitslosengeld II online beantragen:
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Gebühr:
gebührenfrei Welche Fristen muss ich beachten?Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten. Widerspruchsfrist: 1 Monat BearbeitungsdauerBearbeitungsdauer: 0 - 14 Werktage RechtsgrundlageAnträge / FormulareFormulare vorhanden: Ja Was sollte ich noch wissen?Grundsicherung bedeutet, dass Ihr Existenzminimum abgesichert wird, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen. Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, können Sie aber dennoch leistungsberechtigt sein, wenn Sie mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dann können Sie Sozialgeld bekommen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene müssen seit dem 01. August 2019 nicht mehr gesondert beantragt werden. Ab 1. Januar 2024 gilt dies nicht für die außerschulische Lernförderung (siehe Hinweis unter Leistungen). UrheberFachlich freigegeben durchBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Fachlich freigegeben amWird bei Hartz 4 das Vermögen der Eltern angerechnet?Bei unverheirateten Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, ist das Einkommen und Vermögen der Eltern gemäß Paragraf 9 Abs. 2 SGB II anzurechnen. Das Einkommen und Vermögen der Kinder wird dagegen nicht bei den Eltern angerechnet.
Was wird bei Hartz 4 als Einkommen angerechnet?Als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen sind alle Einnahmen, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur, in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen.
Sind Mutter und Tochter eine Bedarfsgemeinschaft?die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um Hartz 4 zu bekommen?Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
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