Muss ich in quarantäne wenn ich aus der schweiz komme

Ab wann gilt die Schweiz ab Hochrisikogebiet? Die deutsche Regierung stuft die Schweiz neu als Hochrisikogebiet ein. Das schreibt das Robert-Koch-Institut (RKI) in einer Mitteilung. Am Sonntag, 5. Dezember, tritt die Regelung in Kraft.

Was heisst das für Einreisende nach Deutschland? Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann man die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test abkürzen. Kinder unter zwölf Jahren müssen fünf Tage in Quarantäne. Geimpfte und Genesene müssen ihre Einreise digital anmelden, darüber hinaus fallen keine Auflagen an.

Muss ich in quarantäne wenn ich aus der schweiz komme

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Archiv: Wie will Deutschland Covid-19 in den Griff kriegen?

Aus Tagesschau vom 30.11.2021.

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Was gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger? Wer in der Schweiz oder in Deutschland seinen Wohnsitz hat und sich zwingend zur Berufsausübung, dem Studium oder der Ausbildung ins andere Land begibt, ist von der Quarantäne-Regel ausgenommen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet Schweiz aufhält oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreist, ist von der Quarantäne ausgenommen. Siehe dazu die Liste der deutschen Behörden zu den Ausnahmen.

Gilt für Deutsche nun ein Reiseverbot in die Schweiz? Nein. Mit der Einstufung der Schweiz als Hochrisikogebiet ist allerdings eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts in Berlin für nicht notwendige touristische Reisen verbunden. Das macht es deutschen Touristinnen und Touristen einfacher, bereits gebuchte Reisen kostenlos zu stornieren – es ist aber kein Reiseverbot.

Wieso dieser drastische Schritt von Deutschland? Die deutschen Behörden begründen ihr Vorgehen mit den hohen Infektionszahlen in der Schweiz. So gilt die Schweiz derzeit als Gebiet mit besonders hohem Covid-19-Infektionsrisiko. Der 7-Tage-Schnitt der Neumeldungen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner ist in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland (Stand 3. Dezember).

Welche Länder stehen ebenfalls auf der deutschen Liste der Hochrisikogebiete? Österreich, Belgien und die Niederlande gelten bereits seit längerem als Corona-Hochrisikogebiete. Neben der Schweiz hat die deutsche Regierung auch Polen, Liechtenstein, Jordanien und Mauritius neu zum Hochrisikogebiet erklärt. Per Sonntag von der Risikoliste gestrichen werden Thailand, Usbekistan sowie St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik.

Wie reagieren die Schweizer Behörden? Auch die Schweiz verschärft die Einreisebestimmungen. Ab morgen Samstag werden alle Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Dafür gilt ein verschärftes Testregime. Wer in die Schweiz einreist, muss neben einem negativen PCR-Test auch einen zweiten Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise durchführen. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Ungeimpfte dürfen aus Risikogebieten ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen.

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Was sagt der der Tourismus? HotellerieSuisse bewertet den Entscheid Deutschlands als «verheerend». Eine Quarantäne von zehn Tagen für Ungeimpfte halte Gäste davon ab, Ferien in der Schweiz zu verbringen, sagt eine Sprecherin des Hotelverbands der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Der Verband Schweiz Tourismus ist gelassener. «Alle Reisebeschränkungen sind für den Tourismus schädlich», sagte zwar ein Sprecher der DPA. Allerdings sei die Impfquote in Deutschland so hoch, dass immer noch viele Deutsche frei in die Schweiz einreisen könnten.

In den Unterrubriken finden Sie einerseits eine Sammlung von Links zu offiziellen Informationsquellen der drei Staaten, andererseits eine Zusammenstellung der häufigsten grenzüberschreitenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus.

Die Inhalte werden laufend überarbeitet und ergänzt. Wir bitten Sie angesichts der enorm dynamischen Situation um Verständnis dafür, dass evtl. nicht immer alles auf dem neusten Stand ist. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte über die offizielle Linksammlung!

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Interaktives COVID-Einreisetool

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Zuletzt geändert am 20.12.2021
Grenzüberquerung / AuslandreisenZum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernen

Welche Einschränkungen gibt es hinsichtlich der Überquerung der Grenze zur Schweiz?

Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen zu Visa, Reisedokumenten etc. finden Sie auf der Seite des SEM.

Der interaktive Travelcheck zeigt Ihnen, welche Einreisebestimmungen auf Ihre individuelle Situation zutreffen. Er berücksichtigt sowohl die Einreisebestimmungen des BAG als auch diejenigen des SEM.

SEM - FAQ Einreisehttps://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/faq.htmlBAG - Empfehlungen für Reisende (COVID-19)https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende.html#-943967184

Zuletzt geändert am 06.09.2022
Corona-Bestimmungen im AlltagZum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernen

Ende März 2022 hat der Bundesrat die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben und die besondere Lage beendet. Die epidemiologische Entwicklung bleibt aber unsicher. Deshalb sind bis mindestens im Frühling 2023 eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig. Mit dem Wechsel in die normale Lage ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Kantone zuständig dafür, allfällige Massnahmen wie Isolation, Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen anzuordnen und untereinander zu koordinieren.

Informieren Sie sich beim entsprechenden Kanton, welche kantonalen Maßnahmen gelten! Wo die kantonalen Maßnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten. Die Links zu den Informationsangeboten der Kantone finden Sie auf der Webseite www.ch.ch.

BAG - Coronavirushttps://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

Zuletzt geändert am 02.11.2022
Kurzarbeit, ErwerbsausfallZum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernen

Die wichtigsten Informationen betreffend die Kurzarbeitsentschädigung finden Sie auf der Website www.arbeit.swiss.

Bei Fragen zur Erwerbsausfallentschädigung kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV oder Ihre Ausgleichskasse.

Zuletzt geändert am 03.11.2022
HomeofficeZum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernen

Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice oder Pflicht des Arbeitnehmers zum Homeoffice?

Unter dem Begriff Homeoffice wird jene Arbeit verstanden, die Arbeitnehmer/innen ganz oder teilweise, regelmäßig oder unregelmäßig von zu Hause aus verrichten. Dabei ist der häusliche Arbeitsplatz normalerweise mit dem betrieblichen Arbeitsplatz durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.

Von Gesetzes wegen besteht normalerweise kein Anspruch auf ein Arbeiten von zu Hause aus. Auch der/die Arbeitgeber/in kann seinerseits nicht ohne Weiteres Homeoffice verordnen. Gewährt der/die Arbeitgeber/in diese Arbeitsform, sollte im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Reglement als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages ein Vermerk unter „Arbeitsort“ angebracht werden. In der aktuellen Notlage sind die Arbeitgeber/innen von Seiten der Behörden dazu aufgefordert worden, bei der Bewilligung von Homeoffice flexibel zu sein.

Suchen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber nach einer Lösung, die möglichst gleichermaßen den betrieblichen, wie den nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechnung trägt!

Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext: Verlängerte Sonderregelungen für Grenzgänger:innen

Homeoffice: Verlängerte Sonderregelungen für Grenzgänger:innen (de)Typ: PDF — Größe: 120 KB

SECO - Homeofficehttps://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/homeoffice.htmlSECO - Homeoffice in Pandemiezeitenhttps://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Merkblatter_und_Checklisten/merkblatt_homeoffice_covid19.htmlBSV - Sozialversicherungen im internationalen Kontext (COVID-19)https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/int-corona.html

Wann muss ich in Deutschland in Quarantäne?

Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht, sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und. sich dort für 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne).

Welche Einreisebestimmungen gelten für Deutschland?

Bei der Einreise nach Deutschland Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die auch einem Virusvariantengebiet einreisen (siehe unten).

Kann man von der Schweiz nach Deutschland einkaufen gehen?

Einkaufen in Deutschland: Öffnungen je nach Inzidenz Für Geschäfte gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Die Verwendung von FFP2-Masken wird dringend empfohlen.

Wie lange muss man in Quarantäne in Deutschland?

Die Quarantäne dient dazu, Ansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu reduzieren. Personen, die beispielsweise im Haushalt oder in der Schule Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, wird daher empfohlen, für fünf Tage selbständig Kontakte zu anderen zu reduzieren.