Das Verbot gilt nicht für: Show
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von:
Nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffene Fahrzeuge:
Für folgende Güter wird von einer Dringlichkeit ausgegangen: Für Einzel-Ausnahmegenehmigungen auf Antrag (bitte beachten sie unter Hinweise die Punkte zu Dauer-Ausnahmegenehmigungen) wird für die Beförderung folgender Waren und Güter grundsätzlich von einer Dringlichkeit im Sinne von VwV I zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO ausgegangen:
Fahrten zur termingerechten Be- oder Entladung von Seeschiffen (einschließlich Seefähren) oder Flugzeugen können genehmigt werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Benutzung einer bestimmten Schiffs- oder Flugverbindung bzw. ein unmittelbarer Anschlusstransport an Sonn- oder Feiertagen auf der Straße aus Gründen des Allgemeinwohls oder im Interesse des Antragstellers dringend geboten ist. Ausnahmegenehmigungen für andere Fahrten erfordern eine spezielle Dringlichkeitsprüfung und dürfen nur erteilt werden, wenn
Dauerausnahmegenehmigungen dürfen nur in Sonderfällen erteilt werden, wenn die Erforderlichkeit des Transports für den gesamten Geltungszeitraum nachgewiesen ist und wenn außerdem die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht. Ausnahmegenehmigungen können für einzelne Sonntage oder Feiertage beantragt werden oder für einen längeren nachgewiesenen Zeitraum (maximal 3 Jahre). Wann gilt Fahrverbot der ferienreiseverordnung?Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für bestimmte belastete Streckenabschnitte.
Was ist die ferienreiseverordnung?Die Ferienreiseverordnung bezieht sich, ebenso wie das Wochenendfahrverbot, auf Lkw über 7,5 Tonnen sowie auf Lkw mit Anhängern. Es besagt, dass Lkw in den Sommermonaten in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Auf welchen Strecken gilt das Verbot der ferienreiseverordnung?Grundsätzlich gilt das Ferienreiseverbot nur auf bestimmten Streckenabschnitten auf Autobahnen und Bundesstraßen. Betroffen sind zumeist Autobahnkreuze und Autobahndreiecke bis zu bestimmten Anschlussstellen. Das Fahrverbot gilt in beiden Fahrtrichtungen.
Wann gilt das Lkw Fahrverbot in Deutschland?Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren ...
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